Wüstenrot & Württembergische AG (805100) (Seite 455)
eröffnet am 20.06.05 09:53:36 von
neuester Beitrag 10.05.24 11:38:59 von
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ISIN: DE0008051004 · WKN: 805100 · Symbol: WUW
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@Xena ... irgendwie mögen wir die selben Kisten ...gelle
Aufgepasst: Morgen, 12.01.06, hat die Wüstenrot-Bausparkasse ihre Jahres-Pressekonferenz. Das könnte Bewegung in die W+W bringen.
@xena noch nicht - aber meine angebot ist im order drinnen. ich warte nur auf einen kleinen kursrutsch von ein paar prozent. denke das dies sehr gut möglich ist, bei dem kleinen volumen...
[posting]19.556.296 von Koivu am 05.01.06 22:32:25[/posting]hast du es gemacht?
wenn ja: eine gute entscheidung!
wenn ja: eine gute entscheidung!
oh ne, jetzt kriegen die altaktionäre doch tatsächlich noch 9 cent naja, weiss jemand wie stark sich das auswirkt?
sollte nicht allzu viel sein, oder?
also ich hab mich mal durch den ganzen thread, aktionärsbericht und und und gewühlt.
Ich werd W&W kaufen
sollte nicht allzu viel sein, oder?
also ich hab mich mal durch den ganzen thread, aktionärsbericht und und und gewühlt.
Ich werd W&W kaufen
Eigentlich keine ganz neue Sache mehr, aber so erst neulich veröffentlicht:
Aus dem elektronischen Bundesanzeiger vom 12.12.2005:
Am 02.11.2000 haben die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) und die Württembergische Lebensversicherung AG (WürttLeben) im Rahmen eines Rechtsstreits einen Vergleich geschlossen. Gegenstand des Verfahrens waren die Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses der WürttLeben vom 15.06.2000, mit dem die Hauptversammlung der Verschmelzung mit der Wüstenrot Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft zugestimmt hatte (Landgericht Stuttgart - 8 KfH O 96/2000) sowie der von der WürttLeben im Anschluss an die Erhebung der Anfechtungsklage gestellte Antrag gemäß § 16 Abs. 3 UmwG (Landgericht Stuttgart – 8 KfH O 122/2000). Diesem Vergleich war die Wüstenrot & Württembergische AG (W&W) auf Seiten der WürttLeben als weitere Partei beigetreten.
Den Wortlaut des Vergleichs hat die WürttLeben am 26.01.2001 im Bundesanzeiger (Nr. 18, S. 1214 ff.) bekannt gemacht.
Im Rahmen der Durchführung des Vergleichs haben die SdK die Anfechtungsklage und die WürttLeben den Antrag gemäß § 16 Abs. 3 UmwG zurückgenommen. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses, das der Verschmelzung der Wüstenrot Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft auf die WürttLeben zugrunde gelegt worden war, wurde im Rahmen eines freiwilligen Spruchverfahrens in Form eines Schiedsverfahrens überprüft. Nach dem Vergleich ist die WürttLeben verpflichtet, den Schiedsspruch im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Am 22.08.2005 hat das Schiedsgericht durch Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts a. D. Dr. Heinrich Wiesen als Einzelrichter für Recht erkannt:
„Es wird festgestellt, dass den gemäß Ziffer II.3. des Vergleichs vom 02.11.2000 anspruchsberechtigten Aktionären der Schiedsbeklagten zu 1. (WürttLeben) ein von der Schiedsbeklagten zu 2. (W&W) geschuldeter Ausgleich in bar im Betrag von 0,09 € pro Aktie zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2000 zusteht.“
Anspruchsberechtigt sind die Aktionäre der WürttLeben, die in der Hauptversammlung der WürttLeben am 15.06.2000 gegen den Verschmelzungsbeschluss gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben oder gegen den Hauptversammlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, und zwar mit der Anzahl von Aktien, mit denen sie ihre Rechte in der Hauptversammlung ausgeübt haben.
Anspruchsberechtigte Aktionäre müssen der W&W anzeigen, dass sie ihren Anspruch auf Zahlung des Barausgleichs geltend machen. Die Anzeige ist an Herrn Dr. Ludger von Westerholt, Konzernrecht, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon 0711 662-4410, Telefax 0711 662-4647 zu richten. Sie hat längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Schiedsspruchs im Bundesanzeiger zu erfolgen (und sollte die Mitteilung einer Bankverbindung enthalten). Aktionäre, deren Anzeige nach Ablauf dieser Frist eingeht, sind von einem Anspruch ausgeschlossen.
Aus dem elektronischen Bundesanzeiger vom 12.12.2005:
Am 02.11.2000 haben die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) und die Württembergische Lebensversicherung AG (WürttLeben) im Rahmen eines Rechtsstreits einen Vergleich geschlossen. Gegenstand des Verfahrens waren die Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses der WürttLeben vom 15.06.2000, mit dem die Hauptversammlung der Verschmelzung mit der Wüstenrot Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft zugestimmt hatte (Landgericht Stuttgart - 8 KfH O 96/2000) sowie der von der WürttLeben im Anschluss an die Erhebung der Anfechtungsklage gestellte Antrag gemäß § 16 Abs. 3 UmwG (Landgericht Stuttgart – 8 KfH O 122/2000). Diesem Vergleich war die Wüstenrot & Württembergische AG (W&W) auf Seiten der WürttLeben als weitere Partei beigetreten.
Den Wortlaut des Vergleichs hat die WürttLeben am 26.01.2001 im Bundesanzeiger (Nr. 18, S. 1214 ff.) bekannt gemacht.
Im Rahmen der Durchführung des Vergleichs haben die SdK die Anfechtungsklage und die WürttLeben den Antrag gemäß § 16 Abs. 3 UmwG zurückgenommen. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses, das der Verschmelzung der Wüstenrot Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft auf die WürttLeben zugrunde gelegt worden war, wurde im Rahmen eines freiwilligen Spruchverfahrens in Form eines Schiedsverfahrens überprüft. Nach dem Vergleich ist die WürttLeben verpflichtet, den Schiedsspruch im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Am 22.08.2005 hat das Schiedsgericht durch Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts a. D. Dr. Heinrich Wiesen als Einzelrichter für Recht erkannt:
„Es wird festgestellt, dass den gemäß Ziffer II.3. des Vergleichs vom 02.11.2000 anspruchsberechtigten Aktionären der Schiedsbeklagten zu 1. (WürttLeben) ein von der Schiedsbeklagten zu 2. (W&W) geschuldeter Ausgleich in bar im Betrag von 0,09 € pro Aktie zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2000 zusteht.“
Anspruchsberechtigt sind die Aktionäre der WürttLeben, die in der Hauptversammlung der WürttLeben am 15.06.2000 gegen den Verschmelzungsbeschluss gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben oder gegen den Hauptversammlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, und zwar mit der Anzahl von Aktien, mit denen sie ihre Rechte in der Hauptversammlung ausgeübt haben.
Anspruchsberechtigte Aktionäre müssen der W&W anzeigen, dass sie ihren Anspruch auf Zahlung des Barausgleichs geltend machen. Die Anzeige ist an Herrn Dr. Ludger von Westerholt, Konzernrecht, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon 0711 662-4410, Telefax 0711 662-4647 zu richten. Sie hat längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Schiedsspruchs im Bundesanzeiger zu erfolgen (und sollte die Mitteilung einer Bankverbindung enthalten). Aktionäre, deren Anzeige nach Ablauf dieser Frist eingeht, sind von einem Anspruch ausgeschlossen.
Welchen Grund gibt es eigentlich, abgesprochene Aktionen dieser Größe über eine Börse abzuwickeln? Die Bankgebühren für einen direkten Depotübertrag können es bei (mindestens) einer knappen halben Million ja eher nicht sein...
Heute Rekordumsatz auf Xetra. Weiß jemand was?
Sieht allerdings nach einer abgesprochenen Handlung zu einem vorher festgelegten Kurs aus...
Euer Wächter
Sieht allerdings nach einer abgesprochenen Handlung zu einem vorher festgelegten Kurs aus...
Euer Wächter
Wüstenrot & Württ. AG: Vorstandsvorsitzender wechselt ins Bundespräsidialamt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Vorstandsvorsitzender der W&W wechselt ins Bundespräsidialamt
Dr. Gert Haller, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot & Württembergische AG
(W&W AG), Stuttgart, wird Ende Februar 2006 aus dem Unternehmen ausscheiden,
um am 1. März 2006 die Leitung des Bundespräsidialamts zu übernehmen. Der
Aufsichtsrat hat einer vorzeitigen Beendigung seines Vertrags zugestimmt. Über
die Nachfolge wird der Aufsichtsrat in den nächsten Wochen befinden.
Stuttgart, 14. Oktober 2005, 14.40 Uhr
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Vorstandsvorsitzender der W&W wechselt ins Bundespräsidialamt
Dr. Gert Haller, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot & Württembergische AG
(W&W AG), Stuttgart, wird Ende Februar 2006 aus dem Unternehmen ausscheiden,
um am 1. März 2006 die Leitung des Bundespräsidialamts zu übernehmen. Der
Aufsichtsrat hat einer vorzeitigen Beendigung seines Vertrags zugestimmt. Über
die Nachfolge wird der Aufsichtsrat in den nächsten Wochen befinden.
Stuttgart, 14. Oktober 2005, 14.40 Uhr
Jetzt aber
Die Wüstenrot & Württembergische AG (ISIN DE0008051004/ WKN 805100) verbuchte in den ersten drei Quartalen des laufenden Fiskaljahres einen deutlichen Ergebnisanstieg.
Wie die Gesellschaft am Dienstag bekannt gab, lag der Überschuss auf Konzernebene in den ersten drei Quartalen nach IFRS bei 56,1 Mio. Euro, nachdem im Gesamtjahr 2004 ein Überschuss von 53,1 Mio. Euro erzielt werden konnte. Die positive Entwicklung spiegelt sich auch bei der Dachgesellschaft Wüstenrot & Württembergische AG wider. Das für die Dividendenzahlung maßgebliche und weiterhin nach HGB ermittelte Ergebnis der W&W AG beläuft sich zum 30. September 2005 auf 82,2 Mio. Euro, nach 35,0 Mio. Euro in der entsprechenden Vorjahresperiode. Im Gesamtjahr 2004 lag das Ergebnis auf dieser Basis bei 33,7 Mio. Euro.
Das erklärte Ziel, auch im Versicherungsgeschäft unter den Top zehn im deutschen Markt zu rangieren, wurde dadurch in einem Zug erreicht. Sowohl in der Lebensversicherung wie in der Schaden-/Unfallversicherung stehen die Konzernunternehmen jetzt auf Platz acht. Nach wie vor belegt der Konzern im Bausparen den dritten Platz.
Durch den Kauf der Karlsruher Versicherungsgruppe erwartet die Wüstenrot & Württembergische AG zusätzliche Potentiale. Die Transaktion sorgte dabei für einen Wachstumsschub in den Geschäftsfeldern Vermögensbildung, private und betriebliche Vorsorge und Risikoabsicherung. Hinzu kommen deutliche Synergiepotenziale, teilte der Konzern weiter mit.
Die Aktie der Wüstenrot & Württembergische notiert aktuell mit einem Plus von 0,34 Prozent bei 14,55 Euro.
Die Wüstenrot & Württembergische AG (ISIN DE0008051004/ WKN 805100) verbuchte in den ersten drei Quartalen des laufenden Fiskaljahres einen deutlichen Ergebnisanstieg.
Wie die Gesellschaft am Dienstag bekannt gab, lag der Überschuss auf Konzernebene in den ersten drei Quartalen nach IFRS bei 56,1 Mio. Euro, nachdem im Gesamtjahr 2004 ein Überschuss von 53,1 Mio. Euro erzielt werden konnte. Die positive Entwicklung spiegelt sich auch bei der Dachgesellschaft Wüstenrot & Württembergische AG wider. Das für die Dividendenzahlung maßgebliche und weiterhin nach HGB ermittelte Ergebnis der W&W AG beläuft sich zum 30. September 2005 auf 82,2 Mio. Euro, nach 35,0 Mio. Euro in der entsprechenden Vorjahresperiode. Im Gesamtjahr 2004 lag das Ergebnis auf dieser Basis bei 33,7 Mio. Euro.
Das erklärte Ziel, auch im Versicherungsgeschäft unter den Top zehn im deutschen Markt zu rangieren, wurde dadurch in einem Zug erreicht. Sowohl in der Lebensversicherung wie in der Schaden-/Unfallversicherung stehen die Konzernunternehmen jetzt auf Platz acht. Nach wie vor belegt der Konzern im Bausparen den dritten Platz.
Durch den Kauf der Karlsruher Versicherungsgruppe erwartet die Wüstenrot & Württembergische AG zusätzliche Potentiale. Die Transaktion sorgte dabei für einen Wachstumsschub in den Geschäftsfeldern Vermögensbildung, private und betriebliche Vorsorge und Risikoabsicherung. Hinzu kommen deutliche Synergiepotenziale, teilte der Konzern weiter mit.
Die Aktie der Wüstenrot & Württembergische notiert aktuell mit einem Plus von 0,34 Prozent bei 14,55 Euro.
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27.03.24 · EQS Group AG · Wuestenrot & Wuerttembergische |
27.03.24 · EQS Group AG · Wuestenrot & Wuerttembergische |
27.03.24 · dpa-AFX · Wuestenrot & Wuerttembergische |
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