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    Frage zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.03 10:07:35 von
    neuester Beitrag 18.06.03 14:05:10 von
    Beiträge: 11
    ID: 744.237
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      schrieb am 18.06.03 10:07:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tip zu meiner folgenden Frage geben:
      Mein Arbeitgeber hat noch immer nicht das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld gezahlt (im Arbeitsvertrag ist allerdings nicht angegeben, wann dieses fällig wird) und es ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Firma auch nicht damit zu rechnen, daß das vertraglich zugesicherte Urlaubsgeld gezahlt wird.
      Kann ich dies beides zusammen als Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits nehmen ? Muß ich vorher so etwas wie eine Abmahnung an meinen Arbeitgeber richten ?
      Ich habe einmal gelesen, daß man fristlos kündigen kann nur, wenn man dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Fehlverhalten (hier ja des AG) tut - Aber wie ist das bei der Nichtzahlung von Weihnachtsgeld ? Die Nichtzahlung liegt ja insofern schon länger zurück... Ich habe bislang nur mündlich angemahnt.
      Muß ich sonst etwas beachten, wenn ich frislos kündige ?
      Danke im voraus für Eure Antworten,
      Spieler0815
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:16:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin,

      Du bist nicht zufällig bei der Aktiencheck.de AG beschäftigt??
      In dem erbärmlichen Pleiteladen gehört die Nichtzahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld nämlich auch sozusagen zum guten Ton :laugh:

      Na ja, wahrscheinlich haben die Trottel das Kapital des Unternehmens in anlehung an die Analysen, die sie unter www.aktiencheck.de veröffentlichen, investiert.

      Nun zu deiner Frage:

      Selbst kündigen zieht eine Sperre des Arbeistlosengelds nach sich.

      Mein Rat: Schuldet Dir Dein Arbeitgeber ein Monatsgehalt Weihnachtsgeld, mach einen Monat krank, dann seid ihr quitt. (eventuell auch sechs wochen, Strafe muss ja schließlich sein :D)

      Ist wohl die elegantere Lösung.

      Grüße

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:28:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      habe zwar nicht soviel Ahnung , aber ist Weihnachtgeld nicht eine freiwillige Zahlung die jederzeit(Firma geht es schlecht)gestrichen werden kann.Muss aber für alle Mitarbeiter gelten,:confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:32:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auf krank zu machen, halte ich weniger für eine elegante denn als eine dumm-dämliche Lösung.

      Aber es gibt in der Tat eine elegante Lösung. Die nennt sich "Zurückhaltung der Arbeitsleistung" (ohne den Anspruch auf den Arbeitslohn zu verlieren). Davon könntest Du hier evtl. Gebrauch machen, was den von den näheren Einzelheiten abhängt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:38:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mensch Doktor DAX,

      warum einfach, wenns auch kompliziert geht gelle? :D
      Erklär das mit der "Zurückbehaltung der Arbeitsleistung" mal dem AG :laugh: der wird Dir sicher was husten!!!!

      Also ich finde krank "sein" eine überaus elegante und vor allem auch einfache Lösung und bei einem engen zeitlichen Zusammenhang, müsste auch der dümmste AG erkennen, was der wirkliche Grund für die "Krankheit" ist.

      "Wenns der Firma schlecht geht", na ja meistens gehts den Firmen noch nicht so schlecht, dass sie die Leasingraten für die Vorstands-Karossen nicht mehr bezahlen können. Aber klar, man muss ja schließlich Prioritäten setzen. :laugh:

      Crypti

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      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:43:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ 5

      Sagen wir mal so: Wenn es um Arbeitsrecht geht, hustet mir so schnell keiner was.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:45:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich habe vor 3 jahren meinen stelle als dipl. ing. e-technik bei daimler einfach gekündigt
      grund: die gründung einer eigenen firma

      das stimmte gar nicht, denn ich wollte hausmann sein und nur traden

      tja und nun trade ich und bin sowas von zufrieden diesen schritt getan zu haben
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 11:26:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      @CryptKeeper
      Nein, da bin ich nicht beschäftigt.
      Ich würde ja gerne den Laden freiwillig so schnell wie möglich verlassen, bin mir aber nicht sicher,ob die Nichtzahlung von Weihnachtsgeld (und ggf. von Urlaubsgeld) alleine als außerordentlicher Kündigungsgrund ausreicht...
      Könnte problemlos wohl eine neue Stelle woanders antreten, habe aber ordentl. Kündigungsfrist von 6 Monaten...
      (Insofern bin ich auch gar nicht auf Arbeitslosengeld etc.scharf) Ich will den Laden nur auf saubere Weise so schnell wie möglich verlassen...
      Spieler
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 11:29:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Doctor Dax:
      Du scheinst wirklich viel Ahnung zu haben, danke für den guten Tip mit der Zurückhaltung der Arbeitskraft... Das zeit echt einen Kenner der Materie. Aber vielleicht hast Du ja für mich einen speziellen Tip, wie ich sauber schnellstmöglich auf Basis dieser Sachlage aus der Firma komme... Ich möchte nicht unbedingt den Chef ohrfeigen :-), damit der mir fristlos kündigt, da das nun nicht gerade gut für ein Zeugnis wäre :-)
      Spieler
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 14:02:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Sieler0815: Lies mal Deinen Arbeitsvertrag. Die meisten enthalten einen Passus, dass die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld (im Vertrag meist Zusatzleistungen o.ä. genannt) rein freiwillig erfolgt und auch deren wiederholte Zahlung keinen Anspruch darauf begründet.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 14:05:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Mucker: Danke für den Hinweis, trifft aber bei mir nicht zu, ist NICHT freiwillig, sondern fest vereinbart, ohne jede weitere Klausel


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