Steuererklärung... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.05.03 16:02:23 von
neuester Beitrag 24.05.03 18:38:35 von
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ID: 735.847
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Hallo Steuerexperten
als Berufseinsteiger kenne ich mich noch nicht so gut mit der privaten
Steuererklärung aus...
Daher würde ich schon ganz gern wissen, was und wie ich dann alles
absetzen kann:
1) Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück = täglich 4 km
mit dem Auto (da ich einiges an Technik `mitschleppe`)
2) Fachliteratur zur Weiterbildung
3) Für meinen Job bin ich umgezogen. Da ich 5 Tage pro Woche arbeite,
wurde als Hauptwohnsitz der neue Wohnort eingetragen.
Nun fahre ich aber fast jedes Wochenende "nach Hause" (100km entfernt)
in meinen Zweitwohnsitz um Familie und Freundin zu sehen.
Können diese Kosten auch abgesetzt werden??
In der Capital 11/2003 steht auf S.74, ...gilt ausdrücklich für
Eheleute [...] Doch auch _andere_ Fernpendler sollten jetzt alle
Kosten für den zweiten Haushalt dem Finanzamt melden...
Was ist mit `andere` gemeint??
Was fällt eigentlich alles unter die Werbungskostenpauschale von 1044
Euro?
Selter
als Berufseinsteiger kenne ich mich noch nicht so gut mit der privaten
Steuererklärung aus...
Daher würde ich schon ganz gern wissen, was und wie ich dann alles
absetzen kann:
1) Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück = täglich 4 km
mit dem Auto (da ich einiges an Technik `mitschleppe`)
2) Fachliteratur zur Weiterbildung
3) Für meinen Job bin ich umgezogen. Da ich 5 Tage pro Woche arbeite,
wurde als Hauptwohnsitz der neue Wohnort eingetragen.
Nun fahre ich aber fast jedes Wochenende "nach Hause" (100km entfernt)
in meinen Zweitwohnsitz um Familie und Freundin zu sehen.
Können diese Kosten auch abgesetzt werden??
In der Capital 11/2003 steht auf S.74, ...gilt ausdrücklich für
Eheleute [...] Doch auch _andere_ Fernpendler sollten jetzt alle
Kosten für den zweiten Haushalt dem Finanzamt melden...
Was ist mit `andere` gemeint??
Was fällt eigentlich alles unter die Werbungskostenpauschale von 1044
Euro?
Selter
Für den Weg zur Arbeit gibt es jetzt die Entfernungspauschale.
Literatur zur Weiterbildung kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Wochenendfahrten zu Familie und Freundin können geltend gemacht werden, ich empfehle aber, hier noch nähere Infos einzuholen.
Unter die WK-Pauschale fallen sämtliche WK, d.h., erst, wenn die WK darüber liegen, lohnt es sich überhaupt, WK geltend zu machen.
Zu einer schnellen Erstinfo empfehle ich die amtl. Anleitung zur Est-erklärung, für genauere Infos empfehle ich Konz: 1000 ganz legale Steuertricks.
Literatur zur Weiterbildung kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Wochenendfahrten zu Familie und Freundin können geltend gemacht werden, ich empfehle aber, hier noch nähere Infos einzuholen.
Unter die WK-Pauschale fallen sämtliche WK, d.h., erst, wenn die WK darüber liegen, lohnt es sich überhaupt, WK geltend zu machen.
Zu einer schnellen Erstinfo empfehle ich die amtl. Anleitung zur Est-erklärung, für genauere Infos empfehle ich Konz: 1000 ganz legale Steuertricks.
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