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    Der durchgeknallte Naumann von der Zeit hat eine Starfanzeige am Hals - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.03 15:03:01 von
    neuester Beitrag 30.01.04 22:00:24 von
    Beiträge: 27
    ID: 749.567
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      schrieb am 03.07.03 15:03:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Donnerstag 3. Juli 2003, 14:18 Uhr
      Ermittlungen gegen Ex-Staatssekretär Naumann
      Berlin (AP) Im Streit um die Ermittlungen gegen den TV-Moderator Michel Friedman ermittelt die Berliner Justiz jetzt gegen den einstigen Kultur-Staatssekretär Michael Naumann. Justizsprecher Björn Retzlaff sagte auf Anfrage, Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge habe Anzeige gegen Naumann erstattet. Daraufhin sei ein Verfahren eingeleitet worden. Der jetzige Herausgeber und Chefredakteur der «Zeit» soll in einem Interview gesagt haben, die Ermittlungen gegen Friedman seien das Werk eines «durchgeknallten Staatsanwalts».

      Retzlaff sagte, aus dem Interviewzusammenhang gehe hervor, dass sich die Äußerung auf Karge bezog. Der Chef der Justizbehörde habe sich persönlich beleidigt gefühlt und daher als Privatmann Anzeige erstattet.

      Bereits am Wochenende hatte die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert Naumanns Aussage als «ziemlich kühn» kritisiert und eine Strafanzeige wegen Beleidigung nicht ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 15:20:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schlimm wenn man sowas macht ! Einfach nur Schlimm !!
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 15:24:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist doch nicht schlimm:rolleyes: Die publizistische Lachnummer hat sich übernommen, mehr nicht.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 15:27:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Komisch, habe immer gedacht, bei der Zeit würden nur hoch integre Persönlichkeiten wie Gräfin Dönhoff (leider verstorben ) und Helmut Schmidt (lebt Gott sei Dank noch) arbeiten, habe mich da wohl ein bißchen getäuscht...
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 16:22:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      @cyber

      Die "Zeit"en ändern sich ...

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      schrieb am 03.07.03 16:26:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und jetzt kommen die (halb-)gebildeten Philologen : "Tempora mutantur et nos mutamur in illis"

      cyberpiper, der mal drei (!!) Jahre Latein hatte
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 16:30:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6

      Ich hatte noch nie Latein. Kann mir jemand sagen was das heisst. Danke.

      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 16:32:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns mit ihnen"

      cyberpiper, der auch mal bei den Pfadfindern war ("jeden Tag eine gute Tat") ;)
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 16:40:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1 von Friseuse

      Spür ich da bei dir eine klammheimliche schadenfreude?????


      ich könnte es dir nicht übelnehmen, weil ich Naumann für schlimmer als friedmann halte.
      Nur mal so nebenbei, ist naumann nicht zufällig auch mosaischen glaubens??? Na, ja, ist ja auch egal. Nur ein schelm der böses dabei denkt..
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 16:58:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 sein schwiegervater, ehemals hoher bediensteter beim bnd, ist meines wissens jüdischen glaubens.

      aber die anzeige gegen naumann wurde bestimmt von einem "antisemiten" erhoben.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 17:12:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      @nannsen, ich glaube nicht, was ich da von Dir lese.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 17:25:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der paranoide SEP ist wieder auf Nazijagd

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 17:30:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nannsen

      Naumann glaubt auch nur an den Erfolg politisch korrekter Schleimerei, nur ist er hier übers Ziel geschossen. Bei Friedman empfinde ich Schadenfreude, der ist ein Maulheld ohne gelebte Substanz oder lebt gegen seine verkündeten Werte. Naumann ist einfach ein Mitgegangener des Zeitgeistes, ein Radfahrer, kein eigenständiger Denker.

      Selbst Friedman dürfte Naumann in seiner Fantruppe peinlich sein.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 17:36:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Friseuse, meinst du diesen naumann???????

      Michael Naumann geht gegen "Undercover" vor

      Christiane Schulzki-Haddouti 01.09.1998





      Wie aus Hamburger Justizkreisen zu vernehmen ist, will der designierte SPD-Kulturbeauftragte Michael Naumann die Verbreitung des am Montag letzter Woche erschienenen Buchs "Undercover - Der BND und die deutschen Journalisten" des Geheimdienstkritikers Erich Schmidt-Eenboom verhindern.

      In einem von einer Hamburger Anwaltskanzlei verfaßten Schreiben an den Verlag "Kiepenheuer & Witsch" heißt es "die Behauptung, unser Mandant habe in den Termini eines anderen Geheimdienstes - als "informeller Mitarbeiter" - für den BND gearbeitet" sei "infam". Naumann werde die Verbreitung daher "nicht dulden". Wie aus SPD-Kreisen zu hören ist, soll Naumann alles versuchen, um den Verkauf zu stoppen. Bislang wurde das Buch mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren aufgelegt und ist seit letzten Montag im Buchhandel zu erhalten.

      Die Anwälte gehen davon aus, daß im Buch der Deckname von Naumann ELZE lautet. Davon ist jedoch im Buch nicht die Rede. Die Anwälte behaupten zudem, daß sich hinter ELZE ein "Herr Weiss" verborgen habe. Tatsächlich wurde jedoch ein gewisser Kurt Weiss unter dem Decknamen WINTERSTEIN geführt. Weiss gilt als wichtigster "Pressesonderverbindungsführer" des Bundesnachrichtendienstes. Unter ELZE verbarg sich ein anderer "Pressesonderverbindungsführer" namens E. Böhm.

      Offensichtlich haben die Anwälte von Michael Naumann den Buchtext nicht gekannt, als sie ihr Schreiben aufsetzten. Dort heißt es nämlich:



      "Auf der BND-Aufstellung vom März 1970 stand der damals 29jährige noch als Redakteur der Zeitschrift "M" in München (...) unter dem Decknamen NORDDORF. Geführt wurde der angebliche "Zufallskontakt" vom Dienststellenleiter 923 ELZE selbst."




      Bereits 1993 warnte Naumann als Rowohlt-Verlagsleiter im Vorfeld einer anderen Buchveröffentlichung von Schmidt-Eenboom Focus-Chefredakteur Helmut Markwort vor, daß drei Focus-Redakteure als BDN-Vertrauensjournalisten im Manuskript genannt seien. Naumann forderte später von Schmidt-Eenboom, alle Buchpassagen, die aus Insiderkreisen stammten, zu streichen. Schmidt-Eenboom lehnte dies ab und wechselte daraufhin den Verlag.

      1979 hatte Naumann nach Angaben der ZEIT die ursprünglich von der CIA-Tarnorganisation Congress for Cultural Freedom (CCF) finanzierte Zeitschrift "Der Monat" mit Hilfe seines Mentors Melvin Joseph Lasky wiederbelebt. Lasky hatte nicht nur 1947 die erste stramm antikommunistische Rede auf dem ersten deutschen Schriftstellerkongress gehalten, sondern 1949 auch gemeinsam mit dem CIA-Kulturagenten Michael Josselson im Rahmen eines Konzepts für eine antistalinistische publizistische Kampfgruppe den CCF gegründet.

      Nachdem 1979 Naumann auch die Leitung der Dossier-Redaktion der ZEIT übernommen hatte, schrieb er drei kritische Dossiers über Nachrichtendienste, die mit Insiderwissen gespickt waren. Schmidt-Eenboom vermutet in dem Buch "Undercover", daß er als Schwiegersohn des ehemaligen BND-Chefs Gerhard Wessel Teilinformationen aus dem Bundesnachrichtendienst bekommen hat, die Wessel über Naumann gegen seinen ungeliebten Nachfolger Klaus Kinkel ausspielte. So aber könnten hinter den Dossiers doch mehr als nur Familienbande stecken, sollten Verbindungen zum CIA tatsächlich bestanden haben.

      Siehe dazu das Gespräch mit E. Schmidt-Eenboom sowie die Rezension seines Buchs Undercover.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 17:44:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nun friseuse, nun verstehst du warum ich michääääl le koksäääär im vergleich zu diesem kaliber als harmlosen frauenvernascher ansehe.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 18:00:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bei Naumann dürfte die Finanzierung klarer sein.



      Bei Friedman bleiben die Einnahmen aus seinem Rechtsanwaltsbüro fraglich:eek: Die Verknüpfung zu illegaler Einwanderung sollte von den Justizbehörden untersucht werden.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 21:41:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      Wieso bleiben die Einnahmen aus Friedmans
      "Rechtsanwaltsbüro" fraglich :confused:



      3.000.000 jährlich durch den Staatsvertrag
      mit dem Judenzentralrat :D :p :D
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 22:29:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:

      FALL FRIEDMAN-NAUMANN
      Streitsache "durchgeknallt"
      Von Jule Lutteroth und Matthias Gebauer

      Nach dem Berliner Generalstaatsanwalt Karge erstattet nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen auch die Justizsenatorin Anzeige wegen Beleidigung gegen "Zeit"-Herausgeber Michael Naumann. Er hatte behauptet, die Friedman-Ermittlungen würde ein "durchgeknallter Staatsanwalt" führen. Naumann sieht dem Verfahren "mit einer gewissen Heiterkeit entgegen"."Zeit"-Herausgeber Naumann: "Ich kenne die Grenze zwischen Polemik und Beleidigung"


      Berlin - Justizsprecher Björn Retzlaff hatte am Mittag erklärt, Berlins Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge habe Anzeige gegen Naumann wegen Beleidigung erstattet. Daraufhin sei ein Verfahren eingeleitet worden. Karge stellte Anzeige als Privatperson, nicht als Leiter der Ermittlungsbehörde. Das einseitige Schreiben trägt deshalb keinen Behördenkopf und statt der Anschrift der Dienststelle Karges Privatadresse.
      Demonstrativ stellte sich am Donnerstag auch die Justizsenatorin Katrin Schubert (SPD) hinter ihren Ermittler. Gemeinsam mit Karges Kollegen, Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, fertigte die Behördenchefin am Donnerstag eine eigene Anzeige der Justizbehörde gegen Michael Naumann an. Sie soll am Freitag eingereicht werden. "Die Äußerungen von Herrn Naumann stellen aus unserer Sicht eine Beleidigung des Generalstaatsanwalts Karge dar", sagte die Senatorin SPIEGEL ONLINE auf Anfrage. Wenn der Leiter einer Staatsanwaltschaft derartig angegriffen werde, treffe dies die ganze Behörde. "Dagegen müssen frühzeitig Pflöcke eingeschlagen werden", so die Berliner Politikerin.

      Hintergrund der Anzeigen ist die von Klaus Bresser moderierte n-tv-Sendung "Talk in Berlin", die am 22. Juni 2003 ausgestrahlt wurde. In der Diskussion über die Drogen-Ermittlungen gegen Michel Friedman hatte Naumann direkt Bezug auf den leitenden Fahnder Karge genommen und ihn heftig für die von seiner Behörde geführten Ermittlungen im Fall Friedman kritisiert.

      Anspielungen auf Karges Vergangenheit
      Zunächst sprach Naumann in der Sendung über einen vermeintlichen "Skandal" der Behörde. Dort habe ein "durchgeknallter Staatsanwalt" ermittelt, der "in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf genießt, vor einem Jahr vom Dienst suspendiert wurde" und "zum ersten Mal seit einem Jahr überhaupt wieder tätig" werde, sagte Naumann wörtlich.

      Mit seinen Andeutungen bezog sich der Journalist auf einen öffentlich weithin bekannten Streit, den Chefermittler Karge in den vergangenen Monaten mit seiner Justizsenatorin Katrin Schubert (SPD) ausgetragen und vor einem Gericht gewonnen hatte. Auf Nachfrage des Moderators behauptete Naumann schließlich auch noch, der "durchgeknallte" Staatsanwalt persönlich habe die Presse über die Details der Affäre informiert.

      Naumann, der durch die Nachrichtenagenturen über das Verfahren informiert wurde, zeigte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE unbeeindruckt: "Ich sehe ihm nicht nur mit Gelassenheit, sondern mit einer gewissen Heiterkeit entgegen, weil ich in Anspruch nehme, die Grenzen zwischen Schmähkritik und einer berechtigten Kritik, zwischen Polemik und Beleidigung mindestens so gut zu kennen, wie die Staatsanwaltschaft sich mit szenetypischen Päckchen auskennt."

      "Ist das eine Beleidigung?"
      Ob die Äußerung "durchgeknallt" eine Beleidigung sei, müsse dann eben juristisch geklärt werden. "Die Feinheiten der deutschen Sprache müssen vor Gericht geregelt werden. Im Englischen würde man sagen `he has lost his marbles`. Also `er hat nicht alle Tassen im Schrank` oder `er ist durchgeknallt`. Ist das nun eine Beleidigung oder ist das eine freie Meinungsäußerung in polemischer Absicht?", sagte Naumann.

      Karge argumentiert in seiner Anzeige, dass es sich bei der "Bewertung" seiner Person als "durchgeknallt" keineswegs um eine Meinungsäußerung, sondern eindeutig "um eine Straftat" handele. Wortwörtlich hat er den genauen Ablauf des Dialogs in der Sendung protokolliert. Als Beleg führt der Jurist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

      Laut Naumann ist vor allem strittig, wie der Name des Verdächtigen veröffentlicht werden konnte. "Es steht im Fall Friedman die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Debatte. Es wurden drei oder vier szenetypische Päckchen mit kokainähnlichen Anhaftungen, offenkundig so unrein, dass man sie noch nicht einmal genau beweisen konnte, in der Privatwohnung eines Verdächtigen ermittelt. Gleichzeitig, und das wird immer wieder vergessen, wurde der Name dieses Verdächtigen nicht etwa geheim gehalten, sondern, von wem auch immer, der Presse mitgeteilt. Andere Namen von Verdächtigen blieben unbekannt."

      Das zweite Mal
      "Es ist das zweite Mal, dass durch die Inspiration Berliner Politiker gegen mich eine Anzeige erfolgt. Das erste Mal ging es um die Veröffentlichung von Stasi-Unterlagen im Rowohlt-Verlag. Damals regte die Justiz-Senatorin Jutta Limbach diese Anzeige an. Später wurde sie Verfassungsrichterin. Da die erste mir bekannte Überlegung, mich anzuzeigen, von der Justiz-Senatorin Schubert stammt, ist ja nicht auszuschließen, dass sie auch irgendwann einmal Verfassungsrichterin in Karlsruhe wird."

      Seinerzeit habe ihn ein hochrangiges Mitglied der Berliner Staatsanwaltschaft angerufen, um ihm zu erklären, wie er die Anzeige am besten aus dem Weg räumen könnte. "Nicht etwa durch einen Entschuldigungsbrief, sondern durch den Hinweis darauf, dass die veröffentlichten Unterlagen aus der DDR stammten, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verlag noch existierte. Das Verfahren wurde nicht eröffnet."

      Quelle: www.spiegel.de
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 22:38:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Nansen

      Dass Du jemanden wie Friedman, der sich immerhin Prostituierte, die in einer Art Sklavenverhältnis gehalten werden (anders kann man das wohl nicht bezeichnen), aufs Zimmer bestellt, als "harmlosen frauenvernascher" bezeichnest, finde ich etwas - naja, ich will mal sagen: befremdlich.


      TS
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 00:21:40
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.07.03 20:45:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wann eine Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen verpflichtet ist
      Von Hansgeorg Bräutigam

      Die Berliner Staatsanwaltschaft ist im Fall Friedman in die Kritik geraten. Der frühere Kulturstaatsminister und heutige Chefredakteur der "Zeit", Michael Naumann, sagte, die Ermittlungen seien ein "Skandal eines durchgeknallten Staatsanwalts".

      Wer Zeitungen liest und Talkshows sieht und so die Spekulationen über die Ermittlungen und deren angebliche Motivation im Fall des Fernsehmoderators Michel Friedman verfolgt, muss sich langsam die Augen reiben. Es ist schon kaum zu fassen, welcher Wildwuchs ins Kraut schießt und wie man versucht, eine rechtsstaatlich arbeitende Justiz ins Abseits zu stellen.

      Was eigentlich glaubt ein ehemaliger Staatsminister, passiert wohl, wenn ein hochrangiges Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Deutschland, der zugleich Rechtsanwalt, prominentes CDU-Mitglied und ein bekannter Fernsehmoderator ist, in den Verdacht gerät, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Dabei ist zu unterstellen, dass die meisten inzwischen wissen, dass der Eigenverbrauch straflos ist, weil Gesetzgeber und Rechtsprechung sich zu der Auffassung verstanden haben, wer sich selbst schädigt, muss nicht auch noch bestraft werden.

      Anders ist die Sachlage jedoch, wenn im Rahmen von Ermittlungen gegen eine Schleuserbande wegen des Verdachts des Verbrechens des Menschenhandels plötzlich jemand in den Verdacht gerät, er hätte nicht nur straflosen Eigenverbrauch getätigt, sondern hätte einen Dritten zum Verbrauch animiert und ihm dazu etwas gegeben. Dann schlägt es um, und aus dem straflosen Eigenverbrauch wird plötzlich der Erwerb und die Weitergabe von Rauschgift. Und das ist ein anderes strafbares Kaliber.

      Wer nun allerdings glaubt, da kann ein Generalsstaatsanwalt aus heiterem Himmel eine Privatfehde führen, der kennt sich im Betrieb einer Staatsanwaltschaft nicht aus. Kein Behördenleiter kann einen Abteilungsleiter oder Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft dazu veranlassen, willkürlich jemanden mit einem Ermittlungsverfahren zu überziehen. Die Verfolgung Unschuldiger ist nach § 344 des Strafgesetzbuches ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist. Aber das in der Strafprozessordnung verankerte Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Und man sollte dankbar sein, dass es Staatsanwälte gibt, die keine Angst vor Königsthronen haben, sondern ohne Ansehen der Person ermitteln, wie es das Gesetz gebietet.

      Es ist schon aberwitzig zu meinen, dass erfahrene Angehörige der Abteilung für Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Person des öffentlichen Lebens leichtfertig mit einem Ermittlungsverfahren überziehen, wenn ihre Anhaltspunkte auf tönernen Füßen stehen. Wer den Behördenapparat und das Stichwort "Berichtspflicht" kennt, weiß auch, dass bei Ermittlungen von besonderem öffentlichen Interesse oder wenn Personen des öffentlichen Lebens berührt werden, die Pflicht besteht, vorher nach oben, d.h. an den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht und damit auch an die Justizsenatorin zu berichten. Dass von dort aus ein Stopp angeordnet worden ist, hat niemand berichtet.

      Ein weiteres kommt hinzu. Bevor der Staatsanwalt einen Ermittlungsrichter ersucht, einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen, muss er sich selbstverständlich überlegen, ob die begehrte Zwangsmaßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Und wer sich in die Seele eines noch so viel beschäftigten unabhängigen Ermittlungsrichters versetzt, der kann vielleicht ahnen, dass dieser in einem Fall, in dem eine hochrangige Person des öffentlichen Lebens in das Fadenkreuz von Ermittlungen gerät, die Akten eher einmal zu viel als einmal zu wenig durchforstet, bevor er seine Unterschrift unter einen Durchsuchungsbeschluss setzt, an den das Bundesverfassungsgericht inzwischen hohe Anforderungen gesetzt hat. Dabei bleibt es immer offen, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen letzten Endes führen. Ob es eine Blamage war, steht erst am Ende fest. Aber scheinbar macht das italienische Beispiel - siehe Berlusconi - Schule, indem man bereits im Vorfeld versucht, die Justiz zu positionieren. Berlusconi meint, die ihn verfolgende Justiz sei links. Und wie soll es im Fall Friedman sein?

      Der Autor war Vorsitzender Richter am Landgericht und Ermittlungsrichter am Kammergericht

      http://www.drb-hamburg.de/kopf/home.htm#.htm
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 16:15:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      Friedmans Konsequenz
      Formell ist der Fall abgeschlossen, aber nicht erledigt - Ein Kommentar von Alexandra Föderl-Schmid



      Jetzt ist die Sache klar: Michel Friedman hat Drogen konsumiert und besessen, dafür hat er eine Strafe bekommen. Sein Rückzug aus den Ämtern als Vizepräsident des Zentralrates der Juden in Deutschland und als Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses ist konsequent. Dies sind die Folgen seines Handelns, für das Friedman einsteht und das er inzwischen selbst als Fehler bezeichnet. Er hat damit den Maßstab, den der als unnachgiebiger Fragesteller bekannte Journalist an andere anlegt, auch für sich benutzt.

      Formal ist der Fall, der nicht nur in der deutschen Öffentlichkeit vier Wochen lang für Aufregung sorgte, abgeschlossen - aber nicht erledigt. Man muss nicht beleidigend werden wie der ehemalige deutsche Kulturstaatsminister und nunmehrige Herausgeber der Wochenzeitung Die Zeit, Michael Naumann, der von "durchgeknallten Staatsanwälten" sprach. Das Verhalten der Berliner Justiz, die nicht nur Ermittlungen laufend kommentierte, sondern auch Journalisten über die nächsten Schritte informierte, ist aber tatsächlich zu hinterfragen. Dass damit einer Vorverurteilung Vorschub geleistet wurde, ist klar.

      Nachdem nun Friedmans Vergehen rechtmäßig festgestellt worden ist, sollten sich auch all jene, die die Medienberichterstattung generell als antisemitische Kampagne bezeichnet haben, fragen, ob sie nicht übers Ziel hinausgeschossen sind. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, hat klar widersprochen: Nicht weil Friedman Jude ist, wurde sein Fall mit großem Interesse verfolgt, sondern weil er prominent ist und sich als moralische Instanz dargestellt hat. Aber auch in der Medienberichterstattung wurde ein Aspekt kaum beleuchtet, der den Fall Friedman erst ins Rollen gebracht hat: dass Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen werden und Prominente sie diskret ordern können. Das ist der eigentliche Skandal.(DER STANDARD, 9.7.2003)

      http://derstandard.at/standard.asp?id=1354519
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 18:42:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      #19

      tira,

      laß´dich nicht irritieren.

      das sozialschädliche, die zerstörung des wertebewußtseins, des rechtsbewußtseins, die verbiegung von maßstäben durch solche "kultur"-staatssekretäre, jetzt als haupt in der führenden, ehemaligen kultur-zeitung, hat unendlich mehr verderbliche wirkung, als jene eskapaden friedmans.

      es handelt sich im grunde um hoch- und landesverrat, was die an der kette liegenden medien überhaupt nicht mehr thematisieren (dürfen). selbst staatsanwälten wird nun vorgeführt, daß sie die füße still zu halten haben.

      auch in dem für dich so bedeutsamen falle friedman.

      tatsächlich sieht sich doch schon die untere jeweilige hierarchiestufe gebremst, die nächshöhere überhaupt zu behelligen in dem wissen, dort zumindest höchst lästig zu sein. die bremsspur geht dann von unteren polizeiinstanzen über den dienstweg innerhalb der statsanwaltschaften, noch einmal über den dienstweg im ministerium bis zum minister, der ohne den kanzler und den außenminister (wegen der außenpolitischen belange - nauman, friedman, du weißt schon - auch nichts machen mag.

      es wird viel gummi auf dieser spur abgerieben: und am ende ist der reifen platt. zukünftig wird das noch vorher geschehen.

      die weichenstellungen für solche wirkungen werden als solche gar nicht wahrgenommen:

      verdi-vorsitzender bsirske wurde als personaldezernent bei der stadt hannover dafür gefeiert, daß er durchsetzte,
      daß führungsposten nur noch auf zeit besetzt werden. nicht nur ein verstoß gegen beamtenrechtliche wertenormen sondern auch eine politik gegen gewerkschaftliches selbstverständnis von sozialer sicherheit.

      das ist jetzt der hit beim abbau von staatlichkeit.

      und die goldman sachs-presse jubelt. und die dummen in bild jubeln mit. es geht ja gegen diese faulen beamten, die nun sich nun mal anstrengen müssen um auf ihren posten zu bleiben.

      aber:

      welcher oberstaatsanwalt wird seinem generalstaatsanwalt wohl immer lästig werden wollen? ergäbe sich daraus nicht der eindruck eines eignungsmangels? und auf jeder stufe stellt sich diese frage wieder!

      welcher beamte wollte sich denn noch aus sachlichen gründen gegen die "privatisierung" von stadtwerken, sparkassen, straßenbahnen wenden, und so weiter und sofort? oder genen die namensänderung in "enercity"?

      was wäre wohl, wenn der chef der lokalredaktion einer zeitung davon erführe, daß in der stadt- oder kreisverwaltung folgendes geschähe:

      1. der frisch aus haifa eingeflogenen neuen jugendamtsleiterin hätten viele wege öffengestanden.

      2. nach wenigen wochen einarbeitungszeit, in der sich schon hunderte von bediensteten der gesamtverwaltung an die köpfe gefaßt haben, weist sie den zuständigen amtsrat an, die pflichtleistungen der wirtschaftlichen jugendhilfe intelligent zu kürzen (es handelt sich um zahlungen an alleinstehende jugendliche bis 21, die in ausbildung sind und nicht im heim wohnen.).

      3
      seine gegevorstellungen, daß von den pflichtleistungen nichts gekürzt werden dürften, was deshalb so sei, weil die ausbildung nicht durch jobberei oder gar durch stehlenmüssen infrage gestellt werden dürfe - die leistungen seien ohnehin äußerst knapp bemessen -, werden mit der gegenfrage beantwortet, ob er sich für seinen verantwortungsvollen posten eigentlich als geeignet empfinde.

      4

      der amtsrat behelligt nun den sozialdezernenten (spd); der ringt die hände: der amtsrat habe zwar recht, aber..

      5

      beim personaldezernenten und stellvertretenden hauptverwaltungsbeamten (cdu): händeringen! die beiden kennen sich auch privat, und sprechen offen miteinander.
      was soll ich denn machen? soll ich mir von meiner fraktion vorwürfe machen lassen, daß ich mit den geldern ase, nachdem entsprechende anfragen seitens der presse eingegangen sind? und ob er denn nicht wisse, daß hier noch besonderheiten zu berücksichtigen seien, wenn er denn wisse...

      5.

      hauptverwaltungsbeamter (landrat oder oberbürgermeister spd), dieser scheiß-kleine amtsrat läßt ja nicht locker:

      also wir trinken jetzt erst mal ne schöne tasse kaffee, mir ist ja bekannt, daß sie ein außerordentlich tüchtiger mann sind. wir haben da schwierigkeiten bei der abfallbeseitigung, - ist ihnen ja auch bekannt.

      wie ist es, wollen sie uns helfen? er half!

      6

      es wurde künftig "intelligent" gekürzt, gewonnene klagen galten nur für den einzelfall. spätere klagen wurden erstinstanzlich sogar abgewiesen. ob die richter jetzt den blick auch mal in die zukunft richteten und nicht nur ins gesetz?

      7

      drei jahre später: nur wenige jugendliche hatten die ausbildung abgeschlossen; mehr als diese waren mit dem gesetz in konflikt gekommen. (vorher war der zweck des jugendwohlfahrtsgesetzes besser erfüllt gewesen.)

      8
      reporter fragt chef, ob man hier denn nichts machen wolle, hier würden ja regelrecht straftäter gezüchtet. startrampe zur individuellen selbstbestimmung - oder was, wie er ironisch anmerkte, so richtig mit eigenverantwortung.

      chef verdreht die augen.

      vermutlich nicht deshalb, weil das ein zu "heißes eisen" sei. sondern deshalb, weil ein profi-reporter nicht weiß, daß diese geschichte niemanden interessiere und auch viel zu kompliziert sei.

      tira, hat sie dich interessiert?
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 22:06:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      o.k. - auf wunsch eines users wird der thread wieder geöffnet.

      bitte aber sachlich diskutieren und darauf achten, beleidigungen in bild und ton gegen personen des öffentlichen lebens zu unterlassen.

      danke.
      gruss,
      scara
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 19:08:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Danke ScaraMOD :)

      und hier gleich ein Kommentar aus der Süddeutschen Zeitung von Heribert Prantl:

      Ehre und Beleidigung

      Das Naumann-Urteil: Tendenz gegen die Meinungsfreiheit
      Es gibt Urteile zur Meinungsfreiheit, bei denen einem schwummrig werden könnte. Dieses Urteil zum Beispiel: Da wurden vor einem Krankenhaus Flugblätter verteilt, auf denen stand: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums. Damals: Holocaust, heute: Babycaust!“ Dr. F. wurde auf dem Flugblatt als „Tötungsspezialist für ungeborene Kinder“ bezeichnet. Dr. F. war aber kein Straftäter; er handelte nach den geltenden gesetzlichen Abtreibungsvorschriften, sein Handeln war legal. Trotzdem musste er sich als „Tötungsspezialist“ beschimpfen und in eine Reihe mit den Morden der Nazis stellen lassen. Denn der Bundesgerichtshof meinte: Das ist keine strafbare Beleidigung, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

      Keine scharfe Kritik mehr?
      Der Richter Walter Seitz, lange Zeit Vorsitzender der Pressekammer am Oberlandesgericht München, hat jüngst diesen Fall zitiert. Er fragte, ob man den Gegner unter dem Mantel der Meinungsfreiheit auf diese Weise wirklich „psychisch hinrichten“, ob Meinungsfreiheit wirklich so grenzenlos sein dürfe. Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten muss das, so sie diesen Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift gelesen hat, gründlich missverstanden haben. Sie hat den Zeit-Herausgeber Michael Naumann in einem Fall verurteilt, der von solcher Exzessivität weit entfernt ist. Naumann hat bekanntlich den höchst umstrittenen Berliner Generalstaatsanwalt Karge in einer Fernsehdiskussion als „durchgeknallt“ bezeichnet. Offensichtlich ging die Richterin, als sie Naumann zu 9000 Euro Strafe verurteilte, davon aus, dass es sich um eine (stets strafbare) „Schmähkritik“ gehandelt habe. Da irrt die Richterin sehr, weil die pointierte und deftig formulierte Kritik an Karge Sachbezug hatte, nämlich eine Reihe fragwürdiger rechtspolitischer Äußerungen dieses Generalstaatsanwaltes sowie das Ermittlungsverhalten im Fall Friedman.

      Die Kritik Naumanns war also eine wertende Zusammenfassung von Verhaltensweisen im politischen Raum. Nach den Kriterien der Berliner Amtsrichterin wäre hier eine scharf-pointierte Kritik künftig kaum noch straflos möglich. Nun ist es gewiss so, dass in der politischen Auseinandersetzung ein exzessiver Stil Einzug gehalten hat, der der demokratischen Kultur schadet. Aber das Strafrecht ist kein Erziehungsinstrument. Das Naumann-Urteil wird in der nächsten Instanz mit Pauken und Trompeten aufgehoben werden.

      Beruhigt zurücklehnen darf man sich gleichwohl nicht. Das Naumann-Urteil gibt dem Pendel, das seit geraumer Zeit gegen die Meinungsfreiheit ausschlägt, einen neuen Schubs. Seitdem das Bundesverfassungsgericht 1995 entschieden hat, dass der Tucholsky-Satz „Soldaten sind Mörder“ keine strafbare Beleidigung darstelle, gibt es in der konservativen juristischen Publizistik und Gesetzgebung Bestrebungen, die Meinungsfreiheit zurück zu schrauben. Wohlgemerkt: Es ging bei der damaligen Verfassungsgerichtsentscheidung nicht darum, ob der Satz über Soldaten richtig ist oder falsch. Es ging darum, ob man für einen solchen Satz bestraft werden darf. Man darf nicht. Die Richter teilten nicht die Aussage, sondern schützten nur den, der sie macht.

      Gefahr für Lafontaine
      Man darf also auch heute sagen, was Tucholsky vor 72 Jahren straflos sagen durfte: „Soldaten sind Mörder.“ Wären nur noch solche Meinungen geschützt, die von einer Mehrheit geteilt werden, dann müsste die Meinungsfreiheit Mehrheitsmeinungsfreiheit heißen. Womöglich wird man aber neuerdings in Berlin bestraft, wenn man Soldaten als „durchgeknallt“ bezeichnet.

      Die Union und Teile der FDP betrieben 1996 ein Strafgesetz zum „Schutz der Ehre der Bundeswehr“. Das Gesetzesvorhaben wurde dann zwar nicht weiterverfolgt. Seine grundrechtsbeschränkende Tendenz findet aber Unterstützung in der konservativen Rechtswissenschaft. Schutz soll nur noch genießen, was schützenswert ist – und was das ist, bestimmen die Kritiker der angeblich exzessiven Freiheiten. Satire- und Kabarettsendungen des Fernsehens sollen nicht dazu gehören, weil, wie der Kölner Professor Martin Kriele dozierte, „ihr ideologischer Hintergrund in der Regel Sozialismus und Antiklerikalismus“ sei. Ein Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts sprach von der „Liquidation des Ehrenschutzes durch das Bundesverfassungsgericht“ und prophezeite, dass „wir ein Eldorado für Ehrabschneider und ein Volk der Ehrlosen“ werden. Der Freiburger Rechtsprofessor Rolf Stürner drückte sich vorsichtiger aus: Er meint, die Privilegierung der Meinungsfreiheit könnte „falsche Steuerungsfunktion für den Journalismus haben“.

      Gegen Kommentierung soll das Strafrecht, gegen Information die Gegendarstellung helfen, an deren Ausweitung kräftig gearbeitet wird: Oskar Lafontaine hat das, als er noch Saarlands Ministerpräsident war und sich über die Journalisten ärgerte, in seinem Landespressegesetz versucht. Von der saarländischen CDU-Regierung wurde das Gesetz im Jahr 2000 wieder aufgehoben. Mittlerweile ist Lafontaine selbst nur noch publizistisch tätig. Sähe das Pressestrafrecht so aus, wie er es sich einst gewünscht hat, könnte er wohl nicht mehr so schreiben, wie er es tut. Und wäre das Urteil gegen Naumann der neue Maßstab, dann müsste wohl auch der Zeitungs-Kommentator Lafontaine demnächst 9000 Euro Beleidigungsstrafe zahlen.

      HERIBERT PRANTL
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 19:45:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      In diesem Zusammenhang von einem "parteipolitisch motivierten Gefälligkeits- oder gar Seilschaftskommentar" eines "durchgeknallten Schreiberlings" zu sprechen oder zu posten, versage ich mir natürlich aus nahe liegenden Gründen, obwohl ich dies nach Meinung des Verfasser des besagten Artikels ja angeblich straflos öffentlich behaupten könnte, wobei dieses Board sicherlich noch nicht die mediale Aufmerksamkeit in unserem Lande genießt, wie eine abendliche TV-Talk-Show.

      Da ich aber rechtstreu bin, und Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist, erklärlich ich hier ausdrücklich und unmissverständlich, dass ich einen solches - wie oben nur beispielhaft dargestelltes - Werturteil natürlich niemals abgeben würde, obwohl ich es ja eigentlich dürfte.

      :laugh: ;) :look:
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 22:00:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...der Herr Prantl sollte sich nicht zu sicher über den Ausgang des landgerichtlichen Verfahrens sein.

      Die Bezeichnung als "durchgeknallt" ist eine Äußerung, die klar abwertend, allein auf die Person bezogen und damit beldeidigend ist. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso diese Äußerung in irgendeinem Zusammenhang zur Verdeutlichung nötig gewesen wäre, dass Naumann die Ermittlungen gegen Friedmann ablehnt.
      Beleidigungen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit, sondern die Strafgesetze bilden gerade die Grenze dieses Grundrechts.

      Ich hoffe, dass es bei dem - milden - Urteil bleibt.


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      Der durchgeknallte Naumann von der Zeit hat eine Starfanzeige am Hals