checkAd

    Vermögenswirksame Leistungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.03 13:37:23 von
    neuester Beitrag 28.11.03 08:25:02 von
    Beiträge: 9
    ID: 799.715
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 853
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 13:37:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hab fast ein schlechtes Gewissen weil ich schon wieder was wissen möchte. :rolleyes:

      Ich bekomme von meiner Firma VL. Diese gehen in einen kleinen Fondssparvertrag.
      Staatliche Zulagen kriege ich wegen Gehaltsgrenze keine/habe nie welche bekommen.

      Obwohl nun auf dem aktuellsten Kontoauszug "Gesperrt nach Vermögensbildungsgesetz bis xxxx" steht, sollte dieses Guthaben doch jederzeit liwuidierbar sein, oder gelten da bei VL-Fondssparern andere Regeln?`

      Dankeschön!

      A.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 13:40:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn keine staatlichen Zulagen gezahlt wurden, kann man auch nach 6 Jahren an die Kohle.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 13:49:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Versman,

      wenn ich aber jetzt schon diesen bescheuerten Fonds rauswerfen möchte? Geht das?

      A.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 13:51:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      @arisaka
      du kommst während der laufzeit immer ran. kostet aber wahrscheinlich auflösungsgebühr.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 14:00:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      ich weiß ja nicht wieviel drinnen ist und wieviel du brauchst. Aber die günstigste Möglichkeit währe eine Beleihung des VWL-Sparers. Es muß nur ca. 20% des Geldes im Fond verbleiben. Du hast auch die Möglichkeit das Geld später wieder einzuzahlen, wenn du willst. Ansonsten wird halt bei Ablauf das restliche Fondvermögen ausgezahlt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +0,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 14:21:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      So,
      aaaalso. Wenn Du an das ganze Geld möchtest, ist es am günstigsten, den Vertrag aufzulösen und gleich einen Folgevertrag abzuschließen. So spart man dann auch die Auflösungsgebühr.

      Gruß
      JANOL
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 14:56:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Prima!

      Es geht also ohne weiteres?

      Der Sperrvermerk hat also keine Bedeutung für mich, stimmts?

      A.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 22:46:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,
      wird ein VL-Vertrag vor Sperrfrist "prämienschädlich" aufgelöst, muß die AN-Sparzulage zurückbezahlt werden.
      Wenn Du nie eine AN-Sparzulage erhalten hast, brauchst Du auch nichts zurückzahlen.
      Der Arbeitgeberanteil zu Deinen VL sind von dieser Sperrfrist nicht betroffen - diesen Betrag mußt Du keinesfalls zurückzahlen.
      Fazit: Verkauf die Fondsanteile - ausser einer evtl. Bearbeitungsgebühr musst Du nichts bezahlen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 08:25:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Super!

      Vielen Dank für eure Mühe und die tollen Antworten!

      Wünsche euch ein tolles Wochenende.

      A.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vermögenswirksame Leistungen