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    Arbeitslos isser "der faule Sack" - un nu?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.03 17:33:16 von
    neuester Beitrag 02.07.03 19:02:03 von
    Beiträge: 9
    ID: 749.221
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      schrieb am 02.07.03 17:33:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Vetter von mir ist seit Monaten arbeitslos. Wg. Flaute + Unfähigkeit...der übliche giftige Cocktail eben!:rolleyes:

      So, nu hab ich dem Kerl gesagt - "wer arbeiten will findet auch was"!!:cool:

      Er (Anf. 40) behauptet - is nich!:p

      Ich hab nun dem "Faulenzer" geraten, er solle eben seine Haut billiger am Markt anbieten - "da findste dann garantiert was"!:cool:

      Sagt der Kerl - "geht nicht, kann sonst meine Miete... nich mehr zahlen"!

      So, un nu hat der tatsächlich die Kündigung bekommen wg. 2 Monaten Mietrückstand!:eek:
      Zahlt also seine Zeche nicht, das Aas!:D

      Jetzt sucht der Kerl ne neue Wohnung und findet nix!
      Angeblich Wohnungsnot im Raum Schtugert (für Fischköppe und Saupreißen - Stuttgart! :rolleyes: )
      "Man könne angeblich hier vom Alo-Geld oder Niedriglohn sich keine Whg. mehr leisten!:eek:

      Hab dem "künftigen Berber" geraten, er solle sich an das Sozialamt wenden, die zahlen doch für jede Luxushütte die kmpl. Miete!:D
      Is nich sagt mein Vetterlein, geht nur mit Kindern oder natürlich auch bei Ausländern...!:rolleyes:

      Frage nun - wie kriegt der "Urschwabe" seine dt.-Staatsbürgerschaft schnell wech, so dass der nich ab morgen "unter die Neckarbrücke" muss, sondern sich eine schöne Whg. leisten kann, wie andere Ausländer auch...??:confused:

      Auch andere Überlebenstipps sind gerne willkommen...:look:
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 17:54:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag die ganzen Sozialphantasten in

      Thread: Eben auf RTL---Sozialhilfempfänger lebt dauerhaft auf Mallorca!!!!!

      Die scheinen sich da auszukennen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 17:54:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Einfach den deutschen Pass beim KVR abgeben und sagen, "Diesen Müll will ich nicht mehr haben"!

      Dann kann es ja nur noch besser werden!!!
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 17:55:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.

      Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften.


      Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

      Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

      Sollte es soch bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

      Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zum einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

      Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

      Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 17:57:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      halte ich für seltsam das ganze. Wohngeld beantragen oder sofort zum Sozialamt. Wenn er über "seine Verhältnisse gelebt hat" - selbst schuld.

      War er überhaupt schon da beim Sozialamt?!

      Ansonsten musst du ihn wohl aufnehmen. :D

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      schrieb am 02.07.03 18:25:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nullermann,

      ich hätte im garten günstig einen Zeltplatz zu vermieten. Gartenhütte wär auch möglich, bissel teurer und mit "Ausgabeaufschlag" sozusagen, weil ich den Schrott ja wohin räumen muss... Interesse? BM!! :D :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:30:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bomber - bisch Du denn au aus Schtugert??
      Der Schwob will hier ett weg...!:D :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:44:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tipp 1: Er soll schleunigst in einen entwickelten Staat (Baden) ziehen

      Tipp 2: Sozi und A-hilfe gibts nur wenn die Kinder kein Geld haben!!!

      Tipp 3: Wohngeldanspruch hat er auf jeden Fall; die zahlen auch Überbrückungsgeld bis er evtl. eine billigere Whg. findet

      Anmerkung: Die Fluktuation ist in D immernoch sehr hoch und wenn man bedenkt wie viel "Luschen" noch in gut bezahlten Jobs rumhängen, stimmt der Satz "wer willig, fähig und ausgebildet ist findet einen adäquaten Job!"
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 19:02:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nullermann,

      nö... kann ich aber über nen Kumpel was machen :D :D

      Gruss b2


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