Effizientes Geldverdienen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.05 13:07:57 von
neuester Beitrag 18.06.05 13:32:59 von
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Eine kleine Geschichte
von Michael Vaupel, Trader`s Daily 16.6.05
Heute melde ich mich nur kurz zu Wort – und lasse dafür Trader`s Daily-Leser W. M. zu Wort kommen, der mir schreibt: "Ich lese täglich Ihre Börsengeschichten, aber so die richtigen Einnahmequellen haben Sie nicht drauf. Lesen Sie mal das Nachfolgende!"
(Die folgende Geschichte basiert auf einem Bericht des ZDF-Magazins FRONTAL):
So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.
Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1.100.018.000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer:
Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.
Viele Grüße,
Michael Vaupel
von Michael Vaupel, Trader`s Daily 16.6.05
Heute melde ich mich nur kurz zu Wort – und lasse dafür Trader`s Daily-Leser W. M. zu Wort kommen, der mir schreibt: "Ich lese täglich Ihre Börsengeschichten, aber so die richtigen Einnahmequellen haben Sie nicht drauf. Lesen Sie mal das Nachfolgende!"
(Die folgende Geschichte basiert auf einem Bericht des ZDF-Magazins FRONTAL):
So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.
Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1.100.018.000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer:
Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.
Viele Grüße,
Michael Vaupel
TRAURIG, wenn das wahr ist
.
Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft
beschwerlich.
Wilhelm Busch
Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft
beschwerlich.
Wilhelm Busch
die Story habe ich schon einmal irgendwo gelesen...und da hiess es, das FA habe sich mit dem Anwalt außergerichtlich geeinigt und es sei Stillschweigen vereinbart worden...vielleicht ist ihm lebenslange Steuerfreiheit zugesagt worden...
natürlich...
reine spekulation...
ich würd gern wissen ob die freundschaft der beiden durch ein kleines geschenk das rechtsanwalts an den rentner bestärkt wurde, oder ob der rentner allein dafür schon glücklich war, dass er keien ärger mehr mit der gesperrten karte hat
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