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    Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.03 00:15:50 von
    neuester Beitrag 26.10.03 01:34:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 789.101
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      Avatar
      schrieb am 24.10.03 00:15:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,


      bis zu welchem Jahr kann ich Aktienverluste von 2001 vortragen? zB kann ich Verluste von 2001 nach 2003 vortragen?

      Danke für eure Infos
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 02:21:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      So viel ich weiß kann man sie mitschleppen. Sie addieren sich von Steuererklärung zu Steuererklärung!
      hattti
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 09:11:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst sie von Jahr zu Jahr weiterschleppen, solange, bis sie komplett mit Speku-Gewinnen aufgerechnet sind.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 13:35:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beim mittschleppen wird allerdings jedes Jahr JEDER Spekulationsgewinn vom "mitgeschleppten Verlust" abgezogen. Also auch ein Gewinn vom z.B. 250 Euro. Die Freigrenze von 512 Euro greift da nicht, sondern es wird jeder Gewinn egal wie klein gegengerechnet.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 16:00:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu Dampflok:

      Wenn Du Gewinne unter € 512,-- erzielst musst Du sie gar nicht mehr in der Steuererklärung erwähnen und keine Anlage SO abgeben. Lediglich im Mantelbogen musst Du das Kreuzchen machen, dass Deine Gewinne unter € 512,-- betragen.

      zu Michael71:

      Du kannst Deine Verluste auf die nächsten Jahre vortragen und das Finanzamt wird es mit Deinen erzielten Gewinnen verrechnen. Es gibt keine Frist wann dieser Verlustvortrag erlischt.

      Alles Liebe
      André :þ

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      Avatar
      schrieb am 25.10.03 01:50:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank ;o)

      Kann ich einen Verlust von 2001 nachträglich noch einreichen auch wenn ich den Steuerbescheid (Steuerklärung 2001 schon abgegeben) für 2001 im August bekommen habe und die Einspruchfrist abgelaufen ist?
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 01:34:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Leider nein, nach der Einspruchsfrist kannst Du nur noch Dinge erklären, die Dir zum nachteil fallen. Z.B. Du stellst fest, dass Du Vermietungsumsätze nicht erklärt hast, dann musst Du diese noch erklären.

      Es gibt höchstens eine kleine Chance, wenn Du dem Finanzamt kein grobes Verschulden nachweisen kannst, dass Du diese Verluste nicht erklärt hast (§ 173 (1) Nr. 2 AO).

      Wie man da am besten rangeht weiß ich leider auch nicht so genau. Aber ich würde es auf jeden Fall versuchen und lass es gut rüberkommen. Jeder Finanzbeamte entscheidet anders und vor allem wie gut sein Tag gerade ist ;)

      Sorry, dass ich Dir keine genaueren Tipps geben konnte :(

      Alles Liebe
      André :þ


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