checkAd

    Ebay- Spassbieter - KFZ € 24.000,--, Grundsatzurteile - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.04 14:25:23 von
    neuester Beitrag 23.12.04 16:32:59 von
    Beiträge: 19
    ID: 938.516
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.750
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:25:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe vor einigen Monaten einen fast neuen Lieferwagen bei Ebay für € 24.000,-- versteigert.

      Der Ersteigerer hat sich trotz mehrfacher Mahnungen über den Ebay-Namen nicht gemeldet, die angegebene Tel.-Nr. war falsch.

      Ich habe nunmehr über die Staatsanwaltschaft den richtigen Namen und die richtige Adresse herausbekommen.
      Ich verlange von diesem Spassbieter 30% des Ersteigerungspreises.
      Ein Schreiben von mir blieb ohne Antwort.Ich möchte jetzt klagen.

      Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. kennt jemand Urteile in ähnlicher Richtung ?

      Vielen Dank im voraus !

      Gruss

      Oberhof
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:31:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      warum 30prozent?
      und was sagt dein anwalt zu der sache?
      kannst ja mal hier schauen,da hab ich mal was gelesen...

      http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=8
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:36:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      mti Spassbietern muss man sich leider sehr häufig bei Ebay auseinandersetzen.

      Ich würde mir in Deinem Fall nicht zu grosse Hoffnung machen, da der Bieter sicher nicht unter seinem Namen geboten hat, insofern dürfte es kaum möglich sein, den wahren Bieter herauszufinden ( evtl vielleicht über die IP, aber wenn er aus einem I Net Cafe geboten hat, sieht es auch schlecht aus )

      Wahrscheinlich bist Du besser beraten das FZG umgehend nochmal einzustellen, denn bis ein verwertbares Ergebnis vorliegt geht viel Zeit ins Land und Dein Wagen wird sicher nicht mehr wert.


      Ich würde den Wagen schnellstmöglich wieder verkaufen und dann ggf. Schadensersatz von dem Spassbieter verlangen, wenn er jemals ermittelt werden kann


      Aber ohne RA kommst Du ohnehin nicht aus
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:39:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      *3

      wie ich sagte, habe ich über die staatsanwaltschaft den richtigen namen und die richtige adresse.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:42:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hast du schon im ebay-Forum nachgeschaut? Das ist ziemlich riesig und behandelt wahrscheinlich auch das Thema Spaßbieter.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:44:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      übrigens, die staatsanwaltschaft hat mir zwar namen und adresse gegeben, greift aber erst ein, wenn ich den betrag vergeblich eingeklagt habe.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:48:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      WWW.RUSSENINKASSO.DE

      DAS IST DIE ANTWORT.

      THUM :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:51:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mal ernsthaft, wer ein fast nagelneues Auto bei Ebay versteigert, ist selbst schuld!
      Ebay ist klasse, wenn es darum geht, seinen Keller aufzuräumen, aber ein fast nagelneues Auto?
      Dafür gibt es spezielle Märkte!
      Probier es doch mal beim 2-höchsten Angebot, falls Sie es nicht selber sind;)

      Trotzdem viel Glück und ein frohes Weihnachtsfest
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:06:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hast Du den Lieferwagen privat oder für eine/Deine Firma versteigert? Sofern Du den Wagen nicht privat versteigert hast, wurde auf das Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hingewiesen?
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:18:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Fernabsatzgesetz hin und her, wenn der Bieter kein Geld hat, ist nichts zu holen!!!
      Je länger der Anbieter wartet, umso weniger kann er von einem fast nagelneuen Wagen sprechen.

      Nicht der Höchstbieter, sondern der, der am Meisten bezahlt ist Interessant.

      Nochmals, es gibt genug Märkte, wo das Fahrzeug gut präsentiert werden kann, wo ebenfalls geboten werden kann, bis man es verkauft hat, vorallem spart man sich Ärger und hohe Gebühren!

      Wie teuer war der Spaß jetzt?
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:22:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ 9

      es war ein privatverkauf.

      es geht eigentlich um die frage, was man in prozenten von einem spassbieter verlangen kann.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:31:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      wieso tust du dir den stress an ?
      wieso mailst du nicht wie grundsätzlich üblich den unterlegenen Zweithöchsten Bieter an ? Kann sich eh nur um 50 EUR Differenz handeln.
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:31:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      :laugh:Sie können Schadenersatz verlangen, können Sie Ihren Schaden beziffern? Warum verkaufen Sie das Fahrzeug nicht an den Zweithöchsten??? Gebotsunterschied z.b. 50,- und weitere IHnen entstandenen Schäden (wenn Sie Diese belegen können)???
      lohnt sich der Aufwand???
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:37:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Artikelnummer ???:look:
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:49:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hier gehts ums Prinzip, so viel steht fest! Mach den Typen fertig, verklag ihn auf Vertragserfüllung UND Schadensersatz!

      Anwaltskosten und Gerichtskosten kommen für den Prozessverlierer ohnehin noch hinzu!

      Kann dir leider nur zum Thema Personensuche folgenden Link geben

      http://www.andreas-loeb.de/index.html

      aber das hat sich ja sowieso schon erledigt...
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 15:51:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ 15

      danke, das habe ich auch vor !

      keider gab es keinen zweitbieter, sondern der typ war der einzige bieter.

      gruss


      oberhof
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 16:19:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      @oberhof

      Bitte laß uns am Verlauf teilhaben und berichte uns im Forum, es geht um große Prinzipien, DANKE:yawn:

      Ich selber bin leider kein Anwalt, aber sobald ich einen Provisionsvertrag mit meinem Anwalt abgeschlossen habe, werde ich Ihn Dir empfehlen!;)
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 16:32:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      einfach nochmal verkaufen und gut is!!!

      30% ist ja lachhaft!!!

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 16:32:59
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ebay- Spassbieter - KFZ € 24.000,--, Grundsatzurteile