sonstige Einkünfte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.10.03 20:02:18 von
neuester Beitrag 21.10.03 16:17:26 von
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ID: 787.772
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hola,
ist es möglich, dass ich, angestellter einem freiberufler beratungsleistung in rechnung stelle?
wenn ja, wie? rechnung schreiben, muss ich ein gewerbe anmelden, wo geb ich diese einkünfte bei der steuer an??
tips und rat sind mehr als willkommen
danke im voraus
EggMcMuffin
ist es möglich, dass ich, angestellter einem freiberufler beratungsleistung in rechnung stelle?
wenn ja, wie? rechnung schreiben, muss ich ein gewerbe anmelden, wo geb ich diese einkünfte bei der steuer an??
tips und rat sind mehr als willkommen
danke im voraus
EggMcMuffin
Klar kannst Du Beratungsleistungen anbieten.
lerdings brauchst Du eine Gewerbeanmeldung. Kostet ca. 25 Euro bei dem Gewerbeamt Deiner Wohnortgemeinde.
Wenn Du das nicht machst, kann es sein, daß Du wegen Schwarzarbeit nach § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einem Bußgeld von bis zu 300.00 Euro belegt wirst ("Wer ohne Gewerbeanmelung...")
Wenn Du bestimmte Beratungsleistungen anbieten willst, für die § 34 c GewO (Gewerbeorndung) gilt, z.B. Makler, Bauträger, usw., dann brauchst Du dazu eine zusätzlicghe Genehmigung. Such mal unter § 34 c Gewo.
Wenn Du mit Altautos oder Metallen handeln willst, gilt § 38 GewO für Dich.
Sag doch mal, was Du überhaupt genau machen willst?
lerdings brauchst Du eine Gewerbeanmeldung. Kostet ca. 25 Euro bei dem Gewerbeamt Deiner Wohnortgemeinde.
Wenn Du das nicht machst, kann es sein, daß Du wegen Schwarzarbeit nach § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einem Bußgeld von bis zu 300.00 Euro belegt wirst ("Wer ohne Gewerbeanmelung...")
Wenn Du bestimmte Beratungsleistungen anbieten willst, für die § 34 c GewO (Gewerbeorndung) gilt, z.B. Makler, Bauträger, usw., dann brauchst Du dazu eine zusätzlicghe Genehmigung. Such mal unter § 34 c Gewo.
Wenn Du mit Altautos oder Metallen handeln willst, gilt § 38 GewO für Dich.
Sag doch mal, was Du überhaupt genau machen willst?
Für Nebenerwerbstätigung bzw. zweite Steuerkarte
brauchst Du eine Genehmigung/Erlaubnis Deines Arbeitgebers
und vorher genanntes
brauchst Du eine Genehmigung/Erlaubnis Deines Arbeitgebers
und vorher genanntes
danke euch für eure antworten..
es geht um beratungsleistung im bereich daytrading, bzw. entscheidungen für kauf/ verkauf
also reine vermittlung von fachwissen. die antworten helfen zumindest mal weiter.
gruss
Egg
es geht um beratungsleistung im bereich daytrading, bzw. entscheidungen für kauf/ verkauf
also reine vermittlung von fachwissen. die antworten helfen zumindest mal weiter.
gruss
Egg
Was Du so harmlos mit "Beratung im Bereich Day-Trading"
beschreibst, kann Dich blitzartig in den Dunstkreis
"Finanzdienstleister" bringen. Und da gelten ganz andere
Vorschriften...
Gruß
NmA
beschreibst, kann Dich blitzartig in den Dunstkreis
"Finanzdienstleister" bringen. Und da gelten ganz andere
Vorschriften...
Gruß
NmA
Ein Gewerbe ist nur anzumelden, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit nachhaltig am Markt angeboten wird.
Für die Beratung ist ein Haftungsausschluß wichtig.
Der Hinweis auf die Abgrenzung zu Finanzdienstleistern:
KWG (Kreditwesengesetz) § 1a:
Finanzdienstleistungen sind:
1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)
Die Herausgeber von Börsenbriefen zählen aber nicht dazu, da sie Anlageberatung machen.
CU, goldmine
Für die Beratung ist ein Haftungsausschluß wichtig.
Der Hinweis auf die Abgrenzung zu Finanzdienstleistern:
KWG (Kreditwesengesetz) § 1a:
Finanzdienstleistungen sind:
1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)
Die Herausgeber von Börsenbriefen zählen aber nicht dazu, da sie Anlageberatung machen.
CU, goldmine
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