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    CDU-Arbeitnehmer wollen Herzog-Vorschläge korrigieren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.03 13:24:47 von
    neuester Beitrag 10.12.03 00:11:43 von
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      schrieb am 30.09.03 13:24:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Vorschläge der Herzog-Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme liegen offiziell noch gar nicht auf dem Tisch, da meldet sich schon der CDU-Arbeitnehmerflügel zu Wort und verlangt Korrekturen.

      HB BERLIN. Der Chef des Arbeitnehmerflügels in der Unions- Bundestagsfraktion, Gerald Weiß (CDU), sagte am Dienstag: „Die Vorschläge der Kommission enthalten gute, aber auch viele unausgegorene Gedanken. Eine Reihe schwerwiegender Fragen sind unbeantwortet geblieben.“

      Besonders die Vorschläge zur Reform der Krankenversicherung müssen nach Weiß` Ansicht korrigiert werden. Sie widersprächen den Gedanken einer solidarischen Versicherung. Dies beginne schon bei der Frage der Herauslösung der Zahnbehandlung aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

      Derzeit würde diese Leistung durchschnittlich mit 18 Euro zu Buche schlagen. Diesen Beitrag teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Müsste sich ein verheiratetes Ehepaar nun privat versichern, würde sie dies mit durchschnittlich 50 Euro belasten. „Das ist das 2,8-fache an Belastung. Wir müssen uns fragen, ob wir damit nicht die Normalverdiener und die schwächeren Einkommensbezieher überfordern.“ Auch die Herauslösung des Krankengeldes würde im Endeffekt teurer als bisher werden.

      Weiß kündigte an, dass der Arbeitnehmerflügel noch vor der Bundesvorstandssitzung der CDU am 6. Oktober Alternativ-Vorschläge vorlegen werde. „So wie sich die Reformvorschläge jetzt darstellen, sind sie jedenfalls für uns nicht zustimmungsfähig.“

      30.09.2003
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      schrieb am 30.09.03 13:26:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Herzog-Kommission für Rente mit 67

      Alt-Bundespräsident Roman Herzog hat CDU-Chefin Angela Merkel die Reformvorschläge zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme vorgelegt. Merkel rechnet mit einer "intensiven Diskussion" der Vorschläge.

      HB BERLIN.Es werde eine „Riesendiskussion„ geben, sagte Merkel nach der Übergabe. Sie versicherte jedoch, dass der Bundesparteitag Anfang Dezember eine abschließende Position festlegen werde. Herzog sagte, die Entwicklung der Sicherungssysteme könne nur mit großer Sorge verfolgt werden.

      Die Herzog-Kommission zur Reform der Sozialsysteme plädiert für die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Wer allerdings schon vorher 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, soll bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei Rente beziehen. In ihrem am Dienstag in Berlin vorgelegten Konzept schlägt die von der CDU eingesetzte Kommission die Anhebung des Rentenalters zwischen den Jahren 2011 und 2023 vor und damit in einem kürzeren Zeitraum als von der Rürup-Kommission geplant.

      Die Übergabe wurde von Kritik auch aus den Reihen der Union begleitet. Der CDU-Arbeitnehmerflügel verlangte Korrekturen vor allem bei den Plänen für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Herauslösung der Zahnbehandlung aus den Kassenleistungen widersprächen dem Gedanken einer solidarischen Versicherung, sagte Gerald Weiß vom Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion der dpa. Seine Gruppe werde noch vor der CDU-Vorstandssitzung am 6. Oktober Alternativen vorschlagen.

      Der Chef der CDU-Sozialausschüsse, Hermann-Josef Arentz, wandte sich in der Wochenzeitung „Die Zeit“ gegen die vorgeschlagenen Kopfprämien statt einkommensabhängiger Kassenbeiträge. Der IG Metall- Vorsitzende Jürgen Peters sprach sich im Deutschlandradio gegen eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre aus.

      30.09.2003
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      schrieb am 06.11.03 21:19:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      CDU ändert "Herzog"

      06. November 2003 Die CDU-Führung will nach Informationen dieser Zeitung den Vorschlag der Herzog-Kommission zur Reform des Gesundheitswesens in zentralen Punkten verändern. So will sie die Reform nicht erst für das Jahr 2013 anpeilen, sondern schnellstmöglich zu vollziehen. An der Kopfpauschale soll festgehalten werden, doch soll sie mit 200 Euro (Herzog: 264 Euro) im Monat weitaus niedriger ausfallen.

      Das geht aus einem Änderungsantrag hervor, den die CDU-Landesverbände Niedersachsen und Hessen auf dem Parteitag Anfang Dezember in Leipzig gemeinsam vertreten wollen. Er wurde unter maßgeblicher Beteiligung der Sozialministerinnen von der Leyen (Niedersachsen) und Lautenschläger (Hessen) ausgearbeitet. Die CDU-Vorsitzende Merkel unterstützt den Änderungsantrag. Damit darf seine Annahme als wahrscheinlich gelten.

      Künftige Kostensteigerungen unberücksichtigt

      "Der Antrag stellt vier richtige Weichen: Der Faktor Arbeit wird von den Krankheitskosten befreit; alle Einkommen tragen den Solidarausgleich; die Anzahl der Kinder wird beim Steuerausgleich berücksichtigt, und zudem wird das Gesundheitswesen durch das Entflechten von Solidarausgleich und Krankheitskosten transparenter", sagte von der Leyen dieser Zeitung. Lautenschläger sagte: "Das ist ein Weg, der sowohl zusätzliche Entlastung für die Familien bedeutet als auch mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zuläßt und den Faktor Arbeit entlastet - ohne den sozialen Ausgleich zu vernachlässigen." So könne auch die Reform sofort verwirklicht werden.

      Die Verfasser des Änderungsantrags schlagen eine Pauschale von 180 Euro statt der von der Herzog-Kommission als notwendig veranschlagten 264 Euro vor. Dazu soll ein Zuschlag von 20 Euro als "demographische Reserve" kommen. Frau von der Leyen begründete das damit, daß zum einen die Kosten für die Versicherung der Kinder aus dem Pauschalbetrag herausgenommen worden und in ihrem Vorschlag von den Steuerzahlern zu bezahlen seien, zum zweiten, daß dieser Betrag nur dann zustande komme, wenn man die heutige Kostensituation zugrundelege. Das heißt, künftige Kostensteigerungen bleiben unberücksichtigt. Der Betrag, der zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sei, liege derzeit bei 140 Milliarden Euro jährlich.

      Nach Angaben der Antragsteller kann bei einem Grundbeitrag von 180 Euro pro Erwachsenen der Leistungskatalog der Kassen, Krankengeld und Zahnbehandlung eingeschlossen, aufrechterhalten werden. Für die Kinder, die für die Eltern beitragsfrei bleiben, sollen nach dem Konzept 90 Euro pro Kind von der Kindergeldstelle - und damit aus dem Steueraufkommen - an die Kassen bezahlt werden. Der bisher von den Arbeitgebern gezahlte Krankenversicherungsbeitrag soll den Arbeitnehmern ausbezahlt und von ihnen wie das übrige Einkommen versteuert werden.
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      schrieb am 07.12.03 20:10:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Kopfpauschale lohnt sich schon ab 1500 Euro

      Alle sollen die gleiche Prämie für die Krankenkasse zahlen. Die Idee ist besser, als viele Politiker behaupten. Denn schon Geringverdiener profitieren.


      Eine einheitliche Prämie für die Krankenkasse unabhängig vom Einkommen - das wird derzeit heftig diskutiert. Vielverdiener würden deutlich weniger zahlen als bisher. Geringentlohnte müßten dafür mehr entrichten, würden dafür aber in entsprechender Höhe steuerlich entlastet. Die bisherigen Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenkasse werden auf das Gehalt aufgeschlagen und müssen versteuert werden. Dennoch: Schon ab einem Brutto-Monatsgehalt von 1500 Euro an lohnt sich das Modell der Kopfpauschalen für den einzelnen. Das hat der an der Universität Hannover lehrende Finanzwissenschaftler Stefan Homburg ausgerechnet.
      Nach seinen Ergebnissen müßte jeder Erwachsene in dem neuen System etwa 190 Euro Gesundheitsprämie zahlen. Für jedes Kind fallen 75 Euro an. Die in der gesetzlichen Krankenversicherung bislang übliche beitragsfreie Mitversicherung der Kinder will Homburg streichen. Statt dessen werden die 75 Euro auf das Kindergeld aufgeschlagen. Familien würden sich bei einem Systemwechsel zur Gesundheitsprämie also nicht schlechter stellen.
      Die Schwelle von 1500 Euro errechnet sich so: Wer diesen Betrag im Monat verdient, zahlt heute 315 Euro Sozialabgaben. Hinzu kommt der gleiche Betrag als Arbeitgeberanteil. 135 Euro fallen an Steuern an. Es bleibt also ein Nettoeinkommen von 1050 Euro.
      Nach einer Reform würde der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Bei dann 1607 Euro Bruttoeinkommen müßten Arbeitnehmer und Arbeitgeber dann jeweils 208 Euro Beiträge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Hinzu kämen 180 Euro für die Gesundheitsprämie und 168 Euro Lohnsteuer. Netto bleiben jetzt 1051 Euro.
      Nur wer weniger als 1500 Euro im Monat verdient, wäre nach diesem Modell bei einem Systemwechsel darauf angewiesen, vom Staat einen sozialen Ausgleich zu erhalten. Wer mehr verdient, wird stärker entlastet. Er zahlt aber auch mehr Steuern, weil der ausgezahlte Arbeitgeberbeitrag das Bruttoeinkommen spürbar erhöht. Wer zum Beispiel 2500 Euro im Monat verdient, zahlt heute 525 Euro Sozialabgaben als Arbeitnehmeranteil. Hinzu kommen 434 Euro Lohnsteuer. Netto bleiben 1541 Euro.
      Im Prämienmodell müßten auf die dann 2679 Euro brutto noch 347 Euro Abgaben für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Steuerlast stiege von 434 auf 494 Euro. Die Gesundheitsprämie schlägt mit 180 Euro zu Buche. Netto bleiben 1658 Euro: 117 Euro mehr als derzeit.
      Homburg ist sich deswegen sicher, daß dieses Modell nicht nur "ein Mehr an Systemhaftigkeit und Gerechtigkeit" bietet. Es brächte auch "individuelle Wohlstandsgewinne für fast alle Bevölkerungsgruppen". Wessen Einkommen mit 3450 Euro genau an der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt, der zahlt heute stolze 725 Euro als Arbeitnehmeranteil für die Sozialversicherung. Künftig wären es nur noch 479 Euro. Dazu kommen die 180 Euro Gesundheitsprämie. Heute bleiben nach 777 Euro Steuern netto 1949 Euro. Künftig wären es 2162 Euro.
      Der Finanzwissenschaftler ist einer der Autoren der Studie "Reform der sozialen Sicherung" der "Gemeinschaftsinitiative Soziale Marktwirtschaft". Sie hat sich in der Studie für das Modell der Gesundheitsprämien ausgesprochen. Ihr Vorteil ist die Entlastung des Faktors Arbeit. Außerdem wird der soziale Ausgleich da geleistet, wo er hingehört: ins Steuersystem. Wer im neuen System stärker belastet würde als bislang, soll den Ausgleich künftig über das Finanzamt bekommen.
      Die CDU hat sich auf ihrem Bundesparteitag ebenfalls für den Systemwechsel in der Gesundheitspolitik und für ein Prämienmodell ausgesprochen. Die Gesundheitsprämie liegt hier mit 200 Euro allerdings höher, weil nach dem Modell der CDU auch Altersrückstellungen gebildet werden sollen. Die CDU kommt bei ihrem Modell deswegen nicht zu einem so optimistischen Szenario wie Homburg. Ein Alleinverdiener, der 1800 Euro verdient, profitiert demnach mit 18 Euro. Bislang zahlt er 129 Euro als Arbeitgeberanteil für seine Krankenversicherung. Künftig werden 117 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt, dafür sind 28 Euro Steuern zu entrichten. 200 Euro kostet die Prämie. Effektiv zu zahlen sind also 111 Euro, 18 weniger als bisher.
      Bei Familien mit Kindern setzt die Entlastung allerdings später ein, wenn ein Elternteil nicht arbeitet und zu Hause bleibt. Wer zwei Kinder hat und über ein Haushaltseinkommen von 2800 Euro verfügt, ist nach dem CDU-Modell noch auf 40 Euro aus dem steuerfinanzierten Sozialausgleich angewiesen. Heute fallen 200 Euro Beitrag für die Krankenkasse an. Künftig sind es 400 Euro Prämie für ein Ehepaar. Wenn der Arbeitgeberanteil ausgezahlt und versteuert wird, bleibt eine Belastung von 240 Euro. 40 müssen also aus der Staatskasse ausgeglichen werden.
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      schrieb am 09.12.03 22:31:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Neuste NachrichtenFrankfurter Rundschau online.htm
      (Auszüge)

      Die Bundesbürger ziehen eine Bürgerversicherung der Kopfpauschale vor

      In der Diskussion über die Reform des Gesundheitswesen stehen sich die beiden Modelle der Bürgerversicherung und der Kopfpauschale gegenüber. 70 Prozent der Bürger votieren für die Bürgerversicherung und lehnen damit den von der CDU favorisierten Systemwechsel ab. Das ist ein Ergebnis aus dem DeutschlandTrend im Dezember von Infratest dimap im Auftrag der ARD/Bericht aus Berlin und der Frankfurter Rundschau.

      Das Meinungsbild zu den beiden Modellen für die Reform des Gesundheitswesens ist damit seit Juni weitgehend unverändert. Die intensive Auseinandersetzung hat offenbar nicht zu einer höheren Akzeptanz des von Sachverständigenrat und CDU bevorzugten Modells geführt.

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      schrieb am 10.12.03 00:11:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Heiner Geißler hat ganz Recht: die Kopfpauschale alleine ist schon der Garant für eine Wahlniederlage der Union 2006.
      Unanständig und unchristlich, so etwas wollen die Deutschen nicht.:(


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