checkAd

    Spekulationsfrist bei Fusion??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.04 17:50:59 von
    neuester Beitrag 14.09.04 19:05:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 902.950
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 527
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 17:50:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir bitte genau Auskunft geben, wie das mit der Spekulationsfrist bei der Fusion zweier Firmen ist, wenn die Gesellschaft, von der man ursprünglich Aktien gekauft hatte, durch die Fusion von der Börse verschwand und man nun Aktien der anderen Firma besitzt. Beginnt die Spekulationsfrist mit dem Zeitpunkt der Fusion neu oder gilt nach wie vor der Kaufzeitpunkt der inzwischen nicht mehr notierten Aktie? Wo findet man solche Details?

      Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
      s2003
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 18:27:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      bei einer Fusion gilt der Umtauschzeitpunkt faktisch als Verkauf der alten und Kauf der neuen Aktie.
      Ergo ist eine derartige Kapitalmassnahme spekulationssteuerpflichtig, wenn der Kauf der ursprünglichen Aktie nicht länger als 1 Jahr zurückliegt.

      Wo man diese Information online selber recherchieren kann, weiss ich nicht.
      Aber die Hausbank müsste dir das eigentlich so bestätigen können.

      Gruß, h.
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 18:31:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unternehmensfusion:

      Hier müssen Aktionäre besonders aufpassen. Werden nämlich bei einer Fusion alte Aktien in Titel des neuen Unternehmens umgetauscht, schlägt der Fiskus zu, da dieser Vorgang steuerlich als Verkauf gilt. Hatte der Anleger die Papiere noch nicht länger als zwölf Monate im Depot und sind diese in dieser Zeit gestiegen, ist der erzielte Gewinn zu versteuern. Im umgekehrten Fall können aber auch Verluste geltend gemacht werden. Doch es kommt noch dicker. Hat der Anleger dann die neuen Aktien im Depot, beginnt hierfür auch die Spekulationsfrist von neuem - also aufpassen!
      http://www.ratgeber-steuer24.de/Besteuerung_von_Spekulations…
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 19:41:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      Hatte der Anleger die Papiere noch nicht länger als zwölf Monate im Depot und sind diese in dieser Zeit gestiegen, ist der erzielte Gewinn zu versteuern.

      Das ist natürlich Blödsinn, da als fiktiver Veräusserungserlös die Anschaffungskosten angesetzt werden und somit der Gewinn gleich 0,00 also auch nix zu versteuern ist. Nachzulesen in § 13 Abs. 1+2 Umwandlungsteuergesetz bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwstg_1995/index.html

      Es ist ja gerade Sinn des Umwandlungsteuergesetzes Strukturanpassungen in der Wirtschaft zu erleichtern, indem Buchwerte/Anschaffungskosten angesetzt werden können, und somit stille Reserven nicht aufgedeckt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 21:58:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      herzlichen Dank für Eure Auskunft!

      an #4:

      wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gilt der Zeitpunkt der neu eingebuchten Aktien als Kauf. So beginnt damit eine neue Spekufrist und als Kaufpreis wird der Wert zu diesem Zeitpunkt angenommen. Ist das richtig so?

      Grüße s2003

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      JanOne – Smallcap über Nacht mit Milliardentransaktionen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 19:05:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      s2003,

      mit dem Aktienumtausch beginnt die Spekulationsfrist neu zu laufen. Als Anschaffungskosten der neuen Aktien gelten die Anschaffungskosten der alten Aktien.

      Es ist schon ein Wahnsinn was sich im Internet so tummelt. Nennt sich ratgeber-steuer24 und verbreitet schlichtweg Falschinformationen. :mad: :mad: :mad:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Spekulationsfrist bei Fusion???