checkAd

    Aixtron - Die Perle im Technologiebereich (Seite 3621)

    eröffnet am 14.07.04 15:26:35 von
    neuester Beitrag 28.05.24 20:25:13 von
    Beiträge: 50.862
    ID: 880.385
    Aufrufe heute: 927
    Gesamt: 4.179.645
    Aktive User: 3


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 3621
    • 5087

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 17:04:00
      Beitrag Nr. 14.662 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.254.971 von topperhardy am 24.09.08 16:22:00Wieso!

      Was ist denn am 30. Oktober ?
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 16:22:00
      Beitrag Nr. 14.661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.253.890 von ChinaAktionaer am 24.09.08 15:24:46könnte - wäre - wenn

      wenn ich nach dem gehen würde wäre ich längst bankrott

      -

      die sind doch alle schon längst short- natürlich muss er sowas raushauen- müssen ja geld verdienen-

      bis 30 oktober ist jedoch noch zeit- da gibts dann mehr klarheit
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 16:20:10
      Beitrag Nr. 14.660 ()
      Equinet senkt Ziel für Aixtron auf 7,50 Euro - 'Buy'
      24.09.2008 - 09:21

      FRANKFURT (dpa-AFX Analyser) - Equinet hat das Kursziel für Aixtron von 8,75 auf 7,50 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Buy" belassen. Die Auftragszahlen dürften weiter sinken und eine Erholung sei vorerst auch nicht in Sicht, schrieb Analyst Adrian Pehl in einer Studie vom Dienstag. Anleger ignorierten derzeit aber das günstige Wechselkursverhältnis zwischen Euro und US-Dollar, das die Margen verbessern sollte.

      und

      VDMA: Großanlagenbauer verzeichnen Auftragsrekord
      24.09.2008 - 11:10

      FRANKFURT (Dow Jones)--Die Mitgliedsfirmen der Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau im VDMA haben im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 einen Auftragsrekord verbucht. Wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) am Mittwoch mitteilte, verzeichnete die Branche in diesem Zeitraum Bestellungen im Wert von mehr als 36 Mrd EUR. Im Vergleich zu 2007 entspreche dies einem Plus von 12%.

      Die positive Entwicklung sei vor allem auf die gute Auslandsnachfrage zurückzuführen, die sich der 30-Milliarden-Euro-Marke annäherte. Die Exportquote habe bei 80% gelegen. Aber auch die Inlandsorders entwickelten sich gut und erreichten den höchsten Wert seit 1993, wie der Verband mitteilte.

      Für das laufende Jahr rechnen die Betriebe den Angaben zufolge mit einem weiteren Auftrags- und Beschäftigungsplus. Die kurz- bis mittelfristigen Aussichten der Branche seien weiterhin positiv, hieß es. Der seit vier Jahren andauernde Boom werde sich im kommenden Jahr nicht wesentlich abschwächen.



      Webseite: http://www.vdma.de

      DJG/kth/sgs



      (END) Dow Jones Newswires

      September 24, 2008 05:10 ET (09:10 GMT)

      Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 15:24:46
      Beitrag Nr. 14.659 ()
      AIXTRON - Größere Topformation erst vollendet, Kursrutsch noch in vollem Gange

      Charttechnischer Ausblick: In den nächsten Wochen ist in der Aixtron - Aktie mit massiven Abgaben zu rechnen. Das nächste Ziel bei 4,13 Euro. Später könnte sogar zu Abgaben bis ca. 2,79 Euro kommen.

      http://www.godmode-trader.de/de/aktie-analyse/AIXTRON-Groese…
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 15:24:18
      Beitrag Nr. 14.658 ()
      AIXTRON - Größere Topformation erst vollendet, Kursrutsch noch in vollem GangeDatum 24.09.2008 - Uhrzeit 14:54
      (© BörseGo AG 2007, Autor: Paulus Alexander, Technischer Analyst, © GodmodeTrader - http://www.godmode-trader.de/)
      WKN: A0WMPJ | ISIN: DE000A0WMPJ6 | Intradaykurs:


      Aixtron - WKN: A0WMPJ - ISIN: DE000A0WMPJ6

      Börse: Xetra in Euro / Kursstand: 4,83 Euro

      Rückblick: Im Juli 2006 kam endlich Aufwärtsdynamik in die Aixtron - Aktie. Ausgehend vom Aufwärtstrend ab März 2003 zog die Aktie damals steil an und ging in eine mittelfristige Rallye über. Diese Rallye führte die Aktie zunächst an die Widerstandszone 7,11 - 7,35 und später dann sogar auf 10,70 Euro.

      Im mai 2008 erreichte die Aktie dieses Hoch noch einmal scheiterte aber knapp darunter, was zu einem starken Abverkauf führte. Nach einem Tief bei 5,55 Euro erholte sich die Aktie zwar, bildete dabei aber nur die rechte Schulter einer SKS- Topformation aus.

      In der vorletzten Woche fiel die Aktie unter diese Nackenlinie ab, welche aktuell bei 5,67 Euro liegt. Damit kam es zu einem mittelfristigen Verkaufssignal.

      Charttechnischer Ausblick: In den nächsten Wochen ist in der Aixtron - Aktie mit massiven Abgaben zu rechnen. Das nächste Ziel bei 4,13 Euro. Später könnte sogar zu Abgaben bis ca. 2,79 Euro kommen.

      Damit sich wieder vermehrt Käufer zeigen und Kapital in die Aktie fließt, müsste der Wert per Wochenschlusskurs über 5,67 Euro ansteigen. Dann wäre eine Rallye bis ca. 7,11 - 7,35 Euro möglich.

      Kursverlauf vom 19.08.2005 bis 24.09.2008 (log. Kerzendarstellung / 1 Kerze = 1 Woche)

      Quelle + Chart: http://www.godmode-trader.de/de/aktie-analyse/AIXTRON-Groese…

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1990EUR -1,97 %
      Neuer Rekord – Innocan Pharma ver-4-facht den Quartalsumsatz! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 15:17:52
      Beitrag Nr. 14.657 ()
      Auch Philips korigiert seine Wachstumsziele in der Beleuchtungsbranche !

      New York (aktiencheck.de AG) - Andreas Willi, Analyst von J.P. Morgan Securities, bewertet die Aktie von Philips (ISIN NL0000009538/ WKN 940602) mit "neutral".

      Das Unternehmen habe seinen jährlichen Analystentag für die Beleuchtungssparte abgehalten.

      Philips habe zwar den zunehmenden ökonomischen Gegenwind eingestanden, dennoch sei die Zielsetzung einer jährlichen Wachstumsrate von 6% in den Jahren 2008 bis 2010 für die Sparte bestätigt worden. Von 2004 bis 2007, als das weltweite Bruttosozialprodukt real um durchschnittlich 4% gestiegen sei, habe Philips eine jährliche Wachstumsrate von 6% in der Beleuchtungssparte verbuchen können. In den Jahren 2006 und 2007 sei das Wachstum vor allem durch den zunehmenden Einsatz von hochpreisigeren Energiesparlampen und das LED-Geschäft angetrieben worden.

      Nach Ansicht von J.P. Morgan Securities habe sich Philips vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage für die Jahre 2008 bis 2010 ambitionierte Ziele gesetzt, so rechne man selbst für diesen Zeitraum mit einem durchschnittlichen Wachstum von lediglich 4%. Man gehe zwar nicht davon aus, dass sich bei Philips bereits im dritten Quartal 2008 eine wesentlich schwächere Geschäftsentwicklung zeigen werde, allerdings dürfte sich im kommenden Jahr eine Abschwächung einstellen.

      Vor diesem Hintergrund vergeben die Analysten von J.P. Morgan Securities das Rating "neutral" für das Wertpapier von Philips. (Analyse vom 24.09.08) (24.09.2008/ac/a/a)
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 14:34:58
      Beitrag Nr. 14.656 ()
      Nun ja, die sind wenigstens ehrlich. Der Durchbruch für generelle Beleuchtung wird wohl erst 2012 stattfinden.

      "The risk of promoting LEDs before they have reached a level of efficacy at least as good as the compact fluorescent bulb, is that early adopters will be disappointed,” commented Rainer Beccard, director of marketing at Aixtron AG (Aachen, Germany), a supplier of semiconductor manufacturing equipment for compound semiconductors used to make LEDs."
      Quelle: http://eetimes.eu/showArticle.jhtml?articleID=206104141

      MUNICH, Germany — The energy saving trend has led Aixtron's sales "to record heights in Q4/2007. Now the manufacturer of LED production equipment sees a "digestion phase"....."
      Quelle:
      http://www.eetimes.com/showArticle.jhtml?articleID=210603262…

      Na toll, dann schraube ich meine LED-Lampen wieder raus und warte auf 2012 bei Glühbirnenlicht ....
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 11:13:43
      Beitrag Nr. 14.655 ()
      Heile Welt? Zumindestens am 1.7.2008, dem Zeitpunkt als ich meine Anfrage an IR der Aixtron AG stellte. Grund der Anfrage war der zu dem Zeitpunkte einsetzende starke Kursverfall.

      Bilde sich jeder seine Meinung auf die AW :rolleyes:


      Hallo ..........,

      unsere Quellen aus den Aktienmärkten nennen uns folgende Begründungen:
      1. Schlechter Gesamtmarkt, Speziell für Technologiewerte; AIXTRON tendiert schon immer dazu in solchen Phasen entweder überdurschnittlich gut oder eben überdurchschnittlich schlecht abzuschneiden
      2. Technisch angeschlagen - AIXTRONs Chart sei technisch angeschlagen, der Aufwärtstrend unterbrochen
      3. Gewinnmitnahmen - Viele Fonds haben speziell vor dem Berichtszeitpunkt 30.6. "window dressing" betrieben und vermehrt Gewinne mitgenommen wo sie noch welche hatten; da AIX sehr gut gelaufen war bis dato, könnte die Aktie davon verstärkt betroffen gewesen sein
      4. Ängste, AIX könnte ab dem 2. Halbjahr in eine "Depressionsphase" beim Auftragseingang fallen - dafür gibt es jedoch keine Begründung
      Weitere Gründe konnten wir nicht ausmachen, von unserer Seite gibt es nichts zu berichten.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Guido Pickert
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 09:35:28
      Beitrag Nr. 14.654 ()
      LED lighting breakthrough not before 2012, says Aixtron manager

      Christoph Hammerschmidt
      EE Times Europe
      09/23/2008 1:43 PM


      MUNICH, Germany — The energy saving trend has led Aixtron's sales to record heights in Q4/2007. Now the manufacturer of LED production equipment sees a "digestion phase" during which the semiconductor market will absorb the production capacity built up over the past quarters. The breakthrough of LED in general lighting applications will not come before the years 2012/2013, predicts Aixtron investor relations manager Guido Pickert.

      Currently, the market is driven by advancements in LED backlighting applications, Pickert explained. LEDs currently are replacing Cold Cathode Fluorescent Lamps (CCFL ) as the light source in laptop computers, desktop monitors and TV sets. Manufacturers such Apple Computer, Sony and Philips recently have introduced products with LED backlights. While in laptop computers LED shine with their low energy consumption, in TV sets they favorably compete with conventional backlight solutions through a much higher contrast ratio of up to 2 million to one.

      Pickert called the switch to LED backlighting a "no-brainer", in particular for laptop computer applications, However, "the question is how fast the market penetration will rise," he said. In Taiwan, where most of Aixtron's customers are located, "the expectations certainly were very high. But this has to be seen a little bit more realistic."


      While LED backlighting is a short-term market trend, the market for LED general lighting applications will take off only in the mid-term. Before this application will achieve a major breakthrough, the LED technology has to overcome certain technological hurdles, especially with respect to their efficiency. "The LED is not yet fully competitive against sodium discharge lamps and fluorescent lamps in widespread use for street lighting," Pickert noted. "In ten years it certainly will be the dominant lighting source but we do not expect a strong market demand before 2012/2013."

      What Pickert did not say is that manufacturers of lighting devices such as Germany's Osram or Dutch Lumiled probably intend to exploit the market potential for today's energy saving lamps before they switch to LEDs across the board.

      Against the background of the current semiconductor industry downturn, Pickert's expectations for rapid growth are only moderate. "When in Q4/2007 we announced record sales, we already pointed out that the market will need a 'digestion phase'. This is where we are now. The visibility is poor, for our customers even worse than for us," he said. "Nobody knows how deep the downturn will be and how long it will last."

      Nevertheless, Pickert does not see LED production overcapacities comparable to the DRAM market since the short- and mid-term growth factors are tangible. "Energy saving (which in this context is synonymous to LEDs replacing conventional light sources) is not only popular in Europe. If you take a look to California, you will see great advances towards this direction. For instance, all traffic lights are equipped with LEDs." Also in China, the demand for energy-saving lighting solutions is rising; the Chinese government recently has launched a Solid State Lighting initiative that aims at replacing light bulbs and similar energy hogs by LEDs. All these factors however will create demand only in about three to five years.

      Aixtron claims to control about 70 percent of the global market for MOCVD (Metal Oxide Chemical Vapor Deposition) equipment used to produce III/V semiconductors and thus LEDs. The market volume for this type of equipment currently is estimated to about $300 million per year. Aixtron regards US-based Veeco Instruments as its only competitor in international markets; besides Veeco, there are several smaller MOCVD vendors in Japan which however are serving only local markets.

      Over the past years, there have been frequent rumors that Applied Materials has plans to take over the Aachen, Germany, based semiconductor equipment vendor. Pickert denied to comment on these rumors.
      Avatar
      schrieb am 23.09.08 17:04:00
      Beitrag Nr. 14.653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.237.046 von tan_go am 23.09.08 16:54:30oh da fehlte was

      ja was gilt den nu??????

      bitte einmal diese kastastrophen zu studieren
      eine gnadenlose sauerei in deutschland, wo leerverkäufe allem anschein nach gesetzlich auch gar nicht geregelt sind!!

      Allgemeinverfügung der BaFin vom 19. September 2008

      In der Fassung der Bekanntmachung vom:
      19. September 2008

      1. Transaktionen, die zu einer Short-Position oder zur Vergrößerung einer Short Position (sogenannte Leerverkäufe) in Aktien führen, die von folgenden Unternehmen der Finanzbranche

      AAREAL BANK AG
      ALLIANZ SE
      AMB GENERALI HOLDING AG
      COMMERZBANK AG
      DEUTSCHE BANK AG
      DEUTSCHE BÖRSE AG
      DEUTSCHE POSTBANK AG
      HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
      HYPO REAL ESTATE HOLDING AG
      MLP AG
      MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

      emittiert worden sind, werden untersagt.

      Short-Positionen entstehen dann, wenn der Verkäufer der Aktien zum Zeitpunkt der Transaktion

      * nicht Eigentümer entsprechender Aktien ist oder
      * zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat oder keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch hat, der zur Übereignung von Aktien gleicher Gattung führt.

      2. Aufgabegeschäfte durch Skontroführer werden von diesem Verbot ausgenommen. Gleiches gilt für Geschäfte von Personen, die sich vertraglich verpflichtet haben, verbindliche Kauf- oder Verkaufgebote zu stellen (z.B. Market Maker, Designated Sponsors), soweit diese Geschäfte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Ausgenommen sind zudem Leerverkäufe, die zur Absicherung bereits bestehender Positionen dienen. Weitere Ausnahmen können auf schriftlichen Antrag zugelassen werden.

      3. Dieses Verbot gilt bis zum 31.12.2008, 24:00 Uhr.

      4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 36 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz und wird verbunden mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen.

      5. Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

      Begründung:

      Die Verfügung beruht auf § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz.

      Im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten, insbesondere dem Zusammenbruch mehrerer international bedeutender Banken, ist eine außergewöhnliche Volatilität zu beobachten. Dies betrifft vor allem Aktien von Kreditinstituten, Börsenbetreibern, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche.

      Zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Handels in den Aktien solcher Unternehmen sind in einzelnen Jurisdiktionen – insbesondere in den USA und dem Vereinigten Königreich - Verbote von Leerverkäufen erlassen worden.

      Aufgrund der engen Verflechtung der Finanzmärkte ist zu erwarten, dass sich ohne diese Verfügung erhebliche negative Auswirkungen auf die Durchführung des ordnungsgemäßen Handels an hiesigen Märkten ergeben.

      Insbesondere bei der derzeitigen Lage der Kapitalmärkte führt ein Einwirken auf die Marktpreise von Aktien bestimmter Kreditinstitute, Börsenbetreiber, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche zu exzessiven Preisbewegungen, welche die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten und somit zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen können.

      Durch den Widerrufsvorbehalt wird sicher gestellt, dass die BaFin zeitnah auf Marktveränderungen reagieren kann.

      Das Verbot ist geeignet und erforderlich das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu erhalten und zu stärken.

      Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich.

      Die Ausnahmen tragen den berechtigten Interessen der Marktteilnehmer an der Nutzung von Sicherungsinstrumenten Rechnung.

      Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 4 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz keine aufschiebende Wirkung.

      Rechtsbehelfsbelehrung:

      Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

      Der Widerspruch ist bei der

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main,
      oder
      Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,

      schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

      Hinweis:

      Bei besonderer Dringlichkeit empfiehlt es sich Anträge gemäß Ziffer 2 dieser Verfügung per Fax an die Faxnummer

      0228 4108-2852

      zu richten.

      Allgemeinverfügung der BaFin vom 21. September 2008

      In der Fassung der Bekanntmachung vom:
      21. September 2008

      1. Ausgenommen vom Verbot von Leerverkäufen im Sinne der Allgemeinverfügung der BaFin vom 19. September 2008 werden Transaktionen, welche Handelsteilnehmer zur Erfüllung eines zu einem festen oder bestimmbaren Preis abgeschlossenen Geschäftes in Aktien mit einem Kunden (Festpreisgeschäft) vereinbaren.

      2. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 36 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz und wird verbunden mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen.

      3. Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

      Begründung:

      Die Allgemeinverfügung beruht auf § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz und ergänzt die Verfügung vom 19. September 2008.

      Zielrichtung der Allgemeinverfügung vom 19. September 2008 ist es, bestimmte Ausprägungen des Shortselling zu verhindern, da diese exzessive Preisbewegungen nach sich ziehen könnten. Diese könnten die Stabilität des Finanzsystems gefährden und somit zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.

      Die Marktgegebenheiten haben gezeigt, dass es erforderlich ist, für die oben genannten legitimen Geschäftspraktiken eine Ausnahme nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung der BaFin vom 19. September 2008 zuzulassen. Vergleichbare Regelungen bestehen auch in anderen Jurisdiktionen (z.B. den USA und dem Vereinigten Königreich).

      Diese klarstellende Ausnahme trägt den berechtigten Interessen der Marktteilnehmer Rechnung und ist daher geeignet, erforderlich und auch im engeren Sinne angemessen.

      Rechtsbehelfsbelehrung

      Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main,
      oder
      Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,

      schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

      Hinweis:

      Sollten nach Erlass der Allgemeinverfügung vom 19. September 2008 Geschäfte, welche unter die o.g. Ausnahmeregelung fallen, bereits getätigt worden sein, so wird die BaFin dies nicht beanstanden.




      Häufige Fragen zu den Allgemeinverfügungen vom 19.09.2008 und 21.09.2008

      Bonn/Frankfurt a.M., den
      23.09.2008

      1. Sind vom Verbot auch Leerverkäufe umfasst, welche mit einer Wertpapierleihe unterlegt sind?

      Nein, die Allgemeinverfügung verbietet nur Transaktionen in den genannten Aktien, welche nicht durch eine Wertpapierleihe unterlegt sind. Erfasst werden somit nur Naked-Short-Geschäfte (ungedeckte Transaktionen).

      2. Wann müssen die Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden sein?

      Die Wertpapierleihegeschäfte müssen vor oder zumindest zeitgleich mit der jeweiligen Transaktion abgeschlossen werden.

      3. Betrifft das Verbot auch Short-Positionen, welche nur für einen Tag (Intraday) bestehen?

      Ja, alle Formen von ungedeckten Transaktionen sind, unabhängig vom Zeitraum ihres Bestehens, erfasst.

      4. Betrifft das Verbot von Leerverkäufen auch den Verkauf von Futures (short futures) und Kauf von Verkaufsoptionen (long put)?
      Nein. Die Allgemeinverfügung stellt nur auf Naked-Short-Geschäfte in Aktien ab.

      5. Inwieweit sind Market Maker von dem Verbot betroffen?

      Market Maker sind im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht vom Verbot betroffen, sofern sie sich vertraglich zur Stellung von verbindlichen Kauf- und Verkaufsorder verpflichtet haben (Nr. 2 der Verfügung vom 19.09.2008). Dies gilt sowohl für die KASSA-Börsen als auch für die Terminbörsen (unter anderem Eurex, Scoach, Euwax). Damit sind unter anderem auch Designated Sponsors, Qualified Liquidity Providers, ATP-Programmteilnehmer und ähnliche erfasst.

      6. Welche Geschäfte sind ebenfalls nicht vom Verbot umfasst?

      Aufgabegeschäfte von Skontroführern im Sinne von § 95 HGB sowie Festpreisgeschäfte im Sinne der Allgemeinverfügung vom 21.09.2008.

      7. Welche Finanzinstrumente sind von der Allgemeinverfügung erfasst?

      Erfasst sind nur die Aktien der in der Allgemeinverfügung genannten Unternehmen.

      8. Für welche Geschäfte ergeben sich aus den Allgemeinverfügungen Einschränkungen?

      Neuemissionen von Put-Instrumenten (Put-Optionsscheinen, -Zertifikate) ab dem 20.09.2008, 0:00 Uhr, können nicht mehr durch eine Short-Aktienposition gesichert werden. Dies gilt entsprechend für den Abschluss von CfDs, sofern diese über Absicherungsgeschäfte, die zu einer Netto-Short-Position in Aktien führen, gesichert sind.

      Entfernt der Käufer, wirtschaftlich betrachtet, Bestandteile aus einem Basket-Produkt mittels eines Leerverkaufs, ist dies ebenfalls nicht mehr zulässig, sofern es sich bei den Bestandteilen um Aktien gemäß der Verfügung vom 19.09.2008 handelt.

      9. Können Positionen innerhalb eines Unternehmens saldiert werden?

      Ja, eine Saldierung der Long- und Short-Positionen innerhalb eines Unternehmens in Bezug auf einen der genannten Werte ist möglich.

      10. Besteht ein Bestandsschutz für bereits vor dem 20.09.2008 aufgebaute Positionen?

      Ja, bereits vor dem 20.09.2008 bestehende Positionen sind vom Verbot nicht erfasst.

      11. Besteht eine Verpflichtung von Banken zur Überwachung der Einhaltung des Verbotes durch ihre Kunden?

      Eine zusätzliche Verpflichtung zur Überwachung des Verbotes durch die Banken besteht nicht. Die Pflicht zur Abgabe von Verdachtsanzeigen nach § 10 Abs. 1 WpHG bleibt hiervon unberührt. Die BaFin empfiehlt, die Kunden auf die Allgemeinverfügungen hinzuweisen.

      Hinweis:

      Die BaFin aktualisiert diesen Fragenkatalog laufend.
      • 1
      • 3621
      • 5087
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -0,04
      -0,18
      +0,37
      -0,12
      +0,32
      +0,45
      -0,97
      +3,97
      -1,62
      -0,74
      Aixtron - Die Perle im Technologiebereich