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    Wie kriege ich dieses blöde Zeitschriften-Abo los? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.04 19:13:30 von
    neuester Beitrag 23.11.04 13:37:52 von
    Beiträge: 11
    ID: 927.837
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      schrieb am 19.11.04 19:13:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      moin,

      ich habe vor Jahrhunderten ;) (wahrscheinlich war ich damals noch nicht in der Lage, mich gegen Drücker zu wehren) bei einem Zeitschriftenvertrieb eine TV-Zeitschrift abonniert. Braucht man ja sowieso immer. Ich bekam auch eine schicke Prämie, kann mich nicht mehr erinnern, sicher waren es 6 kostbare Plastikeierlöffel.

      Die Jahre sind ins Land gegangen, alle 3 Monate wird abgebucht, sonst erhalte ich nichts, wie eine Quartals-Rechnung zum Beispiel... Im November wurde nun ein höherer Betrag als zuvor abgebucht. Klar, alles wird teurer, auch die gute HörZu, aber wäre der Vertrieb nicht verpflichtet, eine Kostenerhöhung anzukündigen?

      Zu meinem großen Verdruss habe ich jetzt auch noch festgestellt, dass ich viel günstiger fahre, wenn ich das Blatt direkt beim Verlag abonniere :mad:

      So weit so blöd, wie bekomme ich dieses überteuerte Abo los? Ich habe natürlich auch keine Unterlagen mehr über Kündigungsfristen. Und wie sieht das aus mit der Verpflichtung, Rechnungen zu schicken und Preiserhöhungen anzukündigen? Würde gerne fristlos kündigen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 19:17:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der AKTIONÄR? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 19:21:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bist du bescheuert ?
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 19:41:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      @1

      Wenn Du keine Adresse mehr von der "Drueckerkolonne" hast, dann ruf einfach direkt bei der Hoerzu an oder schick ne Email/Fax/Brief.

      Postanschrift:
      Abonnenten-Service HÖRZU
      Brieffach 4160
      D-20350 Hamburg

      E-Mail: hoerzuabo@axelspringer.de

      Telefon: 0180 / 5 34 67 89*
      Fax: 0180 / 5 40 13 03*

      *0,12 €/Min. innerhalb Deutschlands


      Einfach sagen, dass Du n WBZ-Abo hast (das wird wahrscheinlich Deine Drueckerkolonne gewesen sein) und dass Du das gerne in ein normales Abo aendern moechtest.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 19:46:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ach ja, der Vertrieb ist nicht verpflichtet Rechnungen zu verschicken. Wird eigentlich von fast keinem Verlag gemacht, wenn es um Abos geht. Besonders nicht, wenn Du per Kontoeinzug zahlst.

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      Avatar
      schrieb am 19.11.04 22:24:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Bank einen Brief schreiben und die Einzugsermächtigung
      kündigen bzw. zurückziehen. DIE melden sich dann schon.....
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 09:20:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Einzugsermächtigung kann nicht gegenüber der BANK gekündigt werden. Das wäre der sogenannte "Dauerauftrag". Die Einzugsermächtigung muss gegenüber der einziehenden Firma gekündigt werden. Und das würde ich dann auch zunächst mal tun. Und natürlich gleichzeitig das Abo bei denen kündigen. Fristlos werden die natürlich nicht akzeptieren. Dann liegt es an Dir, ob Du Nervenstärke bewahrst und die Jungs Dich mahnen läßt. Am Ende wird evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, gegen den man dann Einspruch bei Gericht einlegen müsste. MEISTENS verlieren die Gläübiger jedoch vorher die Lust, da ja niemand w. 100€ einen Prozess führen möchte.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 13:11:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke :kiss:

      dann mach ich das mal...

      Also Rechnungen müssen sie nicht schicken, aber müssen Sie auch keine Preiserhöhungen ankündigen???
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 00:43:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Oft werden Preiserhoehungen nicht extra angekuendigt, da der Abonnent das ja an der Rechnung sieht (und es schlecht fuer`s Marketing waere ;). Man hat aber das Recht bei einer Preiserhoehung sofort zu kuendigen, auch wenn es sich um einen 1-Jahresvertrag oder Ähnliches handelt, da sich der Vertragsinhalt geaendert hat.

      Und wenn Du Dich gleich nach Erhalt der ersten hoeheren Rechnung an den Verlag wendest und sagst, dass Du mit der Preiserhoehung nicht einverstanden bist und die Zeitschrift nicht weiter beziehen willst, kriegst Du normalerweise auch den erhoehten Preis rueckerstattet. Allerdings musst Du Dich - wie gesagt - gleich nach Erhalt der Rechnung an den Verlag wenden, da das Schweigen sonst als Einverstaendnis angesehen wird und es dann schwieriger wird, eine Rueckerstattung durchzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 21:24:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ KKub

      ok, Rechnungen schickt der Verein ja grundsätzlich nicht, also müßte ich mich auf die letzte Abbuchung beziehen...

      Und bei einer Preiserhöhung kann man also definitiv fristlos kündigen?


      Grüße
      tomsch
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 13:37:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn Du gleich nach der Preiserhoehung kuendigst, ja.

      Wie gesagt, das ist eine Aenderung des Vertragsinhaltes... sonst koennte ja jeder Aboservice einfach mal den Preis pro Ausgabe auf 1000 EUR erhoehen und der Kunde muesste bezahlen, weil er nicht aus dem Jahresvetrag rauskommt.


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