Eigenheimzulage bei gebrauchter Immobilie Bj.1998? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.12.03 22:47:10 von
neuester Beitrag 22.12.03 00:01:37 von
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volle förderung von 20448 euro oder nur halbe von 10224 euro?
wie alt darf das objekt für die volle förderung sein?
günni
wie alt darf das objekt für die volle förderung sein?
günni
Leider nur 1 Jahr alt. Kaufvertrag dieses Jahr noch --> Altbau 1250 Euro plus pro Kind 750 Euro. Das mal 8.
So weit ich weiß, gilt ein Eigenheim bis zu einem Alter von 2 Jahren als neu.Somit gibt es bis zu einem Alter von 2 Jahren noch die volle Eigenheimzulage.
Ich bin mir aber nur zu 80-90 Prozent sicher.
Ich bin mir aber nur zu 80-90 Prozent sicher.
EigZulG § 9 Höhe der Eigenheimzulage
(1) ...
(2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.556 Euro. Bei Anschaffung der Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres[{b] sowie bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2 beträgt der Fördergrundbetrag jährlich 2,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.278 Euro...
Ich hoffe, das beseitigt alle Zweifel
(1) ...
(2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.556 Euro. Bei Anschaffung der Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres[{b] sowie bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2 beträgt der Fördergrundbetrag jährlich 2,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.278 Euro...
Ich hoffe, das beseitigt alle Zweifel
Baujahr 1998 ist auf jeden Fall zu alt für die volle Zulage.
@alle danke für die antworten!
sieht wohl nach halber ehz aus
der notartermin ist noch in diesem jahr, der lasten und nutzen-übergang aber erst in 2004. ist das ein problem?
wann muss ich beantragen noch in diesem jahr? oder ist nur das datum des notarvertrages wichtig?
ich wohne zur zeit noch in berlin und das haus ist in brandenburg, bei welchem finanzamt muss ich wann den antrag stellen?
vielen dank im voraus
günni
sieht wohl nach halber ehz aus
der notartermin ist noch in diesem jahr, der lasten und nutzen-übergang aber erst in 2004. ist das ein problem?
wann muss ich beantragen noch in diesem jahr? oder ist nur das datum des notarvertrages wichtig?
ich wohne zur zeit noch in berlin und das haus ist in brandenburg, bei welchem finanzamt muss ich wann den antrag stellen?
vielen dank im voraus
günni
oh login verwechselt...
mfg
günni alias dukeboy
mfg
günni alias dukeboy
kann mir keiner die fragen in #6 beantworten?
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