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    Garantiefall Notebook - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.04 16:58:43 von
    neuester Beitrag 30.01.04 21:45:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 815.503
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      Avatar
      schrieb am 30.01.04 16:58:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann jemand eine Aussage bzgl. der Kostenübernahme für
      folgenden Fall geben:

      Auf der Einfahrt eines Mietshauses kommt es zu einem Sturz
      aufgrund der Tatsache, daß der gesamte Bereich völlig ver-
      eist ist und keine Streuung erfolgte. Bei diesem Sturz, der
      im übrigen nicht zu Veretzungen führte, kam es allerdings
      zu einer Beschädigung des Bildschirms des mitgeführten
      Notebooks. Für den Notebook besteht noch Garantieanspruch,
      der jedoch aufgrund der Beschädigung von Siegeln auf der
      Unterseite des Notebooks (Schrauben waren gelöst) ange-
      zweifelt werden könnte. Es ist noch hinzufügen, daß es für
      den Sturz keinerlei Zeugen gibt und der Schaden erst später
      festgestellt wurde.

      Zu welchen Lasten geht nun die Reparatur ?

      - Hersteller (Garantieanspruch)
      - Vermieter (Versäumnis des Streuens)
      - Besitzer des Notebooks

      Besten Dank im voraus
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 17:11:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer wohnt denn in dem betreffenden Haus? Die Streupflicht trifft die Bewohner, nicht automatisch den Vermieter.

      Mit Sicherheit ist es kein Garantiefall, da das Gerät durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. afür gilt die Herstellergarantie selbstredend nicht.

      Alos, zahlen muss derjenige, der die Streupflicht verletzt hat, bzw. dessen Haftpflichversicherung.

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 17:24:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zunächst besten Dank.

      Der Vermieter ist in diesem Fall zugleich auch Bewohner.

      Alle Aufgaben der Reinigung innerhalb und außerhalb des
      Gebäudes sind von diesem übernommen und pauschal durch
      die Mieter abgegolten.

      Stellt sich weiterhin die Frage des Nachweises auch bzgl.
      der Haftpflichtversicherung des Vermieters. Reicht hier
      der alleinige Hinweis auf die Witterungsverhältnisse ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 21:45:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na ja, sprich doch einfach mal den Vermieter diesbezüglich an. Wenn er die Sache nicht seiner Haftpflichversicherung meldet oder selbst zahlt, müsstest Du die Forderung gerichtlich geltend machen. Dafür wären natürlich Zeugen nicht schlecht. Ohne Beweise könntest Du vor Gericht schlechte Karten haben! Falls Du selber in dem Haus zur Miete wohnst, musst Du abwägen, ob sich der Streit mit dem Vermieter lohnt.

      Crypti


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