Verlustvortrag von 2000 und 2001 noch nachträglich möglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.05.05 14:26:58 von
neuester Beitrag 05.05.05 11:44:52 von
neuester Beitrag 05.05.05 11:44:52 von
Beiträge: 21
ID: 978.816
ID: 978.816
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 544
Gesamt: 544
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
28.09.06, 14:49 | 313 | |
22.04.08, 12:27 | 289 | |
10.11.14, 14:54 | 288 | |
gestern 22:44 | 243 | |
heute 00:46 | 204 | |
31.10.09, 12:59 | 182 | |
heute 01:33 | 178 | |
gestern 14:57 | 173 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.722,00 | -0,22 | 160 | |||
2. | 2. | 10,550 | +2,23 | 86 | |||
3. | 3. | 171,89 | +1,53 | 77 | |||
4. | 4. | 5,1900 | +78,35 | 70 | |||
5. | 5. | 0,1960 | -9,68 | 66 | |||
6. | 6. | 13,110 | +41,73 | 54 | |||
7. | 7. | 30,45 | +74,40 | 45 | |||
8. | 8. | 0,1500 | -28,57 | 45 |
Hallo,
vorweg bin ein Riesenhornochse das ich keine Steuererklärungen im jahr 2000 und 2001 abgegeben habe und dort meine horrenden Börsenverluste angeben habe.
Also im Jahr 2000 habe ich rund 50000eur minus an der Börse mit OS gemacht und im jahr 2001 15000eur minus mit OS in diesen Jahren habe ich keine Steuererklärung abgebeben da ich mich noch in *Schulausbildung* befand und keine Einkünfte hatte.
Nun habe ich letztes Jahr rund 20000eur Gewinn gemacht wiederrum mit OS und dieses Jahr sind es schon 60000eur
besteht irgendeine Art der nachträglichen Verlustausweisung bzw nachträglichen Steuererklärung für 2000 und 2001? sodas ich ne winzige Chance hätte die Verluste vortragen zu können und mit den jetztigen Gewinnen verrechen könnte?
für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
vorweg bin ein Riesenhornochse das ich keine Steuererklärungen im jahr 2000 und 2001 abgegeben habe und dort meine horrenden Börsenverluste angeben habe.
Also im Jahr 2000 habe ich rund 50000eur minus an der Börse mit OS gemacht und im jahr 2001 15000eur minus mit OS in diesen Jahren habe ich keine Steuererklärung abgebeben da ich mich noch in *Schulausbildung* befand und keine Einkünfte hatte.
Nun habe ich letztes Jahr rund 20000eur Gewinn gemacht wiederrum mit OS und dieses Jahr sind es schon 60000eur
besteht irgendeine Art der nachträglichen Verlustausweisung bzw nachträglichen Steuererklärung für 2000 und 2001? sodas ich ne winzige Chance hätte die Verluste vortragen zu können und mit den jetztigen Gewinnen verrechen könnte?
für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
Deine Probleme aus der Schulzeit möchte ich haben (naja, eigentlich lieber nicht, aber deine "Probleme" aus der letzten Zeit)...
Ich kann ich dir aber leider nicht sachlich helfen.
Ich kann ich dir aber leider nicht sachlich helfen.
@Troyaner:
Wie kommt`s, dass Du keinen Steuerberater hast? Waere wohl mehr als angebracht bei den Betraegen, die Du umzusetzen scheinst.
Tip: Suche Dir nicht irgendeinen Steuerberater, sondern lasse Dir einen empfehlen - moeglichst von vertrauten Bekannten/Verwandten. Die Qualitaet von Steuerberatern ist leider aehnlich heterogen wie die vermeindliche Schoenheit einer Frau... von A bis Z alles dabei...
mfG
Wie kommt`s, dass Du keinen Steuerberater hast? Waere wohl mehr als angebracht bei den Betraegen, die Du umzusetzen scheinst.
Tip: Suche Dir nicht irgendeinen Steuerberater, sondern lasse Dir einen empfehlen - moeglichst von vertrauten Bekannten/Verwandten. Die Qualitaet von Steuerberatern ist leider aehnlich heterogen wie die vermeindliche Schoenheit einer Frau... von A bis Z alles dabei...
mfG
[posting]16.519.822 von Troyaner am 03.05.05 14:26:58[/posting]Warum gibst du nicht einfach Steuererklärungen für 2000 und 2001 ab ?
geht das denn jetzt noch?
[posting]16.524.485 von Troyaner am 03.05.05 20:58:31[/posting]Jep, die Festsetzungsfristen sind noch nicht
abgelaufen.
abgelaufen.
Zu #6:
Es muss aber damit gerechnet werden, dass vom Finanzamt die Ansicht vertreten wird, die Frist für die Antragsveranlagung (für 2001: 31.12.2003) sei abgelaufen.
Es muss aber damit gerechnet werden, dass vom Finanzamt die Ansicht vertreten wird, die Frist für die Antragsveranlagung (für 2001: 31.12.2003) sei abgelaufen.
[posting]16.525.758 von NATALY am 03.05.05 23:16:42[/posting]Nein, es ist keine Antragsveranlagung nach § 46 durchzuführen,
da er ja sonst überhaupt keine Einkünfte (und damit keine aus § 19) lt. #1 hatte.
(Außerdem wäre ich ein schlechter Ratgeber, wenn ich nicht aus einer Antragsveranlagung herauskäme!)
Die kurzen Fristen nach § 46 gelten daher nicht!
Also Steuererklärungen abgeben.
Es müssen dann Einkommsteuerbescheide 2000 und 2002 sowie
Verlustfeststellungsbescheide auf den 31.12.2000 und den 31.12.2001 ergehen.
da er ja sonst überhaupt keine Einkünfte (und damit keine aus § 19) lt. #1 hatte.
(Außerdem wäre ich ein schlechter Ratgeber, wenn ich nicht aus einer Antragsveranlagung herauskäme!)
Die kurzen Fristen nach § 46 gelten daher nicht!
Also Steuererklärungen abgeben.
Es müssen dann Einkommsteuerbescheide 2000 und 2002 sowie
Verlustfeststellungsbescheide auf den 31.12.2000 und den 31.12.2001 ergehen.
[posting]16.526.366 von BarnyXXL am 04.05.05 07:38:56[/posting]Sorry, sollte nicht 2002, sondern 2001 heissen!
Nachdem Troyaner in den betreffenden Jahren keine Einkünfte hatte, von denen ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, ist § 46 EStG hier nicht anzuwenden.
Einschlägig ist hier § 56 EStDV. Hieraus ergibt sich keine Pflichtveranlagung.
Einschlägig ist hier § 56 EStDV. Hieraus ergibt sich keine Pflichtveranlagung.
Ich stimme aber jedenfalls zu, dass Einkommensteuererklärungen für die betreffenden Jahre abgegeben werden sollten. Falls das Finanzamt Schwierigkeiten macht, kann Troyaner wieder posten.
[posting]16.526.580 von NATALY am 04.05.05 08:19:44[/posting]Einschlägig ist hier § 56 EStDV. Hieraus ergibt sich keine Pflichtveranlagung.
Stimmt so nicht ganz.
Aus § 56 ergibt sich, dass er nicht erklärungspflichtig ist, ist ja auch klar bei Verlusten.
Also: Erklärungen abgeben !
Stimmt so nicht ganz.
Aus § 56 ergibt sich, dass er nicht erklärungspflichtig ist, ist ja auch klar bei Verlusten.
Also: Erklärungen abgeben !
Aus § 56 ergibt sich, dass er nicht erklärungspflichtig ist, ist ja auch klar bei Verlusten.
Genau das habe ich in #12 Satz 3 auch gesagt.
Also: Erklärungen abgeben !
Das habe ich in #13 auch empfohlen.
Genau das habe ich in #12 Satz 3 auch gesagt.
Also: Erklärungen abgeben !
Das habe ich in #13 auch empfohlen.
@BarnyXXL:
Wie erreicht man, dass bei der Antwort so ein Hinweis erscheint:
Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.526.580 von NATALY am 04.05.05 08:19:44 ???
Wie erreicht man, dass bei der Antwort so ein Hinweis erscheint:
Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.526.580 von NATALY am 04.05.05 08:19:44 ???
@Nataly,
ich nehme mal an: klickst du auf "Antwort schreiben" in einem Posting, kommt automatisch der Bezug. Klickst du ganz unten auf "Antwort schreiben" kommt kein Bezug.
ich nehme mal an: klickst du auf "Antwort schreiben" in einem Posting, kommt automatisch der Bezug. Klickst du ganz unten auf "Antwort schreiben" kommt kein Bezug.
[posting]16.528.734 von Heckenrose am 04.05.05 11:31:39[/posting]@Heckenrose:
zusätzlich muss man noch ein Häkchen machen.
zusätzlich muss man noch ein Häkchen machen.
[posting]16.527.179 von NATALY am 04.05.05 09:21:22[/posting]Sorry, konnte nicht so schnell antworten, da ich nicht online war.
#17 ist richtig, Du musst dann auch noch die Checkbox "Antwort auf .." anklicken !
#17 ist richtig, Du musst dann auch noch die Checkbox "Antwort auf .." anklicken !
[posting]16.519.822 von Troyaner am 03.05.05 14:26:58[/posting]nur zur Info: schon einmal darüber nachgedacht, nur einen Verlustfeststellungsbescheid zu beantragen?
Der Verlustfeststellungsbescheid ist ein separater Verwaltungsakt, der unabhängig vom Steuerbescheid ist.
Also, diese Möglichkeit sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn deine ESt-Veranlagung, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt wird.
Der Verlustfeststellungsbescheid ist ein separater Verwaltungsakt, der unabhängig vom Steuerbescheid ist.
Also, diese Möglichkeit sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn deine ESt-Veranlagung, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt wird.
[posting]16.537.615 von steuerexperte am 05.05.05 11:24:55[/posting]Ergänzung: Auf Seite 1 des Mantelbogens ganz oben ist ja auch ein Kästchen wo angekreuzt werden kann:
Antrag auf Festellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Antrag auf Festellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
160 | ||
86 | ||
77 | ||
70 | ||
66 | ||
54 | ||
45 | ||
45 | ||
37 | ||
36 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
24 | ||
23 | ||
21 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 |