Zeitungsabo / Prämie - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.12.04 10:12:33 von
neuester Beitrag 09.12.04 15:05:57 von
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ID: 931.848
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Hallo,
mir wurde telefonisch das Abonnement einer Tageszeitung unterbreitet. In diesem Zusammenhang wurde mir eine Prämie in Höhe von 50 € (Verrechnungsscheck) zugesichert. Es sei allerdings in Deutschland verboten, diesen V-Scheck auf meinen Namen auszustellen. Ich sollte stattdessen eine Person, mit genauer Namens- und Adressangabe, meines Vertrauens benennen. Der Scheck würde dann auf diese Person ausgestellt. Meine Fragen:
1. Welche deutsche Rechtsvorschrift (vielleicht Zugabenverordnung?) verbietet das Ausstellen des Prämienschecks auf meinen Namen?
2. Wenn es tatsächlich verboten ist, ist dann der Umweg über eine Vertauensperson (Strohmann) nicht illegal und müsste mindestens eine Abmahnung nach sich ziehen?
3. Steckt dahinter eine raffinierte Methode zur Neubeschaffung von möglichen Adressen (die der Vertrauensperson) für weitere Zeitungsabos?
MfG
mir wurde telefonisch das Abonnement einer Tageszeitung unterbreitet. In diesem Zusammenhang wurde mir eine Prämie in Höhe von 50 € (Verrechnungsscheck) zugesichert. Es sei allerdings in Deutschland verboten, diesen V-Scheck auf meinen Namen auszustellen. Ich sollte stattdessen eine Person, mit genauer Namens- und Adressangabe, meines Vertrauens benennen. Der Scheck würde dann auf diese Person ausgestellt. Meine Fragen:
1. Welche deutsche Rechtsvorschrift (vielleicht Zugabenverordnung?) verbietet das Ausstellen des Prämienschecks auf meinen Namen?
2. Wenn es tatsächlich verboten ist, ist dann der Umweg über eine Vertauensperson (Strohmann) nicht illegal und müsste mindestens eine Abmahnung nach sich ziehen?
3. Steckt dahinter eine raffinierte Methode zur Neubeschaffung von möglichen Adressen (die der Vertrauensperson) für weitere Zeitungsabos?
MfG
Sorry, aber
Dein Nickname sagt ja schon alles.
Wie gesagt: Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber Es ist AUSGEMACHTER Bullshit, dass der Scheck nicht auf Dich ausgestellt werden darf !!!
Es ist NATÜRLICH nur eine ganz BILLIGE (und keineswegs raffinierte) Masche, um an Adressen zu kommen!
Es ist NATÜRLICH nur eine ganz BILLIGE (und keineswegs raffinierte) Masche, um an Adressen zu kommen!
Der Abonnement und der Wwerber dürfen nicht identisch sein - steht ja auf jeder x- beliebigen Zeitungswerbung.
Der Verlag würde sich strafbar machen, daher die "Vertrauensperson".
Machen viele so, kein Problem.
Dr. Ecksau hat null Ahnung
Der Verlag würde sich strafbar machen, daher die "Vertrauensperson".
Machen viele so, kein Problem.
Dr. Ecksau hat null Ahnung
#5
Wenn Du mir jetzt noch einen Grund für ein solches Verbot und den entsprechenden Gesetzestext nennst, hast Du mich überzeugt.
Wenn ich doch jetzt z.B.: einen Vertrag mit Premiere abschliesse, kann ich ja einen Monat lang das gesamte Programm für umme schauen. Und das Abo geht ja auch auf meinen Namen. Ist ja auch eine Form von Prämie. Und ob die jetzt in Form eines Schecks, kostenlosen Ausgaben einer Zeitschrift, oder wie bei Premiere erfolgt, dürfte ja wohl schnurzegal sein.
Wenn Du mir jetzt noch einen Grund für ein solches Verbot und den entsprechenden Gesetzestext nennst, hast Du mich überzeugt.
Wenn ich doch jetzt z.B.: einen Vertrag mit Premiere abschliesse, kann ich ja einen Monat lang das gesamte Programm für umme schauen. Und das Abo geht ja auch auf meinen Namen. Ist ja auch eine Form von Prämie. Und ob die jetzt in Form eines Schecks, kostenlosen Ausgaben einer Zeitschrift, oder wie bei Premiere erfolgt, dürfte ja wohl schnurzegal sein.
PS.: Ausserdem hat er ja nirgendwo geschrieben, dass es die WERBEprämie sei, sondern nur: In diesem Zusammenhang wurde mir eine Prämie in Höhe von 50 € (Verrechnungsscheck) zugesichert.
Die Mühe mache ich mir nicht
Dein Premiere- Beispiel machen die Verlage auch (kostenloses oder kostengünstiges Schnupperabo - ist auch legitim. Auch kann der erste Monat kostenlos sein, wenn ein zeitlich gefaßter Vertrag geschlossen wird.
Verboten ist jedoch eine Werbeprämie an den Abonnenten zu zahlen - basta
Dein Premiere- Beispiel machen die Verlage auch (kostenloses oder kostengünstiges Schnupperabo - ist auch legitim. Auch kann der erste Monat kostenlos sein, wenn ein zeitlich gefaßter Vertrag geschlossen wird.
Verboten ist jedoch eine Werbeprämie an den Abonnenten zu zahlen - basta
#8
Hallo ? McFly ? Jemand zuhause ? *Toc toc toc*
Hier steht nirgendwo etwas davon, dass es eine WERBEprämie ist !!! Im Falle von WERBEprämien gebe ich Dir recht, da ist es ja logisch und nachvollziehbar, dass der neue Abonent nicht die Prämie des Werbers einstreichen darf. HIERVON ist aber in diesem Fall nicht die Rede!!!! (Höchstens, der merowinger hat sich nicht korrekt ausgedrückt )
Hallo ? McFly ? Jemand zuhause ? *Toc toc toc*
Hier steht nirgendwo etwas davon, dass es eine WERBEprämie ist !!! Im Falle von WERBEprämien gebe ich Dir recht, da ist es ja logisch und nachvollziehbar, dass der neue Abonent nicht die Prämie des Werbers einstreichen darf. HIERVON ist aber in diesem Fall nicht die Rede!!!! (Höchstens, der merowinger hat sich nicht korrekt ausgedrückt )
Ja wo ist eigentlich der merowinger?
Wir reißen uns hier den Arsch auf, kloppen uns fast und der schert sich nicht um seinen Thread!
Unglaublich
Wir reißen uns hier den Arsch auf, kloppen uns fast und der schert sich nicht um seinen Thread!
Unglaublich
Es ist kein Probe- und kein Werbeabo und niemand hat mich für das Abo beworben. Es ist ein normales Zeitungsabo mit 12 Monaten Laufzeit.
So ein Sack!
@Versmann (bzgl. #11 vom merowinger)
Nänänänänääääähnäh !!!!
Nänänänänääääähnäh !!!!
Genug jetzt, ich krieg das schon noch raus. Konzentriert euch wieder auf den Markt. Der DAX ist losgegangen.
Die Antwort der Verbraucherzentrale ist da.
1. Die Änderungen in der Zugabenverordnung bzw. dem Rabattgesetz, lassen sehr wohl die direkte Prämienauszahlung an den Abonnenten -ohne "Umweg" über eine Vertrauensperson- zu.
2. Der Umweg über die Vertrauensperson dient ausschließlich der Adressenbeschaffung und ist somit illegal. Diese unseriöse Praxis der Werber ist den Verlagen i.d.R. bekannt.
1. Die Änderungen in der Zugabenverordnung bzw. dem Rabattgesetz, lassen sehr wohl die direkte Prämienauszahlung an den Abonnenten -ohne "Umweg" über eine Vertrauensperson- zu.
2. Der Umweg über die Vertrauensperson dient ausschließlich der Adressenbeschaffung und ist somit illegal. Diese unseriöse Praxis der Werber ist den Verlagen i.d.R. bekannt.
Na also! Mein Gefühl für Recht und Ordnung hat mich mal wieder nicht im Stich gelassen
Danke, dass Du die Antwort auch hier reingestellt hast
Danke, dass Du die Antwort auch hier reingestellt hast
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