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    Arbeitslos und Prokurist ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.05.05 13:27:12 von
    neuester Beitrag 09.05.05 15:18:04 von
    Beiträge: 18
    ID: 979.902
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      Avatar
      schrieb am 09.05.05 13:27:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab da mal eine Frage zum Arbeitsrecht.
      Jemand ist Gesellschafter und Prokurist einer GmbH.
      Dieser Gesellschafter soll jetzt gekündigt werden, jedoch auf 165,- EUR geringfügig weiterbeschäftigt werden.

      Ist es rechtlich möglich, das unter diesen Umständen weiterhin die "Tätigkeit" als Prokurist von diesem Gesellschafter ausgeübt werden kann oder stört sich da die Arbeitsagentur dran???? :confused:

      Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann. Beim Amt wollte ich noch nicht nachfragen um "keine schlafenden Hunde zu wecken"

      Danke und Gruß
      Mask
      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 13:39:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das geht ohne Probleme, sofern es angegeben wird. Sofern tatsächlich nur eine geringfügige Beschäftgung ausgeübt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 13:43:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ach ja, mehr Kohle wäre auch möglich, da es dann aber angerechnet wird, ist das nicht sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 13:54:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Halloli,

      also so lange derjenige nicht über 15 Stunden in der Woche kommt, kann er so viel verdienen wie er mag, muß eben nur monatlich die Verdienstbescheinigung bein arbeitsamt bringen, und kann somit ALGI beziehen!!!!
      denn nur unter 15 stunden gilt: geringfügiges Einkommen!!!


      gruß frecher Typ
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:04:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      Das Problem ist nur, das alles über den Betrag von EUR 165,00 hinausgehende auf das ALG angerechnet wird. Macht also nicht wirklich Sinn mehr als EUR 165,- zu zahlen.

      Gruß Mask
      :)

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      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:06:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      hiii

      du kannst auch 300 Euro verdienen solange du unter 15 Stunden die woche bleibst!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:10:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]16.562.583 von derCharmante am 09.05.05 14:06:54[/posting]Aber der überschüssige Betrag wird doch dann auf das ALG angerechnet, oder????
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:12:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6
      Dann wird aber das ALG in dem Fall um EUR 135,- gekürzt (EUR 300,- abzgl. EUR 165,- Freibetrag) :cry:

      Gruß Mask
      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:25:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      hiii leute

      nein was wirklich wichtig ist, wieviel stunden ihr pro woche arbeitet (15), wenn ihr 300 euro im monat verdient aber nur 15 stunden die woche arbeitet, habt ihr auch die 300 euro im monat frei, muss aber vom arbeitgeber *monatlich* bescheinigt werden!!! und bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden!!!

      :D:D

      frecher
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:35:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      das glaub ich nicht!
      dann könnte man ja 1500 euro extra machen bei 100 euro stunde 15 stunden im monat?
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:39:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich nochmal,

      nein den arbeitgeber will ich sehen der dir 1500 euro im monat gibt und du gehst gerade mal 60 stunden im monat arbeiten, da fang ich sofort an :laugh::laugh::laugh:

      gruß frecher
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:41:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nebeneinkommen

      Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.

      Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

      Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet.

      Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

      Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.

      Quelle:
      Bundesagentur für Arbeit


      Gruß Mask
      :)
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:42:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      geeenau das meinte ich doch :D:D:D

      frecher
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:49:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13
      Und jetzt erkläre mir mal den Sinn, warum der AG "offiziell" mehr als EUR 165,- zahlen soll, wenn der geringfügig Beschäftigte den Betrag der über die EUR 165,- hinausgeht wieder vom ALG abgezogen bekommt. :confused::eek:
      Der AG zahlt ja auch noch die SV-Beiträge auf den gezahlten Betrag. Das bedeutet doch nur, weder der AG noch der AN haben was davon, wenn mehr als EUR 165,- gezahlt werden.:cry:

      Gruß Mask
      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 14:59:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      # 11
      1500/60 = 25 euro die stunde.
      ist doch nicht viel. machste witze?
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 15:00:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      nun,

      wenn der AG dir im monat 300 euro gibt, du gehst aber sagen wir mal 14 stunden die woche arbeiten, macht knapp 2,8 stunden pro tag arbeiten, (normal 8 stunden) hast du bracktisch einen freibetrag von 300 euro und nicht von 165 euro, aber wenn ich AG wäre würde ich niemandm der knapp 3 stunden pro tag arbeiten geht 300 euro im monat geben, du???

      :D:D:D

      frecher
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 15:01:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]16.562.867 von derCharmante am 09.05.05 14:39:35[/posting]den arbeitgeber will ich sehen der dir 1500 euro im monat gibt und du gehst gerade mal 60 stunden arbeiten

      das sind bei mir nicht mal ganz zwei tagessätze (brutto).
      warum soll das so abwegig sein?
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 15:18:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      # 17

      ich finde es auch durchaus realistisch.
      ich glaub derCharmante ist da nicht ganz vertraut mit den tagessätzen von freiberuflern.

      # 16 du rechnest da falsch.

      60 stunden im monat sind für z.b. freiberufler ca 6 tage.
      da kenne ich jede menge leute die nur 6 tage im monat arbeiten.


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