unter freunden, rechtliche vereinigung, eure hilfe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.05 20:20:21 von
neuester Beitrag 24.01.05 13:00:43 von
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ID: 946.161
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hallo
es geht darum unter 5 freunden einen rechtlichen zusammenschluss zu gründen !!
vielleicht kauft sich der eine oder andere zusätzlich ein die mitgliederzahl kann steigen bis auf 10 !!
gekauft wird gebäude + stall + grundstück
50 % bar 5 mitglieder
50 % kredit miet-einahmen
+ monatliche betragszahlungen 5 mitglieder
Kaufwert der Immoblien 70 000 euro
diese vereinigung kauft nicht nur zusammen Immobilien sonder auch aktien usw.
wir haben auch letztes Jahr zusammen gespendet, geschäftsreisen getätigt, Urlaubsreisen,
aber auch Partys, Veranstaltungen wurden organisiert
nur alle konnten dies nie richtig geldent machen !!
ein verein ? nur was passiert mit gewinnen ??
eine gGmBH ? schön und gut aber nur spenden macht auch kein spass !!
GmBH oder gar eine AG ??
danke für eure Hilfe .....
es geht darum unter 5 freunden einen rechtlichen zusammenschluss zu gründen !!
vielleicht kauft sich der eine oder andere zusätzlich ein die mitgliederzahl kann steigen bis auf 10 !!
gekauft wird gebäude + stall + grundstück
50 % bar 5 mitglieder
50 % kredit miet-einahmen
+ monatliche betragszahlungen 5 mitglieder
Kaufwert der Immoblien 70 000 euro
diese vereinigung kauft nicht nur zusammen Immobilien sonder auch aktien usw.
wir haben auch letztes Jahr zusammen gespendet, geschäftsreisen getätigt, Urlaubsreisen,
aber auch Partys, Veranstaltungen wurden organisiert
nur alle konnten dies nie richtig geldent machen !!
ein verein ? nur was passiert mit gewinnen ??
eine gGmBH ? schön und gut aber nur spenden macht auch kein spass !!
GmBH oder gar eine AG ??
danke für eure Hilfe .....
GmbH
GbR eins von beiden!
Grüssle
PWER
GbR eins von beiden!
Grüssle
PWER
hmmm welche geschäftstätigkeiten sollte ich dann angeben ?
eine gbr klingt vernünftiger ....
zumindest gegenüber der bank !!
eine gbr klingt vernünftiger ....
zumindest gegenüber der bank !!
also,
ihr seit schon mal per Definition ne gbr. Was soll den der Zweck von dieser "Unternehmung" sein. Hört sich für mich irgendwie nach nem Swingerclub an. Da wäre dann Vereinsgründung sinnig. Wenn es professionel geführt werden soll GmbH.
Gruß Kai
ihr seit schon mal per Definition ne gbr. Was soll den der Zweck von dieser "Unternehmung" sein. Hört sich für mich irgendwie nach nem Swingerclub an. Da wäre dann Vereinsgründung sinnig. Wenn es professionel geführt werden soll GmbH.
Gruß Kai
schau mal ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §705ff.
Dort steht alles zur GbR.
Es ist ein verfolgter "gemeinsamer Zweck" nötig.
Gemeinsamer Zweck kann alles mögliche sein.
Dort steht alles zur GbR.
Es ist ein verfolgter "gemeinsamer Zweck" nötig.
Gemeinsamer Zweck kann alles mögliche sein.
Vorsicht mit der GbR! Speziell bei Veranstaltungen ist die gesamtschuldnerisch-solidarische Haftung ein gefährliches Thema.
Angenommen, jemand fällt durch Eure Schuld (mangelnde Absicherung) bei einer Veranstaltung aus dem Fenster und ist querschnittsgelähmt.
Jetzt kann er sich seine Rente vom reichsten holen und der muss es sich von den anderen wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn nicht er es zu vertreten hatte, sondern z.B. der ärmste. In der GbR haftet Ihr alle mit Eurem gesamten Privatvermögen. Und das schlimme: Ihr seid jetzt eine GbR. Um das zu ändern, müsstet Ihr einen Verein oder eine GmbH gründen.
Gruß, Mucker
Angenommen, jemand fällt durch Eure Schuld (mangelnde Absicherung) bei einer Veranstaltung aus dem Fenster und ist querschnittsgelähmt.
Jetzt kann er sich seine Rente vom reichsten holen und der muss es sich von den anderen wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn nicht er es zu vertreten hatte, sondern z.B. der ärmste. In der GbR haftet Ihr alle mit Eurem gesamten Privatvermögen. Und das schlimme: Ihr seid jetzt eine GbR. Um das zu ändern, müsstet Ihr einen Verein oder eine GmbH gründen.
Gruß, Mucker
Zu #7:
Es gibt Haftpflichtversicherungen für solche Fälle.
Es gibt Haftpflichtversicherungen für solche Fälle.
@Nataly: Klar, aber gegen Dummheit oder grobe Fahrlässigkeit kann man sich nicht versichern.
# 1: Aus steuerlicher Sicht würde ich adhoc die Gewinnerzielungsabsicht bezweifeln. Damit ist alles Liebhaberei und steuerlich irrelevant. Sofern steuerlich Einkünfte erzielt werden, handelt es sich mit einiger Sicherheit um eine GbR. Der Sachverhalt gibt allerdings dazu noch nicht viel her.
Gruß
Gruß
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