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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 531)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 26.02.04 15:51:15
      Beitrag Nr. 38 ()
      ...ich würde mich ja glatt trennen wollen, nur sind die Handelsvolumina nicht nennenswert.

      Die IBV hat auch "zufällig" in ihrer Leistungsbilanz das Thema Zweitmarkt ausgeklammert.
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:19:04
      Beitrag Nr. 37 ()
      Für alle, die sich von Ihren Beteiligungen trennen wollen:
      http://www.zweitmarkt.com

      Es werden auch IBV/LBB-Fonds gehandelt.

      Gruß S.F.
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 13:16:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      @all:

      IBV Deutschland 2 kann auch nicht ausschütten, so meine Info lt. Telefonat mit IBV von heute.

      Ich hoffe, die Prüfungen kommen nicht zu spät...

      Weiß eigentlich jemand, wie/ob die IBV gedenkt abzustimmen? Schließlich sind die ja selbst beteiligt...
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 08:03:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      Berlins Finanzsenator beunruhigt Fondsanleger /Handelsblatt




      FRANK M. DROST, REINER REICHELHANDELSBLATT, 24.2.2004BERLIN/DÜSSELDORF. Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) zieht sich weiteren Unmut von Immobilienanlegern zu. Nachdem er die Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau verweigerte, steht nun die Übernahme von Fondsgarantien durch die Bankgesellschaft Berlin (BGB) in Frage.

      Seitens des Finanzsenats wird bestätigt, umfangreiche Rechtsgutachten in Auftrag gegeben zu haben, die jedoch noch nicht abgeschlossen seien. "Insgesamt und grundsätzlich unwirksam sind diese Garantien nicht. Wir werden nicht mehr, aber auch nicht weniger leisten als das, wozu wir verpflichtet sind", sagte Sarrazin gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe v. 10.2.2004).

      Hintergrund: Mehrere Tausend Anleger haben sich seit Mitte der 80er Jahre an insgesamt 60 geschlossenen Immobilienfonds der BGB beteiligt. Mit diesem Kapital und zusätzlichen Fremdmitteln wurden Immobilien für neun Mrd. Euro gekauft. Deren Wert dürfte allerdings in der Zwischenzeit deutlich unter den Einstandspreis gefallen sein. Zudem liegt ein Großteil der Mietzahlungen unter den anfänglichen Prognosen.

      Ein Blick auf die Leistungsbilanz der Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft der IBAGGruppe (IBV), einer BGB-Tochter, die 52 der 60 Fonds betreut, zeigt, dass die BGB bis Ende 2002 für 22 Fonds Mietgarantiezahlungen geleistet hat. Die Übernahme dieser Garantieverpflichtungen ließ sich die BGB von den Anlegern bezahlen. Beim "IBV-Fonds Deutschland 2" kassierte sie beispielsweise sechs Prozent der Investitionssumme.

      Aus dem BGB-Umfeld verlautet, dass 2003 keine weiteren Fonds Garantiezahlungen abgefordert hätten. .... wie das???Angesichts der angespannten finanziellen Lage der BGB ist derzeit allerdings fraglich, wie lange diese Garantiezahlungen noch geleistet werden und wer am Ende dafür einstehen muss. "Die Zahlungspflicht trifft den Initiator, also die Bankgesellschaft", stellt Peter Apel, Anwalt in der Berliner Sozietät Schirp & Partner klar. Aha! :cool: Nach allgemeinem Rechtsverständnis müsste das Land als Mehrheitseigner erst dann für die Garantiezahlungen einspringen, wenn die BGB nicht zahlen kann.

      Beobachter der Vorgänge vermuten, dass Sarrazin das Land von den Rücknahmegarantien, die die BGB außerdem gegeben hat, befreien möchte. wollen schon... Diese sehen im Detail vor, dass der Fondsanleger seine Anteile nach 25 Jahren zu 100 Prozent und nach 30 Jahren zu 115 Prozent zurückgeben kann. Für das Land bedeutet das, dass allein für die LBB-Fonds 3 bis 13 knapp zwei Mrd. Euro fällig würden, wenn alle Anleger ihre gesamten Anteile nach 25 Jahren zurückgeben. Allerdings würden die ersten Zahlungen erst 2020 fällig.

      Sarrazins Problem: Die EU-Kommission hat eine Finanzspritze des Landes Berlin über 1,76 Mrd. Euro und eine Haftung für Immobilienrisiken von maximal 21,6 Mrd. Euro nur unter der Auflage akzeptiert, dass das Alt-Immobiliengeschäft der BGB abgespalten und bis 2005 vom Land Berlin übernommen wird. Damit träfen künftige Garantiezahlungen den Landeshaushalt direkt. dann haben wir endgültig ne Staatsanleihe

      Die Abspaltung wird wahrscheinlich jedoch früher erfolgen, da sich Landesregierung und BGB wegen der Immobiliengeschäfte ständig ins Gehege kommen. :laugh: Zudem hätte Sarrazin über eine entsprechende Landesgesellschaft direkten Zugriff auf das Alt-Immobiliengeschäft, so dass das Land Ansprüche der Fondsanleger effizienter prüfen kann.
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 07:38:27
      Beitrag Nr. 34 ()
      @h+t

      Diese bedürfen natürlich der Durchsetzung.

      ... und das ist leichter hingeschrieben, als durchgesetzt. Insbesondere, wenn man nicht selbst die GF ist, sondern mit einer GF konfrontiert ist, die auch der "anderen" Seite verpflichtet ist.

      Dazu kommt noch, daß man alleine wenig machen kann, man braucht gesellschafterbeschlüsse, aber die breite Masse der Gesellschafter ist ahnungslos, ängstlich und leicht manipulierbar.

      Insofern ist der wirbel, den Schirp et. al. machen, schon zielführend, auch wenns inhaltlich gelegentlich danebengeht. Man muß zu 500 % aufrütteln, um 50 % zu erreichen.

      Also, ruhig mal gelegentlich bei der Zeichnerverwaltung der IBV anrufen, und nachfragen.... ;)

      Jeder andere Immo-Fond im Osten wäre froh, er hätte solch eine Vertragsbasis.

      Ja, die ganze Konzeption ist dermassen was vom umsorgend, wo soll da ein unternehmerisches Risiko sein? Das einzige Risiko war die Pleite der BGB, und noch nicht mal das geht...

      Gruß

      Teeth

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      Avatar
      schrieb am 23.02.04 21:07:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Meister Lange wird nur deshalb tätig, weil er einen ganzen Haufen seiner "guten" Kunden in die LBB Fonds reingelotzt hat und er selber wohl auch ganz ordentlich beteiligt ist (also eher Eigenutz als Berufung oder Profession).

      Und diese "Guten" Kunden fangen langsam aber sicher an, Herrn Lange den Marsch zu blasen (ich hab` eh noch nie verstanden wofür der Kerl so unverschämt hohe Beiratsvergütungen absteckt, wenn er gar nichts dafür tut, pro Gesellschaft immerhin 5-6000 EUR p.a.)

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 20:24:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      @teeth

      richtig so - ich seh die Sache auch nicht so kritsch. Die Verträge sind i.O. Diese bedürfen natürlich der Durchsetzung.

      Jeder andere Immo-Fond im Osten wäre froh, er hätte solch eine Vertragsbasis.

      Viele Grüße
      HoppundTop
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 18:36:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      @fondsfonds

      Insolvenz wegen Überschuldung geht nicht, wegen Komplementär... ist auch noch ne Zeit da, bei mir bis 2008, dann erstmals Kündigung. Unabhängig davon wie ne KG ohne Komplementär funktionieren soll, bis dorthin werden die Probleme eh gelöst sein..

      Insolvenz wegen Liquidität ist ein Problem... einzige lösung, halt selber auch nicht zahlen...

      Ich denke, die Gutachten werden Klarheit bringen...

      @christopherm

      Für den Alltagsgebrauch ist das ok, rechtlich gibts nur einen Anspruchsgegner, nämlich den aus dem Vertrag, und das ist die IBB.
      Überhaupt keinen Sinn ergibt es, daß der Schirp sich über den sarrazin beschwert.. der kann prüfen, solange er will, das ist sein gutes Recht. Es darf nur nicht bedeuten, daß s bei unseren Aktionen - die Klage gegen die IBB - auch nur die geringste Verzögerung bewirkt.
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 17:49:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Teeth:

      Nach meinem Kenntnisstand sind zunächst Tochtergesellschaften der Bankgesellschaft Berlin Anspruchsgegner für Generalmiete und Mietgarantien, und somit auch indirekt die Bankgesellschaft Berlin.

      Aber: das Land Berlin als "Muttergesellschaft" der Bankgesellschaft Berlin haftet für diese, falls ihr das Geld ausgeht (Stichwort: Gewährsträgerhaftung).
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 08:16:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      @teeth

      Thema Insolvenz, Personengesellschaft:

      Ist aus meiner Sicht zu vernachlässigen.

      2 Gründe:
      1. Komplementär (Person) kann schon in absehbarer Zeit kündigen. Somit haben wir in absehbarer Zeit nur noch eine GmbH als Komplementär.

      2. Fehlende Liquidität (Thema Verpfändungen). Hierbei mag es (noch?) Gesellschaften geben, bei denen noch keine Verpfändungen der Liqui-Reserve bekannt sind. Da die GF aber die Auffassung vertritt, diese selbständig vornehmen zu dürfen, wird das wohl demnächst geschehen (Druck der finanzierenden Banken).
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