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    Fehler im Testament .. Folgen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.05 19:38:24 von
    neuester Beitrag 27.03.05 00:50:24 von
    Beiträge: 23
    ID: 967.519
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      schrieb am 20.03.05 19:38:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leider mal wieder eine Frage zum Thema Testament und das liebe Geld. Wie stellt sich die rechtliche Lage, wenn der Verstorbene in seinem (nicht notariell hinterlegtem) Testament an die liebe Verwandschaft statt 12/12 (zwölf/zwölftel) 13 /12 (dreizehn/zwölftel) verteilt. Wird das Testament dadurch ungültig ?? Habe von der Materie leider gar keine Ahnung. Meinungen willkommen, vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 19:49:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      ungültig nicht,aber es wird dann versucht das alle erben sich auf die 13-teilung einigen.

      dazu werden alle zu einem "klärungstermin" am gericht geladen.
      wenn nur einer nicht damit einverstanden ist wird es kompliziert.
      im normalfall tritt dann die normale erbfolge in kraft da das eigentliche testament nicht notariell ist.

      das sind aber nur meine erfahrungen aus einem selbst erlebten fall,kein anspruch darauf dass immer so gehandelt wird.

      in meinem fall gab es ebenfalls ein nicht notarielles,handgeschriebenes testament.
      auch hier gab es ein riesen theater wegen einem kleinen "schreibfehler"...

      meine tante "vermachte" mir da ihre gesammten "pfandbriefe".
      meiner schwester "vermachte" sie ihre einbauküche.

      da vor gericht das wort "vermachen" nicht gültig ist (sie hätte "vererben" schreiben müssen) wurde alles durch zwei geteilt.
      :D
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 20:55:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      @schromic:
      Für eine seriöse Beurteilung müßte der komplette Wortlaut des Testaments gepostet werden.
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 22:30:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      @DerArbeitslose - interessanter Hinweis, danke.
      @NATALY - da ich nur der Enkel bin, kenne ich das Testament nicht .. mal davon abgesehen würde ich es hier bei w:o auch nie posten.
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 22:45:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      genau.
      sprich mit niemand darüber und zeige es niemand !
      glaube und traue niemanden,ganz besonders nicht hier in so einem forum !

      wenn es um viel genug geht dass es sich lohnt,geh sofort zu einem anwalt der sich mit erbschaftsrecht auskennt und lass dich beraten !

      sprich aber besonders darüber das du dich beraten lässt mit absolut niemand ! auch nicht mit deiner familie und anderen erben.

      interessant wird es wenn du geld oder andere große werte erbst,da lernst du mal den staat und seine möglichkeiten kennen.das is echt lustig...

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      Avatar
      schrieb am 20.03.05 23:33:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 4

      ...dann wird sich leider nicht allzuviel dazu sagen lassen und es bleibt bei den tatsächlich sehr interessanten Ausführungen unter #2...
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 07:09:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich muss nataly recht geben und schromic hätte sich diesen thread auch sparen können...selbst der beste anwalt kann nicht umfassend und gut beraten, wenn man ihm wesentliches verschweigt...ein testament kann immer nur dann beurteilt werden, wenn man den genauen vollen wortlaut kennt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 08:19:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1:

      Ist doch ganz einfach !

      Macht die Regierung doch auch so. Sie nimmt 12/12 ein und gibt 13/12 aus.

      Am besten mal Schröder, Eichel, Trittin und Konsorten befragen !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 11:38:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #1:
      Sollte z.B. der Verstorbene im Testament bestimmt haben:

      "Meine Tochter Anna bekommt 6/12 des Erbes und meine Tochter Berta bekommt 7/12" dann würde sich mE auch die Frage nach der Testierfähigkeit des Verstorbenen stellen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 11:47:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9:


      Zumindest wenn die PISA-Generation testerfähig wird,
      müssen wir und wohl daran gewöhnen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 08:18:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ohne die sinnvollen Bemerkungen von #3-#10 aufheben zu wollen, verweise ich auf § 2090 BGB: Ist die Summe der Anteile größer als 1 werden die Anteile entsprechend gekürzt. Wenn man sagt, dass jedes "seiner Kinder, Enkelkinder", Frau X und die Stiftung Y je 1/12 erhalten soll und später ein weiteres Enkelkind hinzukommt kann es eben 13/12 geben.

      In #2 steht IMHO Blödsinn drin. Selbstverständlich kennt das BGB "Vermächtnisse" (§§ 2147ff). Das Verb "vererben" gibt es vermutlich auch nicht im BGB sondern es wird immer(?) nur "bedacht". Außerdem gibt es immer noch die Generalklausel des § 2084, die im Zweifelsfall sagt, man soll das Testament so auslegen, dass es wirksam ist.

      Nataly (#9), die Berta sollte halt die größere Hälfte bekommen :-).
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:29:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      BGB § 2090 Minderung der Bruchteile

      Ist jeder der eingesetzten Erben auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt und übersteigen die Bruchteile das Ganze, so tritt eine verhältnismäßige Minderung der Bruchteile ein.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:30:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Anscheinend gab es auch vor "Pisa" schon Probleme mit der Bruchrechnung.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:36:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #1:
      Das Testament dürfte allein wegen der Tatsache, dass sich die Bruchteile auf mehr als das Ganze aufaddieren, nicht ungültig sein. Folge ist lediglich, dass ein Erbteil von 100.000 Euro auf 100.000 x 13/12 reduziert wird.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:45:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #2:
      Das "Nachlassgericht" ist kein Richter iS des Richergesetzes, sondern ein Rechtspfleger (in Ba-Wü Notar). Möglicherweise beabsichtigte die Tante ja tatsächlich eine Erbeinsetzung, dies würde aber nicht dazu führen, dass an Stelle der Regelung durch das Testament die gesetzliche Regelung trifft. Vielmehr würde das Testament durchgeführt mit der Maßgabe, dass der Begriff "Vermächtnis" durch den Begriff "Erbteil" ersetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:56:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      BGB § 2087 Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände

      (1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist.

      (2) Sind dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:56:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14:

      dass ein Erbteil von 100.000 Euro auf 100.000 x 13/12 reduziert

      Verstehe ich nicht!

      100.000 x 13/12 ist doch mehr als 100.000 und nicht weniger !

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:17:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      ..statt 1/12, 1/13 Anteil ?
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 12:36:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #17:
      Hast recht. Der Minderungsfaktor beträgt natürlich 12: 13.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 12:41:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      12:13 = 0,92307
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 21:34:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      erstmal vielen dank allen die sich hier in diese gesprächsrunde eingebracht haben .. die realität ist doch erschreckend einfach, dem gericht ist es völlig egal, wer wieviel erbt WENN sich die familie geeinigt hat (hat sie). der inhalt vom testament ist dadurch fast gegenstandslos .. ".. das können sie in der familie regeln wie sie wollen .." ich habe das was mir zustand bekommen, bin aber sehr verwundert, wie wenig wert doch auf den letzten willen des verstorbenen letztendlich gelegt wird.
      Avatar
      schrieb am 25.03.05 20:34:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ schromic

      Wieso erschreckend? Versteh ich nicht. :confused:


      Wenn sich alle geeinigt haben, warum soll sich dann noch der "allmächtige Staat" in die Sache einmischen?


      Wenn sich, obwohl sich alle einig sind, jetzt noch der Staat einmischen würde, das wäre wirklich erschreckend.
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 00:50:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      @IgnatzWrobe

      erschreckend ist vielleicht nicht der richtige ausdruck, verwundert bin ich, daß letztendlich das testament und damit der wille des verstorbenen in den hintergrund tritt wenn sich die erben halt auf eine andere regelung verständigen .. wozu mache ich da noch ein testament (das war mein hintergrundgedanke, da kann ich ja gleich reinschreiben: "teilt euch alles gerecht auf oder einigt euch irgendwie").


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