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    Tauschbörsenanbieter verurteilt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.04 18:54:19 von
    neuester Beitrag 09.06.04 11:57:14 von
    Beiträge: 22
    ID: 868.395
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      schrieb am 08.06.04 18:54:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab grad bei n-tv gelesen, dass in Deutschland der erste Tauschbörsenanbieter verurteilt wurde.
      Anscheinend ist er von seinem eigenen Provider angezeigt worden.
      Das find ich schon hammerhaft.
      Weiß Jemand wer der Provider ist, oder wie man das rauskriegen kann?
      Ich könnt mir vorstellen dass der Name mit T anfängt.
      Gruß Daeubi:confused:
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 19:39:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Provider hat auf nachfrage der Staatsanwaltschaft die Daten rausgegeben,was er auch muß.....

      http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,303298,00.html


      Trotzdem scheiße das ganze.....:mad:
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 19:39:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Provider muß das preisgeben!:rolleyes:

      Deutsche Musikwirtschaft stellte 68 Strafanzeigen
      Der Fall des Auszubildenden ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft im März Strafanzeigen gestellt hatte. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft musste der Provider der Tauschbörsenbenutzer im April deren Identität mitteilen. Zur Beweissicherung hatte die regional zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei dem 22-Jährigen beantragt, bei der die Polizei Anfang Mai einen PC mit rund 6000 Musiktiteln als MP3-Dateien fand und rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit über 1000 Musiktiteln beschlagnahmte.
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 19:41:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und ? Was ist daran jetzt so verwerflich ?

      Dass sie einen Straftäter verraten haben ?

      Stimmt ! Pfui Deibel aber auch ! So was tut man nicht ! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 21:15:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Dr. Ecksau
      Denkst Du das wirklich oder willst Du nur Deinem Namen gerecht werden?:eek:

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      schrieb am 08.06.04 22:20:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hoffe doch, dass das Urteil veröffentlicht wird....
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 22:22:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      musikpiraten müssen alle bestraft werden
      das sind nichts anderes als ladendiebe
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 22:51:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Deutscher Azubi wegen Musiktausch verurteilt



      Die deutsche Musikwirtschaft meldet den ersten Erfolg im Kampf gegen illegale Musikanbieter. Das Cottbusser Amtsgericht hat einen Auszubildenden jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt. Zusammen mit den Schadensersatz-Zahlungen an die Musikindustrie muss der 22-Jährige 8400 Euro zahlen. Das Urteil stößt auf Kritik bei den Grünen und Bürgerrechtlern.


      Mehrere tausend Musiktitel angeboten

      Der 22-jährige Auszubildende hatte laut Angaben des deutschen Phonoverbandes mehrere tausend Musiktitel illegal bei der Tauschbörse KaZaa angeboten - nachgewiesen wurde ihm dies allerdings nur in 272 Fällen. Das Cottbusser Amtsgericht hatte den Täter zunächst zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen verurteilt - wegen des geringen Einkommens insgesamt 400 Euro. Weitere 8000 Euro Schadensersatz wurden zivilrechtlich über einen Vergleich vereinbart. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 23:04:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5
      Natürlich ist das meine Meinung zu dem Thema, sonst hätte ich das nicht geschrieben. Diese Typen stehen für mich, wie auch Kieberer schon schrieb, auf der gleichen Stufe wie Ladendiebe.

      Wie ist Deine Meinung zu Ladendieben ? Laufen lassen, oder bestrafen ? ;)
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 23:31:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Tut mir leid da bin ich anderer Ansicht.
      Ich weiß nicht wie man Musiktausch mit Ladendiebstahl vergleichen kann. Ich vergleich dass eher mit früher wo man sich mal vom Kumpel seiner CD was auf Kasette aufgenommen hat
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 23:59:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      OK - wieviele Kopien wurden dann vielleicht von einer CD gemacht ? 3 - 4 vielleicht auch 5 oder 6 und das war´s dann. Stellt so ein Typ eine CD ins Internet, wird die TAUSENDFACH gezogen und somit nicht mehr verkauft !!!
      Ich finde einfach, dass die Dimensionen und der wirtschaftliche Schaden solche Exempel geradezu fordert !!! NATÜRLICH hat die Musikindustrie ebenfalls ihre Fehler gemacht ! Das rechtfertigt aber noch lange keinen Diebstahl; und nichts anderes ist es letzendlich !
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 09:20:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      die menge macht in meinen augen weniger den unterschied.
      strafbar ist in jedem fall der der handel mit musikkopien. wenn irgendwer bis zu 5 euro für eine kopierte cd haben will, dann hintergeht er damit die musikindustrie.
      wenn aber ein anderer ohne eigenen gewinn an freunde und bekannte (also im privaten rahmen) einzelne titel weitergibt, dann ist das doch ok. die schwierigeit ist jetzt: wie definiere ich den privaten rahmen?

      bei tauschbörsen ist es sogar so, dass man üblicherweise nicht die vollständigen titel nur von einem anbieter bezieht. vielmehr werden hier ein paar bytes gezogen, dort ein paar bytes. alles für sich ist diese elektronische teilinformation völlig wertlos und in dieser form (meist mp3) nicht einmal von der musikindustrie selbst hergestellt. der anbieter hat also gar keine titel verbreitet, sondern streng genommen nur datenmüll. erst auf der anderen seite der leitung wird daraus wieder ein titel.

      um bei ecksaus beispiel des ladendiebstals zu bleiben, ist es etwa so, als würde jemand aus einem pullover bei karstadt einen einzelnen faden herausziehen (ohne dass der pullover dadurch schaden nehmen würde) und diesen faden jemandem auf der straße übergibt. ist das dann ladendiebstal? und wenn dieser jemand auf der straße jetzt genug einzelfäden gesammelt hat und mit einem programm daraus einen neuen pullover strickt, macht er sich dann strafbar?
      aber auf jeden fall wird die pulloverindustrie geschädigt, denn die verkaufen jetzt ein teil weniger. raglich ist, ob sie den pullover aber jemals an `jemand auf der straße` verkauft hätten.
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 10:35:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dass die Anbieter von Titeln irgendwann verurteilt würden war zu erwarten. Viel interessanter sind doch die Verfahren gegenüber den Downloadern. Da steckt doch viel mehr Substanz hinter. Weiss einer den aktuellen Sachstand?
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 10:55:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Für ( die :laugh: ) Drecksau:

      Schummelt Musikindustrie, um Umsatzrückgänge zu erzeugen?

      Die Musikindustrie muss von Jahr zu Jahr deutlichere Umsatzrückgänge hinnehmen - und Schuld daran sind, zumindest aus Sicht der Industrie, vor allem das Internet und P2P-Dienste. Da passt es natürlich nicht besonders gut ins Bild, wenn trotz zunehmender illegaler Downloads die Verkaufszahlen wieder steigen - und laut dem Magazin Ars Technica haben die amerikanischen Plattenfirmen deshalb auch Mittel und Wege gefunden, diesen Umschwung zu verschleiern.

      weiter: http://www.golem.de/0405/31297.html
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:06:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also mal ehrlich - es ist schon lange bekannt, daß das nicht legal ist. Wenn man das Risiko dennoch eingeht, darf man sich nicht beschweren, daß man mit den Konsequenzen, wenn man erwischt wird, leben muß.
      Ist doch genauso, wenn man wegen überhöhter Geschwindigkeit "geblitzt" wird - man weiß, daß man schneller fährt als erlaubt. Ist halt pech und dann muß man halt zahlen.

      Aber davon mal abgesehen finde ich die Preise, die die Musikindustrie für CDs und DVDs verlangt, eine absolute Frechheit sind! Kein Wunder, daß der Umsatz zurück geht.
      Letzte Woche, im MediaMarkt, eine ältere CD von "the corrs": 17,50 Eur! Unglaublich!
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:15:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13
      Wie willst Du einen Downloader bestrafen ??? Du kennst ja nicht das Ausmaß des "Strafbestandes" ( Das wäre wie bei einer Geschwindigkeits-Kontrolle, bei der nur festgestellt wird, DASS jemand zu schnell war, aber nicht, WIE schnell... ;) )!!! Ausserdem kennst man nur die IP-Adresse des Downloaders !!! Wie will man nachweisen, dass tatsächlich der PC-Besitzer der Downloader ist ??? Könnte ja auch ein Familienmitglied gewesen sein, oder ein Hacker hat die IP-Adresse verwendet... ;)

      Du siehst: Eine Verurteilung eines DOWNLOADERS ist faktisch NICHT möglich !!! :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:24:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      @lmr
      Mach es dir nicht so einfach.

      Wenn ein PKW einen Verkehrsunfall verursacht und der Fahrer ist danach nicht auffindbar/feststellbar haftet im Zweifel auch der Halter. Ich glaube sogar, selbst dann, wenn der Wagen gestohlen wurde.:rolleyes:
      Das liegt an der Rechtssprechung, ob das übertragbar ist.

      Im Übrigen würde man auch über eine Hausdurchsuchung in 90% der Fälle Beweise sichern können. Gut, man müsste gerinfügig Poizisten einstellen, so 10000. :D
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:35:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      So wie ich das Ganze verstanden habe, kann man den Downloader lediglich identifizieren, wenn er gerade herunterlädt. FÜr Vergangenheitsdelikte kann man ihn ja gar nicht identifizieren, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:36:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17
      a) Beweise - OK, aber wieder kann nicht festgestellt werden (wieder im Falle "Familie") WER da was gezogen hat.
      Ausserdem in Punkto "Verkehrsunfall": Bist Du Dir da sicher ??? Ich dachte immer, dann kommt die Geschichte mit dem Fahrtenbuch... :confused:

      b) Rein theoretisch vielleicht "ja" - aber PRAKTISCH: UNDENKBAR.... Also => Downloaden, was das Zeug hält... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:49:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Stell dir vor, dir brät einer in die Karre und der Schuldige ist nicht auszumachen. Auf dem Schaden willst du doch auch nicht sitzenbleiben. ;) Dann ist die Haftpflicht des Halters dran.

      Bei der Hausdurchsuchung bekämen die genug Hinweise, angefangen bei der Beschriftung von Rohlingen. :laugh:
      Gut, das lohnt den Aufwand natürlich nicht.

      Die Frage ist, ist der Download strafbar? Lt. Rechtsprechung, wenn erkennbar ist, dass die Quelle illegal ist. Allerdings gab es mal ein Urteil vom EU-Gerichtshof, dass z.B. Kazaa nicht illegal ist. Kann das hier mal ein Jurist fundiert einordnen?
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:53:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20
      Die HAFTPFLICHT, ja OK - DAS ist ja klar !!! Aber der HALTER kann doch nicht pauschal dafür bestraft werden, oder !!! (Führerscheinentzug / Punkte / Geldstrafe...) :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 11:57:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Es geht nur um den Schadenersatz.
      Entspräche der Vergleichssumme (also das Gros), die der Veurteilte zu zahlen hat.


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      Tauschbörsenanbieter verurteilt