Interessante Mantelspekulation ?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.09.03 16:58:11 von
neuester Beitrag 02.04.04 08:49:23 von
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Die bitbybit AG hat m.W. 615.000 Aktien. Beim derzeitigen Kurs von 0,11€ ist die Bewertung mit knapp 70.000 € nicht sehr hoch. Die Frage ist, wie hoch die Schulden sind.
Der Kauf eines Mantels kann deshalb interessant sein, weil eine normale Erstnotiz m.W. 300.-500.000 € kostet.
Es könnten also mehrere 100% winken - Totalausfall nat. nicht ausgeschlossen.
Gruß
Skini
Der Kauf eines Mantels kann deshalb interessant sein, weil eine normale Erstnotiz m.W. 300.-500.000 € kostet.
Es könnten also mehrere 100% winken - Totalausfall nat. nicht ausgeschlossen.
Gruß
Skini
bei Feedback 549077 hat man schon die letze Zeit gesehen,
wie schnell dieser Wert ausbrechen kann.
Unter 7,4 Cent scheint keiner seine Aktien herzugeben
in FF 0,07 zu 0,074
Berlin + 9% ohne Umsatz
Düsseldorf +16,67 % ohne Umsatz!
hier kann es sehr schnell hochgehen ...
gruss
celtic
wie schnell dieser Wert ausbrechen kann.
Unter 7,4 Cent scheint keiner seine Aktien herzugeben
in FF 0,07 zu 0,074
Berlin + 9% ohne Umsatz
Düsseldorf +16,67 % ohne Umsatz!
hier kann es sehr schnell hochgehen ...
gruss
celtic
Es gibt 3,815 Mio Aktien. Bei 0,11 ist die Bewertung bei 420.000 Euro. Sollte sich herausstellen dass die Aktie mehr wert ist, bekommt der Vorstand Buchner Ärger. Der hat nämlich als Vorstand von Abakus die Aktien von Bit By Bit verkauft. Würde sicherlich eine Menge Leute interessieren an wen und zu welchen Preisen. Sollte sich rausstellen dass die Aktien unter Wert verkauft wurden, könnte das eine Haftung von Buchner verursachen.
Interessant ist weiterhin dass Buchner im Oktober 2002, also nur 3 Monate vor Anmeldung der Überschuldung von Bit By Bit, eine Gesellschaft gegründet hat und als Sacheinlage Bit By Bit-Aktien mit einem Einbringungswert von (man höre und staune) 3,00 Euro je Aktie eingebracht hat. Möchte mal wissen wer den Wert der Sacheinlage geprüft hat und wie Buchner das alles den Aktionären von Bit By Bit und Abakus erklären will. Und das Finanzamt dürfte sich für diese Transaktion ja ebenfalls sehr interessieren.
Interessant ist weiterhin dass Buchner im Oktober 2002, also nur 3 Monate vor Anmeldung der Überschuldung von Bit By Bit, eine Gesellschaft gegründet hat und als Sacheinlage Bit By Bit-Aktien mit einem Einbringungswert von (man höre und staune) 3,00 Euro je Aktie eingebracht hat. Möchte mal wissen wer den Wert der Sacheinlage geprüft hat und wie Buchner das alles den Aktionären von Bit By Bit und Abakus erklären will. Und das Finanzamt dürfte sich für diese Transaktion ja ebenfalls sehr interessieren.
@3
Bit By Bit stand im Oktober 2002 auch noch bei 3.50 !!!
erst danach kam der rasante Absturz.
(der das Teil zum zocken recht interessant findet)
Bit By Bit stand im Oktober 2002 auch noch bei 3.50 !!!
erst danach kam der rasante Absturz.
(der das Teil zum zocken recht interessant findet)
@NMspezi1,
"Sollte sich herausstellen dass die Aktie mehr wert ist, bekommt der Vorstand Buchner Ärger"
mit Verlaub, aber das ist ziemlicher Unfug! BYB wird in kürze das gleiche Schicksal wie AKA ereilen: Ablehnung des Inso-Antrags, Löschung aus dem HR und Einstellung der Börsennotiz.
Die AG ist überschuldet - da ist kein Cent mehr zu holen! Einzigste Chance wäre ein Mantelkäufer, der Geld mitbringt und die Gläubiger (teil)befriedigt.
Eine Bewertung von 420 TEUR und höher ist dabei allerdings, gelinde gesagt, ziemlich "abgehoben". Man braucht nicht weit zu schauen, um eine "fairere Bewertung" zu finden: AKA notierte bei 1,5 Mio. Aktien zu Zeiten, als noch Chancen auf eine Rettung bestand, zu Preisen um die 0,05 Euro, was einer Bewertung von 75 TEUR entsprach - bei ziemlich exakter Ausgangslage. Die Überschuldung dürfte ein ähnliches Ausmaß gehabt haben.
Einzigster Lichtblick bei BYB ist der vergleichsweise hohe Festbestitz von ehemals >80%. Wieviel davon allerdings noch "so fest ist", sei angesichts recht beachtlicher Börsenumsätze mal dahingestellt. Wie das Posting des Users HaraldBuchner hier ins Bild passen, sei jedem selbst überlassen.
MfG
M.P.
"Sollte sich herausstellen dass die Aktie mehr wert ist, bekommt der Vorstand Buchner Ärger"
mit Verlaub, aber das ist ziemlicher Unfug! BYB wird in kürze das gleiche Schicksal wie AKA ereilen: Ablehnung des Inso-Antrags, Löschung aus dem HR und Einstellung der Börsennotiz.
Die AG ist überschuldet - da ist kein Cent mehr zu holen! Einzigste Chance wäre ein Mantelkäufer, der Geld mitbringt und die Gläubiger (teil)befriedigt.
Eine Bewertung von 420 TEUR und höher ist dabei allerdings, gelinde gesagt, ziemlich "abgehoben". Man braucht nicht weit zu schauen, um eine "fairere Bewertung" zu finden: AKA notierte bei 1,5 Mio. Aktien zu Zeiten, als noch Chancen auf eine Rettung bestand, zu Preisen um die 0,05 Euro, was einer Bewertung von 75 TEUR entsprach - bei ziemlich exakter Ausgangslage. Die Überschuldung dürfte ein ähnliches Ausmaß gehabt haben.
Einzigster Lichtblick bei BYB ist der vergleichsweise hohe Festbestitz von ehemals >80%. Wieviel davon allerdings noch "so fest ist", sei angesichts recht beachtlicher Börsenumsätze mal dahingestellt. Wie das Posting des Users HaraldBuchner hier ins Bild passen, sei jedem selbst überlassen.
MfG
M.P.
Wenn Bit By Bit wertlos ist wird sich das Finanzamt mit Sicherheit für den Verlustvortrag der von Buchner neu gegründeten Gesellschaft interessieren. Wer hat eigentlich bei der Neugründung die Werthaltigkeit der Sacheinlage geprüfte, Harald Buchner?
Ich hab vor 2 Minuten mit Herrn Buchner gesprochen, und kann hiermit die "wahre Identität der ID HaraldBuchner" bestätigen. Da man derzeit über keinen anderweitigen "Kommunikationskanal" verfüge, habe man diesen Weg gewählt.
Die geposteten Informationen scheinen demnach zu stimmen.
Das Amtsgericht hat Herrn Buchnern schriftlich über die "Löschungs-Verfügung" der AKA aus dem HR informiert. Aus Sicht von Herrn Buchner ist daran nicht mehr zu rütteln und AKA endgültig "am A...".
Ob dem so ist, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. So ist das merkwürdige Kurs- und Umsatzverhalten, insbesondere heute, auf diese neue Nachrichtenlage zu konstatieren. Wir erinnern uns: Herr Dornisch, Vorstand der TAV AG, ist AR-Vorsitzender und dürfte insofern ebenfalls vollstens im Bilde dieser Entwicklungen sein.
Um nicht "kalt überrascht" zu werden, wird von meiner Seite deshalb an der Beteiligung fest gehalten - bis das der Tod uns scheidet.
Alle anderen sollten evtl. daran denken den Restwert wenigstens noch in Sicherheit zu bringen...
Glück auf!
M.P.
Die geposteten Informationen scheinen demnach zu stimmen.
Das Amtsgericht hat Herrn Buchnern schriftlich über die "Löschungs-Verfügung" der AKA aus dem HR informiert. Aus Sicht von Herrn Buchner ist daran nicht mehr zu rütteln und AKA endgültig "am A...".
Ob dem so ist, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. So ist das merkwürdige Kurs- und Umsatzverhalten, insbesondere heute, auf diese neue Nachrichtenlage zu konstatieren. Wir erinnern uns: Herr Dornisch, Vorstand der TAV AG, ist AR-Vorsitzender und dürfte insofern ebenfalls vollstens im Bilde dieser Entwicklungen sein.
Um nicht "kalt überrascht" zu werden, wird von meiner Seite deshalb an der Beteiligung fest gehalten - bis das der Tod uns scheidet.
Alle anderen sollten evtl. daran denken den Restwert wenigstens noch in Sicherheit zu bringen...
Glück auf!
M.P.
Ich frage mich, warum hier immer noch so ein hohes Handelsvolumen - von den Stücken her- entsteht.
Hat hier jemand eine Erklärung dafür?
Hat hier jemand eine Erklärung dafür?
Mal wieder ein ganz guter Umsatz für eine insolvente Firma.
Ich frag mich, was dahinter steckt.
Ich frag mich, was dahinter steckt.
die Erklärung dürfte sich erledigt haben! oder???
Na, das ist ja mal erfreulich nach einem anstrengenden Arbeitstag. Mögliche, von mir von Anfang an erhoffte Szenarien:
Sauter WKN 720580
Arques WKN 515600
und wer es sanfter mag (von 0 auf 1,50€ ist ja auch oK):
Ision WKN 611200
Sauter WKN 720580
Arques WKN 515600
und wer es sanfter mag (von 0 auf 1,50€ ist ja auch oK):
Ision WKN 611200
Wer zeitig eingestiegen ist kann die Sache ganz entspannt verfolgen. Ganz kurzfristig passiert, so glaube ich, nicht mehr so viel.
Was - außer dem heftigen Gepushe der Leute, die zu spät eingestiegen sind - auffällt, sind die Leute, die alle anderen so nett warnen möchten, wie gefährlich die Sache sei und wie sehr sie "stinkt". Es ist erfreulich, dass es in der heutigen Gesellschaft noch diese Menschen gibt.
Was - außer dem heftigen Gepushe der Leute, die zu spät eingestiegen sind - auffällt, sind die Leute, die alle anderen so nett warnen möchten, wie gefährlich die Sache sei und wie sehr sie "stinkt". Es ist erfreulich, dass es in der heutigen Gesellschaft noch diese Menschen gibt.
SK: 0.29!
Mein Tipp!
Mein Tipp!
Glückwunsch! Richtig getippt. Nur der Tag passt nicht ganz.
Das war heute nun wirklich das beste, was passieren konnte. Die gemeinnützigen Warner dürften damit mund- äh schreibtot sein. Ich frage mich, was/wer dahinter steckt.
Das war heute nun wirklich das beste, was passieren konnte. Die gemeinnützigen Warner dürften damit mund- äh schreibtot sein. Ich frage mich, was/wer dahinter steckt.
Könnte hier auch passen:
Donnerstag, 4. Dezember 2003 | 10:30 Uhr
Realtos dient als Mantel für "Cold IPO"
Die Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG (SV) mit Sitz in Ammerland am Starnberger See wird noch in diesem Jahr ihren mittelbaren Börsengang durch die Einbringung in einen im Freiverkehr gehandelten Börsenmantel („Cold IPO“) durchführen.
Hierbei handelt es sich um die Realtos Grund- und Beteiligungs AG (WKN 720580, Reuters Kürzel SDGG, Bloomberg Kürzel SDG GR). Diese firmierte ehemals als Sauter Holding AG Beteiligungen und Vermögensverwaltung in Meckenbeuren und wird im Freiverkehr der Börsen München und Stuttgart gehandelt. Peter M. Zimmermann, Vorstandsvorsitzender der Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG, hält mittelbar aktuell ca. 85,59 Prozent des Grundkapitals, das entspricht einer Aktienstückzahl von ca. 1.074.022 Mio.. Im Free Float befinden sich demnach ca. 180.788 Aktien, das entspricht ca. 14,41Prozent. Die Einbringung erfolgt im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung.
Die Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG ist eines der führenden privaten
Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland. Die Unternehmensgruppe ist schwerpunktmäßig auf die Betreuung von Privatkunden und institutioneller Kapitalanleger (Stiftungen, Vereine, Firmen) spezialisiert und ist für diese sowohl an den nationalen als auch an den internationalen Wertpapier- und Devisenmärkten tätig. Zusätzlich bietet die Unternehmensgruppe eine breite Palette an rendite- und steuerorientierten Produkten an.
Die Verschmelzung der SV auf die Realtos AG sowie der Segmentwechsel vom Freiverkehr an den Geregelten Markt der Börse München ist für das Jahr 2004 geplant. Den Aktionären der Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG werden für 13 Altaktien 3 neue Realtos-Aktien angeboten.
Für die Altaktionäre der Realtos AG hat sich die Geduld gelohnt: Der Kurs ist in den letzten 12 Monaten (Stand 3.12.) um fast 700 Prozent gestiegen. Eine klassische Mantelspekulation ist erflgreich abgeschlossen.
Donnerstag, 4. Dezember 2003 | 10:30 Uhr
Realtos dient als Mantel für "Cold IPO"
Die Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG (SV) mit Sitz in Ammerland am Starnberger See wird noch in diesem Jahr ihren mittelbaren Börsengang durch die Einbringung in einen im Freiverkehr gehandelten Börsenmantel („Cold IPO“) durchführen.
Hierbei handelt es sich um die Realtos Grund- und Beteiligungs AG (WKN 720580, Reuters Kürzel SDGG, Bloomberg Kürzel SDG GR). Diese firmierte ehemals als Sauter Holding AG Beteiligungen und Vermögensverwaltung in Meckenbeuren und wird im Freiverkehr der Börsen München und Stuttgart gehandelt. Peter M. Zimmermann, Vorstandsvorsitzender der Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG, hält mittelbar aktuell ca. 85,59 Prozent des Grundkapitals, das entspricht einer Aktienstückzahl von ca. 1.074.022 Mio.. Im Free Float befinden sich demnach ca. 180.788 Aktien, das entspricht ca. 14,41Prozent. Die Einbringung erfolgt im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung.
Die Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG ist eines der führenden privaten
Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland. Die Unternehmensgruppe ist schwerpunktmäßig auf die Betreuung von Privatkunden und institutioneller Kapitalanleger (Stiftungen, Vereine, Firmen) spezialisiert und ist für diese sowohl an den nationalen als auch an den internationalen Wertpapier- und Devisenmärkten tätig. Zusätzlich bietet die Unternehmensgruppe eine breite Palette an rendite- und steuerorientierten Produkten an.
Die Verschmelzung der SV auf die Realtos AG sowie der Segmentwechsel vom Freiverkehr an den Geregelten Markt der Börse München ist für das Jahr 2004 geplant. Den Aktionären der Starnberger 5-Seen-Land Vermögensbetreuungs AG werden für 13 Altaktien 3 neue Realtos-Aktien angeboten.
Für die Altaktionäre der Realtos AG hat sich die Geduld gelohnt: Der Kurs ist in den letzten 12 Monaten (Stand 3.12.) um fast 700 Prozent gestiegen. Eine klassische Mantelspekulation ist erflgreich abgeschlossen.
moin...
was seht ihr bis zur hv am 17.12 noch für kurspotenzial bei bbb?
was seht ihr bis zur hv am 17.12 noch für kurspotenzial bei bbb?
Wirst du ab 10.12.03 sehen, dann wird sich der Kurs wieder bewegen, weil die, die mehr wissen dann entweder kaufen oder verkaufen.
Meiner Meinung nach werden wir Kurse in der Spitze bei 0,30 sehen, die danach aber wieder fallen werden. Habe gestern noch nachgekauft und warte ab.
Abwarten und Tee trinken.
lordvaldemort
Meiner Meinung nach werden wir Kurse in der Spitze bei 0,30 sehen, die danach aber wieder fallen werden. Habe gestern noch nachgekauft und warte ab.
Abwarten und Tee trinken.
lordvaldemort
Kann mir kleinen dummen Jungen erklärt werden, was eine Mantelspekulation ist?
Unter einem Mantelkauf versteht man den Erwerb einer GmbH, die nur noch als äußere Hülle ohne Inhalt existiert, also die ihren Betrieb eingestellt hat und kein eigenes Vermögen mehr besitzt. Eine solche Firma kann allerdings für den Käufer noch durchaus einen Wert haben. Denn er erspart sich die Formalien und Kosten einer Neugründung und kann ggf. von dem eingeführten Namen der gekauften GmbH profitieren.
Steuer-Sparerfolg bei Kauf einer Verlust-GmbH nicht garantiert
Schließlich kann bei einem derartigen Kauf auch die steuerliche Seite eine Rolle spielen. Sind bei einer solchen Gesellschaft etwa noch nicht genutzte Verluste aus früheren Jahren vorhanden, fragt es sich, ob und inwieweit sich diese Verluste vom Käufer noch verwerten lassen. Jedoch hat der Gesetzgeber ab 1990 den Mantelkauf als missbräuchliche Steuergestaltung deklariert, die Verlustverwertung durch den Käufer von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht und diese Anforderungen im Jahr 1997 noch einmal deutlich verschärft.
Die neueste Version der einschlägigen Gesetzesvorschrift (§ 8 Abs. 4 KStG) ist an Kompliziertheit kaum noch zu überbieten. Zum Teil fehlt es auch an der für die Gestaltungspraxis notwendigen klaren Gesetzessprache. Das zu dieser Vorschrift ergangene BMF-Schreiben aus dem Jahr 1999 ist nicht weniger kompliziert. Wer also durch den Kauf einer Verlust-GmbH Steuervorteile erzielen will, sollte wissen, dass derzeit dieser Erfolg von (zu) vielen Unbekannten abhängt.
Die Mantelkauf -Vorschrift § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (Auszug):
Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist bei einer Körperschaft, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat.
Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt.
Die Zuführung neuen Betriebsvermögens ist unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des Geschäftsbetriebs dient, der den verbleibenden Verlustabzug im Sinne des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG verursacht hat, und die Körperschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden 5 Jahren fortführt.
Verschärfte steuerliche Verlustabzugsbeschränkungen
Grundvoraussetzung für die Verlustnutzung ist, dass die gekaufte Verlust-GmbH mit der Gesellschaft, die den Verlust abziehen will, wirtschaftlich identisch ist.
Keine Identität – kein Verlustabzug
Von einer solchen wirtschaftlichen Identität wird nach der gesetzlichen Regelung (§ 8 Abs. 4 KStG) dann nicht ausgegangen, wenn:
innerhalb von 5 Jahren mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen worden sind,
überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wird und
die Kapitalgesellschaft anschließend damit ihren Geschäftsbetrieb fortführt oder wieder aufnimmt.
Wichtig: Dabei müssen sämtliche der drei genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Tatbestandsmerkmale enthalten nach Ansicht der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzhofs (BStBl 1997 II, S. 829) im Übrigen nur eine beispielhafte und keinesfalls abschließende Aufzählung möglicher Fälle, bei denen keine wirtschaftliche Identität vorliegt.
Die Rechtsfolge des § 8 Abs. 4 KStG ist: Alle Verluste, die vor dem Verlust der wirtschaftlichen Identität entstanden sind, sind steuerlich später nicht mehr verwertbar. Das heißt: Diese Verluste lassen sich nicht – auch nicht bei der Gewerbesteuer – mit danach entstandenen Gewinnen verrechnen.
Steuer-Sparerfolg bei Kauf einer Verlust-GmbH nicht garantiert
Schließlich kann bei einem derartigen Kauf auch die steuerliche Seite eine Rolle spielen. Sind bei einer solchen Gesellschaft etwa noch nicht genutzte Verluste aus früheren Jahren vorhanden, fragt es sich, ob und inwieweit sich diese Verluste vom Käufer noch verwerten lassen. Jedoch hat der Gesetzgeber ab 1990 den Mantelkauf als missbräuchliche Steuergestaltung deklariert, die Verlustverwertung durch den Käufer von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht und diese Anforderungen im Jahr 1997 noch einmal deutlich verschärft.
Die neueste Version der einschlägigen Gesetzesvorschrift (§ 8 Abs. 4 KStG) ist an Kompliziertheit kaum noch zu überbieten. Zum Teil fehlt es auch an der für die Gestaltungspraxis notwendigen klaren Gesetzessprache. Das zu dieser Vorschrift ergangene BMF-Schreiben aus dem Jahr 1999 ist nicht weniger kompliziert. Wer also durch den Kauf einer Verlust-GmbH Steuervorteile erzielen will, sollte wissen, dass derzeit dieser Erfolg von (zu) vielen Unbekannten abhängt.
Die Mantelkauf -Vorschrift § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (Auszug):
Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist bei einer Körperschaft, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat.
Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt.
Die Zuführung neuen Betriebsvermögens ist unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des Geschäftsbetriebs dient, der den verbleibenden Verlustabzug im Sinne des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG verursacht hat, und die Körperschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden 5 Jahren fortführt.
Verschärfte steuerliche Verlustabzugsbeschränkungen
Grundvoraussetzung für die Verlustnutzung ist, dass die gekaufte Verlust-GmbH mit der Gesellschaft, die den Verlust abziehen will, wirtschaftlich identisch ist.
Keine Identität – kein Verlustabzug
Von einer solchen wirtschaftlichen Identität wird nach der gesetzlichen Regelung (§ 8 Abs. 4 KStG) dann nicht ausgegangen, wenn:
innerhalb von 5 Jahren mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen worden sind,
überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wird und
die Kapitalgesellschaft anschließend damit ihren Geschäftsbetrieb fortführt oder wieder aufnimmt.
Wichtig: Dabei müssen sämtliche der drei genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Tatbestandsmerkmale enthalten nach Ansicht der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzhofs (BStBl 1997 II, S. 829) im Übrigen nur eine beispielhafte und keinesfalls abschließende Aufzählung möglicher Fälle, bei denen keine wirtschaftliche Identität vorliegt.
Die Rechtsfolge des § 8 Abs. 4 KStG ist: Alle Verluste, die vor dem Verlust der wirtschaftlichen Identität entstanden sind, sind steuerlich später nicht mehr verwertbar. Das heißt: Diese Verluste lassen sich nicht – auch nicht bei der Gewerbesteuer – mit danach entstandenen Gewinnen verrechnen.
so Mahlzeit....
Vielen Dank erst einmal an skiniwilli...
ich glaub jetzt hab ichs im großen und ganzen erstmal verstanden.Thx
jetzt aber noch etwas anderes ....
war schon irgendjemand auf der hp www.bitbybit.de
da hätte ich zwei fragen:
1.ist das die Hp von der Bit by Bit holding?
2.wenn ja,was ist das für eine merkwürdige und von den eigentlichen produkten der bbb distanzierte gestaltung?
Versucht man da übergangsweise vielleicht ein bißchen Bares per Werbung rauszuschlagen.
Wenn ich jetzt total irre bin und diese vorstellung absolut utopisch ist,dann bitte ich alle,mir die geistliche abwesenheit zu entschuldigen.
Vielen Dank erst einmal an skiniwilli...
ich glaub jetzt hab ichs im großen und ganzen erstmal verstanden.Thx
jetzt aber noch etwas anderes ....
war schon irgendjemand auf der hp www.bitbybit.de
da hätte ich zwei fragen:
1.ist das die Hp von der Bit by Bit holding?
2.wenn ja,was ist das für eine merkwürdige und von den eigentlichen produkten der bbb distanzierte gestaltung?
Versucht man da übergangsweise vielleicht ein bißchen Bares per Werbung rauszuschlagen.
Wenn ich jetzt total irre bin und diese vorstellung absolut utopisch ist,dann bitte ich alle,mir die geistliche abwesenheit zu entschuldigen.
@20:
Nein. M.W. hat die HP nichts mit unserer Gesellschaft hier zu tun.
Nein. M.W. hat die HP nichts mit unserer Gesellschaft hier zu tun.
Es gibt 3,815 Mio Aktien x ??,?? Euro = MK ???
na welche MK hat bit denn nun verdient
was ist ein sauberer mantel so wert?
na welche MK hat bit denn nun verdient
was ist ein sauberer mantel so wert?
Die Kostenersparnis liegt m.E. in etwa bei dem Wert,den ByB zZ hat.
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