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    HV Protokoll - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.05 13:10:29 von
    neuester Beitrag 05.01.05 15:23:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 940.919
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      Avatar
      schrieb am 05.01.05 13:10:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie gewünscht für Euro2006....
      ------------------------------------------















      The 4th PixelFloor
      Avatar
      schrieb am 05.01.05 13:54:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      S.2 Herr Dr. Kahrmann, Seite 2 :D


      "

      Paragraph 105 Aktiengesetz:

      Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat

      (1) Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied, dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokurist oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter der Gesellschaft sein.
      (2) Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum, höchstens für ein Jahr, kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von fehlenden oder behinderten Vorstandsmitgliedern bestellen. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig, wenn dadurch die Amtszeit insgesamt ein Jahr nicht übersteigt. Während ihrer Amtszeit als Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern können die Aufsichtsratsmitglieder keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ausüben. Das Wettbewerbsverbot des § 88 gilt für sie nicht.

      "

      :laugh:

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich nicht vorstellen kann, dass es bald eine lex Kahrmann geben wird)
      Avatar
      schrieb am 05.01.05 14:59:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      @4. Etage: Danke!

      @all: zumindest am 30.12.2003 galt also §105 (2) AktG für Hr. Dr. Kahrmann. Eine Meldung, daß er aus dem AR ausgeschieden ist, gibt es nicht. Spätestens seit dem 10.12.2004 also ist er nicht mehr Vorstand - es gibt weder eine erneute Ernennung noch eine Meldung, daß er endgültig aus dem AR ausgeschieden ist.

      Mir ist aber etwas anderes aufgefallen (manches dauert eben):

      (2) Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum, [...]

      steht in diesem Absatz - in der Adhoc ist von dieser Beschränkung nicht die Rede. Muß wahrscheinlich auch nicht sein.

      Was mich aber interessieren würde: was steht denn in diesem AR-Beschluß über den Zeitraum, für den Hr. Dr. Kahrmann in den Vorstand entsandt wurde? Und warum wurde das am 10.12.03 nicht mit eingetragen?

      Kann sich dazu mal jemand vom AR der CBB äußern?
      Avatar
      schrieb am 05.01.05 15:06:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dazu jetzt wieder eine bösartige Unterstellung, quasi eine Hexenjagd mit unlauteren Mitteln:

      " Die ganzen Aktienrechtsexperten im AR, zum damaligen Zeitpunkt insbesondere der Herr Hocker von der DSW als Vorsitzender, werden wahrscheinlich versäumt haben dazu einen entsprechenden Beschluß zu fassen. Und demnach ist die Sache wohl auch nicht hinreichend protokolliert.

      Und jetzt wird es schwierig ein solches Protokoll nachträglich anzufertigen . "

      Gruß
      Eustach :D
      (der hofft, dass der Herr Hocker auch schon Post bekommen hat, hinsichtlich der Erinnerung an Aufsichtsratspflichten)
      Avatar
      schrieb am 05.01.05 15:20:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Übrigens, vielleicht sollte man mal dem Richter am Registergericht einen Hinweis auf § 105 AktG geben, auf das notarielle Protokoll der HV (dort S.2) und den Rechtspfleger, der angeblich ja dem Dr. K. noch eine Frist eingeräumt hat, die Sache mit dem Vorstandsmandat in Ordnung zu bringen.

      Der Richter läuft nämlich sonst wohl mit seiner Anordnung wegen der "erforderlichen Schritte für eine HV" ins Leere.

      Wo Herr Dr. Kahrmann doch im Moment gar nicht mehr Vorstand sein darf.

      Und wo es da so Probleme mit protokollierten Aufsichtsratsbeschlüssen geben sollte (hinsichtlich der vorher festgelegten Zeiten für ein aus dem AR entsendeten Vorstand, der darüber hinaus (wie weiter vorne in
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
      nachgewiesen) nicht davor zurückscheut den Richter zu belügen. :mad:

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich langsam fragt, in welchem Rechtsstaat er denn lebt)

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      Avatar
      schrieb am 05.01.05 15:23:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Eustach,

      Du bist hoffentlich nicht ein Wiedergänger von Heinrich Institoris oder Jakob Sprenger, die 1487 den mittelalterlichen Bestseller "Malleus maleficarum" (besser bekannt als "Der Hexenhammer") veröffentlichten?

      :laugh::laugh::laugh:

      SCNR


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