Bremer Vulkan: Nach Norden geht die Fahrt ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.08.03 09:43:15 von
neuester Beitrag 10.09.03 14:56:52 von
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So wird das gemacht:In einem Umfeld von Zweifel und Mißtrauen bis hin zur Nichtkenntnis der ganzen Story schraubt sich die Perle des Nordens nach oben. Der beste und dynamischste Anstieg erfolgt an einer Wand der Skepsis!Und dennoch: Wir sind noch ganz am Anfang.Glaubt mir. Die Lemminge werden den Wert dann unter hohen Umsätzen durch die 1 Euro-Marke drücken...Ihr zockt mit Titeln, bei denen ihr nicht mal den Insolvenzverwalter kennt. Vulkan wird wieder explodieren, er brodelt schon! Hier wird vor Euren Augen ein amtlich notierter Börsenmantel per Zwangsvergleich in eine neue und hoffentlich bessere Zukunft überführt. Aber zockt nur weiter mit drittklassigen Klitschen.Nur die Wissenden verdienen an der Börse Geld.
WKN: 527100
chart ist auf jedenfall lecker....
Vulkanausbruch!!! Es geht gen NORDEN!!!
Jetzt schon bei 0,35!!!
Hat jemand News?
Hat jemand News?
....und keiner merkt es!!!
Am Montag mit Volldampf weiter???
Kelkheim (ots) - Die an der Bremer Vulkan Verbund AG i.K. unter
Führung des Frankfurter Investmentbankers Werner Brech beteiligte
Investorengruppe hat ihren Anteil der Gesellschaft von bisher knapp
10% auf geringfügig unter 15% ausgebaut.
Die zusätzlichen Aktien wurden von einer Adresse aus dem
europäischen Ausland erworben, mit der im Hinblick auf die mit Bremer
Vulkan verbundenen Zielsetzungen Interessengleichheit besteht. Die
Gruppe um Brech hatte Mitte Juni bei dem zuständigen Amtsgericht
Bremen Anträge auf gerichtliche Bestellung eines weiteren Vorstandes
und des gesamten Aufsichtsrates gestellt. Das Gericht teilte
zwischenzeitlich mit, es habe die Anträge den Beteiligten des
Konkursverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Mit einer Entscheidung
sei in absehbarer Zeit zu rechnen.
Brech: "Das Ziel ist und bleibt, die Gesellschaft über einen
Zwangsvergleich mit den Gläubigern entschuldet zu erhalten und so den
immensen Verlustvortrag einer sinnvollen industriellen Verwertung
zuzuführen." Für die Feststellung des Verlustvortrages ist jedoch
zunächst die Nacherstellung der Jahresabschlüsse seit 1995
erforderlich. "Wir führen für die Erteilung entsprechender Aufträge
bereits Verhandlungen mit Bremer Wirtschaftsprüfersozietäten, können
aber erst tätig werden, wenn wir als Organe handlungsfähig sind",
stellt Brech fest.
Er führe bereits Vorgespräche mit einer renommierten deutschen
Industrieadresse, die an Informationen über die Nutzung des
Verlustvortrages Interesse gezeigt habe. "Wir werden dazu mehr sagen,
wenn wir mehr wissen", so Brech.
Das Bundesfinanzministerium hatte im April klargestellt, dass es
aus Forderungsverzichten herrührende Sanierungsgewinne auch weiterhin
unbesteuert lässt. Eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung von
Verlustvorträgen blieb damit erhalten. Weiterhin stelle die
einschlägige Bestimmung des § 8 Abs.4 KStG für die Nutzbarkeit darauf
ab, dass die wirtschaftliche Identität des Unternehmens gewahrt
bleibt. Diese gilt als verloren, wenn ein Eigentümerwechsel
stattfindet und gleichzeitig eine Fortführung mit überwiegend neuen
Betriebsmitteln betrieben wird. Dabei müssen diese Kriterien
gleichzeitig erfüllt sein. Ist nur eines erfüllt, bleibt die
Nutzbarkeit bestehen. Brech sieht dabei die Möglichkeit,
Altforderungen der Bremer Vulkan Verbund AG zu veräußern und damit zu
kapitalisieren. Dies gelte nach ganz herrschender Meinung von
Steuerrechtsexperten nicht als Zuführung neuer Betriebsmittel.
ots Originaltext: Werner Brech
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Ansprechpartner:
Werner-J. Brech
Gagernring 53c
65779 Kelkheim
Tel 06195-63682
Mobil 0171-3433504
Fax 01212-6195910039
wernerbrech@t-online.de
© news aktuell
Führung des Frankfurter Investmentbankers Werner Brech beteiligte
Investorengruppe hat ihren Anteil der Gesellschaft von bisher knapp
10% auf geringfügig unter 15% ausgebaut.
Die zusätzlichen Aktien wurden von einer Adresse aus dem
europäischen Ausland erworben, mit der im Hinblick auf die mit Bremer
Vulkan verbundenen Zielsetzungen Interessengleichheit besteht. Die
Gruppe um Brech hatte Mitte Juni bei dem zuständigen Amtsgericht
Bremen Anträge auf gerichtliche Bestellung eines weiteren Vorstandes
und des gesamten Aufsichtsrates gestellt. Das Gericht teilte
zwischenzeitlich mit, es habe die Anträge den Beteiligten des
Konkursverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Mit einer Entscheidung
sei in absehbarer Zeit zu rechnen.
Brech: "Das Ziel ist und bleibt, die Gesellschaft über einen
Zwangsvergleich mit den Gläubigern entschuldet zu erhalten und so den
immensen Verlustvortrag einer sinnvollen industriellen Verwertung
zuzuführen." Für die Feststellung des Verlustvortrages ist jedoch
zunächst die Nacherstellung der Jahresabschlüsse seit 1995
erforderlich. "Wir führen für die Erteilung entsprechender Aufträge
bereits Verhandlungen mit Bremer Wirtschaftsprüfersozietäten, können
aber erst tätig werden, wenn wir als Organe handlungsfähig sind",
stellt Brech fest.
Er führe bereits Vorgespräche mit einer renommierten deutschen
Industrieadresse, die an Informationen über die Nutzung des
Verlustvortrages Interesse gezeigt habe. "Wir werden dazu mehr sagen,
wenn wir mehr wissen", so Brech.
Das Bundesfinanzministerium hatte im April klargestellt, dass es
aus Forderungsverzichten herrührende Sanierungsgewinne auch weiterhin
unbesteuert lässt. Eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung von
Verlustvorträgen blieb damit erhalten. Weiterhin stelle die
einschlägige Bestimmung des § 8 Abs.4 KStG für die Nutzbarkeit darauf
ab, dass die wirtschaftliche Identität des Unternehmens gewahrt
bleibt. Diese gilt als verloren, wenn ein Eigentümerwechsel
stattfindet und gleichzeitig eine Fortführung mit überwiegend neuen
Betriebsmitteln betrieben wird. Dabei müssen diese Kriterien
gleichzeitig erfüllt sein. Ist nur eines erfüllt, bleibt die
Nutzbarkeit bestehen. Brech sieht dabei die Möglichkeit,
Altforderungen der Bremer Vulkan Verbund AG zu veräußern und damit zu
kapitalisieren. Dies gelte nach ganz herrschender Meinung von
Steuerrechtsexperten nicht als Zuführung neuer Betriebsmittel.
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Kelkheim (ots) - Die an der Bremer Vulkan Verbund AG i.K. unter
Führung des Frankfurter Investmentbankers Werner Brech beteiligte
Investorengruppe hat ihren Anteil der Gesellschaft von bisher knapp
10% auf geringfügig unter 15% ausgebaut.
Die zusätzlichen Aktien wurden von einer Adresse aus dem
europäischen Ausland erworben, mit der im Hinblick auf die mit Bremer
Vulkan verbundenen Zielsetzungen Interessengleichheit besteht. Die
Gruppe um Brech hatte Mitte Juni bei dem zuständigen Amtsgericht
Bremen Anträge auf gerichtliche Bestellung eines weiteren Vorstandes
und des gesamten Aufsichtsrates gestellt. Das Gericht teilte
zwischenzeitlich mit, es habe die Anträge den Beteiligten des
Konkursverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Mit einer Entscheidung
sei in absehbarer Zeit zu rechnen.
Brech: "Das Ziel ist und bleibt, die Gesellschaft über einen
Zwangsvergleich mit den Gläubigern entschuldet zu erhalten und so den
immensen Verlustvortrag einer sinnvollen industriellen Verwertung
zuzuführen." Für die Feststellung des Verlustvortrages ist jedoch
zunächst die Nacherstellung der Jahresabschlüsse seit 1995
erforderlich. "Wir führen für die Erteilung entsprechender Aufträge
bereits Verhandlungen mit Bremer Wirtschaftsprüfersozietäten, können
aber erst tätig werden, wenn wir als Organe handlungsfähig sind",
stellt Brech fest.
Er führe bereits Vorgespräche mit einer renommierten deutschen
Industrieadresse, die an Informationen über die Nutzung des
Verlustvortrages Interesse gezeigt habe. "Wir werden dazu mehr sagen,
wenn wir mehr wissen", so Brech.
Das Bundesfinanzministerium hatte im April klargestellt, dass es
aus Forderungsverzichten herrührende Sanierungsgewinne auch weiterhin
unbesteuert lässt. Eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung von
Verlustvorträgen blieb damit erhalten. Weiterhin stelle die
einschlägige Bestimmung des § 8 Abs.4 KStG für die Nutzbarkeit darauf
ab, dass die wirtschaftliche Identität des Unternehmens gewahrt
bleibt. Diese gilt als verloren, wenn ein Eigentümerwechsel
stattfindet und gleichzeitig eine Fortführung mit überwiegend neuen
Betriebsmitteln betrieben wird. Dabei müssen diese Kriterien
gleichzeitig erfüllt sein. Ist nur eines erfüllt, bleibt die
Nutzbarkeit bestehen. Brech sieht dabei die Möglichkeit,
Altforderungen der Bremer Vulkan Verbund AG zu veräußern und damit zu
kapitalisieren. Dies gelte nach ganz herrschender Meinung von
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Investorengruppe hat ihren Anteil der Gesellschaft von bisher knapp
10% auf geringfügig unter 15% ausgebaut.
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Vulkan verbundenen Zielsetzungen Interessengleichheit besteht. Die
Gruppe um Brech hatte Mitte Juni bei dem zuständigen Amtsgericht
Bremen Anträge auf gerichtliche Bestellung eines weiteren Vorstandes
und des gesamten Aufsichtsrates gestellt. Das Gericht teilte
zwischenzeitlich mit, es habe die Anträge den Beteiligten des
Konkursverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Mit einer Entscheidung
sei in absehbarer Zeit zu rechnen.
Brech: "Das Ziel ist und bleibt, die Gesellschaft über einen
Zwangsvergleich mit den Gläubigern entschuldet zu erhalten und so den
immensen Verlustvortrag einer sinnvollen industriellen Verwertung
zuzuführen." Für die Feststellung des Verlustvortrages ist jedoch
zunächst die Nacherstellung der Jahresabschlüsse seit 1995
erforderlich. "Wir führen für die Erteilung entsprechender Aufträge
bereits Verhandlungen mit Bremer Wirtschaftsprüfersozietäten, können
aber erst tätig werden, wenn wir als Organe handlungsfähig sind",
stellt Brech fest.
Er führe bereits Vorgespräche mit einer renommierten deutschen
Industrieadresse, die an Informationen über die Nutzung des
Verlustvortrages Interesse gezeigt habe. "Wir werden dazu mehr sagen,
wenn wir mehr wissen", so Brech.
Das Bundesfinanzministerium hatte im April klargestellt, dass es
aus Forderungsverzichten herrührende Sanierungsgewinne auch weiterhin
unbesteuert lässt. Eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung von
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einschlägige Bestimmung des § 8 Abs.4 KStG für die Nutzbarkeit darauf
ab, dass die wirtschaftliche Identität des Unternehmens gewahrt
bleibt. Diese gilt als verloren, wenn ein Eigentümerwechsel
stattfindet und gleichzeitig eine Fortführung mit überwiegend neuen
Betriebsmitteln betrieben wird. Dabei müssen diese Kriterien
gleichzeitig erfüllt sein. Ist nur eines erfüllt, bleibt die
Nutzbarkeit bestehen. Brech sieht dabei die Möglichkeit,
Altforderungen der Bremer Vulkan Verbund AG zu veräußern und damit zu
kapitalisieren. Dies gelte nach ganz herrschender Meinung von
Steuerrechtsexperten nicht als Zuführung neuer Betriebsmittel.
ots Originaltext: Werner Brech
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Werner-J. Brech
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VERBUND
hilf pennystocklover
Noch lebt der Vulkan
Eine Aktionärsgruppe will die Bremer Vulkan Verbund AG als "Mantel" wiederbeleben - für Verlustabschreibungen
taz Eine Investorengruppe um den Frankfurter Investmentbanker Werner Brech hat beim Amtsgericht Bremen den Antrag gestellt, für den Bremer Vulkan Verbund AG i.K. einen weiteren Vorstand sowie den gesamten Aufsichtsrat gerichtlich zu bestellen. Die Gruppe hält derzeit etwas weniger als zehn Prozent der insgesamt 14,64 Millionen Aktien und möchte die Gesellschaft im Fall eines erfolgreichen Zwangsvergleichs mit den Gläubigern wiederbeleben.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bremer Vulkan wurde im Mai 1996 eröffnet und soll nach Auskunft der Verwaltung in diesem Jahr beendet werden. Bei einem Zwangsvergleich mit den Gläubigern und der Entschuldung der Gesellschaft könne der "börsennotierte Mangel" erhalten bleiben. Damit bliebe die Möglichkeit bestehen, dass ein Industrieunternehmen über einen Einstieg in die Hülle der Bremer Vulkan ihre Gewinne steuerschonend verrechnen könne, sagte Brech, der nach dem Willen der Aktionärsgruppe auch zum Mitvorstand bestellt werden soll. " jox
taz Bremen Nr. 7108 vom 19.7.2003, Seite 25, 37 Zeilen (TAZ-Bericht), jox
Eine Aktionärsgruppe will die Bremer Vulkan Verbund AG als "Mantel" wiederbeleben - für Verlustabschreibungen
taz Eine Investorengruppe um den Frankfurter Investmentbanker Werner Brech hat beim Amtsgericht Bremen den Antrag gestellt, für den Bremer Vulkan Verbund AG i.K. einen weiteren Vorstand sowie den gesamten Aufsichtsrat gerichtlich zu bestellen. Die Gruppe hält derzeit etwas weniger als zehn Prozent der insgesamt 14,64 Millionen Aktien und möchte die Gesellschaft im Fall eines erfolgreichen Zwangsvergleichs mit den Gläubigern wiederbeleben.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bremer Vulkan wurde im Mai 1996 eröffnet und soll nach Auskunft der Verwaltung in diesem Jahr beendet werden. Bei einem Zwangsvergleich mit den Gläubigern und der Entschuldung der Gesellschaft könne der "börsennotierte Mangel" erhalten bleiben. Damit bliebe die Möglichkeit bestehen, dass ein Industrieunternehmen über einen Einstieg in die Hülle der Bremer Vulkan ihre Gewinne steuerschonend verrechnen könne, sagte Brech, der nach dem Willen der Aktionärsgruppe auch zum Mitvorstand bestellt werden soll. " jox
taz Bremen Nr. 7108 vom 19.7.2003, Seite 25, 37 Zeilen (TAZ-Bericht), jox
Per Vulkan zur Börse
Vulkan-Aktionäre wollen Konkurs stoppen. BIG soll zahlen
Bremen taz Eine Aktionärsgruppe um den Frankfurter Finanzberater Werner Brech will den Ende des Jahres drohenden endgültigen Konkurs des Bremer Vulkan Verbundes (BVV) abwenden. Stimmten die Gläubiger einem Vergleich zu, könnte ein anderes Unternehmen in die dann schuldenbefreite und geschäftslose Vulkan-AG einsteigen und so die Börsenzulassung erhalten, sagte ein Mitarbeiter Brechs der taz. Brech hatte darüber am Dienstag mit der stadteigenen Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) verhandelt. Mit Forderungen von rund 700 Millionen Euro ist die BIG Hauptgläubiger des BVV. Lassen sich die BIG und mindestens die Hälfte der BVV-Gläubiger auf den Deal ein, wären die 14,6 Millionen Vulkan-Aktien nicht verloren, sondern weiter am Markt.
Brech zufolge haben drei Unternehmen bereits Interesse bekundet, den leeren Vulkan-Mantel mit Leben zu füllen. Ein US-Logistikunternehmen sei auch an einer Ansiedelung in Bremen interessiert - vorausgesetzt, die BIG schieße ausreichend Fördermittel zu und sichere Millionenkredite ab. Mit den Finanzbehörden müsse zudem verhandelt werden, ob nicht bilanzierte Verluste des BVV mit neuen Gewinnen steuersparend verrechnet werden könnten. Brech will im September vor Gläubiger-Vertretern für seinen Vorschlag werben und die US-Investoren zuvor der BIG vorstellen. "sim
taz Bremen Nr. 7130 vom 14.8.2003, Seite 21, 46 Zeilen (TAZ-Bericht), sim
Vulkan-Aktionäre wollen Konkurs stoppen. BIG soll zahlen
Bremen taz Eine Aktionärsgruppe um den Frankfurter Finanzberater Werner Brech will den Ende des Jahres drohenden endgültigen Konkurs des Bremer Vulkan Verbundes (BVV) abwenden. Stimmten die Gläubiger einem Vergleich zu, könnte ein anderes Unternehmen in die dann schuldenbefreite und geschäftslose Vulkan-AG einsteigen und so die Börsenzulassung erhalten, sagte ein Mitarbeiter Brechs der taz. Brech hatte darüber am Dienstag mit der stadteigenen Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) verhandelt. Mit Forderungen von rund 700 Millionen Euro ist die BIG Hauptgläubiger des BVV. Lassen sich die BIG und mindestens die Hälfte der BVV-Gläubiger auf den Deal ein, wären die 14,6 Millionen Vulkan-Aktien nicht verloren, sondern weiter am Markt.
Brech zufolge haben drei Unternehmen bereits Interesse bekundet, den leeren Vulkan-Mantel mit Leben zu füllen. Ein US-Logistikunternehmen sei auch an einer Ansiedelung in Bremen interessiert - vorausgesetzt, die BIG schieße ausreichend Fördermittel zu und sichere Millionenkredite ab. Mit den Finanzbehörden müsse zudem verhandelt werden, ob nicht bilanzierte Verluste des BVV mit neuen Gewinnen steuersparend verrechnet werden könnten. Brech will im September vor Gläubiger-Vertretern für seinen Vorschlag werben und die US-Investoren zuvor der BIG vorstellen. "sim
taz Bremen Nr. 7130 vom 14.8.2003, Seite 21, 46 Zeilen (TAZ-Bericht), sim
13:30 noch keine umsätze!
ruhe vor dem sturm?
ruhe vor dem sturm?
welcher trottel verkauft auf xetra 180 stück für 0,36, wenn er in ffm 0,43 bekommen kann?
0,40 in ffm
so, jetzt habt ihr euren einstiegskurs
so, jetzt habt ihr euren einstiegskurs
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