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    DGAP-WpÜG: Pflichtangebot <CFA> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.06.03 15:52:54 von
    neuester Beitrag 13.06.03 10:57:45 von
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      schrieb am 12.06.03 15:52:54
      Beitrag Nr. 1 ()

      DGAP-WpÜG: Pflichtangebot <CFA>

      Bieter: B. Eichinger & Highlight Comm. AG Zielgesellschaft: Constantin Film AG

      WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG

      Bieter: Bernd Eichinger Kaiserstraße 39 80801 München

      und

      Highlight Communcations AG Churer Str. 168 CH-8808 Pfäffikon (Schweiz) ISIN: DE0009203059

      Zielgesellschaft: Constantin Film AG mit Sitz in München Kaiserstraße 39 80801 München Amtsgericht München HRB 125239 ISIN: DE0005800809

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird erfolgen unter: http://www.highlight-communications.ch

      Angaben des Bieters: In Ergänzung zu der Veröffentlichung vom 25.04.2003 der Highlight Communications AG teilt Herr Bernd Eichinger gem. § 35 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 3 WpÜG die Erlangung von Kontrolle i. S. d. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Constantin Film AG mit Sitz in München mit.

      Herr Bernd Eichinger hat am 05.06.2003 die Kontrolle über die Constantin Film AG erlangt. Er hält eine Stimmrechtsbeteiligung von 25,1% an der Constantin Film AG. Am 05.06.2003 hat er eine Gesellschaftervereinbarung mit der Aktionärin Highlight Communications AG abgeschlossen, wonach in bestimmten Fällen eine gemeinsame Ausübung des Stimmrechts vorgesehen ist. Bernd Eichinger und Highlight Communications AG werden daher ihre gegenseitigen Stimmrechte gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Zusammen mit den 5.268.998 von Highlight Communications AG gehaltenen Aktien (entsprechend 41,35 % der Stimmrechte an der Constantin Film AG) ergibt sich für Herrn Eichinger eine Stimmrechtsbeteiligung von 66,45 %, ebenso wie für die Highlight Communications AG.

      Zur Erfüllung der Pflichten aus § 35 WpÜG wird Herr Bernd Eichinger gemeinsam mit der Highlight Communications AG binnen der Frist des § 35 Abs. 2 Satz 1 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot an die Aktionäre der Constantin Film AG veröffentlichen.

      Bernd Eichinger Ende der Mitteilung

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 12.06.2003

      --------------------------------------------------------------------------------

      Notiert: Constantin Film AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart Highlight Communications AG: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),15:52 12.06.2003

      Avatar
      schrieb am 13.06.03 10:03:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      habe folgende Frage:

      kann es sein, daß HLGD weiterhin versucht sich über die Börse günstig einzudecken, um die freien Aktionäre nicht mit dem höheren Preis des Übernahmeangebots abfinden zu müssen?

      Außerdem ist Constantin weit mehr Wert als der aktuelle Kurs oder der Angebotspreis!

      Siehe Buchwert!

      Und wenn die Börse sich weiterhin in guter Laune befindet kommt auf den Buchwert noch ein Aufschlag!

      Meine Meinung:

      Kein Stück mehr hergeben!!

      Wenn ein Käufer unbedingt etwas haben will, was der Verkäufer ebenfalls schätzt, so muß der Käufer nachbessern, und zwar deutlich.

      Gruß Hermann
      Avatar
      schrieb am 13.06.03 10:57:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Highlight-Ticker: vom 13.06.2003

      +++ Pflichtangebot zum Erwerb von Constantin-Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 4,50 läuft bis 14. Juli 2003 (12:00h Ortszeit Frankfurt am Main) +++


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