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    unter freunden, rechtliche vereinigung, eure hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.05 20:20:21 von
    neuester Beitrag 24.01.05 13:00:43 von
    Beiträge: 10
    ID: 946.161
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      Avatar
      schrieb am 21.01.05 20:20:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo

      es geht darum unter 5 freunden einen rechtlichen zusammenschluss zu gründen !!
      vielleicht kauft sich der eine oder andere zusätzlich ein die mitgliederzahl kann steigen bis auf 10 !!

      gekauft wird gebäude + stall + grundstück
      50 % bar 5 mitglieder
      50 % kredit miet-einahmen
      + monatliche betragszahlungen 5 mitglieder

      Kaufwert der Immoblien 70 000 euro

      diese vereinigung kauft nicht nur zusammen Immobilien sonder auch aktien usw.
      wir haben auch letztes Jahr zusammen gespendet, geschäftsreisen getätigt, Urlaubsreisen,
      aber auch Partys, Veranstaltungen wurden organisiert
      nur alle konnten dies nie richtig geldent machen !!


      ein verein ? nur was passiert mit gewinnen ??
      eine gGmBH ? schön und gut aber nur spenden macht auch kein spass !!

      GmBH oder gar eine AG ??

      danke für eure Hilfe .....
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 20:44:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      GmbH

      GbR eins von beiden!

      Grüssle

      P:cool:WER
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 21:18:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      hmmm welche geschäftstätigkeiten sollte ich dann angeben ?

      eine gbr klingt vernünftiger ....
      zumindest gegenüber der bank !!
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 16:04:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 19:54:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      also,

      ihr seit schon mal per Definition ne gbr. Was soll den der Zweck von dieser "Unternehmung" sein. Hört sich für mich irgendwie nach nem Swingerclub an. Da wäre dann Vereinsgründung sinnig. Wenn es professionel geführt werden soll GmbH.

      Gruß Kai

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      Avatar
      schrieb am 22.01.05 19:56:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      schau mal ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §705ff.
      Dort steht alles zur GbR.
      Es ist ein verfolgter "gemeinsamer Zweck" nötig.
      Gemeinsamer Zweck kann alles mögliche sein.:D
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 20:02:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vorsicht mit der GbR! Speziell bei Veranstaltungen ist die gesamtschuldnerisch-solidarische Haftung ein gefährliches Thema.

      Angenommen, jemand fällt durch Eure Schuld (mangelnde Absicherung) bei einer Veranstaltung aus dem Fenster und ist querschnittsgelähmt.

      Jetzt kann er sich seine Rente vom reichsten holen und der muss es sich von den anderen wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn nicht er es zu vertreten hatte, sondern z.B. der ärmste. In der GbR haftet Ihr alle mit Eurem gesamten Privatvermögen. Und das schlimme: Ihr seid jetzt eine GbR. Um das zu ändern, müsstet Ihr einen Verein oder eine GmbH gründen.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 20:08:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #7:
      Es gibt Haftpflichtversicherungen für solche Fälle.
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 20:16:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Nataly: Klar, aber gegen Dummheit oder grobe Fahrlässigkeit kann man sich nicht versichern.
      Avatar
      schrieb am 24.01.05 13:00:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 1: Aus steuerlicher Sicht würde ich adhoc die Gewinnerzielungsabsicht bezweifeln. Damit ist alles Liebhaberei und steuerlich irrelevant. Sofern steuerlich Einkünfte erzielt werden, handelt es sich mit einiger Sicherheit um eine GbR. Der Sachverhalt gibt allerdings dazu noch nicht viel her.

      Gruß


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