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    Trade & Value AG - ab 2. August 2004 börsennotiert (Seite 31)

    eröffnet am 30.07.04 21:48:00 von
    neuester Beitrag 13.05.24 21:02:54 von
    Beiträge: 512
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      Avatar
      schrieb am 29.07.09 17:57:04
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.650.453 von Anubis70 am 27.07.09 10:26:19Danke für dein kurzes Statement zur HV

      Eigentliche Fragen habe ich nicht, aber wenn du mir noch mögliche Infos via BM zusenden kannst.. Gerne!

      Ich hoffe, dass Essen war auch gut ;)

      Ansonstem dem Olli gutes gelinegn.

      Gruß
      Andy
      Avatar
      schrieb am 27.07.09 10:26:19
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.648.754 von Andypower am 26.07.09 19:45:57Hi Andy,

      was willste den genau wissen??

      Soweit wie ich gehört habe.....
      Wetter war gut, HV ebenfalls.
      Geschäftsjahr 2008 wurde eingehend erklärt!!!
      Grössere Themen. Prior, Metis & kurze Divid.-diskussion(weiterhin keine Divid).


      ....Olli weiter so.....!! :)

      Weiteres gerne per BM

      Gruß
      Anubis
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 19:45:57
      Beitrag Nr. 210 ()
      Hallo zusammen,

      wer hat den ein paar Infos über die HV der T&V AG?

      Gruß
      Andy
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 12:22:41
      Beitrag Nr. 209 ()
      Paragraph 122 Aktiengesetz:

      Einberufung auf Verlangen einer Minderheit

      (1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an eine andere Form und an den Besitz eines geringeren Anteils am Grundkapital knüpfen. § 142 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend..

      (2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung bekanntgemacht werden.

      (3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder Bekanntmachung hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.

      (4) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des Absatzes 3 auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 12:09:29
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.641.812 von lynch11 am 24.07.09 16:06:54Am 24.7.2009 kam um ca. 14:14 folgender Aktionärsbrief per Newsletter in meine Mailbox. Ein paar Minuten haben die ersten Aktionäre den Verkaufsknopf gedruckt:

      Sehr geehrter Aktionär!

      Nachfolgend übermitteln wir Ihnen den Nettoinventarwert (NAV) der Trade & Value AG zum 30. Juni 2009:

      Der NAV beläuft sich zum 30. Juni 2009 auf 12,66 Euro / Aktie
      Die Veränderung beträgt im abgelaufenen Monat -2,15 Euro je Aktie oder -14,52%.

      Der NAV verringerte sich im laufenden Geschäftsjahr aktuell um 12,63%.

      Nachstehend möchten wir Ihnen die im letzten Monat entstandenen (Buch-) Verluste erläutern:

      Unser größter Bestand im Portfolio, die von uns gehaltenen Aktien an der Prior Capital AG, generierten aufgrund eines Kursrückgang um ein Drittel des Kurswertes im abgelaufenen Monat in unserem eigenen NAV einen Kursverlust im gleichen Zeitraum von 1,49 Euro je Trade & Value - Aktie.

      Im Verlauf des Juni entschieden Aufsichtsrat und Vorstand zum Schutz der bestehenden Position, den bisherigen Bestand auszubauen, damit auf der bereits angekündigten Hauptversammlung der Prior Capital AG die zwingend notwendigen Veränderungen in dieser Gesellschaft durchgesetzt werden können.

      Wir haben im Monat Juni 12,5% der Aktien an der Prior Capital AG hinzugekauft. Dieser „Strategische Kauf“ wirkte sich auf unseren NAV mit einem sofortigen Bewertungsabschlag von 0,57 Euro je Aktie aus.

      Weitere Verluste in Höhe von 0,13 Euro je Aktie entstanden durch eine niedrigere Bewertung unserer zum Verkauf veroptionierten Aktien der Metis Capital AG, deren Abnahme (zu dann höheren Kursen) wir bis zum 30. September 2009 erwarten.

      Die weiteren Depotwerte verzeichneten saldiert einen Zugewinn von 0,04 Euro je Aktie.

      Die dargestellte Bewertung unserer Depotposition Prior Capital AG enthält zum 30. Juni 2009 stille Reserven in Höhe von +0,49 Euro je Aktie, was darauf zurück zu führen ist, dass wir bedingt durch den Kursverlauf nach Niederstwertprinzip unter dem NAV der Gesellschaft bewertet haben. Der Kurs der Prior Capital AG hat sich seit Monatsbeginn wieder auf das Niveau des aktuell selbst ausgewiesenen NAVs (+12%) angepasst.

      Weitere Erläuterungen

      Der Zukauf zur Sicherstellung unserer Aktionärsposition bei der Prior Capital AG war leider alternativlos. Der Vorstand der Prior Capital AG, Börsenbrief-Herausgeber Egbert Prior, hat den am NAV gemessenen Wert der Prior Capital AG allein im Juni 2009 von 1,30 auf 1,17 Euro je Aktie vermindert. Den NAV der Trade & Value AG betrifft dies mit -0,48 Euro je Aktie. Das seit Jahren Geld vernichtende Handeln lässt uns als größten Aktionär der Gesellschaft keine andere Wahl als den Versuch, der weiteren Geldvernichtung zumindest Einhalt zu gebieten. Die Gesellschaft hielt ausweislich der Veröffentlichung zum 15. Juli 2009 zu 93% Liquidität und 7% eine offenbar werthaltige „vorbörsliche Beteiligung“. Dabei bereitete uns vor allem die beschleunigte Geldvernichtung der letzten Wochen große Sorge um die künftige Entwicklung, der wir nunmehr entgegentreten möchten.

      Allerdings wurde nun in diesem Jahr abermals bei der Prior Capital AG die Hauptversammlung ohne Nennung von Gründen abgesagt, nachdem wir aktiv unsere Rechte als Aktionärin der Gesellschaft wahrnehmen wollten. Ferner bestellte der Aufsichtsrat, den wir über unsere Ergänzungsanträge abwählen oder erweitern wollen, vor wenigen Tagen einen weiteren Vorstand in die Prior Capital AG, der sich künftig um „vorbörsliche Beteiligungen“ kümmern soll und offenbar ein Mitarbeiter der Prior AG ist, die wiederum dem Vorstand Egbert Prior gehört. In mitten der Wirtschafts- und Finanzkrise plant der mit (Ex-)Bankern und einem Träger des Bundesverdienstkreuzes besetzte Aufsichtsrat plötzlich eine 180-Gradwendung der vor kurzem noch veröffentlichten Strategie der Gesellschaft und erhöht das Risiko des Portfolios erheblich. Und dies, obwohl diesen Organen über unsere Anmeldung zur HV am 16. Juli 2009 bekannt gewesen sein muss, dass sie nicht mehr allein und gegen den Willen einer Mehrheit von Aktionären außerhalb des Aktionärs Egbert Prior agieren können.

      Solch ein Gebaren kennen wir bisher nur von Gesellschaften, denen das Handeln der eigenen Organe, nicht aber dem Wohl aller Aktionäre, dient. Wir werden uns daher mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen dieses Verhalten stellen. Die Vorgänge im Gesamten bedürfen einer rechtlichen Prüfung.

      Ursprünglich haben wir unseren Bestand weit unter dem Wert des NAV gekauft. Dabei zeigte sich im späteren Verlauf, dass die Wertvernichtung stetig ist und unbedingt gestoppt werden muss. Initiativen dies einvernehmlich zu lösen, sind bisher gescheitert, weswegen wir aktuell einen strategischen Aufpreis von rund 1,10€ im NAV der Trade & Value AG bezahlen mussten.

      Im Vorfeld der mittlerweile abgesagten HV, veröffentlichte Egbert Prior ein Schreiben an seine Aktionäre, in welchem er unsere Gesellschaft verunglimpft. Eine Herrn Prior bereits zugestellte außergerichtliche „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ blieb bis zu deren Fristablauf und bis heute leider unbeantwortet. Wir müssen nun gerichtlich gegen dessen Äußerungen vorgehen, da der Börsenjournalist Egbert Prior der Trade & Value bereits erheblichen Schaden zugefügt hat.

      Neben unserem erfreulichen Jahresabschluss 2008, zu dem wir auf morgen zur Hauptversammlung in Stuttgart eingeladen haben, begrüßen wir es nun, mit unseren Aktionären auch zu diesem brandaktuellen Thema äußerst zeitnah in den Dialog treten zu können.


      Mit freundlichen Grüßen

      Marco Herack
      Unternehmenskommunikation

      Trade & Value AG
      Amalienstraße 17 - 21
      26135 Oldenburg

      Tel.: (04 41) 4 08 27-0
      Fax.: (04 41) 4 08 27-27
      eMail: herack@tav.ag

      Sitz: Oldenburg, HRB: 201811, Vorstand: Oliver Dornisch
      Aufsichtsratsvorsitzender: Manfred Schmid

      Börsenplatz: Hamburg, ISIN: DE0006039191, WKN 603919, Börsenkürzel: TAV

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      Avatar
      schrieb am 24.07.09 16:06:54
      Beitrag Nr. 207 ()
      NAV per 30.06.09 = 12,66 Euro - 12,63% in 2009

      fast 15% Minus in einem Monat,
      was ist denn da im Juni falschgelaufen ?


      ciao
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 21:21:49
      Beitrag Nr. 206 ()
      Trade & Value AG
      Oldenburg (Oldb.)
      - WKN 603919 -
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Samstag, den 25.07.2009 um 16:00 Uhr im Saal „Hugo Häring“ der Architektenkammer Baden-Württemberg, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 1.314.940,14 EUR vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie nicht bereits ausgenutzt wurde, aufzuheben und die Gesellschaft zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 24. Januar 2011.

      Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft an der Hamburger Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangegangenen letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft im Börsenhandel an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden; in diesem Falle wird auf den durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Es kann auch vorgesehen werden, dass Andienungsrechte, die von Aktionären nicht ausgenutzt werden, nicht von anderen Aktionären wahrgenommen werden können.

      Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Diese Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können des Weiteren auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung gegen Sachleistung erfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen in Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist in diesem Falle zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.

      6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.


      Der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellte Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 wird den Aktionären über die Depotbanken übermittelt, liegt bei der Gesellschaft zur Einsicht aus und ist im Internet (http://www.tav.ag) abrufbar.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 18.7.2009 bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Amalienstraße 17-21, 26135 Oldenburg, Tel.: 0441-40827-0, Fax: 0441-40827-27) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 3.7.2009 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 18.7.2009 zugehen. Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.tav.ag zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden, Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.



      Oldenburg, den 17. Juni 2009

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 16:14:13
      Beitrag Nr. 205 ()
      Hallo Anubis70

      Diesen Vorschlag habe ich vor einigen Wochen bei der IR Abteilung gestellt.

      Alles Weitere wird man sehen.

      Gruß
      Andy
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 18:56:51
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.027.002 von Andypower am 23.04.09 15:37:30Hi Andy,

      der Vorschlag klingt soweit gut, Du kannst ihn ja bestimmt, wenn auch nicht persönlich, für die HV einbringen, alles weitere wird man dann sehen.
      Bei einem Aktiensplitt, von 1:2 würde es dann wohl auch ganz gut in die aktuellen Gegenbenheiten anderer Kurse passen.

      Anubis70
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 15:37:30
      Beitrag Nr. 203 ()
      Was haltet ihr von diesem Vorschlag?

      Ich habe hier gelesen, dass man wegen der neuen Abgeltungssteuer, keine Dividende mehr zahlen werde.

      Wie will man den sonst Anleger in diesen Wert locken?

      Wie wäre es z.B. mit einem „Aktiensplitt“, um die Handelbarkeit dieses sehr engen Wertes zu erhöhen.

      Dies könnte dann auch den Aktienkurs in die Nähe des aktuellen NAV´s wieder bringen.

      Ich kann noch nicht genau sagen, ob ich persönlich zur HV kommen werde, da ich aus der Nähe Düsseldorf komme, aber ich würde diesen Vorschlag gerne in Betracht ziehen wollen.

      Vielleicht liest ja Olli diesen Beitrag und macht sich mal darüber Gedanken.

      Gruß
      Andy
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      Trade & Value AG - ab 2. August 2004 börsennotiert