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    Wie Eigenheimzulage bekommen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.05 14:23:42 von
    neuester Beitrag 11.01.05 12:57:08 von
    Beiträge: 18
    ID: 942.112
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      Avatar
      schrieb am 10.01.05 14:23:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi @all

      hätte mal ne Frage.

      Ein Bekannter und seine Freundin!(nicht Ehefrau) wollen ein Haus bauen. Sie bringt das Grundstück ein (aus elterlichem Besitz), er stemmt die Kosten fürs Haus. Er liegt über der Bemessungsgrenze, d.h. er bekommt keine Eigenheimzulage.
      Sie studiert, bekommt Bafög und soll als Bauherr(in) eingetragen sein (bzw. ist schon als Antragsteller(in).

      Kann Sie trotzdem Eigenheimzulage beantragen auch wie Sie nachweislich keinen Cent zum Haus bezahlt???

      Danke schon mal..

      Dago
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 14:27:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      also die Bauherrin bekommt die Eigenheimzulage!

      MfG

      Ehjay
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 14:32:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Ehjay

      auch wenn Sie nachweislich! nicht einen Cent am Haus bezahlt??

      Danke

      Dago
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 14:34:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Rechnungen müssen auf Sie ausgestellt werden, das Finanzamt fordert einen Nachweis über 100.000,- € an Rechnungen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 14:48:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      die ganzen Unterlagen müssen beim Finanzamt mit den Anträgen eingereicht werden.
      Wenn Sie Dir auf die Schliche kommen wird es übel!

      Würde eher nicht versuchen zu bescheißen, zumal Du ja ohnehin genug Schotter Einkommen hast um alleine schon über der Bemessungsgrenze zu liegen.

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      Avatar
      schrieb am 10.01.05 15:28:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie wär`s, wenn der Bekannte seiner Freundin ein Darlehen mit Hypothek (vielleicht € 150.000,-) gewährt? Sie kann zahlen, und er hat sogar eine Sicherheit im Fall einer ganz unwahrscheinlichen Trennung.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 15:32:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann muß aber SIE an IHN zahlen und wer zahlt an die Bank?
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 16:07:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Ehjay #4

      aber Sie kann die Rechnungen nicht begleichen, das müsste er tun, was wiederum einer Schenkung gleichkäme und besteuert werden müsste.

      @Woddy #5

      mir könne Sie nicht auf die Schliche kommen, ich hab ein Haus und Eigenheimzulage;)

      hier gehts wirklich um den Bekannten.

      Das mit dem Dahrlehen hat ich auch schon überlegt, nur wie soll seine Freundin vom Bafög dieses Dahrlehen bezahlen???

      Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro wären das bei "freundschaftlichen" 3% schon 4.500 Euro Zinsen p.a. ohne Tilgung.

      Oder doch heiraten:confused:

      Keiner nen wirklichen Gestesblitz oder ne "legale" Gesetzeslücke??

      Dago
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 16:25:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bevor wir lange aneinander vorbeireden:

      1) Ist das Grundstück auf den Namen der Freundin eingetragen?
      2) Hat der Bekannte das Geld für den Hausbau beisammen?

      Man kann sowohl Zins- als auch Tilgunsaussetzung für einen beliebigen Zeitraum vereinbaren.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 16:32:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Grundstück ist auf sie eingetragen.

      Die Kohle hat er nicht bar auf der Kante.

      Dago
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 16:49:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Dann nimmt sie eine Hypothek von einer Bank. Der Bekannte bürgt und zahlt. Möglicherweise mit einem Umweg über ihr Konto. Sicherheit ist dann schwieriger.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 17:01:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Frau hat einen Anspruch auf Eigenheimzulage http://www.bmvbw.de/Eigenheimzulagengesetz-.457.htm

      Sie erfüllt die Voraussetzungen:eek:

      mit Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses:look:

      und Einkommensgrenzen

      Die Einkommensgrenzen ("Einkunftsgrenzen"), bis zu denen die Förderung beansprucht werden kann, beziehen sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren und liegen bei der Summe der positiven Einkünfte

      von 70.000 € für Ledige :eek:

      Die Grundförderung beträgt

      sowohl bei Neubauten als auch bei Kauf einer Gebrauchtimmobilie 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden sowie Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden) bis zu einer Höhe von maximal 125.000 €:eek:
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 08:38:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      friseuse

      macht also 1250 euro x 8 Jahre
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 09:32:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn die Rechnungen auf sie ausgestellt werden und sie als Eigentümerin im GB steht, kann sie sich schon mal auf das Bafög-Amt freuen. Aber 01.04.05 haben sämtliche Ämter Zugriff auf alle Bankdaten in Deutschland. ;)
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 12:10:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Bafög kenne ich nicht mit genauem Wortlaut. Wahrscheinlich ist aber eine überschuldete Immobilie kein Vermögen. In diese Richtung würde eine Hypothek des Freundes im 2. Rang gehen. Damit hätte der Freund sogar eine schwache Sicherheit.

      Also 150 T€ von der Bank im 1. Rang. Der Freund bürgt. Dieses Geld kann die Freundin verbauen. 150 T€ vom Freund im 2. Rang. Nur auf dem Papier, Zins und Tilgung beginnen in 4 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 12:50:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Art,

      das mit der E.. ist so in Butter. Putzig ist die Kombination Grundstück#10 und Bafög:eek: http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap06_04.php das sieht heikel aus:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 12:57:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Friseuse,

      noch putziger wäre es, wenn die Studentin nebenberuflich ein Gewerbe ausübt bzw. freiberuflich tätig ist, z.B. bei Ihrem Freund oder einem Freund vom Freund. Dann könnte sie neben der evtl. Eigenheimzulage nämlich die Vorsteuer auf sämtliche Herstellungskosten ziehen und die Rückzahlung dürfte bald nur noch max. 40% betragen über 20 Jahre verteilt. Viel besser als Eigenheimzulage :laugh:

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 12:57:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Na dann mal Danke an alle.:kiss:

      Werd euch weiter Berichten wie es ausgegangen ist.

      Dago


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