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    Schnell zur Eigenheimzulage: Verkaufe günstig Wohnungsbaugenossenschaftsanteil! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.04 14:03:08 von
    neuester Beitrag 13.07.04 21:13:29 von
    Beiträge: 10
    ID: 879.143
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      Avatar
      schrieb am 11.07.04 14:03:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich verkaufe günstig Anteile an einer Münsteraner Wohnungsbaugenossenschaft in Höhe der gesetzlich vorgeschriebnen Mindesbeteiligung von 5.113 Euro. Es handelt sich um eine sehr solide Genossenschaft mit Top-Immobilien in der Studentenstadt Münster. Ich habe selbst in einer top-modernen genossenschaftseigenen Wohnung während meines Studiums in Münster gewohnt.

      Der Clou von Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen ist aber, dass man dadurch an die Eigenheimzulage kommt, ohne selbst bauen zu müssen, und sich jetzt noch ohne große Aufwendung eine stattliche staatliche Förderung sichern kann. Wer weiß, wielange es die Eigenheimzulage noch gibt.

      Das Thema ist derzeit sehr aktuell. Informiert Euch gegebenenfalls.

      Da ich die Eigenheimzulage nicht in Anspruch nehme, möchte ich mich von meinem Anteil jetzt trennen.

      Der Beitritt in die Genossenschaft erfolgte im Mai 2002. Ich verzichte rückwirkend auf jeglichen Zinsanspruch seit diesem Zeitpunkt, möchte nur meinen Nominalwert i.H.v. 5.113 EUR zurück haben. Der potentielle Käufer dürfte damit inklusive Eigenheimzulage (je nach Kinderzahl) acht Jahre lang auf eine Verzinsung des Kapitals von 5-8% p.a. kommen.

      Bei Interesse bitte kurze Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 14:30:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erkundigt Euch genau, soviel ich weiß, wurde die Förderung von Baugenossenschaften nach dem Jahreswechsel bei Neuwerb ziemlich eingeschränkt.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 14:45:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... vor allem muss man in die butzen einziehen ... sonst ist das nix mit eigenheimzulage ... deshalb ist die rede von zinsen irreführend ... außerdem: wenn man mit kindern (z.b. 2 einzieht ... ist die "verzinsung" - die keine ist - weitaus höher.

      gruß
      lv
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:42:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      @pegru,

      nein, es ist weiterhin möglich, Eigenheimzulage zu kassieren ohne Wohneigentum, nämlich eben über Wohnungsbaugenossenschaftsanteile. Das ist ja gerade der Clou!

      @lebensverschoenerer,

      sorry, aber das ist Quatsch, was Du da schreibst. Man muß nicht in einer Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft, an der man beteiligt ist, ziehen, um Eigenheimzulage geltend zu machen! Es reicht, an der Genossenschaft beteiligt zu sein!!

      Wer sich wirklich dafür interessiert, sollte sich objektiv informieren. Es gibt übrigens hier im Board auch einen Thread zu diesem Thema mit der Überschrift "Eigenheimzulage bei Kauf Genossenschaftsanteil". Sehr empfehlenswert!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 19:31:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich finde, daß dieser Thread stark gegen die Boardregeln verstößt.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.04 00:02:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hä? Warum das denn???
      Avatar
      schrieb am 12.07.04 10:34:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      .. wie schon so oft kolportiert - wer lesen kann ist klar im vorteil ...


      Das Wichtigste im Überblick

      Hinweis:
      Der Bundestag hat am 19. Dezember 2003 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 beschlossen, die Förderung durch die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2004 zu ändern. Nach den Übergangsregelungen gilt das Eigenheimzulagengesetz alter Fassung noch für Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 den Bauantrag für ihr Eigenheim stellen, bzw. für Erwerber, die vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen.


      Die seit dem 1. Januar 1996 geltende Wohneigentumsförderung hat die von der steuerlichen Progression abhängige Förderung durch die von der Steuerschuld unabhängige Eigenheimzulage ersetzt.

      Die Eigenheimzulage, die jährlich ausgezahlt wird, umfaßt

      * den Förderungsgrundbetrag (Grundförderung) und
      * die Kinderzulage.

      ( blablabla....)

      Die neue Eigentumsförderung im Einzelnen

      Was wird gefördert?

      Durch die Eigenheimzulage wird insbesondere gefördert

      * die Herstellung oder die Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses oder einer neugebauten Eigentumswohnung, oder
      * die Anschaffung einer gebrauchten Wohnimmobilie (auch hier Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) sowie die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden.

      (blablabla...)

      Erwerb von Genossenschaftsanteilen

      Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird durch eine Zulage gefördert - insbesondere unter den Voraussetzungen,

      * daß die Anteile bei einer Genossenschaft erworben werden, die nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragen worden ist,


      * daß der Genossenschaftsanteil mindestens 5.000 € beträgt,
       

      * daß spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken begonnen wird,

      (BLABLABAL..)
      Avatar
      schrieb am 12.07.04 12:26:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      @lebensverschoenerer,

      wie Du selbst schreibst, heisst es "...insbesondere unter den Voraussetzung...".

      Es handelt sich nicht um eine zwingend notwendige Voraussetzung!!! Es ist eine Tatsache, dass man auch nach dem 01.01.2004 mit Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen berechtigt ist, Eigenheimzulage zu kassieren, ohne dass man dafür selbst in der Wohnung wohnen muss!!!

      Ich habe aber keine Lust, mich hier mit Dir über Fakten zu streiten. Informiere Dich genau, so wie ich auch allen anderen Interessierten empfehle, sich selbst ausführlich und objektiv zu erkundigen, im Zweifel bei einem Steuerberater und nicht bei Lebensverschoenerern ;-)
      Avatar
      schrieb am 12.07.04 12:55:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      kannst uns gerne mal erklären wie du darauf kommst, dass es sich bei der formulierung, dass die anteile "insbesondere unter der voraussetzung"... "das spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung ... zu eigenen Wohnzwecken begonnen wird" ...
      nicht um eine notwendige voraussetzung handelt....

      es steht dort: "unter den Voraussetzungen" und damit geht es nicht um ein "hinreichend" oder eine andere fakultative Einschränkung, sondern um das prädikat notwendig... pisa ist doch unter uns...

      für alle anderen, die texte von links nach rechts lesen und argumente in der üblichen prädikatenlogik verstehen:

      man kommt in den genuss der förderung, wenn man spätestens im letzten jahr der förderung die genossenschaftsanteile im vorgeschriebenen fall der eigennutzung (also etwa miete) zuführt. da gibts kein wenn und aber - siehe auch eindeutig im kopierten text ...

      so mein letztes posting hier - ich denke, der sachverhalt bedarf keiner weiteren erklärung; weil eindeutig.

      cu
      lv
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 21:13:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Baubeginn muss vor dem 1. Januar 2005 sein

      Eigenheimzulage soll noch bis Ende des Jahres gelten

      Bauherren und Käufer von Eigenheimen können nach einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums noch bis Ende des Jahres Anträge auf Eigenheimzulage stellen.

      Voraussetzung für die Genehmigung sei, dass der Antragsteller vor dem 1. Januar 2005 mit bauen begonnen oder einen Bauantrag gestellt habe, heißt es in dem Entwurf zur Abschaffung der Zulage, der Reuters am Dienstag in Berlin vorlag. Außerdem werde die Förderung noch gezahlt, wenn etwa ein Wohnungskäufer bis zum Jahresende einen Kaufvertrag abschließt.

      Nach der Vorlage rechnet das Finanzministerium durch die Abschaffung der Zulage im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von rund 223 Millionen Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Die Einnahmen auch aus den folgenden Jahren sollen in die geplante Innovationsoffensive der Bundesregierung fließen. Das Kabinett will den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen.

      Der unions-dominierte Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) forderte CDU und CSU auf, das Vorhaben in der Länderkammer passieren zu lassen. Mit dem „Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage“ setze die Bundesregierung ihren Weg des Abbaus von mittlerweile ungerechtfertigten Subventionen konsequent fort, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs: „Die Eigenheimzulage ist seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt.“ Von wissenschaftlicher Seite, wie etwa vom
      Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, werde ihre Effizienz in Frage gestellt und ihre Abschaffung empfohlen.

      Förderung nicht mehr Ziel führend

      Untersuchungen hätten gezeigt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Förderung nicht mehr Ziel führend und das ursprüngliche Förderziel bereits erreicht worden sei. Weil bereits gewährte Eigenheimzulagen weiter gezahlt
      werden, wachsen die erwarteten Mehreinnahmen nach dem Entwurf über die kommenden acht Jahre an. So könne der Staat im Jahr 2012 mit Mehreinnahmen von 5,893 Milliarden Euro rechnen. Die Einnahmen dienten der gezielten Förderung von Forschung und Innovation und damit dem Ziel der Innovationsoffensive der Bundesregierung: „Damit werden der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, das Wirtschaftswachstum erhöht und neue Arbeitsplätze geschaffen.“ Der zu erwartende Nettoeffekt auf die Zahl der Arbeitsplätze werde insgesamt für Deutschland positiv sein.

      Schröder sagte in Stuttgart, die Eigenheimzulage, die bis zum Jahr 2010 rund 15 Milliarden Euro betragen solle, sei eine Vergangenheitssubvention. „Lassen Sie uns dieses Geld vollständig in Forschung und Entwicklung stecken. Sie brauchen nur „ja` zu sagen, Herr Teufel“, sprach Schröder den baden-württembergischen CDU-Ministerpräsidenten an. „Das wird der Lackmus-Test sein, ob man über Forschung und Entwicklung nur redet oder auch was tut.“


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