checkAd

    Welche Aufklärungspflicht muß eine AG vor dem Verkauf einer Aktie leisten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.04 17:27:02 von
    neuester Beitrag 11.04.04 16:48:29 von
    Beiträge: 3
    ID: 839.358
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 376
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 17:27:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Freund von mir hatte sich von Steward & Spencer beschwatzen lassen Aktien von denen zu kaufen.
      Nun möchte er diese der AG zurückgeben, aber die wollen die Aktien nicht mehr haben. Mit dem Hinweis sobald weitere Kaufaufträge zum Verkaufsauftrag vorliegen, werden wir Sie umgehend kontaktieren, ist der Fall für Steward & Spencer momentan erledigt.

      Da mein Freund ein absoluter Laie in Geldsachen ist, wurde er vor dem Kauf schön beschwatzt ohne beweisbare Belege usw.

      Nun eine Frage an die Fachleute:
      Welche Risiko-Aufklärungs-Pflicht müßte mein Freund von denen vor dem Kaufabschluß erhalten haben?
      Erhalten hat er einen 1 seitigen Aktienkauf- und Abtretungsvertrag

      Oder ist es bei außerbörslich gehandelten Aktien üblich und rechtens, dass der Käufer einfach solange beschwatzt wird bis er den Aktienkaufvertrag unterzeichnet und fertig ist das Geschäft mit der billigen und unproblematischen Finanzierung einer AG.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 17:32:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      er soll sich keine sorgen machen, ich nehme sie

      ich zahle 0,001 euro/stück


      da ist er sie wenigstens los
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 16:48:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mann, kauf doch nicht immer so ´nen Schrott !
      Dich ziehen sie anscheinend ständig über den Tisch ...

      :laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Welche Aufklärungspflicht muß eine AG vor dem Verkauf einer Aktie leisten