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    BFH prüft Verbot der Verrechnung von Speku-Verlusten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.04 19:49:05 von
    neuester Beitrag 31.12.04 13:13:30 von
    Beiträge: 15
    ID: 938.810
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      schrieb am 26.12.04 19:49:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      BUNDESFINANZHOF Anhängiges Verfahren, IX R 45/04 (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2004)

      Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - Sind die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften entgegen der Vorschrift des 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Jahr ihrer Entstehung sofort mit den aus anderen Einkunftsarten (selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) erwirtschafteten positiven Einkünften verrechenbar - Verstößt § 23 Abs. 1 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und Art. 14 GG?


      -- Zulassung durch FG --


      Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

      EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14

      Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 15.9.2004 (7 K 1268/03)
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      schrieb am 26.12.04 20:08:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Macht Euch keine zu großen Hoffnungen. Die Entscheidungsbegründung des FG Köln in http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_04/03k1268… ist richtig, lückenlos und nachvollziehbar!
      Avatar
      schrieb am 26.12.04 22:34:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 07:04:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es mag sein, dass die Erfolgsaussichten bescheiden sind. Man kann sich aber zur Begründung eines Einspruchs auf dises Verfahren berufen und Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 08:40:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ merlone

      "Macht Euch keine zu großen Hoffnungen. Die Entscheidungsbegründung des FG Köln in http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_04/03k1268… ist richtig, lückenlos und nachvollziehbar!"

      FALSCH.

      Denn das Gericht argumentiert hauptsächlich damit, dass man "Gewinne" ja über die Jahresfrist schieben könne, diese dann steuerfrei seien und dieses Verfahren bei anderen Einkunftsarten nicht möglich ist und SOMIT Spekueinkünfte auch nicht mit den anderen verglkeichbar seien. Also deshalb kein Verstoß gg. Art 3 GG.

      HA, HA...sagt der Fachmann

      WIR Spekulanten wissen natürlich, dass es LEIDER nicht "möglich ist" Buchgewinne, die man meinetwegen nach 5 Monaten zu verzeichnen hat, "über die Jahresfrist zu schieben", denn oft werden aus Gewinnen Verluste...Selbst einen Tag vor Ablauf der Frist kann eine negative Unternehmensmeldung zu einem Kursrutsch führen. SOMIT ist das (Haupt-!)Argument des FG Köln NICHT stichhaltig und abzulehnen.

      Fazit:

      Klage wird Erfolg haben.

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      schrieb am 27.12.04 15:20:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Baron:
      Es sind aber durchaus Steuergestaltungen möglich in der Art, dass Papiere gekauft werden, die sich je nach der Entwicklung des Underlying gegenläufig entwickeln und dasjenige Papier, das sich negativ entwickelt, zwecks Schmälerung der Einkünfte aus nicht/selbständiger Arbeit, Gewerbe, Kapital vor Jahresablauf zu verkaufen und das andere, das sich positiv entwickelt, über die Jahresfrist zu "retten". Bei einewm Erfolg der Klage wäre mit einem Angebot maßgeschneiderter Finanzinstrumente zu rechnen.
      Daher: Erfolg eher unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 17:16:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das FG Berlin hat im Urteil vom 22.6.04 wie das FG Köln entschieden. Die Begründung ist weniger überzeugend als die der Kölner Richter (die sich übrigens mehrmals auf Tipke beru-fen).
      Die Berliner Richter prüften auch, ob 2000 erzielte Spekugewinne verfassungsgemäß seien und bejahten diese Frage.
      Revision unter Az des BFH IX R 31/04.

      ME sind die Chancen auf Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten äußerst gering.

      Wer damit rechnet, noch irgendwann nach 2003 Spekugewinne einzufahren, sollte Verluste aus 1999 bis 2003 schnellstens bestandskräftig werden lassen.
      Sollten nämlich Spekugewinne in diesen Jahren verfassungswidrig sein (Chance mE 50/50), sind auch nicht bestandskräftig festgestellte Verluste in der Regel weg.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 21:32:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Althor:
      Die Berliner Richter prüften auch, ob 2000 erzielte Spekugewinne verfassungsgemäß seien und bejahten diese Frage.

      Die Verfassungsmäßgigkeit von Speku-Gewinnen wurde niemals bezweifelt, fraglich ist dagegen, ob die Besteuerung der Speku-Gewinne verfassungsgemäß erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 06:38:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ NATALY:
      aus realisierten Verlusten an der Börse ist mir ein Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG verblieben.

      Siehst Du eine Möglichkeit für mich als steuerzahlendem Freiberufler eine legale Steuergestaltungsmöglichkeit quasi mit Gegengeschäft den Verlustvortrag noch nutzen zu können?

      Es wäre immerhin ein geringer Trost.

      Mit Dank F.
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 11:16:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Flipper:
      Du kannst den Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.04 19:41:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Nataly,

      im aktuellen Bundessteuerblatt (Nr. 22 Teil 1) ist ein BMF-Schreiben (BMF-Schreiben vom 29.11.2004 - IV C 8 - S 2225 - 5/04) aufgeführt, das auf der Seite des BMF nicht aufgeführt wird. Hast Du vielleicht eine andere Möglichkeit an dieses Schreiben zu kommen??? Es geht da wohl auch um den Verlustabzug bei EST § 23........

      Schließt sich die Frage an: Gibt es BMF-Schreiben, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind???

      Viele Grüße und vielen Dank

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 30.12.04 19:57:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Verlustabzug nach § 10d EStG - Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung des § 10d EStG bei besonderen Verrechnungsbeschränkungen (§ 2b EStG, § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 sowie den Sätzen 3 bis 5 und 6 bis 8 EStG - § 22 Nr. 2, 3 und § 23 EStG)
      (BMF-Schreiben vom 29.11.2004 - IV C 8 - S 2225 - 5/04)
      DB 2004 S. 2611

      Das Schreiben ist in der Fachzeitschrift "Der Betrieb" (DB) Jg. 2004, Seite 2611 zu finden.
      Avatar
      schrieb am 30.12.04 20:03:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Harald:
      Ich meine, mich dunkel erinnern zu können, dieses BMF-Schreiben auf der BMF-Website gesehen zu haben.
      Möglicherweise steckt ein Fehler drin und es wurde zurückgezogen?
      Avatar
      schrieb am 30.12.04 20:09:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Harald:
      Ich denke, die breite Öffentlichkeit nimmt BMF-Schreiben nicht zur Kenntnis. Du solltest nicht von Dir auf andere schließen.
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 13:13:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      ......danke Nataly. Bei der Gelegenheit wünsche ich Dir einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr.......

      HaraldSM


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