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    Frage zur Spekulationssteuer/Einkommenssteuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.05 21:47:45 von
    neuester Beitrag 05.05.05 11:24:14 von
    Beiträge: 9
    ID: 978.941
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      Avatar
      schrieb am 03.05.05 21:47:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gilt für offene Immobilien- und Geldmarktfonds auch die Spekulationsinsfrist? Müssen bei diesen Fondsarten Kursgewinne versteuert werden?
      Und wie sieht es bei Zertifikaten aus? Ich hatte 2001 ein Indexzertifikat gekauft und es 2004 verkauft. Kann ich den Verlust noch steuerlich geltend machen?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 22:04:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hatte 2001 ein Indexzertifikat gekauft und es 2004 verkauft. Kann ich den Verlust noch steuerlich geltend machen?
      NEIN.
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 23:36:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gewinne aus dem Geldmarktfonds müssen wie ganz normale Zinsen versteuert werden (außer bei ausländischen).
      Spekulationsfrist gibt es keine, da keine Spekulationsgewinne, -verluste möglich sind.

      Zertifikat stimme ich zu, Spekulationsgewinne, -verluste sind nur bei unter 1 Jahr Haltedauer steuerlich relevant.

      Immobilien kenne ich mich nicht aus.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 09:32:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Spekulationsfrist gilt für alle offenen Fonds: Ausserhalb der 1 Jahres-Haltefrist ist ein (immer möglicher!)Gewinn über 512,-€(Freibetrag) steuerpflichtig (EKST -persönl.Steuersatz)!
      Bei Zertifikaten kommt es darauf an, wie die Ausstattung ist. So sind z.B. Gewinne/-Verluste beiGarantiezertifaten während der gesamten Laufzeit steuerpflichtig (Finanzinnovationen).

      Verwechseln darf man den Spekulationsgewinn/-verlust aber nicht mit den jährlichen Ausschüttungen. Die sind über den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge anrechenbar .Wird dieser überschritten, muss man auf Ausschüttungen auch immer ZAST bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 09:34:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 ```Korrektur: natürlich "Innerhalb" der Spekulationsfrist von 1 Jahr....

      Sorry

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      schrieb am 04.05.05 13:35:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @4: Es ist kein Freibetrag, sondern ein Freigrenze, d.h. bei 512,01 Euro Spekulationsgewinn ist alles komplett zu versteuern, bei 511,99 nichts.
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 00:05:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei einem offenen Geldmarktfonds ist meiner Meinung nach ein Gewinn über 512 € nicht steuerpflichtig, wenn er unter 1370 € liegt und ein Freistellungsauftrag in dieser Höhe gesetzt ist.
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 11:23:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      nur zur Info: schon einmal darüber nachgedacht, nur einen Verlustfeststellungsbescheid zu beantragen?
      Der Verlustfeststellungsbescheid ist ein separater Verwaltungsakt, der unabhängig vom Steuerbescheid ist.
      Also, diese Möglichkeit sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn deine ESt-Veranlagung, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt wird.
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 11:24:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.537.601 von steuerexperte am 05.05.05 11:23:24[/posting]sorry - falscher Thread!


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