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    Spekulationssteuer - kein Geld zurück trotz Widerspruch und evtl. pos. BVG-Beschluss? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.03 00:20:36 von
    neuester Beitrag 25.07.03 14:25:00 von
    Beiträge: 7
    ID: 757.605
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      Avatar
      schrieb am 25.07.03 00:20:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Steuerberater meinte heute, auch wenn das BVG die Spekulationssteuer für verfassungswidrig erklärt, würde die Chance auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Spekulationssteuern, TROTZ EINGELEGTEM WIDERSPRUCH unter Verweis auf die beim BVG anhängige Klage, gleich 0 stehen.

      Ähnliches hab das Finanzamt schon mal vor ein paar Jahren mit der Quellensteuer gemacht.

      Könnt Ihr Euch das vorstellen ? Das wäre ja dann an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten und grenzt dann fast ja an Diebstahl durch den Staat.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 01:52:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist der Vorläufigkeitsvermerk auch in diese Kategorie einzustufen (Widerspruch)?
      Wenn das so stimmt wie Du behauptest ist das ungerecht. Du kannst aber ohne großen Aufwand selber beim Finanzgericht klagen! Bist wohl auch einer der wenigen armen ehrlichen Dummen wie ich, die ihre Spekusteuer zahlen/gezahlt haben
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 07:03:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      In dem BFH-Beschluss findet sich eine Passage, die hoffen lässt, dass das BVerfG diesmal anders verfahren wird als seinerzeit bei der Quellensteuer.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 07:49:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habt Ihr schon was von gesetzlichen Betrug gehört.

      Bestimmt nicht, ich nenne es aber so.

      Gruß maschinenbau
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 08:30:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      .... man jammert nicht so herum. Ist ja nicht nachvollziehbar.

      Legt einen Widerspruch ein, und solltet Ihr eines Tages Recht bekommen, bekommt Ihr alles zzgl. 6% Zinsen zurück. Natürlich abzüglich der Zinsbesteuerung, wenn Ihr keinen Freibetrag mehr habt.

      Also seht es als ein kleines Sparschwein an.

      MD:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 25.07.03 12:53:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Um welche Passage handelt es sich da genau Nataly ? Wär nett wenn Du die hier reinstellen könntest.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 14:25:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @BonAPART: Hier der Link zu dem Beschluss. Die Passage ist dort enthalten:

      http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?031491


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