Wie Eigenheimzulage bekommen?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.01.05 14:23:42 von
neuester Beitrag 11.01.05 12:57:08 von
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Hi @all
hätte mal ne Frage.
Ein Bekannter und seine Freundin!(nicht Ehefrau) wollen ein Haus bauen. Sie bringt das Grundstück ein (aus elterlichem Besitz), er stemmt die Kosten fürs Haus. Er liegt über der Bemessungsgrenze, d.h. er bekommt keine Eigenheimzulage.
Sie studiert, bekommt Bafög und soll als Bauherr(in) eingetragen sein (bzw. ist schon als Antragsteller(in).
Kann Sie trotzdem Eigenheimzulage beantragen auch wie Sie nachweislich keinen Cent zum Haus bezahlt???
Danke schon mal..
Dago
hätte mal ne Frage.
Ein Bekannter und seine Freundin!(nicht Ehefrau) wollen ein Haus bauen. Sie bringt das Grundstück ein (aus elterlichem Besitz), er stemmt die Kosten fürs Haus. Er liegt über der Bemessungsgrenze, d.h. er bekommt keine Eigenheimzulage.
Sie studiert, bekommt Bafög und soll als Bauherr(in) eingetragen sein (bzw. ist schon als Antragsteller(in).
Kann Sie trotzdem Eigenheimzulage beantragen auch wie Sie nachweislich keinen Cent zum Haus bezahlt???
Danke schon mal..
Dago
Hallo,
also die Bauherrin bekommt die Eigenheimzulage!
MfG
Ehjay
also die Bauherrin bekommt die Eigenheimzulage!
MfG
Ehjay
@Ehjay
auch wenn Sie nachweislich! nicht einen Cent am Haus bezahlt??
Danke
Dago
auch wenn Sie nachweislich! nicht einen Cent am Haus bezahlt??
Danke
Dago
Die Rechnungen müssen auf Sie ausgestellt werden, das Finanzamt fordert einen Nachweis über 100.000,- € an Rechnungen.
die ganzen Unterlagen müssen beim Finanzamt mit den Anträgen eingereicht werden.
Wenn Sie Dir auf die Schliche kommen wird es übel!
Würde eher nicht versuchen zu bescheißen, zumal Du ja ohnehin genug Schotter Einkommen hast um alleine schon über der Bemessungsgrenze zu liegen.
Wenn Sie Dir auf die Schliche kommen wird es übel!
Würde eher nicht versuchen zu bescheißen, zumal Du ja ohnehin genug Schotter Einkommen hast um alleine schon über der Bemessungsgrenze zu liegen.
Wie wär`s, wenn der Bekannte seiner Freundin ein Darlehen mit Hypothek (vielleicht € 150.000,-) gewährt? Sie kann zahlen, und er hat sogar eine Sicherheit im Fall einer ganz unwahrscheinlichen Trennung.
Dann muß aber SIE an IHN zahlen und wer zahlt an die Bank?
@Ehjay #4
aber Sie kann die Rechnungen nicht begleichen, das müsste er tun, was wiederum einer Schenkung gleichkäme und besteuert werden müsste.
@Woddy #5
mir könne Sie nicht auf die Schliche kommen, ich hab ein Haus und Eigenheimzulage
hier gehts wirklich um den Bekannten.
Das mit dem Dahrlehen hat ich auch schon überlegt, nur wie soll seine Freundin vom Bafög dieses Dahrlehen bezahlen???
Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro wären das bei "freundschaftlichen" 3% schon 4.500 Euro Zinsen p.a. ohne Tilgung.
Oder doch heiraten
Keiner nen wirklichen Gestesblitz oder ne "legale" Gesetzeslücke??
Dago
aber Sie kann die Rechnungen nicht begleichen, das müsste er tun, was wiederum einer Schenkung gleichkäme und besteuert werden müsste.
@Woddy #5
mir könne Sie nicht auf die Schliche kommen, ich hab ein Haus und Eigenheimzulage
hier gehts wirklich um den Bekannten.
Das mit dem Dahrlehen hat ich auch schon überlegt, nur wie soll seine Freundin vom Bafög dieses Dahrlehen bezahlen???
Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro wären das bei "freundschaftlichen" 3% schon 4.500 Euro Zinsen p.a. ohne Tilgung.
Oder doch heiraten
Keiner nen wirklichen Gestesblitz oder ne "legale" Gesetzeslücke??
Dago
Bevor wir lange aneinander vorbeireden:
1) Ist das Grundstück auf den Namen der Freundin eingetragen?
2) Hat der Bekannte das Geld für den Hausbau beisammen?
Man kann sowohl Zins- als auch Tilgunsaussetzung für einen beliebigen Zeitraum vereinbaren.
1) Ist das Grundstück auf den Namen der Freundin eingetragen?
2) Hat der Bekannte das Geld für den Hausbau beisammen?
Man kann sowohl Zins- als auch Tilgunsaussetzung für einen beliebigen Zeitraum vereinbaren.
Grundstück ist auf sie eingetragen.
Die Kohle hat er nicht bar auf der Kante.
Dago
Die Kohle hat er nicht bar auf der Kante.
Dago
Dann nimmt sie eine Hypothek von einer Bank. Der Bekannte bürgt und zahlt. Möglicherweise mit einem Umweg über ihr Konto. Sicherheit ist dann schwieriger.
Die Frau hat einen Anspruch auf Eigenheimzulage http://www.bmvbw.de/Eigenheimzulagengesetz-.457.htm
Sie erfüllt die Voraussetzungen
mit Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses
und Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen ("Einkunftsgrenzen"), bis zu denen die Förderung beansprucht werden kann, beziehen sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren und liegen bei der Summe der positiven Einkünfte
von 70.000 € für Ledige
Die Grundförderung beträgt
sowohl bei Neubauten als auch bei Kauf einer Gebrauchtimmobilie 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden sowie Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden) bis zu einer Höhe von maximal 125.000 €
Sie erfüllt die Voraussetzungen
mit Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses
und Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen ("Einkunftsgrenzen"), bis zu denen die Förderung beansprucht werden kann, beziehen sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren und liegen bei der Summe der positiven Einkünfte
von 70.000 € für Ledige
Die Grundförderung beträgt
sowohl bei Neubauten als auch bei Kauf einer Gebrauchtimmobilie 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden sowie Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden) bis zu einer Höhe von maximal 125.000 €
friseuse
macht also 1250 euro x 8 Jahre
macht also 1250 euro x 8 Jahre
Wenn die Rechnungen auf sie ausgestellt werden und sie als Eigentümerin im GB steht, kann sie sich schon mal auf das Bafög-Amt freuen. Aber 01.04.05 haben sämtliche Ämter Zugriff auf alle Bankdaten in Deutschland.
Das Bafög kenne ich nicht mit genauem Wortlaut. Wahrscheinlich ist aber eine überschuldete Immobilie kein Vermögen. In diese Richtung würde eine Hypothek des Freundes im 2. Rang gehen. Damit hätte der Freund sogar eine schwache Sicherheit.
Also 150 T€ von der Bank im 1. Rang. Der Freund bürgt. Dieses Geld kann die Freundin verbauen. 150 T€ vom Freund im 2. Rang. Nur auf dem Papier, Zins und Tilgung beginnen in 4 Jahren.
Also 150 T€ von der Bank im 1. Rang. Der Freund bürgt. Dieses Geld kann die Freundin verbauen. 150 T€ vom Freund im 2. Rang. Nur auf dem Papier, Zins und Tilgung beginnen in 4 Jahren.
Art,
das mit der E.. ist so in Butter. Putzig ist die Kombination Grundstück#10 und Bafög http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap06_04.php das sieht heikel aus
das mit der E.. ist so in Butter. Putzig ist die Kombination Grundstück#10 und Bafög http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap06_04.php das sieht heikel aus
Friseuse,
noch putziger wäre es, wenn die Studentin nebenberuflich ein Gewerbe ausübt bzw. freiberuflich tätig ist, z.B. bei Ihrem Freund oder einem Freund vom Freund. Dann könnte sie neben der evtl. Eigenheimzulage nämlich die Vorsteuer auf sämtliche Herstellungskosten ziehen und die Rückzahlung dürfte bald nur noch max. 40% betragen über 20 Jahre verteilt. Viel besser als Eigenheimzulage
Ciao
Art
noch putziger wäre es, wenn die Studentin nebenberuflich ein Gewerbe ausübt bzw. freiberuflich tätig ist, z.B. bei Ihrem Freund oder einem Freund vom Freund. Dann könnte sie neben der evtl. Eigenheimzulage nämlich die Vorsteuer auf sämtliche Herstellungskosten ziehen und die Rückzahlung dürfte bald nur noch max. 40% betragen über 20 Jahre verteilt. Viel besser als Eigenheimzulage
Ciao
Art
Na dann mal Danke an alle.
Werd euch weiter Berichten wie es ausgegangen ist.
Dago
Werd euch weiter Berichten wie es ausgegangen ist.
Dago
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