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    Direktversicherung und Krankenkasse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.04 11:32:58 von
    neuester Beitrag 07.01.04 18:51:42 von
    Beiträge: 21
    ID: 807.494
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      schrieb am 02.01.04 11:32:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Lt. Veröffentlichungen in der Presse soll ab 2004 u.a. auf die Erträge aus Direktversicherungen der volle Beitragssatz zur Krankenkasse (und auch Pflegekasse) abgeführt werden.
      Was heißt eigentlich Erträge? Das kann doch wohl nicht der gesamte Auszahlungsbetrag (etwa bei Einmalauszahlung) sein. Dieser setzt sich schließlich aus selbst einbezahlten Geldern und natürlich Gewinnen zusammen. Auf letzteres die Steuer zu beziehen, könnteich noch einsehen. Leider schweigt die Presse dazu. Weiß jemand mehr?
      Danke!
      be.
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 11:48:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Doch,so ist es.

      Es soll auf den gesamten Auszahlungsbetrag der volle KV-Beitrag gezahlt werden. Umgerechnet so, als wenn man 10 Jahre lang eine Rente erhalten hätte.
      Ob es schon ganz offiziell ist weiß ich nicht, es kamen ja über Neujahr massive Widerstände dazu auf.
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 12:10:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sueddeutsche.de 29.12.2003 10:02 Uhr


      Direktversicherung

      Künftige Rentner stärker belastet

      Es ist nur ein Detail des Reformpakets, doch viele wird es mit Eintritt ins Rentenalter teuer kommen: Wer eine Direktversicherung hat, muss künftig auf das gesamte Sparkapital Krankenversicherungsbeiträge zahlen.



      Viele Neurentner werden 2004 weniger Geld in der Tasche haben, als ihr Rentenberater vor Monaten ausgerechnet hat: Arbeitnehmer, die mit einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse vorgesorgt haben, müssen künftig als Ruheständler auf ihr gesamtes Sparkapital Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Dieses weitgehend unbekannte Detail des Reformpakets bestätigte am Samstag in Berlin der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater.

      Zehn Jahre lang zahlen

      Nach der Neuregelung erheben die Krankenkassen von 2004 an auch auf die einmalige Kapitalauszahlung einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines berufsständischen Versorgungswerks den vollen Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung.

      So müssen die Lebensversicherer Kapitalauszahlungen an gesetzlich Krankenversicherte automatisch an die Kassen melden. Diese strecke den Kapitalbetrag rechnerisch über zehn Jahre, also über 120 Monate. Bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent wird der direktversicherte Neurentner im Fall einer Kapitalauszahlung von 120.000 Euro laut dem Magazin Focus mit einem monatlichen Beitragssatz von 149 Euro für die Krankenkasse und 17 Euro für die Pflegeversicherung zusätzlich belastet.

      Vater verteidigte die Einbeziehung des Sparkapitals in die Beitragsberechnung als gerecht, weil dasselbe Kapital im Falle der Verrentung schon seit längerem als zusätzlicher Monatsverdienst zur Bemessung der Beitragssätze herangezogen wird. Die von Focus aufgemachte Rechnung, dass auf Grund der Neuregelung von 120.000 Euro Sparkapital nur noch knapp 100.000 übrig blieben, wies der Ministeriumssprecher zurück. Das Magazin habe dabei unterschlagen, dass sich das Kapital im Laufe der zehn Jahre auch verzinse.

      Kürzung der Witwenrente dementiert

      Der Sprecher bestätigte im Grundsatz auch Pläne einer von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung, die eine stärkere Beteiligung von Familienangehörigen an den Kosten für die Betreuung alter Menschen vorsehen. Vater verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das diese Absicht legitimiere.

      Prinzipiell sei es das Ziel der Bundesregierung, die Pflege von Alten aus dem Pflegeheim mehr und mehr in die Familie zu verlagern. Nach Darstellung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel wird in einem internen Papier der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, den Zuschuss für einen Heimplatz von derzeit maximal 1.432 Euro monatlich „deutlich“ zu kürzen.

      Vater dementierte jedoch Berichte, die SPD plane eine Kürzung der Witwenrente für kinderlose Frauen. Selbst wenn es solche Überlegungen gäbe, könnten sie aus Gründen des Vertrauensschutzes nur über einen sehr langen Zeitraum von 30 Jahren oder mehr umgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 12:16:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mich interessiert das Thema auch. Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und über 20 Jahre in der PKV, war also nur 5 Jahre nach Versicherungsabschluß in der gesetzlichen KV.
      Die Direktversicherung läuft nächstes Jahr aus
      ( Gesammtlaufzeit ca 25 Jahre). Bin ich da auch von dieser Regelung betroffen? Ich will mich schon mal schlau machen bevor ich mit meiner Versicherung spreche.
      Wer kann helfen oder ist dieses Thema noch total offen?

      Gruß Alex
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 12:16:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      .


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      Avatar
      schrieb am 02.01.04 12:21:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      mal Etwas grundsätzliches ......

      Es scheint so, als das die Regierung auch diesesmal uns wieder einige Dinge unter dem Deckmantel der vorgezogenen Steuerreform, wo wir ja alle weinger Steurn bezahlen müssen, unterjubelt !!!

      Ich war z.b. gestern beim Badminton, wo mir der Betreiber des Centers mitgeteilt hat, dass nunmehr auf die Hallenbenutzung Mehrwertsteuer von 16% fällig wird :mad: , was bisher nicht der Fall war und somit die Platzgebühr um - Gott sei Dank - "nur" 10% angehoben wird.

      Sollte man nicht einen Thread eröffnen in welchem diese Dinge zusammengetragen werden !?

      Es ist schon der Hammer .......

      Ich möchte nicht wissen wie viele nicht bemerken werden wo ihnen der Staat das wieder holt was er über die reduzierte Steuer "schenkt" !
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 12:37:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      @4 alex 24

      wenn ich es richtig gelesen habe, betrifft das scheinbar "nur" die gestzlich krankenversicherten.

      du kannst also (scheinbar) die ruhe bewahren!

      bumu
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 14:06:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Dr.wssk

      die Einzahlungen in die Direktversicherung unterliegen nicht der Sozialversicherungsbeitragspflicht - insofern ist eine Erhebung von KV-Beiträgen auf die volle Auszahlungssumme in der Logik der Regierung richtig.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 14:15:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ArtBechstein

      wer aber beim Einzahlen in die DV jeweils über der Bemessungsgrenze lag hat keine SV gespart, somit kann ich der Logik nicht folgen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 14:40:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ (s)pecunia

      die Kapitalabfindung aus der Direktversicherung würde doch auch auf die Bemessungsgrenze angerechnet...

      Die Bemessungsgrenze im Einzahlungsjahr ist doch in der Regierungslogik irrelevant - wichtig nur, dann KEINE Sozialabgaben gezahlt wurden im Einzahlungsjahr.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:46:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Art

      "in der Logik der Regierung richtig."

      Die zwei Begriffe "Logik" und unsere "Regierung" in einem Satz sind schon starker Tobak ;-)

      Die Möglichkeit der Direktversicherung und der Altersvorsorge wurde ja absichtlich vom Geseztgeber befördert (durch Freistellung von bestimmten Steuer- und Abgabenbeträgen). Welcher Depp würde auch sonst eine Versicherung abschlossen haben, an die er 30 oder 40 Jahre nicht mehr dran kommt ?

      Nun heißt es für die, die da vorgesorgt haben Pustekuchen von heute auf gestern, gilt alles nicht mehr. Da ist es logisch, dass sich mancher vera.. fühlt.

      Wenn da jemand schon mit Logik argumentieren will, dann wäre die logische Variante, die Erträge, die ab jetzt entstehen (also die jetztigen Einzahlungen und Erträge daraus) bei der späteren Auszahlung entsprechend zu belasten, jedoch nicht rückwirkend solche, die vor bspw. 20 Jahren erfolgt sind.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:57:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ K1

      ja, so sehe ich persönlich das auch. Allerdings ist es schon i.o., DVs KÜNFTIG mit Soz.-Abgaben zu belegen - geht ja auch darum, Subventionen abzubauen, was ja bei der Eigenheimzulage schon kaum gelungen ist.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 23:15:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      das mit der sozialversicherungsfreiheit der beiträge zur direktversicherung und logik der regierung ist auch nur teilweise richtig .....

      1.) wenn die beiträge nicht aus sonderzahlungen geleistet werden, wird jetzt schon sozv-beitrag fällig

      und

      2.) soll ab 2009 generell die sozialversicherungsfreiheit von direktversicherungsbeiträgen - dann auch von beiträgen aus einmalzahlungen - fallen

      also wenn das logisch sein soll ..... !? :confused:

      und was ist hier mit bestandsschutz !? das kann m.e. wenn dann nur für ab 2004 geschlossene verträge gelten , oder !?
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 23:26:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das wird lustig ! :confused: :(
      Denn es hat schon immer zwei Arten von Direktversicherungen
      gegeben:
      a) aus laufenden Beitragszahlungen (volle Sozialversicherungspflicht)
      b) aus Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld,(Sozialversicherungs-frei)
      Diese Bananenrepublik macht mich noch fertisch :(
      Ich wünsche Herrn RAU :( und Genossen :( ein fröhliches Weihnachtsfest ! :( :( :(
      SanTau :(
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 15:59:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wie ist denn die steuerliche Lage bei einer Kündigung einer Direktversicherung, die durch Gehaltsverzicht/pauschalierte Lohsteuerzahlung bespart wurde und bereits mehr als 12 Jahre läuft ? Was muss im Jahr der Kündigung versteuert werden ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:08:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      @K1

      versteuert werden muss in diese fall nichts

      jedoch wird eben ab auszahlung nach 01.01.2004 der volle krankenkassenbeitrag zur gesetzlich kv auf die ausgezahlte summe erhoben

      gruß
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:26:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ElBosso

      Ich meine eine Kündigung nach mindestens 12 Jahren Bestehen der Direktversicherung jedoch vor Endalter 60.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:34:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      @K1

      dann wirds umständlich !

      alle vorteile (steuerlich wie auch sozialversicherungsrechtlich) müssen nachträglich (meines wissens aber unverzinst) nachgezahlt werden. diesen fall wird es höchstselten geben da die nachträgliche ermittlung der zu zahlenden steuer/sozialversicherungsbeiträge ein richtiger akt sind. aber dies wäre dann meines wissens nach die richtige vorgehensweise

      gruß
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:57:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      Klar wird das umständlich, deshalb frage ich ja ;-)

      Sozialversicherungsbeiträge sind nicht angefallen. Nur wie die Steuern berechnet würden, das wäre von Interesse.

      Der Grund der Nachfrage ist, dass ich mittlerweile befürchte, dass auch mit Rückwirkung die "steuerfreie" Auszahlung von Lebensversicherungsleistungen fallen wird.

      Von daher möchte ich nur noch Verträge mit kürzestmöglicher Laufzeit abschließen bzw. die Restlaufzeiten der Verträge entsprechend kürzen - und der Direktversicherungsvertrag passt da mit Endalter +60 überhaupt nicht rein.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 21:50:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das große Kapital flieht aus Deutschland. Der Durchschnittsverdiener ist gezwungen einen ähnlichen Weg zu gehen. Wir kommen an der Selbstbedienungsmentalität der Damen und Herren Beamten in unserem Bundestag nicht vorbei. Wir wollen nicht deren Arsch vergolden. Also Brüder und Schwester: lasst uns unser Geld ins Ausland bringen. Alles versoffen und verzockt (von Zozialhilfe + Urlaub mit Zwischenaufenthalt in der Schweiz lässt es sich besser leben als mit einer geplanten Altersversorgung. Schönen Gruß an die Asis von der Commerzbank!
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 18:51:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Eine Riesenschweinerei!!
      Das Gesülze der Politiker von der Stärkung der privaten Altersversorgung ist wohl nur ein Lippenbekenntnis.
      Offensichtlich gibt es kein Vertrauensschutz für
      private Anlageentscheidungen bei der Altersversorgung.
      Es geht nur noch um die Schöpfung neuer Einnahmequellen
      um das marode System noch ein paar Jahre zu stabilisieren.
      Die langfristige Verläßlichkeit von privaten Anlageentscheidungen ist nicht mehr gewährleistet.
      Über die gallopierende Kapitalflucht braucht sich bei
      diesen Rahmenbedingungen niemand mehr zu wundern.

      Eins hat dieses Duo Seehofer/Schmidt in ihrer
      "schönen Nacht"mit ihrem versteckten Hammer allerdings geschaft.
      Ein prima Konjunkturprogramm für die Bänker der Steueroasen.


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