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    Zeitungsabo / Prämie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.04 10:12:33 von
    neuester Beitrag 09.12.04 15:05:57 von
    Beiträge: 16
    ID: 931.848
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      schrieb am 02.12.04 10:12:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mir wurde telefonisch das Abonnement einer Tageszeitung unterbreitet. In diesem Zusammenhang wurde mir eine Prämie in Höhe von 50 € (Verrechnungsscheck) zugesichert. Es sei allerdings in Deutschland verboten, diesen V-Scheck auf meinen Namen auszustellen. Ich sollte stattdessen eine Person, mit genauer Namens- und Adressangabe, meines Vertrauens benennen. Der Scheck würde dann auf diese Person ausgestellt. Meine Fragen:
      1. Welche deutsche Rechtsvorschrift (vielleicht Zugabenverordnung?) verbietet das Ausstellen des Prämienschecks auf meinen Namen?
      2. Wenn es tatsächlich verboten ist, ist dann der Umweg über eine Vertauensperson (Strohmann) nicht illegal und müsste mindestens eine Abmahnung nach sich ziehen?
      3. Steckt dahinter eine raffinierte Methode zur Neubeschaffung von möglichen Adressen (die der Vertrauensperson) für weitere Zeitungsabos?

      MfG
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:17:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, aber














































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      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:27:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dein Nickname sagt ja schon alles.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:31:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie gesagt: Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber Es ist AUSGEMACHTER Bullshit, dass der Scheck nicht auf Dich ausgestellt werden darf !!! :rolleyes:

      Es ist NATÜRLICH nur eine ganz BILLIGE (und keineswegs raffinierte) Masche, um an Adressen zu kommen!
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:36:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Abonnement und der Wwerber dürfen nicht identisch sein - steht ja auf jeder x- beliebigen Zeitungswerbung.
      Der Verlag würde sich strafbar machen, daher die "Vertrauensperson".
      Machen viele so, kein Problem.

      Dr. Ecksau hat null Ahnung:p

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      schrieb am 02.12.04 10:51:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Wenn Du mir jetzt noch einen Grund für ein solches Verbot und den entsprechenden Gesetzestext nennst, hast Du mich überzeugt.;)
      Wenn ich doch jetzt z.B.: einen Vertrag mit Premiere abschliesse, kann ich ja einen Monat lang das gesamte Programm für umme schauen. Und das Abo geht ja auch auf meinen Namen. Ist ja auch eine Form von Prämie. Und ob die jetzt in Form eines Schecks, kostenlosen Ausgaben einer Zeitschrift, oder wie bei Premiere erfolgt, dürfte ja wohl schnurzegal sein. ;)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:57:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      PS.: Ausserdem hat er ja nirgendwo geschrieben, dass es die WERBEprämie sei, sondern nur: In diesem Zusammenhang wurde mir eine Prämie in Höhe von 50 € (Verrechnungsscheck) zugesichert.;)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:59:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Mühe mache ich mir nicht:D

      Dein Premiere- Beispiel machen die Verlage auch (kostenloses oder kostengünstiges Schnupperabo - ist auch legitim. Auch kann der erste Monat kostenlos sein, wenn ein zeitlich gefaßter Vertrag geschlossen wird.
      Verboten ist jedoch eine Werbeprämie an den Abonnenten zu zahlen - basta:p
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:04:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Hallo ? McFly ? Jemand zuhause ? *Toc toc toc*


      Hier steht nirgendwo etwas davon, dass es eine WERBEprämie ist !!! Im Falle von WERBEprämien gebe ich Dir recht, da ist es ja logisch und nachvollziehbar, dass der neue Abonent nicht die Prämie des Werbers einstreichen darf. HIERVON ist aber in diesem Fall nicht die Rede!!!! (Höchstens, der merowinger hat sich nicht korrekt ausgedrückt ;) )
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:08:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja wo ist eigentlich der merowinger?
      Wir reißen uns hier den Arsch auf, kloppen uns fast und der schert sich nicht um seinen Thread!
      Unglaublich:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:16:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es ist kein Probe- und kein Werbeabo und niemand hat mich für das Abo beworben. Es ist ein normales Zeitungsabo mit 12 Monaten Laufzeit.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:18:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      So ein Sack! :mad: :laugh: :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:21:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Versmann (bzgl. #11 vom merowinger)

      :p Nänänänänääääähnäh !!!! :p




      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:24:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Genug jetzt, ich krieg das schon noch raus. Konzentriert euch wieder auf den Markt. Der DAX ist losgegangen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:01:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Antwort der Verbraucherzentrale ist da.

      1. Die Änderungen in der Zugabenverordnung bzw. dem Rabattgesetz, lassen sehr wohl die direkte Prämienauszahlung an den Abonnenten -ohne "Umweg" über eine Vertrauensperson- zu.

      2. Der Umweg über die Vertrauensperson dient ausschließlich der Adressenbeschaffung und ist somit illegal. Diese unseriöse Praxis der Werber ist den Verlagen i.d.R. bekannt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:05:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      :D Na also! Mein Gefühl für Recht und Ordnung hat mich mal wieder nicht im Stich gelassen :D

      Danke, dass Du die Antwort auch hier reingestellt hast :)


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