Vermögenswirksame Leistungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.11.03 13:37:23 von
neuester Beitrag 28.11.03 08:25:02 von
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Hallo,
hab fast ein schlechtes Gewissen weil ich schon wieder was wissen möchte.
Ich bekomme von meiner Firma VL. Diese gehen in einen kleinen Fondssparvertrag.
Staatliche Zulagen kriege ich wegen Gehaltsgrenze keine/habe nie welche bekommen.
Obwohl nun auf dem aktuellsten Kontoauszug "Gesperrt nach Vermögensbildungsgesetz bis xxxx" steht, sollte dieses Guthaben doch jederzeit liwuidierbar sein, oder gelten da bei VL-Fondssparern andere Regeln?`
Dankeschön!
A.
hab fast ein schlechtes Gewissen weil ich schon wieder was wissen möchte.
Ich bekomme von meiner Firma VL. Diese gehen in einen kleinen Fondssparvertrag.
Staatliche Zulagen kriege ich wegen Gehaltsgrenze keine/habe nie welche bekommen.
Obwohl nun auf dem aktuellsten Kontoauszug "Gesperrt nach Vermögensbildungsgesetz bis xxxx" steht, sollte dieses Guthaben doch jederzeit liwuidierbar sein, oder gelten da bei VL-Fondssparern andere Regeln?`
Dankeschön!
A.
Wenn keine staatlichen Zulagen gezahlt wurden, kann man auch nach 6 Jahren an die Kohle.
Hallo Versman,
wenn ich aber jetzt schon diesen bescheuerten Fonds rauswerfen möchte? Geht das?
A.
wenn ich aber jetzt schon diesen bescheuerten Fonds rauswerfen möchte? Geht das?
A.
@arisaka
du kommst während der laufzeit immer ran. kostet aber wahrscheinlich auflösungsgebühr.
du kommst während der laufzeit immer ran. kostet aber wahrscheinlich auflösungsgebühr.
Hallo,
ich weiß ja nicht wieviel drinnen ist und wieviel du brauchst. Aber die günstigste Möglichkeit währe eine Beleihung des VWL-Sparers. Es muß nur ca. 20% des Geldes im Fond verbleiben. Du hast auch die Möglichkeit das Geld später wieder einzuzahlen, wenn du willst. Ansonsten wird halt bei Ablauf das restliche Fondvermögen ausgezahlt.
ich weiß ja nicht wieviel drinnen ist und wieviel du brauchst. Aber die günstigste Möglichkeit währe eine Beleihung des VWL-Sparers. Es muß nur ca. 20% des Geldes im Fond verbleiben. Du hast auch die Möglichkeit das Geld später wieder einzuzahlen, wenn du willst. Ansonsten wird halt bei Ablauf das restliche Fondvermögen ausgezahlt.
So,
aaaalso. Wenn Du an das ganze Geld möchtest, ist es am günstigsten, den Vertrag aufzulösen und gleich einen Folgevertrag abzuschließen. So spart man dann auch die Auflösungsgebühr.
Gruß
JANOL
aaaalso. Wenn Du an das ganze Geld möchtest, ist es am günstigsten, den Vertrag aufzulösen und gleich einen Folgevertrag abzuschließen. So spart man dann auch die Auflösungsgebühr.
Gruß
JANOL
Prima!
Es geht also ohne weiteres?
Der Sperrvermerk hat also keine Bedeutung für mich, stimmts?
A.
Es geht also ohne weiteres?
Der Sperrvermerk hat also keine Bedeutung für mich, stimmts?
A.
Hallo,
wird ein VL-Vertrag vor Sperrfrist "prämienschädlich" aufgelöst, muß die AN-Sparzulage zurückbezahlt werden.
Wenn Du nie eine AN-Sparzulage erhalten hast, brauchst Du auch nichts zurückzahlen.
Der Arbeitgeberanteil zu Deinen VL sind von dieser Sperrfrist nicht betroffen - diesen Betrag mußt Du keinesfalls zurückzahlen.
Fazit: Verkauf die Fondsanteile - ausser einer evtl. Bearbeitungsgebühr musst Du nichts bezahlen!
Rene
wird ein VL-Vertrag vor Sperrfrist "prämienschädlich" aufgelöst, muß die AN-Sparzulage zurückbezahlt werden.
Wenn Du nie eine AN-Sparzulage erhalten hast, brauchst Du auch nichts zurückzahlen.
Der Arbeitgeberanteil zu Deinen VL sind von dieser Sperrfrist nicht betroffen - diesen Betrag mußt Du keinesfalls zurückzahlen.
Fazit: Verkauf die Fondsanteile - ausser einer evtl. Bearbeitungsgebühr musst Du nichts bezahlen!
Rene
Super!
Vielen Dank für eure Mühe und die tollen Antworten!
Wünsche euch ein tolles Wochenende.
A.
Vielen Dank für eure Mühe und die tollen Antworten!
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A.
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