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    Müssen hohe Pensionszahlungen an Wahlbeamte sein. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.03 13:08:34 von
    neuester Beitrag 12.08.03 15:15:27 von
    Beiträge: 4
    ID: 763.815
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      schrieb am 12.08.03 13:08:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Stadt zahlt noch immer für Abwahl

      Drei Beamte arbeiten seit 1996 nicht mehr im Rathaus - aber jeden Monat fließen 16 200 Euro
      Im Rathaus wird in den kommenden Wochen so mancher Euro zweimal umgedreht wenn ein Finanzdezernent den Haushalt für 2004 aufstellt. Um eine Belastung kommen die Städte nicht herum: Sie müssen hohe Pensionen an Wahlbeamte zahlen.
      Bei jedem Regierungswechsel müssen Wahlbeamte ihren Arbeitsplatz räumen. Die mehr oder weniger freiwilligen Abgänge werden mit Pensionen versüßt, die sie bis zur Ruhestandsgrenze beziehen. In der Regel fallen im Durchschnitt ca. 5000 Euro Pension pro Wahlbeamter für den Steuerzahler an. Wahlbeamten wurde durch den Gesetzgeber das Recht eingeräumt, eien Anteil ihres Gehaltes unabhängig davon ob sie nach ihrer Kündigung eine neuen Arbeitsplatz haben oder nicht, eine Pensionszahlung vom Staat zu erhalten.
      Die frühpensionierten Wahlbeamte dürfen nur einen Fehler nicht machen, im öffentlichen Dienst ein Arbeitsverhältnis beginnen, denn dann würde die Pension mit ihrem neuen Gehalt aufgerechnet.


      Hier muß dringend eine Reform her, finde ich.
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      schrieb am 12.08.03 14:33:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1...ich halte das für einen witz, diese bagage durchzufüttern.
      ich kenne persönlich einen oberstadtdirektor (jurist), dem dieses leid widerfahren ist.

      jeder andere mit einem zeitarbeitsvertrag geht zum arbeitsamt.
      gleiches für diese stadtlenker (die sich oft fürstlich nebei bedient haben).
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      schrieb am 12.08.03 15:14:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Arbeitnehmer, der gekündigt wird, geht demnächst nach 12 Monaten bei stark gekürztem Arbeitslosengeld in die Sozialhilfe und wird dann zum Klo`s putzen gezwungen.

      Beamte, die nicht mehr gebraucht werden, bekommen ihr Leben lang die volle Pension. :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 15:15:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Arbeitnehmer, der gekündigt wird, geht demnächst nach 12 Monaten bei stark gekürztem Arbeitslosengeld in die Sozialhilfe und wird dann zum Klo`s putzen gezwungen.

      Beamte, die nicht mehr gebraucht werden, bekommen ihr Leben lang die volle Pension. :mad:


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