IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 530)
eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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Laut telefonischer Auskunft der IBV hält der IBV D 2 ohne Mietgarantien und Generalmieteinnahmen ein bis zwei Jahre durch - das klang allerdings eher nach "wir haben eigentlich keine Lust mit Ihnen zu sprechen, rufen Sie doch nochmal in drei Jahren an...".
Fazit aus meiner Sicht: die IBV versucht, den Schaden für sich zu begrenzen und Zeit zu gewinnen. Werde daher schriftliche Anfragen als Einschreiben und mit Zeugen absenden, um Material für den Ernstfall zu sammeln...
Fazit aus meiner Sicht: die IBV versucht, den Schaden für sich zu begrenzen und Zeit zu gewinnen. Werde daher schriftliche Anfragen als Einschreiben und mit Zeugen absenden, um Material für den Ernstfall zu sammeln...
@ K1: Erst einmal danke für die Klarstellung.
Ich starre gar nicht auf die Ausschüttung, aber ich bin mächtig sauer, wie sich Bankkonzerne versuchen hier aus der Verantwortung zu stehlen. Der Kleinkreditnehmer wird schikaniert und man selber verhält sich wie die italienische Mafia
Ich starre gar nicht auf die Ausschüttung, aber ich bin mächtig sauer, wie sich Bankkonzerne versuchen hier aus der Verantwortung zu stehlen. Der Kleinkreditnehmer wird schikaniert und man selber verhält sich wie die italienische Mafia
@W0:Surfer
das kummulierte Ergebnis zählt (bereinigt um die Kapitalrücklage) - ansonsten wäre der Sinn des Haftkapitals der Kommanditisten ja ad absurdum geführt.
Ich bin bei den LBB Fonds nicht beteiligt und kenne die genauen Klauseln im Falle einer Insolvenz nicht. Oftmals ist es aber so, dass Garantien im Falle einer Insolvenz ihre Wirkung verlieren. Von daher wäre ich als Anleger eher scharf darauf eine Insolvenz zu verhindern anstatt so auf die Ausschüttung zu starren.
Grüße K1
das kummulierte Ergebnis zählt (bereinigt um die Kapitalrücklage) - ansonsten wäre der Sinn des Haftkapitals der Kommanditisten ja ad absurdum geführt.
Ich bin bei den LBB Fonds nicht beteiligt und kenne die genauen Klauseln im Falle einer Insolvenz nicht. Oftmals ist es aber so, dass Garantien im Falle einer Insolvenz ihre Wirkung verlieren. Von daher wäre ich als Anleger eher scharf darauf eine Insolvenz zu verhindern anstatt so auf die Ausschüttung zu starren.
Grüße K1
@ K1: Kann ich nachvollziehen, wenn das kumulierte Ergebnis massgeblich sein sollte. Dies war genau meine Frage. Kommt es auf das kumulierte Ergebnis an oder das Ergebnis des Ausschüttungs-GJ ???
Im übrigen würde ein Insolvenzverwalter sicherlich auch mit "Gewalt" die Garantiezahlungen eintreiben. Er wäre da gewiss weniger zimperlich wie die IBV unter "Schwestern". Hat er damit Erfolg, könnten die Fonds aber wieder aus der Insolvenz kommen, oder ???
Im übrigen würde ein Insolvenzverwalter sicherlich auch mit "Gewalt" die Garantiezahlungen eintreiben. Er wäre da gewiss weniger zimperlich wie die IBV unter "Schwestern". Hat er damit Erfolg, könnten die Fonds aber wieder aus der Insolvenz kommen, oder ???
@W0:Surfer
was glaubst Du denn wie die Verlustzuweisungen entstanden sind ? Schau mal in der Bilanz nach, da solltest Du die Position "Entnahmen" oder "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten" o.ä. stehen.
Der Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner eingetragenen Einlage unmittelbar. Die Haftung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einlage geleistet ist.
Im Falle der in Rede stehenden Fonds sind die "Ausschüttungen" aber Kapitalentnahmen und nicht Gewinnausschüttungen (reduziertes od. negatives Kapitalkonto), da nicht aus einem Bilanzgewinn ausgeschüttet wird. Insofern lebt die Haftung des Kommanditisten wieder auf.
Grüße K1
was glaubst Du denn wie die Verlustzuweisungen entstanden sind ? Schau mal in der Bilanz nach, da solltest Du die Position "Entnahmen" oder "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten" o.ä. stehen.
Der Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner eingetragenen Einlage unmittelbar. Die Haftung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einlage geleistet ist.
Im Falle der in Rede stehenden Fonds sind die "Ausschüttungen" aber Kapitalentnahmen und nicht Gewinnausschüttungen (reduziertes od. negatives Kapitalkonto), da nicht aus einem Bilanzgewinn ausgeschüttet wird. Insofern lebt die Haftung des Kommanditisten wieder auf.
Grüße K1
@ Fondsfonds: Ok, diese Regelung ist mir prinzipiell auch bekannt. Nur, was bedeutet "sofern nicht durch Gewinne gedeckt" in der Praxis. In den Jahren mit Ausschüttung war die Entwicklung ja prospektgemaess und es entstand häufig auch ein steuerlicher Gewinn, allerdings häufig niedriger als die Ausschüttung
zu IBV D 2: "mieteinnahmen werden sich wohl eher verschlechtert haben, thema fehlende garantieleistungen bei den mieten " Ich habe aber schon die Mieteinnahmen ohne Garantieleistungen herangezogen !!!
zu IBV D 2: "mieteinnahmen werden sich wohl eher verschlechtert haben, thema fehlende garantieleistungen bei den mieten " Ich habe aber schon die Mieteinnahmen ohne Garantieleistungen herangezogen !!!
@surfer:
kick meint nicht eine per gesellschaftsvertrag festgelegte zusätzliche haftung sondern die im hgb geregelte wieder auflebende haftung eines kommanditisten, da ausschüttungen, sofern nicht durch gewinne gedeckt, entnahmen sind und somit wieder von der gesellschaft zurückgefordert werden können.
...macht ein insolvenzverwalter als erstes...
Beispiel: 8 jahre 5,5 % ausschüttung = bis zu 44 % haftungswiederauflebung.
@ ibv d 2:
mieteinnahmen werden sich wohl eher verschlechtert haben, thema fehlende garantieleistungen bei den mieten (die ja in 2002 noch bedient worden sind).
@christopher:
ich würde eine klare schriftliche anfrage an die ibv stellen mit der aufforderung, die aktuelle liquiditätssituation darzustellen und die weitere planung für 2004 offen zu legen. ich würde auch jeden verwaltungsrat um auskunft bitten...
kick meint nicht eine per gesellschaftsvertrag festgelegte zusätzliche haftung sondern die im hgb geregelte wieder auflebende haftung eines kommanditisten, da ausschüttungen, sofern nicht durch gewinne gedeckt, entnahmen sind und somit wieder von der gesellschaft zurückgefordert werden können.
...macht ein insolvenzverwalter als erstes...
Beispiel: 8 jahre 5,5 % ausschüttung = bis zu 44 % haftungswiederauflebung.
@ ibv d 2:
mieteinnahmen werden sich wohl eher verschlechtert haben, thema fehlende garantieleistungen bei den mieten (die ja in 2002 noch bedient worden sind).
@christopher:
ich würde eine klare schriftliche anfrage an die ibv stellen mit der aufforderung, die aktuelle liquiditätssituation darzustellen und die weitere planung für 2004 offen zu legen. ich würde auch jeden verwaltungsrat um auskunft bitten...
Leider noch keine Rückäußerung von kickaha zum Thema Haftung ...
@ christopherm: Habe keine detaillierten kenntnisse zum IBV D 2. Aus der IBV leistungsbilanz 2002 ist jedoch folgendes zu entnehmen:
Liquide Mittel zum 31.12.2002: 3.107 TEUR
Mieteinnahmen 2002 ohne Garantieleistungen: 36.831 TEUR
Ausgaben 2002 ohne Auschüttung u. Tilgung: 52.903 TEUR
Prospektiert waren jedoch lediglich Ausgaben in Höhe von 38.463 TEUR. Begründet wird die Überschreitung mit wesentlich höheren Zinsausgaben für 2002.
Für die Liquiditätsbeurteilung wären nun die folgenden Infos notwendig, über die ich als Nicht-Zeichner des Fonds naturgemäß nicht verfüge:
Sind die Mehrausgaben bei den Zinsen dauerhaft zu erwarten ?
Haben sich die Mieteinnahmen (ohne Garantieleistungen) in 2003 eher etwas erhöht oder eher weiter verschlechtert ?
Üppige Liquiditätsreserven können jedenfalls kaum vorhanden sein !
@ christopherm: Habe keine detaillierten kenntnisse zum IBV D 2. Aus der IBV leistungsbilanz 2002 ist jedoch folgendes zu entnehmen:
Liquide Mittel zum 31.12.2002: 3.107 TEUR
Mieteinnahmen 2002 ohne Garantieleistungen: 36.831 TEUR
Ausgaben 2002 ohne Auschüttung u. Tilgung: 52.903 TEUR
Prospektiert waren jedoch lediglich Ausgaben in Höhe von 38.463 TEUR. Begründet wird die Überschreitung mit wesentlich höheren Zinsausgaben für 2002.
Für die Liquiditätsbeurteilung wären nun die folgenden Infos notwendig, über die ich als Nicht-Zeichner des Fonds naturgemäß nicht verfüge:
Sind die Mehrausgaben bei den Zinsen dauerhaft zu erwarten ?
Haben sich die Mieteinnahmen (ohne Garantieleistungen) in 2003 eher etwas erhöht oder eher weiter verschlechtert ?
Üppige Liquiditätsreserven können jedenfalls kaum vorhanden sein !
@ kickaha:
Habe gerade in einem Nachbarthread folgendes Posting von Dir gelesen. Kannst Du Deine Meinung mal etwas näher erläutern und die entsprechenden § des Gesellschaftsvertrages nennen, die dies regeln sollen ? Im voraus herzlichen Dank !
"Die meisten haben auch noch immer nicht kapiert, das Sie für Ihre Beteiligungen ordentlich nachhaften können.
Die wissen nämlich nicht, das bei den LBB Fonds teilweise eine Nachhaftung bis zu 50% !!! der Zeichnungssumme beträgt."
Habe gerade in einem Nachbarthread folgendes Posting von Dir gelesen. Kannst Du Deine Meinung mal etwas näher erläutern und die entsprechenden § des Gesellschaftsvertrages nennen, die dies regeln sollen ? Im voraus herzlichen Dank !
"Die meisten haben auch noch immer nicht kapiert, das Sie für Ihre Beteiligungen ordentlich nachhaften können.
Die wissen nämlich nicht, das bei den LBB Fonds teilweise eine Nachhaftung bis zu 50% !!! der Zeichnungssumme beträgt."
Hi Fondsfonds,
hast Du Infos, wie lange beim IBV D 2 die Liquidität noch reicht? Aus einem heutigen Rundschreiben der IBV geht hervor, daß der Fonds bei einer Ausschüttung wohl in die Illiquidität laufen würde - sieht ziemlich eng aus.
Grüße,
Christopher
hast Du Infos, wie lange beim IBV D 2 die Liquidität noch reicht? Aus einem heutigen Rundschreiben der IBV geht hervor, daß der Fonds bei einer Ausschüttung wohl in die Illiquidität laufen würde - sieht ziemlich eng aus.
Grüße,
Christopher