ARBEITSVERWEIGERUNG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.11.04 12:08:57 von
neuester Beitrag 18.11.04 12:13:04 von
neuester Beitrag 18.11.04 12:13:04 von
Beiträge: 13
ID: 926.727
ID: 926.727
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.460
Gesamt: 1.460
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 11:52 | 3384 | |
heute 14:48 | 2367 | |
gestern 22:26 | 1662 | |
vor 1 Stunde | 1560 | |
vor 46 Minuten | 1453 | |
08.05.24, 11:56 | 1442 | |
heute 13:44 | 1291 | |
vor 39 Minuten | 1056 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,2570 | +96,67 | 108 | |||
4. | 4. | 156,46 | -2,31 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,3720 | -7,54 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
hallo all
ist ja ein richtig langweiliger tag
heute. bei zapf wurden auf xetra 400
stück gehandelt.
frage mich wo der käufer der letzten
tage geblieben ist ???
kann man den wegen arbeitsverweigerung
belangen
einen schönen tag wünscht
traderlady
ist ja ein richtig langweiliger tag
heute. bei zapf wurden auf xetra 400
stück gehandelt.
frage mich wo der käufer der letzten
tage geblieben ist ???
kann man den wegen arbeitsverweigerung
belangen
einen schönen tag wünscht
traderlady
hallo all
nicht so schnell und nicht
soviel bitte.
da hat ja jemand 100 Stück gekauft
nicht so schnell und nicht
soviel bitte.
da hat ja jemand 100 Stück gekauft
hallo all
hat jemand plaut???
kann er jetzt in frankfurt für
59 € verkaufen
hat der händler zuviel gefeiert???
hat jemand plaut???
kann er jetzt in frankfurt für
59 € verkaufen
hat der händler zuviel gefeiert???
hallo all
hab mal eine verkaufsorder nach
frankfurt geschickt.
vielleicht führt er sie ja aus
hab mal eine verkaufsorder nach
frankfurt geschickt.
vielleicht führt er sie ja aus
hallo all
der makler schläft tief und fest
der makler schläft tief und fest
jetzt ist er wach und hat seinen
fehler gemerkt.
guten morgen herr makler.
mal im ernst. wie ist denn sowas rechtlich
wenn man durch eine falsche kursstellung
z.b. verluste macht??
fehler gemerkt.
guten morgen herr makler.
mal im ernst. wie ist denn sowas rechtlich
wenn man durch eine falsche kursstellung
z.b. verluste macht??
Hi , ich glaube das nennt man dann "Misstrade" der wird dann "rückgängig" gemacht.....
------ IDScheer schrieb: --------
Nachträgliche Aufhebung einer Preisfeststellung
Nachträgliche Aufhebungen einer Preisfeststellung können grundsätzlich aufgrund § 12 a "Einwendungen gegen Geschäftsbestätigungen aufgrund einer fehlerhaften Auftragserteilung" und § 12 b "Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung" erfolgen. Diese Paragraphen sind in den Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nachzulesen.
Zusätzlich zu dieser Regelung wurde für den Market-Maker gestützten Handel an der EUWAX eine eigene Mistrade-Regelung (EUWAX-Richtlinien hier: §23) geschaffen, die den Besonderheiten des Handels mit verbrieften Derivaten Rechnung trägt.
Ein Geschäftsabschluss kann gemäß § 23 EUWAX Richtlinien nachträglich aufgehoben werden, wenn das Geschäft aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zu einem marktüblichen Preis erteilter Auftrag oder Market-Maker-Quote zugrunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäfts.
Wichtig ist, dass eine nachträgliche Aufhebung des Geschäfts nach § 23 EUWAX Richtlinien nur dann erfolgen kann, wenn die definierten Schwellen erreicht werden, die Mindestschadenssumme 1.000,- Euro beträgt und der Antrag zur Aufhebung rechtzeitig gestellt wird.
Falls Sie konkrete Angaben zu den Mistrade-Verfahren an der EUWAX haben wollen (Antragsteller, WKN/ISIN, Status des Verfahrens etc.), finden Sie diese Informationen in der Mistradeliste auf unserer Homepage.
Hier finden Sie ein Online-Formular für den Mistrade-Antrag.
Nachträgliche Aufhebung einer Preisfeststellung
Nachträgliche Aufhebungen einer Preisfeststellung können grundsätzlich aufgrund § 12 a "Einwendungen gegen Geschäftsbestätigungen aufgrund einer fehlerhaften Auftragserteilung" und § 12 b "Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung" erfolgen. Diese Paragraphen sind in den Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nachzulesen.
Zusätzlich zu dieser Regelung wurde für den Market-Maker gestützten Handel an der EUWAX eine eigene Mistrade-Regelung (EUWAX-Richtlinien hier: §23) geschaffen, die den Besonderheiten des Handels mit verbrieften Derivaten Rechnung trägt.
Ein Geschäftsabschluss kann gemäß § 23 EUWAX Richtlinien nachträglich aufgehoben werden, wenn das Geschäft aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zu einem marktüblichen Preis erteilter Auftrag oder Market-Maker-Quote zugrunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäfts.
Wichtig ist, dass eine nachträgliche Aufhebung des Geschäfts nach § 23 EUWAX Richtlinien nur dann erfolgen kann, wenn die definierten Schwellen erreicht werden, die Mindestschadenssumme 1.000,- Euro beträgt und der Antrag zur Aufhebung rechtzeitig gestellt wird.
Falls Sie konkrete Angaben zu den Mistrade-Verfahren an der EUWAX haben wollen (Antragsteller, WKN/ISIN, Status des Verfahrens etc.), finden Sie diese Informationen in der Mistradeliste auf unserer Homepage.
Hier finden Sie ein Online-Formular für den Mistrade-Antrag.
------ IDScheer schrieb: --------
Nachträgliche Aufhebung einer Preisfeststellung
Nachträgliche Aufhebungen einer Preisfeststellung können grundsätzlich aufgrund § 12 a "Einwendungen gegen Geschäftsbestätigungen aufgrund einer fehlerhaften Auftragserteilung" und § 12 b "Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung" erfolgen. Diese Paragraphen sind in den Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nachzulesen.
Zusätzlich zu dieser Regelung wurde für den Market-Maker gestützten Handel an der EUWAX eine eigene Mistrade-Regelung (EUWAX-Richtlinien hier: §23) geschaffen, die den Besonderheiten des Handels mit verbrieften Derivaten Rechnung trägt.
Ein Geschäftsabschluss kann gemäß § 23 EUWAX Richtlinien nachträglich aufgehoben werden, wenn das Geschäft aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zu einem marktüblichen Preis erteilter Auftrag oder Market-Maker-Quote zugrunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäfts.
Wichtig ist, dass eine nachträgliche Aufhebung des Geschäfts nach § 23 EUWAX Richtlinien nur dann erfolgen kann, wenn die definierten Schwellen erreicht werden, die Mindestschadenssumme 1.000,- Euro beträgt und der Antrag zur Aufhebung rechtzeitig gestellt wird.
Falls Sie konkrete Angaben zu den Mistrade-Verfahren an der EUWAX haben wollen (Antragsteller, WKN/ISIN, Status des Verfahrens etc.), finden Sie diese Informationen in der Mistradeliste auf unserer Homepage.
Hier finden Sie ein Online-Formular für den Mistrade-Antrag.
Nachträgliche Aufhebung einer Preisfeststellung
Nachträgliche Aufhebungen einer Preisfeststellung können grundsätzlich aufgrund § 12 a "Einwendungen gegen Geschäftsbestätigungen aufgrund einer fehlerhaften Auftragserteilung" und § 12 b "Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung" erfolgen. Diese Paragraphen sind in den Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nachzulesen.
Zusätzlich zu dieser Regelung wurde für den Market-Maker gestützten Handel an der EUWAX eine eigene Mistrade-Regelung (EUWAX-Richtlinien hier: §23) geschaffen, die den Besonderheiten des Handels mit verbrieften Derivaten Rechnung trägt.
Ein Geschäftsabschluss kann gemäß § 23 EUWAX Richtlinien nachträglich aufgehoben werden, wenn das Geschäft aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zu einem marktüblichen Preis erteilter Auftrag oder Market-Maker-Quote zugrunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäfts.
Wichtig ist, dass eine nachträgliche Aufhebung des Geschäfts nach § 23 EUWAX Richtlinien nur dann erfolgen kann, wenn die definierten Schwellen erreicht werden, die Mindestschadenssumme 1.000,- Euro beträgt und der Antrag zur Aufhebung rechtzeitig gestellt wird.
Falls Sie konkrete Angaben zu den Mistrade-Verfahren an der EUWAX haben wollen (Antragsteller, WKN/ISIN, Status des Verfahrens etc.), finden Sie diese Informationen in der Mistradeliste auf unserer Homepage.
Hier finden Sie ein Online-Formular für den Mistrade-Antrag.
hallo idscheer
danke für deine ausführliche antwort
traderlady
danke für deine ausführliche antwort
traderlady
hallo all
bleibe bei zapf weiter mit ziel
16,5€ - 17€ dabei.
im berich 15,5€ kauft ein käufer alles
auf.
habe die letzten tage bei plaut ein
paar stücke eingesammelt. hier kann es
schnell 10 - 15% nach oben gehen. leider
wenig umsatz. stop nicht vergessen.
einen schönen abend wünscht
traderlady
bleibe bei zapf weiter mit ziel
16,5€ - 17€ dabei.
im berich 15,5€ kauft ein käufer alles
auf.
habe die letzten tage bei plaut ein
paar stücke eingesammelt. hier kann es
schnell 10 - 15% nach oben gehen. leider
wenig umsatz. stop nicht vergessen.
einen schönen abend wünscht
traderlady
hallo all
hallo all
bei plaut füllt sich das
orderbuch
frankfurt taxt 0,6 - 0,64 €
habe auch heute wieder ein paar
stücke gesammelt.
plaut sieht charttechnisch super aus
traderlady
bei plaut füllt sich das
orderbuch
frankfurt taxt 0,6 - 0,64 €
habe auch heute wieder ein paar
stücke gesammelt.
plaut sieht charttechnisch super aus
traderlady
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
62 | ||
46 | ||
36 | ||
18 | ||
16 | ||
16 | ||
15 | ||
13 | ||
11 | ||
10 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
8 | ||
8 | ||
7 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
5 | ||
5 |