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    PRIVAT oder GESETZLICH versichern ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.03 15:04:27 von
    neuester Beitrag 24.07.03 19:13:39 von
    Beiträge: 32
    ID: 755.955
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      Avatar
      schrieb am 21.07.03 15:04:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was meint Ihr. Vorteile - Nachteile. Also ich bin privat und habe bisher nur Vorteile erkannt. Was meint Ihr dazu?
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 15:35:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin auch privat versichert, weiss aber noch nicht, was auf uns zukommt , wenn wir denn mal in die Rente gehen!
      Ansonsten sehe ich da bisher auch nur Vorteile drin. So bezahlte ich, als jetzt wieder Lediger, ungefährt soviel wie der Höchstsatz bei der GKV habe aber weitaus bessere Leistungen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 15:36:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine - vielleicht unzulässige - Verallgemeinerung:

      Kassenpatient darf viel Geld dafür abdrücken, damit er im Krankheitsfall viel dazuzahlen darf und gleichzeitig Patient zweiter Klasse ist. Bist du chronisch krank, wirst du zusätzlich zur Krankheit deine Probleme haben...

      Privatpatient zahlt steigende Beiträge, bekommt aber in der Regel wenigstens noch kompetente Hilfe für sein Geld. Kann aber im Alter recht teuer werden.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 15:40:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      RE: PKV

      Kann aber im Alter recht teuer werden.

      --> rechtzeitig Reserven für die Altersbeiträge bilden !


      SOM
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 16:59:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Standardtarif in der PKV ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt - gesetzlich vorgeschrieben.

      Was kann also recht teuer werden?

      Som hat natürlich auch recht.
      Was ich heute in der PKV spare sollte ich mir wenigstens zum Teil zurücklegen bzw. gewinnbringend anlegen.
      Man kann ja nie wissen wie unsere Politiker in Zukunft in der PKV rumfuschen!

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      Avatar
      schrieb am 21.07.03 17:24:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      in den Standardtarif kommt man meines Wissens erst nach max. 10 Jahren. nach 5 Jahren komme ich aber schon nicht mehr in die GKV zurück, was wenn ich jetzt kein Geld mehr habe?
      Desweiteren ist es gesetzlich vorgeschrieben das ein Arzt mit Kassenzulassung dich behandeln muss, im Standardtarif der PKV gibt es soetwas nicht, hier kann der Arzt Dich ablehnen! Im Standardtarif der PKV wird teilweise sogar (leut meinem Wissen) unter den Sätzen der GKV bezahlt, also ist eine schlechtere Versorgung als bei einem GKV Patienten nicht auszuschliessen.

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 17:59:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 5:

      "...Was ich heute in der PKV spare sollte ich mir
      wenigstens zum Teil zurücklegen bzw. gewinnbringend anlegen.
      Man kann ja nie wissen wie unsere Politiker in Zukunft
      in der PKV rumfuschen!..."


      STIMMT. Aber man kann leider auch nicht wissen, was sie
      sich vom zurückgelegten Geld holen werden...

      Euer Hans E.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 18:19:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      na dann ebend heimlich in die Schweiz?:cool:

      Aik,

      der Standardtarif in der PKV ist nicht schlechter als der GKV-Tarif. Einfach mal die heutigen Nachrichten verfolgen, da weiß der GKV-Versicherte was demnächst auf Ihn zukommt.
      Glaub nicht, das der Standardtarif der PKV den gleichen Weg geht, zumindestens nicht für bestehende Verträge;)
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 18:40:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      nabend zusammen,
      mal eine frage zu den gebührensätzen. es gibt ja die göa und die goz. sind das die gebühren nach denen jeder arzt seine leistung abrechnen muß, vergleichbar mit brago oder steuerberatergebührennordnung? gelten diese gebühren für privat und gesetzlich versicherte? was ist von einem pkv-tarif zu halten, der das 3,5 fache der regelhöchstsätze ertattet? sollte man als makler eigentlich wissen; aber pkv ist für mich absolutes neuland. danke für eure antworten.

      mfg :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:09:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Versman

      laut meinen Infos (die stammen aus einer Finanztest vor ein paar Monaten) zahlt die PKV Standardversicherung max. bis zum 1,7fachen der GÖA, die GKV dagegen bis zum 2,3fachen. Dies denke ich ist schon hervorzuheben und gegen meine anderen Argumente (Eintritt in den Standardvertrag erst nach 10 Jahren normaler Beitragsdauer und der Arzt kann Dich ablehnen) hast Du ebenfalls nichts gesagt, also stimmen diese?


      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:43:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Was bietet der Standardtarif?

      Darüber hinaus gibt es für je-den
      PKV-Versicherten nach
      Vollendung des 65. Lebensjah-res
      mit mindestens zehnjähri-ger
      Vorversicherungszeit die
      Möglichkeit, in einen sog.
      Standardtarif zu wechseln. Un-ter
      bestimmten Bedingungen
      ist ab 1. Juli 2000 sogar schon
      ein früherer Wechsel möglich.
      Der Beitrag für den Standardta-rif
      ist begrenzt auf die Höhe
      des durchschnittlichen Höchst-beitrags
      der GKV. Je mehr Ver-sicherungsjahre
      ein vollversi-cherter
      älterer Versicherter be-reits
      aufzuweisen hat, desto
      mehr wird der Höchstbeitrag
      unterschritten, da die ange-sammelten
      Alterungsrückstel-lungen
      beim Wechsel in den
      Standardtarif voll angerechnet
      werden. Die Leistungen dieses
      Tarifs entsprechen im wesent-lichen
      denen der gesetzlichen
      Krankenversicherung. Die PKV
      übernimmt die Kosten für die
      Behandlung durch alle nieder-gelassenen
      Ärzte und Zahnärz-te
      einschließlich gezielter Vor-sorgeuntersuchungen
      nach ge-setzlich
      eingeführten Program-men.
      Für die ambulante Be-handlung
      durch Ärzte und
      Zahnärzte, für die stationäre
      Behandlung und für Arznei-,
      Heil- und Hilfsmittel sind
      Selbstbeteiligungen vorgese-hen,
      die jedoch insgesamt
      höchstens 600 DM pro Jahr
      betragen. Ärzte und Zahnärzte
      haben ihr Honorar auf das
      1,7fache der Gebührenord-nung
      für Ärzte bzw. Zahnärzte
      zu begrenzen.
      Bei einer Krankenhausbehand-lung
      sind wie in der GKV die
      allgemeinen Krankenhauslei-stungen,
      d.h. die Unterbrin-gung
      im Mehrbettzimmer
      einschließlich der Behandlung
      durch die jeweils diensthaben-den
      Ärzte, versichert. Als An-rechnung
      häuslicher Ersparnis-se
      ist ein Eigenanteil von 17
      DM (alte Bundesländer; neue
      Bundesländer 14 DM) täglich,
      maximal für 14 Tage
      Krankenhausaufenthalt pro
      Jahr, vorgesehen. Fahrtkosten
      zum und vom Krankenhaus
      wegen stationärer Behand-lung,
      die über 25 DM hinaus-gehen,
      werden zu 100 Prozent
      erstattet.
      Der Versicherungsschutz des
      Standardtarifs erstreckt sich
      auf Heilbehandlung in Europa.
      Er kann aber durch Vereinba-rung
      auf außereuropäische
      Länder ausgedehnt werden.

      Beziehe ich die Altersrückstellungen mit ein, fahre ich sicher besser.
      Des Weiteren denke ich, das derjenige der zur Zeit im Standardtarif ist, sicherlich keine Leistungskürzungen wie in der GKV zu befürchten hat. Denn in seinen Vertrag sind die Leistungen festgeschrieben.
      Die GKV-Versicherten müssen nach den Willen von rot-grün schon bald auf Zahnersatz verzichten, ab 2007 soll auch das Krankengeld gestrichen werden.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 11:28:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      @#2
      Wenn Du jetzt schon soviel zahlst, wie in der GKV, musst Du ja eine superduper Luxusversicherung haben.
      Ich würde an Deiner Stelle folgendes ändern:
      1. Selbstbehalt einbauen (500-1000@ p.a. sind auch für einen Angestellten nicht zu viel.
      2. Zahnbereich reduzieren (70-80% über alles, (auch Zahnbehandlung) sollten reichen.
      3. Stationär keine Kompromisse, da spielt die Musik.
      4. Du errechnest, wieviel Du für eine solche Absicherung mit GKV plus Zusatzversicherungen zahlen würdest (nicht schummeln).
      5. Die Ersparnis incl. evtl. Beitragsrückerstattung und nicht ausgeschöpfter Selbstbehalte (Höhe ja erst am Ende des KJ. bekannt) legst Du an: z.T. liquide, z.T. z.B. in längerfristigen Fondssparplan.
      6. Konsequent so durchgeführt kannst Du der Beitragsentwicklung relativ gelassen entgegensehen.
      7. Schliess eine private Pflegezusatzversicherung ab (extra Freibetrag in der Steuererklärung), Pflege kann verdammt teuer werden!!
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 14:22:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12,

      danke für den Hinweis. Werde ich mal prüfen!

      Gruss
      gD
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:26:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,

      Eins ist bis jetzt nicht genannt worden: Die Privaten nehmen doch heute schon einen Teil der Beiträge, um einen Kapitalstock fürs Alter aufzubauen. Bei Neuverträgen sind das pauschal zehn Prozent, bei bestehenden kletterts in zwei-Prozentpunktschritten ebenfalls auf zehn. Da kommt nach einigen Jahrzehnten so allerhand zusammen, was die Beitragserhöhungen abfedert. Die GKV hat genau das nicht - das Umlagesystem wird hier nochmal mit aller Härte durchschlagen, wenns immer mehr Alte und immer weniger Junge gibt.

      Wermutstropfen: Wer innerhalb der PKV wechselt, verliert diese Altersrückstellungen wieder.

      CU
      Fewtack
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:32:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      @#14
      ...das wird zwar helfen, aber definitiv nicht reichen.
      Im übrigen gibts ja die Alterungsrückstellungen schon lange; die 10% sind halt zusätzlich.
      ..aber bei der immensen "Inflation im Krankheitskostenbereich" und gleichzeitig sinkenden Anlagerenditen, kann sich jeder die Entwicklungstendenz ausrechnen.
      Die GKV läuft auf jeden Fall vor die Wand.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 16:28:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die neuen 10% für die Altersrückstellung genügen auf jeden Fall, wenn noch mindestens 20 Versicherungsjahre vor einen liegen.
      Leider darf dieses Geld erst ab Alter 85 Beitragsmindernd eingesetzt werden. Bis dahin gilt es eine Beitragssteigerung zu verhindern.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 16:49:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Versman

      woher weisst Du das die 10% zusätzlich definitiv reichen?

      wie ich Dir schon geschrieben habe:

      ---
      Es stimmt das der 10%ige Zuschlag hilft die Beiträge im Alter abzufedern, aber was federt die deutlich weniger Einzahlenden in das PKV System ab? Ein befreundeter Makler meint das er fast keine PKV mehr verkauft da die Leute einfach nicht mehr über die BBG kommen.
      Wie will die PKV soetwas abfangen? Ja ich weiss angeblich haben Sie 100Mrd. Rückstellungen, aber was nutzen mir diese wenn meine PKV keine oder nur sehr wenige Rückstellungen hat? Außerdem gehen doch die meisten Kassen erst Ihren Mitgliedern an den Geldbeutel bevor Sie Ihre Reserven angreifen.
      ---

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:12:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Rückstellungen gehören ja mir.
      Das sind Hochrechnungen von Experten, die gleiche Steigerungsraten wie zur Zeit mit eingerechnet haben.
      Ich sehe die Entwicklung gelassen. Ändern kann ich daran sowieso nichts.
      Ich kann mich nur gut darauf vorbereiten.
      Ich schreibe zur Zeit mehr PKV-Versicherungen als voriges Jahr. Fast alles Selbstständige. Hab aber von den Privaten gehört das es seit einiger Zeit boomt. Kann also nicht nachvollziehen das es dort Einbrüche gibt.
      Zweitens: Die Masse macht es auch nicht immer.;)

      Der PKV gehört die Zukunft ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:28:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bezüglich PKV ist es schon ungewöhlich das Du mehr als letztes Jahr schreibst. Ich kenne persönlich zwei Makler die meiner Meinung nach beide sehr seriös sind die Einbrüche im Bereich von 50% haben.
      Es ist klar das Selbständige nicht über die BBG müssen aber da es immer mehr Insolvenzen in diesem Bereich gibt ist nicht sicher das diese lange Kunden in der PKV bleiben werden.

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 10:12:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      kennt jemand die genaue Rechtslage, was mit dem Standardtarif in der PKV passiert, wenn es in der GKV zu gesetzliche Änderungen (Streichung von Leistungen...) kommt.

      Nach meiner Meinung orientiert sich dieser Tarif an den Leistungen der GKV, welche Konsequenzen hat das zur Folge ?

      GGF
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 10:26:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Es ist zwar richtig das er sich an den gesetzlichen Leistungen orientiert, die Leistungen sind hier aber klar definiert, und können meines Erachtens bei bestehenden Verträgen nicht geändert werden.
      Hat jemand seid zwei Jahren den Standardtarif, kann der Zahnersatz nicht wie in der GKV ab 2005 herausgestrichen werden.
      Es könnte natürlich sein, das ab 2005 der Standardtarif für "Neueinsteiger" angepasst wird.

      Sind allerdings nur meine persönlichen Vermutungen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:13:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      "Das Leistungsversprechen des Standardtarifs ist dem der GKV vergleichbar und kann künftig angepasst werden..."

      (siehe §18 MB/ST 2000 und die Tarifbedingungen TB/ST Nr.10)

      P.S.
      Wer in Diskussionen und Beratungen immer auf den Standardtarif verweist, sollte o.g. Fakten wissen.....
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:17:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nachtrag/Klarstellung:

      "Der Versicherer ist ...berechtigt, die TRAIFLICHEN Leistungen mit Wirkung für BESTEHENDE Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres, den Leistungen der GKV anzupassen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:37:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      kennt jemand der in den Standardtarif gegangen ist?
      Ich denke mal das dieses Angebot pro forma existiert, aber ein langjährig privat Versicherter dieses Angebot nicht nutzen wird.
      Warum?
      Gibt es denn jemand der freiwillig in die Gesetzliche zurückkehrt um Geld zu sparen?
      Alle die zurück mußten haben dies zähneknirschend hingenommen, aber glücklich war damit niemand.

      Wenn sich im Alter jemand über die hohen Beiträge in der PKV aufregt, kann er ja immernoch die Leistungen herunterfahren, oder auf das langjährig, gegenüber der GKV Ersparte zurückgreifen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:44:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich kenn jemanden....

      Mann, geb. 01.10.1936
      Aktueller Beitrag für den STN: 216,79
      Pflegepflicht: 53,33
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:49:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      stellt sich die Frage nach dem Warum.
      Hätte sein alter Tarif nicht "bearbeitet" werden können?

      Hat er all die Jahre seiner PKV-Zugehörigkeit nicht ordentlich Beiträge gespart?
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:11:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Interessant wird es, wenn die KV Pflicht Grenzen demnächst (?) auf 5.100€/Monat angehoben werden. Dann wird der PKV´ler die gleichen Beiträge wie der GKV Versicherte bezahlen, wenn nicht sogar noch mehr, da die Jungen kaum mehr zur PKV wechseln können.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:20:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ FCO

      Nein, wird Er nicht, so wie ER jetzt schon nicht den Höchstsatz der GKV bezahlt!!! ( wg. Anrechnung der Rückstellungen!)

      @ Versman

      Naja, mit dem "gespaart" ist das wohl sonne Sache, nicht jeder hat in der Vergangehiet im Vergleich zur GKV "gespaart"
      (Das ändert sich auch meiner Meinung nach mittlerweile..)
      Zudem hat auch nicht jeder effektiv Rücklagenh gebildet.

      O.g. Mann betreibt noch immer seine Fahrschule, weil nicht entsprechend vorgesorgt wurde.

      Natürlich gab es Tarifalternativen mit höherem Leistungsniveau, aber dafür natürlich mit höherer Selbstbeteiligung, was eben nicht gewünscht war
      (Ob seine Entscheidung besonders Schlau war sei mal dahingestellt...;)
      )
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:28:52
      Beitrag Nr. 29 ()
      langfristig wird es Verschiebungen dahingehend geben, das die Zahl der Selbstständigen weiter zunimmt, und die der Angestellten weiter abnimmt. Daher kann der PKV durch solche sinnlosen Aktionen nicht das Wasser abgegraben werden.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:40:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      Neo,

      dann hat wohl sein Berater in der Vergangenheit versagt, oder hat er keinen an sich rangelassen?
      Ich dränge meine Kunden dazu, wenigstens die Hälfte der Ersparnis langfistig anzulegen.
      Nicht immer gelingt es, dann habe ich später auch kein Mitleid!
      Das keine Ersparnis gegenüber der GKV möglich war nehme ich Dir nicht ab, oder ist er etwa erst mit 50 in die PKV?
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 19:05:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Vers,

      Für so naiv halte ich selbst Dich nicht, das Du nicht weist
      das es Umstände gibt bei denen eine GKV-Versicherung günstiger ist....
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 19:13:39
      Beitrag Nr. 32 ()
      Neo,

      Der gute Mann mußte seine gesamte Familie mitversichern?
      Dann wäre er nicht in die PKV gegangen.
      Also welche Umstände zwingen Einem, der die Wahl zwichen GKV und PKV hat, das teuere System zu wählen?

      Nenne mir die Umstände, damit ich diese verstehen kann.


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