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    Frage zum Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.03 17:54:09 von
    neuester Beitrag 31.08.03 19:43:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 770.326
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      schrieb am 31.08.03 17:54:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also ich bin letztes Jahr im Oktober in meine Neue WOhnung gezogen;) Tja bis heute habe ich keine Nebenkostenabrechung bekommen wie lange dauert so etwas den ? Den ich meine ich müßte was wiederbekommen:) Verjährt mein Anspruch mal ? Wollte nämlich meinen Vermieter nächste Woche mal anrufen was den nun ist. Danke für Eure Hilfe
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 18:00:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Vermieter hat Zeit bis 31.12.03 für die Abrechnung 02.

      Verjähren tun deine Ansprüche nicht.

      Ruf ihn einfach mal an.
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 18:34:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sei froh dass du bisher keine Abrechnung bekommen hast, denn eine Zusatzabrechnung mittem im Jahr ist teuer. Besser auf das Jahresende warten. Es verjährt nix.
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 19:43:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Forderungen aus Mieten oder Nebenkostenabrechnungen verjähren entweder 2 oder 3 Jahre nachdem Jahr in dem sie entstanden sind. Allerdings verjähren auch die Ansprüche, die ein Vermieter an dich haben kann.


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