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    Dreifachbesteuerung bei privaten Darlehen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.03 12:21:44 von
    neuester Beitrag 21.12.03 23:08:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 805.905
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      schrieb am 21.12.03 12:21:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe vor einigen Monaten einem Freund ein privates zinsloses Darlehen gegeben. Der Betrag wurde in mehreren Teilbeträgen über ein paar Monate hinweg von meinem Konto auf seins überwiesen.
      Wie sieht das jetzt mit der Besteuerung aus? Zum einen ist es ja (von mir) versteuertes Einkommen, das ich verliehen habe. Jetzt sagte mir aber jemand, daß 1. der betreffende Freund dieses geliehene Geld als Einkommen versteuern müßte und 2. ich bei Rückzahlung meines Geldes dieses auch wieder NOCHMALS als Einkommen zu versteuern hätte?? Das wäre doch dann eine Dreifachbesteuerung? Kann das denn so stimmen? Kann ein Darlehensvertrag dann dabei helfen, das zurückgezahlte Darlehen als solches dem FA gegenüber kenntlich zu machen?
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 12:30:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese Infos sind Schrott. Die Zahlung des Darlehens an den Freund und die Rückzahlung an dich stellen keine einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Einkünfte dar.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:24:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es kommt noch schlimmer. Wenn das raus kommt, was ihr beide da gemauschelt habt, fällt auch noch Schaumweinsteuer an.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:54:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Dr Dax

      :laugh: :laugh:

      @ NATALY

      danke!
      Aber wenn das so ist, dann könnte doch jede Schenkung als zinsloses Darlehen auf unbestimmte Dauer deklariert werden und so die Schenkungssteuer umgangen werden? :confused: Oder ist das jetzt kappes.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 14:22:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      In Posting #1 wzrde nach der Einkommensteuer gefragt, nicht nach der Schenkungsteuer. In der ESt-Erklärung hat das Ganze jedenfalls nichts zu suchen.
      Im Übrigen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dem Finanzamt gegenüber unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Sachverhalte zu machen. Da gebe ich dir recht.

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      Avatar
      schrieb am 21.12.03 14:23:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Übrigens kann bei einem zinslosen Darlehen nur der Zinsvorteil als Schenkung angesehen werden. Dieser Vorteil dürfte meist den Freibetrag nicht überschreiten.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 23:08:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      tomsch18,
      wegen FA würde ich das Darlehen nicht schriftlich festhalten, wohl aber zu meiner Beruhigung. Nicht wegen Mißtrauen sondern Klarheit. Möglicherweise heißt es später, das waren Geschenke. Laß dir schriftlich geben, welchen Betrag und wann dein Freund zurückzahlt. Geht das dann nicht, kann man dann über eine Ermäßigung oder Verschiebung reden.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 23:08:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      tomsch18,
      wegen FA würde ich das Darlehen nicht schriftlich festhalten, wohl aber zu meiner Beruhigung. Nicht wegen Mißtrauen sondern Klarheit. Möglicherweise heißt es später, das waren Geschenke. Laß dir schriftlich geben, welchen Betrag und wann dein Freund zurückzahlt. Geht das dann nicht, kann man dann über eine Ermäßigung oder Verschiebung reden.


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