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    Auskunftspflicht einer KLV über Verwendung der Beiträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.03 13:33:05 von
    neuester Beitrag 09.07.03 22:45:34 von
    Beiträge: 12
    ID: 751.230
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      Avatar
      schrieb am 08.07.03 13:33:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      entsetzt über den letzten Stand meiner Gewinnbeteiligung, Guthaben und Rückkaufswert meiner KLV bat ich die Gesellschaft, mir die Verwendung und Aufteilung meiner Beiträge in Abschlusskosten, Risikoabsicherung, Verwaltungskosten etc. mitzuteilen. Als Antwort erhielt ich: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir die Kalulation des Beitrags nich offenlegen. Wie alle übrigen Kaufleute sind auch wir nicht dazu verpflichtet...."
      Ist die Gesellschaft nicht zur Asukunft dieser Daten verpflichtet? Immerhin vertraue ich denen einen nicht kleinen Geldbetrag an und ich finde ich habe ein Recht auf diese Information. Gerade jetzt, wo die vollmundigen Versprechen des Angebots ärmlichst verfehtlt werden.
      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 13:56:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 13:58:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE: Lebensversicherer

      die Kalkulation wird bei den wenigsten offen gelegt.

      Diese vollmundigen Versprechen der Lebensversicherer liegen in Höhe des Garantiezinses, welcher aktuell mindestens 3,25 % oder 4 % beträgt.

      Die zusätzlichen Überschüsse, welche über die garantien hinaus gehen, werden ja laut Angebot jährlich neu festgelegt.

      Ich kenne keinen Versicherer, der diese vollmundigen Versprechen nicht hält. Selbst im Falle der Mannheimer, werden diese Versprechen gehalten.

      Informationen über die genauen Kapitalanlagen kannst Du der
      Geschäftsberichte entnehmen.

      In der Regel sind die Hauptanlageformen festverzinsliche Wertpapiere. Im weiteren Anlagemix findet man Immobilien, Hypotheken an VN und Aktien.


      Gruß,

      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 14:25:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      eine KLV macht nur für die wenigsten Menschen wirklich Sinn, ich empfehle deshalb diese Versicherungen zu kündigen und auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge + einer 7% igen Verzinsung pro Jahr zu klagen. Die Chancen auf Erfolg stehen recht gut, in letzter Zeit entscheiden immer mehr Gerichte zugunsten der Versicherten.

      Alles weitere kannst Du beim Bund der Versicherten nachlesen, ich befinde mich zur Zeit ebenfalls im Rechtsstreit mit der Debeka, die mir schon einen Vergleich angeboten hat. Diesen habe ich natürlich abgelehnt und so geht es nun in die 2. Instanz.

      Der Bund der Versicherten kann Dich bei einer Klage gegen Deine LV unterstützen, mir wurde angeboten die Kosten für den Rechtsstreit zu übernehmen. Da ich Rechtsschutzversichert bin, musste ich dieses Angebot nicht annehmen.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 18:33:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      Sind das 7% auf die eingezahlten Beiträge oder 7% auf die zurückgehaltenen Abschlusskosten??

      MfG gutglck

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      Avatar
      schrieb am 08.07.03 19:18:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      7% auf die gezahlten Beiträge.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 21:59:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Som.you,

      es geht hier nicht um die jährlichen Versprechungen, die im übrigen erst seit einigen Jahren eingeführt wurden.

      Früher gab es überhaupt keine Information über den Stand der KLV.

      Es geht hier um das Beratungsgespräch bei Abschluss der Versicherung, die immerhin über viele Jahre läuft.

      Dieser Vertrag wird in Treu und Glauben abgeschlossen, in der Regel in Treu und Glauben auf die Versprechungen des
      Agenten.

      Aus Wettbewerbsgründen wird oft dick aufgetragen, sehr wohl wissend, dass dies nicht so ohneweiteres einzuhalten ist, das Kleingedruckte in den Vertägen wird mit der Police präsentiert.

      Kritisch wird es im Fall eines Vertrages, der zur Tilgung von Darlehen abgeschlossen wurde.

      Die Versicherungssumme wurde samt Überschussbeteiligung hochgerechnet, mit der Steuerkomponente wurde argumentiert,
      die Abschlussumme orientierte sich an der Kredithöhe.

      Es ist nicht unbedingt lustig, wenn man jetzt mit einer doch sehr wesentlichen Unterdeckung konfrontiert wird
      und entweder die Versicherungssumme erhöhen muss oder auf
      Annuität umsteigen muss.


      Kein Ruhmesblatt für Kapitalsammelstellen, die doch so profihaft unserer Gelder verwalten.

      Oder?
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 09:34:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      RE: Schürger

      kann ich Dir voll zustimmen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 16:26:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7 Trifft den Nagel auf den Kopf.
      Was muss nun die Gesellschaft mir mitteilen und was kann sie mir verschweigen und vertuschen. Da ich mich durch die Gesellschaft ver...... und betrogen fühle, will ich mich nicht einfach durch einen nett formulierten Satz von der Gesellschaft abspeisen lassen.

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 16:46:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Was willste denn jetzt genau wissen ?

      VM
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 22:31:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich möchte wissen, ob die Gesellschaft eine Auskunftspflicht hat und mir die Verwendung der Beiträge mitteilen muss, oder ob sie dazu nicht verpflichtet ist.

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 22:45:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      RE: gutglk

      Ja, sie ist dazu verpflichtet, Dir zu sagen wie Sie Gelder
      anlegen, wie sich der Deckungsstock zusammensetzt, u.ä.
      --> das findest Du in dem Geschäftsbericht
      Ja, Sie teilen auch Ihre Abschlußkostenquote und Verwaltungskostenquote mit.
      --> das findest Du in dem Geschäftsbericht, oder in gängigen Datenbanken.


      Nein, du hast keinen Anspruch darauf zu erfahren, wie Dein
      Vertrag genau kalkuliert ist.
      Der Versicherer wird Dir auch nicht mitteilen, wie und in welchem Umfang er Risiken rückversichert hat.
      Hierzu ist er auch nicht verpflichtet.
      Weitere Berichterstattung erfolgt ggü. dem Bafin.
      Einschlägig ist hier das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

      SOM


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