AWD-ANGEBOTE: Gut oder schlecht? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.04.05 15:50:28 von
neuester Beitrag 17.04.05 20:50:56 von
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Ich nochmal!
Wie schon in einem anderen Thread heute erwähnt, bin ich momentan damit beschäftigt, die für mich passende Baufinanzierung zu finden.
Habe u. a. auch über einen Bekannten ein Angebot vom AWD eingeholt. Allerdings habe ich aber schon mehrfach viele schlechte Sachen über den AWD (und seine Vermittler bzw. deren Arbeitsweisen) gehört, so dass ich momentan recht unsicher bin, ob ich bei denen unterschreiben kann/soll.... Die bieten für 15 Jahre mit 4,3% jedoch die besten Konditionen (Hausbank 4,65%!) Habt ihr evtl. Erfahrungen? Was meint ihr....?
Danke für eure Hilfe!
Gruß,
HEITI
Wie schon in einem anderen Thread heute erwähnt, bin ich momentan damit beschäftigt, die für mich passende Baufinanzierung zu finden.
Habe u. a. auch über einen Bekannten ein Angebot vom AWD eingeholt. Allerdings habe ich aber schon mehrfach viele schlechte Sachen über den AWD (und seine Vermittler bzw. deren Arbeitsweisen) gehört, so dass ich momentan recht unsicher bin, ob ich bei denen unterschreiben kann/soll.... Die bieten für 15 Jahre mit 4,3% jedoch die besten Konditionen (Hausbank 4,65%!) Habt ihr evtl. Erfahrungen? Was meint ihr....?
Danke für eure Hilfe!
Gruß,
HEITI
Grundsätzlich würde ich mich vom AWD immer beraten lassen. Aber nur, damit ich Vergleichsangebote habe. Danach gehe mit deinem Angebot zu den Banken und sage, macht es mir billiger.Und die machen es dir sicher billiger.
Die kassieren von den Banken schöne Vermittlungsprovsionen. Diese kannst du ohne Probleme bei den meisten Banken dann wegverhandeln. ( Bearbeitungsgebühr des Kredites usw.)
Wenn du es nirgends billiger bekommst, und die Bank auch gut ist, dann kannst du jedoch auch ohne Probleme unterschreiben, da AWD nur Vermittler ist,und tw. durch große Volumen die sie bei verschiedenen Banken finanzieren gute Konditionen bekommen.
Bei mir wares jedoch so, das es mir dann die Hausbank billiger gemacht hat.
Immer inklusive aller Nebenkosten vergleiche, kleiner Tipp. Denn 1% Bearbeitungsentgeltmehr am Anfang zu zahlen schmerzt sehr
Grüße und viel Erfolg,
Newbe
Die kassieren von den Banken schöne Vermittlungsprovsionen. Diese kannst du ohne Probleme bei den meisten Banken dann wegverhandeln. ( Bearbeitungsgebühr des Kredites usw.)
Wenn du es nirgends billiger bekommst, und die Bank auch gut ist, dann kannst du jedoch auch ohne Probleme unterschreiben, da AWD nur Vermittler ist,und tw. durch große Volumen die sie bei verschiedenen Banken finanzieren gute Konditionen bekommen.
Bei mir wares jedoch so, das es mir dann die Hausbank billiger gemacht hat.
Immer inklusive aller Nebenkosten vergleiche, kleiner Tipp. Denn 1% Bearbeitungsentgeltmehr am Anfang zu zahlen schmerzt sehr
Grüße und viel Erfolg,
Newbe
Hi
Habe da sehr gute Bekannte die sich sicherer bei AWD fühlten als selbst zu rechnen. Das Ende der Geschichte wird wohl bald eingeläutet.
Nur eine Seite auf die Schnelle. Ansonsten Googlen
http://www.awd-aussteiger.de/forum/index.php
Vor einem Jahr scheiterte die Klage des AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) gegen die Inhaberin der Domain awd-aussteiger.de, worunter ein Forum über den AWD läuft (OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003, Az.: 3 U 117/03). Da das nicht klappte, wandte sich das Unternehmen gegen die Nutzung der Domain awd-aussteiger.us und war damit vor dem OLG Hamburg (Urteil vom 23.04.2004, Az.: 3 U 65/04) erfolgreich.
Die Entscheidungsgründe liegen nun vor.
Hintergrund für das Urteil ist folgender: Ein unzufriedener ehemaliger Vermittler des börsennotierten Finanzberaters AWD baute im Juli 2002 unter dem Namen awd-aussteiger.de ein Forum für Aussteiger aus dem Unternehmen auf, und berichtete dort über seine mehr als vierjährige Erfahrung mit dem AWD. Nach einem frischen Relaunch der Webseite im Dezember 2002 erging eine von AWD beantragte einstweilige Verfügung vom 17.12.2002 des LG Hamburg, und das Forum wurde geschlossen. Grund dafür waren nicht etwa kritische Inhalte, sondern eine vermeintliche Kennzeichenrechtsverletzung, die sich aus der Nutzung des Firmennamens AWD im Domain-Namen ergeben sollte. Das Verbot des LG Hamburg wurde vom OLG Hamburg am 18.12.2003 (Az.: 3U 117/03) aufgehoben, weil keine markenmäßige Nutzung des Kennzeichens »awd« vorlag. Der Betreiber durfte von da an die Domain awd-aussteiger.de als Internet-Adresse wieder nutzen.
In dem zweiten Verfahren, das sich gegen die Nutzung der Domain awd-aussteiger.us wandte, die nun von einem anderen Familienmitglied betrieben wurde, war die Klägerin erfolgreich. Das OLG Hamburg sieht die Entscheidung als Fortsetzung des Urteils vom 18.12.2003. Im Laufe des Prozesses übertrug der Domain-Inhaber die Domain auf den AWD, so dass das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Unterlassungsanspruch aus §§ 824, 826 BGB wegen Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts begründet gewesen wäre. Während die Domain awd-aussteiger.de im Hinblick auf die Verwendung eines AWD-kritischen Forums nicht zu beanstanden ist, sei für die Verwendung der .us-Domain kein schützenswertes Interesse des Domain-Inhabers erkennbar. Eine Begründung dazu bleibt das Gericht allerdings schuldig. Als zusätzlichen Grund führt das Gericht jedoch auf, dass »die deutschsprachig gebildete Domain für eine redliche Nutzung in den USA keinen plausiblen Sinn macht. […] Eine weitere AWD-abträgliche Domain erhöht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zum Nachteil der Antragstellerin nicht unerheblich und beeinträchtigt deren Wertschätzung.«
Also: ein Domain-Name reicht aus, um zu sagen, was zu sagen ist. Etwas anderes dürfte für einen ganz anderen Domain-Namen gelten, der auf den selben Inhalt verlinkt ist.
Habe da sehr gute Bekannte die sich sicherer bei AWD fühlten als selbst zu rechnen. Das Ende der Geschichte wird wohl bald eingeläutet.
Nur eine Seite auf die Schnelle. Ansonsten Googlen
http://www.awd-aussteiger.de/forum/index.php
Vor einem Jahr scheiterte die Klage des AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) gegen die Inhaberin der Domain awd-aussteiger.de, worunter ein Forum über den AWD läuft (OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003, Az.: 3 U 117/03). Da das nicht klappte, wandte sich das Unternehmen gegen die Nutzung der Domain awd-aussteiger.us und war damit vor dem OLG Hamburg (Urteil vom 23.04.2004, Az.: 3 U 65/04) erfolgreich.
Die Entscheidungsgründe liegen nun vor.
Hintergrund für das Urteil ist folgender: Ein unzufriedener ehemaliger Vermittler des börsennotierten Finanzberaters AWD baute im Juli 2002 unter dem Namen awd-aussteiger.de ein Forum für Aussteiger aus dem Unternehmen auf, und berichtete dort über seine mehr als vierjährige Erfahrung mit dem AWD. Nach einem frischen Relaunch der Webseite im Dezember 2002 erging eine von AWD beantragte einstweilige Verfügung vom 17.12.2002 des LG Hamburg, und das Forum wurde geschlossen. Grund dafür waren nicht etwa kritische Inhalte, sondern eine vermeintliche Kennzeichenrechtsverletzung, die sich aus der Nutzung des Firmennamens AWD im Domain-Namen ergeben sollte. Das Verbot des LG Hamburg wurde vom OLG Hamburg am 18.12.2003 (Az.: 3U 117/03) aufgehoben, weil keine markenmäßige Nutzung des Kennzeichens »awd« vorlag. Der Betreiber durfte von da an die Domain awd-aussteiger.de als Internet-Adresse wieder nutzen.
In dem zweiten Verfahren, das sich gegen die Nutzung der Domain awd-aussteiger.us wandte, die nun von einem anderen Familienmitglied betrieben wurde, war die Klägerin erfolgreich. Das OLG Hamburg sieht die Entscheidung als Fortsetzung des Urteils vom 18.12.2003. Im Laufe des Prozesses übertrug der Domain-Inhaber die Domain auf den AWD, so dass das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Unterlassungsanspruch aus §§ 824, 826 BGB wegen Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts begründet gewesen wäre. Während die Domain awd-aussteiger.de im Hinblick auf die Verwendung eines AWD-kritischen Forums nicht zu beanstanden ist, sei für die Verwendung der .us-Domain kein schützenswertes Interesse des Domain-Inhabers erkennbar. Eine Begründung dazu bleibt das Gericht allerdings schuldig. Als zusätzlichen Grund führt das Gericht jedoch auf, dass »die deutschsprachig gebildete Domain für eine redliche Nutzung in den USA keinen plausiblen Sinn macht. […] Eine weitere AWD-abträgliche Domain erhöht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zum Nachteil der Antragstellerin nicht unerheblich und beeinträchtigt deren Wertschätzung.«
Also: ein Domain-Name reicht aus, um zu sagen, was zu sagen ist. Etwas anderes dürfte für einen ganz anderen Domain-Namen gelten, der auf den selben Inhalt verlinkt ist.
#1
www.interhyp.de
www.interhyp.de
#1
4.14 % eff. für 15 jahre bei interhyp.
4.14 % eff. für 15 jahre bei interhyp.
Ich habe mir mal das Forum angeschaut jeder der sich das durchliesst lässt lieber die Finger von diesem Verein.
Tpyisch Strukki Vertrieb die können einen doch garnicht bestmöglich beraten. Das ist der Totale Schwachsinn die sind mehr mit rekrutieren Beschäftigt anstatt mit dem Arbeiten.
Tpyisch Strukki Vertrieb die können einen doch garnicht bestmöglich beraten. Das ist der Totale Schwachsinn die sind mehr mit rekrutieren Beschäftigt anstatt mit dem Arbeiten.
@heiti33415
Schau doch mal unter www.baugeld-vergleich.de nach, dort findest Du einen Vergleich von vielen Anbietern.
Dort habe ich mir einfach 5 Stück (die günstigsten) ausgesucht und um ein Angebot gebeten. Nach wenigen Tagen hatten sich alle Anbieter gemeldet und ein Angebot unterbreitet. Eine persönliche Beratung ist leider bei den meisten Anbietern nicht möglich, aber am Telefon bzw. per E-mail wurde ich von allen gut beraten so das es dann auch mit einem der Anbieter zum Abschluss kam.
Schau doch mal unter www.baugeld-vergleich.de nach, dort findest Du einen Vergleich von vielen Anbietern.
Dort habe ich mir einfach 5 Stück (die günstigsten) ausgesucht und um ein Angebot gebeten. Nach wenigen Tagen hatten sich alle Anbieter gemeldet und ein Angebot unterbreitet. Eine persönliche Beratung ist leider bei den meisten Anbietern nicht möglich, aber am Telefon bzw. per E-mail wurde ich von allen gut beraten so das es dann auch mit einem der Anbieter zum Abschluss kam.
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