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    Kapitalertragsteuer bei Depot im Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.04 15:27:42 von
    neuester Beitrag 13.04.04 10:19:57 von
    Beiträge: 6
    ID: 846.102
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      Avatar
      schrieb am 11.04.04 15:27:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wer kann mir hier weiterhelfen?

      Ich besitze seit einiger Zeit ein Depot in Österreich mit deutschen Aktien. Ich wohne in Deutschland, bin also für die österreichische Bank Steuerausländer und damit von der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25 % befreit. Da allerdings bei deutschen Dividenden schon an der Quelle, also der Giro-Sammelverwahrung, 21,1 % Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag abgezogen werden, nennt die österreichische Bank diese Steuer auch eine Quellensteuer.

      In meiner Steuererklärung habe ich diese natürlich angegeben und eine Rückerstattung erwartet. Das ist nicht geschehen und ich habe Einspruch eingelegt. Ein paar Wochen später kam ein Brief vom Finanzamt, dass mein Einspruch keine Chance habe mit dem Wink, ich könnte diesen auch zurückziehen.

      Was soll ich tun? Geld für einen Steuerberater wollte ich in diesem frühen Stadium noch nicht ausgeben!


      Gruesse, haertel
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 18:27:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf keinen Fall den Einspruch zurückziehen, falls die Begründung des Finanzamtes dir nicht einleuchtet. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Warte die förmliche Einspruchsentscheidung ab. Poste dann die Begründung für die Nichtanerkennung.
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 18:34:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Nataly,

      den Einspruch zurückzuziehen hatte ich auch nicht vor, mal davon abgesehen.

      In dem Brief vom Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass die österreichische Bank nach dem DBA mit Deutschland zu Unrecht Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Offenbar hat das Finanzamt nicht bemerkt, um welche Quellensteuer es sich handelt. Die österreichische Bank hat mir aber schon mitgeteilt, dass die Aktien schliesslich in Deutschland lagern und dort Kest und Soli einbehalten wird.


      Gruesse, haertel
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 16:06:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #1:

      Rückerstattung ist falsch ausgedrückt. Ich meine damit die Anerkennung als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 21:19:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn in D Kest und Soli einbehalten wurden, sind diese auf die ESt anzurechnen.

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      schrieb am 13.04.04 10:19:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Nataly,

      da hast Du recht. Das Problem besteht darin, dass auf der Erträgnisaufstellung meiner österreichischen Bank die deutsche Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag als Quellensteuer ausgewiesen werden und das Finanzamt natürlich sagt, Quellensteuer dürften nach dem DBA mit Deutschland garnicht erhoben worden sein. Ich solle diese doch von meiner Bank in Österreich zurückfordern.


      Gruesse, haertel


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