Nebenkosten -JETZT GEHT`S ERST R ICHTIG LOS - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.04 14:04:13 von
neuester Beitrag 12.10.04 16:13:19 von
neuester Beitrag 12.10.04 16:13:19 von
Beiträge: 20
ID: 913.397
ID: 913.397
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 648
Gesamt: 648
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 55 Minuten | 10811 | |
vor 1 Stunde | 6208 | |
vor 48 Minuten | 5821 | |
heute 20:22 | 3551 | |
vor 1 Stunde | 3390 | |
vor 48 Minuten | 3160 | |
vor 47 Minuten | 3014 | |
vor 1 Stunde | 2499 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 18.719,00 | -0,23 | 156 | |||
2. | 8. | 10,550 | +2,23 | 86 | |||
3. | 3. | 159,38 | +2,63 | 76 | |||
4. | 1. | 0,1990 | -8,72 | 64 | |||
5. | 26. | 5,3160 | +94,73 | 61 | |||
6. | 18. | 12,369 | +49,75 | 50 | |||
7. | 9. | 28,46 | +77,89 | 41 | |||
8. | Neu! | 0,1070 | -24,65 | 40 |
Verstehe sowieso nicht, warum immer von Nebenkosten die Rede ist, es heißt BETRIEBSKOSTEN
Was sind Betriebskosten?
"Betriebskosten", so heißt es im § 27 der II.Berechnungsverordnung (II.BV),"sind diejenigen Kosten, die dem Eigentümer (...) durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes (...) laufend entstehen".Die Betriebskostenarten sind in der Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführt. Danach umfassen die kalten Betriebskosten die Kosten:
der laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (in der Regel die Grundsteuer)
der Wasserversorgung
der Entwässerung
für den Betrieb des Fahrstuhls (wenn vorhanden)
der Straßenreinigung und Müllabfuhr
der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
der Gartenpflege
der Hausbeleuchtung
der Schornsteinreinigung
der Sach- und Haftpflichtversicherung
für den Hauswart
für den Betrieb der Antennen oder des Breitbandkabelnetzes
für den Betrieb maschineller Wascheinrichtungen
Hinzu kommt: die Position "Sonstige Betriebskosten"(so die Kosten von für Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Darunter werden z.B.auch Wartungskosten von Gasdurchlauferhitzern oder Gasetagenheizungen umgelegt). Zusätzlich kann im sozialen Wohnungsbau der Vermieter ein Umlageausfallwagnis in Höhe von 2 % der Betriebskosten fordern. Neben diesen "kalten" Betriebskosten gibt es noch die "warmen" Betriebskosten - also die Kosten für zentrale Heizung und Warmwasserversorgung sowie die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasseranlagen (siehe dazu unser Inbfoblatt "Heizkosten").
Was sind Betriebskosten?
"Betriebskosten", so heißt es im § 27 der II.Berechnungsverordnung (II.BV),"sind diejenigen Kosten, die dem Eigentümer (...) durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes (...) laufend entstehen".Die Betriebskostenarten sind in der Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführt. Danach umfassen die kalten Betriebskosten die Kosten:
der laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (in der Regel die Grundsteuer)
der Wasserversorgung
der Entwässerung
für den Betrieb des Fahrstuhls (wenn vorhanden)
der Straßenreinigung und Müllabfuhr
der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
der Gartenpflege
der Hausbeleuchtung
der Schornsteinreinigung
der Sach- und Haftpflichtversicherung
für den Hauswart
für den Betrieb der Antennen oder des Breitbandkabelnetzes
für den Betrieb maschineller Wascheinrichtungen
Hinzu kommt: die Position "Sonstige Betriebskosten"(so die Kosten von für Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Darunter werden z.B.auch Wartungskosten von Gasdurchlauferhitzern oder Gasetagenheizungen umgelegt). Zusätzlich kann im sozialen Wohnungsbau der Vermieter ein Umlageausfallwagnis in Höhe von 2 % der Betriebskosten fordern. Neben diesen "kalten" Betriebskosten gibt es noch die "warmen" Betriebskosten - also die Kosten für zentrale Heizung und Warmwasserversorgung sowie die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasseranlagen (siehe dazu unser Inbfoblatt "Heizkosten").
Was nicht zu den Betriebskosten gehört:
Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung gehören nicht zu den Kosten, die der Vermieter als Betriebskosten auf die MieterInnen umlegen kann.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten hingegen sind umlagefägie Kosten.
Besteht z.B. ein Vollwartungsvertrag für einen Aufzug, so ist der Reparaturanteil aus den Kosten herauszurechnen, denn nur die Wartungskosten dürfen auf die Mieter/innen umgelegt werden, während die Reparaturkosten zu den Instandhaltungskosten gehören, die vom Vermieter zu tragen sind.
Ebenso darf nur der Teil der Hauswartskosten umgelegt werden, der nicht Reparaturen, Instandhaltungen oder Verwaltungsaufgaben betrifft (z.B. Kontroll- und Aufsichtsaufgaben). Leistet der Hauswart im Übrigen für seinen Lohn bestimmte Arbeiten, die unter andere Kostenarten fallen, wie Hausreinigung oder Gartenpflege, dürfen deren Kosten nicht noch einmal unter diesen Kostenarten umgelegt werden.
Die Kosten müssen laufend entstehen. In einzelnen Fällen bedeutet das jedoch nicht, dass sie jährlich anfallen. Beispiel: Die Kosten für das Reinigen oder Austauschen von Sand für einen Spielkasten , der zum Grundstück gehört, stellen Betriebskosten dar, auch wenn diese Arbeit nur alle drei Jahre geleistet wird.
Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung gehören nicht zu den Kosten, die der Vermieter als Betriebskosten auf die MieterInnen umlegen kann.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten hingegen sind umlagefägie Kosten.
Besteht z.B. ein Vollwartungsvertrag für einen Aufzug, so ist der Reparaturanteil aus den Kosten herauszurechnen, denn nur die Wartungskosten dürfen auf die Mieter/innen umgelegt werden, während die Reparaturkosten zu den Instandhaltungskosten gehören, die vom Vermieter zu tragen sind.
Ebenso darf nur der Teil der Hauswartskosten umgelegt werden, der nicht Reparaturen, Instandhaltungen oder Verwaltungsaufgaben betrifft (z.B. Kontroll- und Aufsichtsaufgaben). Leistet der Hauswart im Übrigen für seinen Lohn bestimmte Arbeiten, die unter andere Kostenarten fallen, wie Hausreinigung oder Gartenpflege, dürfen deren Kosten nicht noch einmal unter diesen Kostenarten umgelegt werden.
Die Kosten müssen laufend entstehen. In einzelnen Fällen bedeutet das jedoch nicht, dass sie jährlich anfallen. Beispiel: Die Kosten für das Reinigen oder Austauschen von Sand für einen Spielkasten , der zum Grundstück gehört, stellen Betriebskosten dar, auch wenn diese Arbeit nur alle drei Jahre geleistet wird.
Genau, jetzt gehts erst richtig los ... jetzt kommt nämlich meine Abrechnung
Grunddaten:
Wohnungsgröße: 68m², Mietvertrag ab 01.12.03, Einzug am 06.12.03, Betriebskostenvorauszahlung 130,00€ (gesplittet in 95€ für kalte und 35€ für warme Betriebskosten).
Und jetzt kommts ... die Nachzahlung für 2003 beträgt 129,55€
Der grösste Teil der Abrechnung scheint auf den ersten Blick ok, Problem ist aber der Wasserverbrauch... ich soll in diesen Monat für 119,43€ Kalt- und Abwasser verbraucht haben, dazu noch 57,38€ für Warmwasser Es gibt sogar eine m³-Umrechnung in der Abrechnung, demnach habe ich 3305,67m³ Wasser durchrauschen lassen ... ist das überhaupt möglich ... mir fehlt da das räumliche Vorstellungsvermögen, um diesen Wert einschätzen zu können
Grunddaten:
Wohnungsgröße: 68m², Mietvertrag ab 01.12.03, Einzug am 06.12.03, Betriebskostenvorauszahlung 130,00€ (gesplittet in 95€ für kalte und 35€ für warme Betriebskosten).
Und jetzt kommts ... die Nachzahlung für 2003 beträgt 129,55€
Der grösste Teil der Abrechnung scheint auf den ersten Blick ok, Problem ist aber der Wasserverbrauch... ich soll in diesen Monat für 119,43€ Kalt- und Abwasser verbraucht haben, dazu noch 57,38€ für Warmwasser Es gibt sogar eine m³-Umrechnung in der Abrechnung, demnach habe ich 3305,67m³ Wasser durchrauschen lassen ... ist das überhaupt möglich ... mir fehlt da das räumliche Vorstellungsvermögen, um diesen Wert einschätzen zu können
wenn ich deine verwanzte butze so sehe, kann als das wasser gar nicht ausgereicht haben, um endlich mal ne grundreinigung durchgeführt zu haben.
heizkessel,jetzt kommste mir mit den details....
Heizer,
noch so ne blöde Antwort und ich mache meinen eigenen Nebenkostenthread auf Finde eh, daß jeder User so was haben sollte.
Und für die Grundreinigung habe ich mir das Wasser draussen von der Pumpe geholt Ausserdem solltest Du in dieser Hinsicht sowieso die Klappe halten ... in wessen Wohnung sind Ratten denn noch das kleinste Ungezieferproblem
noch so ne blöde Antwort und ich mache meinen eigenen Nebenkostenthread auf Finde eh, daß jeder User so was haben sollte.
Und für die Grundreinigung habe ich mir das Wasser draussen von der Pumpe geholt Ausserdem solltest Du in dieser Hinsicht sowieso die Klappe halten ... in wessen Wohnung sind Ratten denn noch das kleinste Ungezieferproblem
demnach habe ich 3305,67m³ Wasser durchrauschen lassen
...um deinem räumlichen vorstellungsvermögen mal nachzuhelfen, das ist ein öffentliches freibad von 50 x 30m, das du 2.20m tief mit wasser füllst...
wie hoch ist denn so der durchschnittliche pegelstand in deinem wohnzimmer?
...um deinem räumlichen vorstellungsvermögen mal nachzuhelfen, das ist ein öffentliches freibad von 50 x 30m, das du 2.20m tief mit wasser füllst...
wie hoch ist denn so der durchschnittliche pegelstand in deinem wohnzimmer?
Den Pegelstand kann dieser Hausbademeister doch eh nicht benennen, der ist doch schon seit Jahren unterwasser.
#3, 3305,67 m³ ist wohl eher der Stand des Wasserzählers. Pro Monat verbraucht man pro Kopf vielleicht um die 4 bis 12 m³ - pro Tag ca. 30 - 100 l für die Klospülung, 100 l für Dusche und Handwäsche, alles andere ist dagegen eher gering, also um die 0,2 m³ pro Tag und Person. Ungefähr die Hälfte des Wasserverbrauchs ist Warmwasser.
heizi, aber sauber müsste es dort sein. höchstens am grund des wohnzimmers könnten die algen und der schlick zum problem werden...
Karl,
ich sitze hier immer mit Taucherbrille und Sauerstoffgerät, um auf meine nicht ganz wasserdichte Tastatur einzuhämmern . Wahrscheinlich weisst Du jetzt auch noch, wie lange man brauchen würde, um dieses Schwimmbecken mit Dusche und 2 Wasserhähnen zu füllen... den Wert könnte ich dann meinem Vermieter in meinem Einspruch gleich um die Ohren hauen
ich sitze hier immer mit Taucherbrille und Sauerstoffgerät, um auf meine nicht ganz wasserdichte Tastatur einzuhämmern . Wahrscheinlich weisst Du jetzt auch noch, wie lange man brauchen würde, um dieses Schwimmbecken mit Dusche und 2 Wasserhähnen zu füllen... den Wert könnte ich dann meinem Vermieter in meinem Einspruch gleich um die Ohren hauen
...auf den monat gerechnet ergäben 3305m³ knapp 1.3l pro sekunde. und das jede sekunde. da brauchts ja fast schon einen chirurigsch sauber gelegten bypass von der wasserleitung in den ausguss, um das zu schaffen...
achtung jetzt kommt vorzimmer. der berechnet uns gleich die hypotenuse vom drei-meter brett, und somit ist der thread gestorben.
Wahrscheinlich weisst Du jetzt auch noch, wie lange man brauchen würde, um dieses Schwimmbecken mit Dusche und 2 Wasserhähnen zu füllen...
vier sekunden antwortzeit! bin ich schnell oder was..?
vier sekunden antwortzeit! bin ich schnell oder was..?
for4zim,
in Physik habe ich zwar Schwächen, aber lesen kann ich schon. Das ist nicht der Zählerstand, sondern ein umgerechneter Wert aus Verbrauchseinheiten.
in Physik habe ich zwar Schwächen, aber lesen kann ich schon. Das ist nicht der Zählerstand, sondern ein umgerechneter Wert aus Verbrauchseinheiten.
@kpk
Normalerweise rechnet man um die 130 - 150 Liter
pro Person und Tag.
Bei deinem hochentwickelten Geiz und
deinem unterwickelten Sinn für Hygiene
dürftest du mit 10 Liter pro Tag auskommen.
Ergibt bei 365 Tagen ca. 3.650 Liter
Das mit den Kubikmeter dürfte ein Einheitenfehler sein.
Normalerweise rechnet man um die 130 - 150 Liter
pro Person und Tag.
Bei deinem hochentwickelten Geiz und
deinem unterwickelten Sinn für Hygiene
dürftest du mit 10 Liter pro Tag auskommen.
Ergibt bei 365 Tagen ca. 3.650 Liter
Das mit den Kubikmeter dürfte ein Einheitenfehler sein.
vier sekunden antwortzeit! bin ich schnell oder was..?
Hervorragend meine nächste Frage antizipiert
Bei deinem hochentwickelten Geiz und
deinem unterwickelten Sinn für Hygiene
dürftest du mit 10 Liter pro Tag auskommen.
Du hast dabei aber vergessen, daß ich alt und langsam bin. Bis ich die Hähne wieder zugedreht habe, sind allein 100l durchgegangen.
Hervorragend meine nächste Frage antizipiert
Bei deinem hochentwickelten Geiz und
deinem unterwickelten Sinn für Hygiene
dürftest du mit 10 Liter pro Tag auskommen.
Du hast dabei aber vergessen, daß ich alt und langsam bin. Bis ich die Hähne wieder zugedreht habe, sind allein 100l durchgegangen.
Wenn der Vermieter über 3000 m³ schreibt, dann wird es wohl so sein. Ich würde zahlen und dann mit der Verbrauchsmenge bei Freunden angeben.
Ein Wasserhahn schafft übrigens so um die 0,5 Liter pro Sekunde, mehr oder weniger. Mit Dusche und zwei Wasserhähnen, die stets voll aufgedreht sind, schafft man es so gerade, die Verbrauchsmenge zu erreichen.
Ein Wasserhahn schafft übrigens so um die 0,5 Liter pro Sekunde, mehr oder weniger. Mit Dusche und zwei Wasserhähnen, die stets voll aufgedreht sind, schafft man es so gerade, die Verbrauchsmenge zu erreichen.
Andererseits scheint sich da der Vermieter vertan zu haben.
Bei einem Wasser-/ Abwasserpreis von 3-4 € / cbm
ergeben sich bei 3.000 cbm um die 10.000 €.
Die Nachzahlung müsste also viel höher sein,
am besten ziehst du bei Nacht und Nebel aus,
mitzunehmen lohnt sich bei dir ja eh nichts.
Bei einem Wasser-/ Abwasserpreis von 3-4 € / cbm
ergeben sich bei 3.000 cbm um die 10.000 €.
Die Nachzahlung müsste also viel höher sein,
am besten ziehst du bei Nacht und Nebel aus,
mitzunehmen lohnt sich bei dir ja eh nichts.
Pollux ist der einzige der nachgerechnet hat
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
153 | ||
88 | ||
74 | ||
64 | ||
60 | ||
47 | ||
40 | ||
39 | ||
38 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
24 | ||
22 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 |