Zahlen die Abgeordneten und Beamten jetzt auch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.07.03 17:04:45 von
neuester Beitrag 21.07.03 18:46:19 von
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ID: 756.014
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die gleiche Eigenbeteiligung oder können die es sich wieder erstatten lassen?
Schon pervers, daß Leute entscheiden, die gar nicht betroffen sind von den Folgen!!
Schon pervers, daß Leute entscheiden, die gar nicht betroffen sind von den Folgen!!
Das ist eins der Hauptprobleme hier in Deutschland.
Wer sägt sich schon selbst gern den Ast ab auf dem er sitzt ?
Interessant ist auch, dass sich in diesen Punkten fast alle Politiker einig sind.
Aber wie war das noch ????? - die Steuerreform wird die Bürger ja entlasten ( wer `s glaubt sei froh ) - das kann man dann ja für Krankenkassen etc. investieren. -
Fördert den Konsum und damit die Wirtschaft -
oder stimmt das etwa nicht ???
Wer sägt sich schon selbst gern den Ast ab auf dem er sitzt ?
Interessant ist auch, dass sich in diesen Punkten fast alle Politiker einig sind.
Aber wie war das noch ????? - die Steuerreform wird die Bürger ja entlasten ( wer `s glaubt sei froh ) - das kann man dann ja für Krankenkassen etc. investieren. -
Fördert den Konsum und damit die Wirtschaft -
oder stimmt das etwa nicht ???
Das Prinzip ist doch klar: Du zahlst für die Gesetzliche als Lediger oder wenn Deine Frau mit arbeiten geht mehr als in der Privaten und bekommst eine schlechtere Leistung, weil man ja noch für alle Familienangehörigen mitblecht.
Im übrigen zahlen die Privaten auch noch Prämien zurück, wenn man das ganze Jahr nicht beim Arzt war.
Im übrigen zahlen die Privaten auch noch Prämien zurück, wenn man das ganze Jahr nicht beim Arzt war.
Hab ich doch glatt vergessen (ich war nämlich mal privat versichert): Du zahlst selbstverständlich nur 12 Mal im Jahr, nicht 13 Mal (13. Gehalt). Ist ja auch logisch. Das Jahr hat ja nur 12 Monate.
#3
war das nicht in der Privaten so, dass man für alle Familienmitglieder mitblecht?? Jedes Kind kostet hier extra, wobei Kinder bei der gesetzlichen umsonst mitversichert sind. Auch wenn die Frau hier nicht arbeitet, um z.B. die Kinder zu erziehen, musst Du hier in der Privaten extra für Sie bezahlen (Falls beide Partner privat versichert sind)!
war das nicht in der Privaten so, dass man für alle Familienmitglieder mitblecht?? Jedes Kind kostet hier extra, wobei Kinder bei der gesetzlichen umsonst mitversichert sind. Auch wenn die Frau hier nicht arbeitet, um z.B. die Kinder zu erziehen, musst Du hier in der Privaten extra für Sie bezahlen (Falls beide Partner privat versichert sind)!
Und hier haben wir schon einen Grund, weshalb die Beiträge ständig steigen:
Man stelle sich ein Paar vor, in dem der Mann berufstätig ist und die Frau Hausfrau. Heute sieht das in der Regel meist so aus, dass der Mann privat versichtert ist, da billiger (allerdings ohne Frau und Kinder). Die Frau bleibt aber in der gesetzlichen, weil billiger (hier muss sie schliesslich keinen Beitrag zahlen).
Zum Glück werden die Kinder mittlerweile bei dem Besserverdienenden versichert (dem Mann), früher konnte hier noch gewählt werden. Man kann sich denken, wo die Kinder dann versichert waren und wie hoch der Beitrag ausgefallen ist.
Man stelle sich ein Paar vor, in dem der Mann berufstätig ist und die Frau Hausfrau. Heute sieht das in der Regel meist so aus, dass der Mann privat versichtert ist, da billiger (allerdings ohne Frau und Kinder). Die Frau bleibt aber in der gesetzlichen, weil billiger (hier muss sie schliesslich keinen Beitrag zahlen).
Zum Glück werden die Kinder mittlerweile bei dem Besserverdienenden versichert (dem Mann), früher konnte hier noch gewählt werden. Man kann sich denken, wo die Kinder dann versichert waren und wie hoch der Beitrag ausgefallen ist.
Genauso ist es. Aber Dealer meinte wohl, dass due in der gesetzlichen z. B. als Lediger hohe Beiträge bezahlst, weil bei vielen Versicherten eine ganze Familie ( meherere Kinder ) durch einen Beitrag abgedeckt ist.
beamte zahlen die kürzungen genauso.
ihnen wird die beihilfe (= arbeitgeberanteil im krankeitsfall) um die gleichen beträge gekürzt, die ein pflichtversicherter selbst tragen muss.
ihnen wird die beihilfe (= arbeitgeberanteil im krankeitsfall) um die gleichen beträge gekürzt, die ein pflichtversicherter selbst tragen muss.
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