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    ARBEITSVERWEIGERUNG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.04 12:08:57 von
    neuester Beitrag 18.11.04 12:13:04 von
    Beiträge: 13
    ID: 926.727
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      Avatar
      schrieb am 17.11.04 12:08:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo all:)


      ist ja ein richtig langweiliger tag

      heute. bei zapf wurden auf xetra 400:rolleyes:

      stück gehandelt.


      frage mich wo der käufer der letzten

      tage geblieben ist ???


      kann man den wegen arbeitsverweigerung

      belangen;)



      einen schönen tag wünscht


      traderlady
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 12:18:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo all:)


      nicht so schnell und nicht

      soviel bitte.


      da hat ja jemand 100 Stück gekauft
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 12:21:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo all:)


      hat jemand plaut???


      kann er jetzt in frankfurt für

      59 € verkaufen:laugh:


      hat der händler zuviel gefeiert???
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 12:25:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo all:)


      hab mal eine verkaufsorder nach

      frankfurt geschickt.


      vielleicht führt er sie ja aus:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 12:26:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo all:)


      der makler schläft tief und fest:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 17.11.04 12:47:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      jetzt ist er wach und hat seinen

      fehler gemerkt.


      guten morgen herr makler.


      mal im ernst. wie ist denn sowas rechtlich

      wenn man durch eine falsche kursstellung

      z.b. verluste macht??
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:07:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi , ich glaube das nennt man dann "Misstrade" der wird dann "rückgängig" gemacht.....
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:20:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      ------ IDScheer schrieb: --------

      Nachträgliche Aufhebung einer Preisfeststellung

      Nachträgliche Aufhebungen einer Preisfeststellung können grundsätzlich aufgrund § 12 a "Einwendungen gegen Geschäftsbestätigungen aufgrund einer fehlerhaften Auftragserteilung" und § 12 b "Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung" erfolgen. Diese Paragraphen sind in den Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nachzulesen.

      Zusätzlich zu dieser Regelung wurde für den Market-Maker gestützten Handel an der EUWAX eine eigene Mistrade-Regelung (EUWAX-Richtlinien hier: §23) geschaffen, die den Besonderheiten des Handels mit verbrieften Derivaten Rechnung trägt.

      Ein Geschäftsabschluss kann gemäß § 23 EUWAX Richtlinien nachträglich aufgehoben werden, wenn das Geschäft aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zu einem marktüblichen Preis erteilter Auftrag oder Market-Maker-Quote zugrunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäfts.

      Wichtig ist, dass eine nachträgliche Aufhebung des Geschäfts nach § 23 EUWAX Richtlinien nur dann erfolgen kann, wenn die definierten Schwellen erreicht werden, die Mindestschadenssumme 1.000,- Euro beträgt und der Antrag zur Aufhebung rechtzeitig gestellt wird.

      Falls Sie konkrete Angaben zu den Mistrade-Verfahren an der EUWAX haben wollen (Antragsteller, WKN/ISIN, Status des Verfahrens etc.), finden Sie diese Informationen in der Mistradeliste auf unserer Homepage.

      Hier finden Sie ein Online-Formular für den Mistrade-Antrag.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:24:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      ------ IDScheer schrieb: --------

      Nachträgliche Aufhebung einer Preisfeststellung

      Nachträgliche Aufhebungen einer Preisfeststellung können grundsätzlich aufgrund § 12 a "Einwendungen gegen Geschäftsbestätigungen aufgrund einer fehlerhaften Auftragserteilung" und § 12 b "Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung" erfolgen. Diese Paragraphen sind in den Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nachzulesen.

      Zusätzlich zu dieser Regelung wurde für den Market-Maker gestützten Handel an der EUWAX eine eigene Mistrade-Regelung (EUWAX-Richtlinien hier: §23) geschaffen, die den Besonderheiten des Handels mit verbrieften Derivaten Rechnung trägt.

      Ein Geschäftsabschluss kann gemäß § 23 EUWAX Richtlinien nachträglich aufgehoben werden, wenn das Geschäft aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zu einem marktüblichen Preis erteilter Auftrag oder Market-Maker-Quote zugrunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäfts.

      Wichtig ist, dass eine nachträgliche Aufhebung des Geschäfts nach § 23 EUWAX Richtlinien nur dann erfolgen kann, wenn die definierten Schwellen erreicht werden, die Mindestschadenssumme 1.000,- Euro beträgt und der Antrag zur Aufhebung rechtzeitig gestellt wird.

      Falls Sie konkrete Angaben zu den Mistrade-Verfahren an der EUWAX haben wollen (Antragsteller, WKN/ISIN, Status des Verfahrens etc.), finden Sie diese Informationen in der Mistradeliste auf unserer Homepage.

      Hier finden Sie ein Online-Formular für den Mistrade-Antrag.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:59:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo idscheer:)


      danke für deine ausführliche antwort:)


      traderlady
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 19:01:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      hallo all:)


      bleibe bei zapf weiter mit ziel

      16,5€ - 17€ dabei.

      im berich 15,5€ kauft ein käufer alles
      auf.


      habe die letzten tage bei plaut ein
      paar stücke eingesammelt. hier kann es
      schnell 10 - 15% nach oben gehen. leider
      wenig umsatz. stop nicht vergessen.



      einen schönen abend wünscht

      traderlady
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 10:21:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo all:)
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 12:13:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo all:)


      bei plaut füllt sich das

      orderbuch


      frankfurt taxt 0,6 - 0,64 €


      habe auch heute wieder ein paar
      stücke gesammelt.


      plaut sieht charttechnisch super aus


      traderlady


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