TelesensKSCL AG in Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.08.03 11:26:59 von
neuester Beitrag 07.09.03 22:07:38 von
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DGAP-Ad hoc: TelesensKSCL AG <TLZ>
TelesensKSCL AG in Insolvenz
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
TelesensKSCL AG in Insolvenz
Fristlose Kündigung des Vertrages über die Führung des elektronischen
Aktienregisters. Einstellung der Leistungen zum 15. August 2003. Unmöglichkeit
zur manuellen Führung durch die Gesellschaft.
Köln, 8. August 2003 - Die Deutsche Börse Computershare GmbH (DBC) hat mit
Wirkung zum 06. August 2003 den Vertrag über die Führung des elektronischen
Aktienregisters der "TelesensKSCL AG in Insolvenz" fristlos gekündigt. Die
Leistungen seitens der Deutschen Börse Computershare GmbH werden mit Wirkung
zum 15. August 2003 ersatzlos eingestellt.
Der Vertrag wurde seitens der DBC gekündigt da der Insolvenzverwalter zum
Schutz der Gläubiger keine Zahlungen zu Lasten der Masse leisten kann. Durch
die Einstellung der Leistungen sieht sich die Gesellschaft nach dem 15. August
2003 nicht mehr in der Lage das Aktienregister auch auf anderem Wege oder gar
manuell weiter zu führen. Weder die Gesellschaft noch Dritte können daher nach
dem 15. August 2003 feststellen, wer im Aktienregister nach den
aktienrechtlichen Formerfordernissen (Name, Geburtsdatum und Adresse der
Inhaber der Namensaktien sowie ggf. Stückzahl, Aktiennummern und Nennbetrag)
Inhaber der Aktien ist.
Der Insolvenzverwalter
Kontaktadresse:
GÖRG Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch als
Insolvenzverwalter der
TelesensKSCL AG in Insolvenz
Sachsenring 81
50677 Köln
Tel.: +49 221 946 103-12
Fax: +49 221 946 103-19
E-Mail: insosekr@goerg.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.08.2003
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 529970; ISIN: DE0005299705; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
TelesensKSCL AG in Insolvenz
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TelesensKSCL AG in Insolvenz
Fristlose Kündigung des Vertrages über die Führung des elektronischen
Aktienregisters. Einstellung der Leistungen zum 15. August 2003. Unmöglichkeit
zur manuellen Führung durch die Gesellschaft.
Köln, 8. August 2003 - Die Deutsche Börse Computershare GmbH (DBC) hat mit
Wirkung zum 06. August 2003 den Vertrag über die Führung des elektronischen
Aktienregisters der "TelesensKSCL AG in Insolvenz" fristlos gekündigt. Die
Leistungen seitens der Deutschen Börse Computershare GmbH werden mit Wirkung
zum 15. August 2003 ersatzlos eingestellt.
Der Vertrag wurde seitens der DBC gekündigt da der Insolvenzverwalter zum
Schutz der Gläubiger keine Zahlungen zu Lasten der Masse leisten kann. Durch
die Einstellung der Leistungen sieht sich die Gesellschaft nach dem 15. August
2003 nicht mehr in der Lage das Aktienregister auch auf anderem Wege oder gar
manuell weiter zu führen. Weder die Gesellschaft noch Dritte können daher nach
dem 15. August 2003 feststellen, wer im Aktienregister nach den
aktienrechtlichen Formerfordernissen (Name, Geburtsdatum und Adresse der
Inhaber der Namensaktien sowie ggf. Stückzahl, Aktiennummern und Nennbetrag)
Inhaber der Aktien ist.
Der Insolvenzverwalter
Kontaktadresse:
GÖRG Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch als
Insolvenzverwalter der
TelesensKSCL AG in Insolvenz
Sachsenring 81
50677 Köln
Tel.: +49 221 946 103-12
Fax: +49 221 946 103-19
E-Mail: insosekr@goerg.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.08.2003
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 529970; ISIN: DE0005299705; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
was hat das für Konsequenzen?
Jetzt aber schnell alle rauss
Delisting Upgrade !!!
kann sein
aber zwingend ? Rechtsgrundlage?
aber zwingend ? Rechtsgrundlage?
Keine ahnung Upgrade...aber wie soll man diese meldung sonst verstehen
Tja - wie soll hier jemals wieder eine HV abgehalten werden?
§67 AktG Eintragung im Aktienregister
(1) Namensaktien sind unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen.
(2) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
(3) Geht die Namensaktie auf einen anderen über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienregister auf Mitteilung und Nachweis.
(4) Die bei Übertragung oder Verwahrung von Namensaktien mitwirkenden Kreditinstitute sind verpflichtet, der Gesellschaft die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Angaben gegen Erstattung der notwendigen Kosten zu übermitteln. § 125 Abs. 5 gilt entsprechend.
(5) Ist jemand nach Ansicht der Gesellschaft zu Unrecht als Aktionär in das Aktienregister eingetragen worden, so kann die Gesellschaft die Eintragung nur löschen, wenn sie vorher die Beteiligten von der beabsichtigten Löschung benachrichtigt und ihnen eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gesetzt hat. Widerspricht ein Beteiligter innerhalb der Frist, so hat die Löschung zu unterbleiben.
(6) Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften kann die Satzung Weiteres bestimmen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Zur Werbung für das Unternehmen darf sie die Daten nur verwenden, soweit der Aktionär nicht widerspricht. Die Aktionäre sind in angemessener Weise über ihr Widerspruchsrecht zu informieren.
(7) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für Zwischenscheine.
§67 AktG Eintragung im Aktienregister
(1) Namensaktien sind unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen.
(2) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
(3) Geht die Namensaktie auf einen anderen über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienregister auf Mitteilung und Nachweis.
(4) Die bei Übertragung oder Verwahrung von Namensaktien mitwirkenden Kreditinstitute sind verpflichtet, der Gesellschaft die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Angaben gegen Erstattung der notwendigen Kosten zu übermitteln. § 125 Abs. 5 gilt entsprechend.
(5) Ist jemand nach Ansicht der Gesellschaft zu Unrecht als Aktionär in das Aktienregister eingetragen worden, so kann die Gesellschaft die Eintragung nur löschen, wenn sie vorher die Beteiligten von der beabsichtigten Löschung benachrichtigt und ihnen eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gesetzt hat. Widerspricht ein Beteiligter innerhalb der Frist, so hat die Löschung zu unterbleiben.
(6) Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften kann die Satzung Weiteres bestimmen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Zur Werbung für das Unternehmen darf sie die Daten nur verwenden, soweit der Aktionär nicht widerspricht. Die Aktionäre sind in angemessener Weise über ihr Widerspruchsrecht zu informieren.
(7) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für Zwischenscheine.
>
time to say good bye!!
wer noch ein paar stücke hat sollte schnellstens verkaufen!!!!
am 15.august ist der letzte handelstag!!!
wer noch ein paar stücke hat sollte schnellstens verkaufen!!!!
am 15.august ist der letzte handelstag!!!
Wenn ich das richtig sehe, wird der Handel mit der Aktie nicht eingestellt. Die Aktionäre werden lediglich nicht mehr erfaßt, da es sich um Namensaktien handelt.
Allerdings würde ich die Dinger trotzdem verkaufen
Allerdings würde ich die Dinger trotzdem verkaufen
@megapol
du hast recht!
aktien werden noch nach dem 15.august weiter gehandelt!
bin wirklich mal gespannt wann diese vom kurszettel verschwinden!!!
du hast recht!
aktien werden noch nach dem 15.august weiter gehandelt!
bin wirklich mal gespannt wann diese vom kurszettel verschwinden!!!
natürlich geht der handel nach den 15 weiter
Super, die Aktie ist ausgesetzt.....aus, tot, vorbei....
SCH****E!
SCH****E!
Allen investierten noch viel glück mit ihren stücken......sorry aber man konnte noch verkaufen
Was denn, was denn?
WWL-Internet ist schon längst abgewickelt und wird gehandelt wie bekloppt. Ebenso die gute alte Bremer Vulkan (seit urzeiten schon tot).
Wieso denn nicht auch TelesensKSCL ???
Erklärung bitte.
Gruß - pz
WWL-Internet ist schon längst abgewickelt und wird gehandelt wie bekloppt. Ebenso die gute alte Bremer Vulkan (seit urzeiten schon tot).
Wieso denn nicht auch TelesensKSCL ???
Erklärung bitte.
Gruß - pz
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