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    Steuerl. Auswirukung einer Selbst. BUR-Versicherung nach neuem AEG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.05 16:18:40 von
    neuester Beitrag 29.06.05 10:55:34 von
    Beiträge: 6
    ID: 989.939
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      Avatar
      schrieb am 28.06.05 16:18:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Ihr Experten,

      ich habe vor eine selbst. BUR-Versicherung abzuschließen.

      Nun hat mir ein Bekannter (der sich wohl etwas auskennt !?) erklärt, ich solle die BUR-Versicherung mit einer
      BASIS-Rente (Rürup-Rente) koppeln, was steuerl. (auf Dauer) für mich besser wäre.

      So wie er sagt, könnte ich die selbst. BU-Vers. (ohne Rürup) steuerl. nach dem neuen Alterseinkünftegesetz (AEG)
      nicht mehr als Sonderausgaben gelten machen, bzw. würde sich steuerl. nicht auswirken !

      -> Stimmt das ?

      Bin etwas verunsichert - was ist nun besser !

      Selbst BUR-Vers. kostet 1/12 € 23,-
      BASIS-Rente mit BUR kostet € 46,-

      Die Nachteile der Basis-Rente sind mir bekannt, nur ein wenig Hartz4-sichere Altersversorgung kann nie schaden !
      Und ich kann einen Teil (steigend von 60% auf 100% bis 2025) steuerl. voll (?? - d.h. hierfür zahle ich keine Steuern, sofern ich innerhalb der Höchsbeträge bleibe ??) abziehen !!


      Bin 25 Jahre alt - Verdiesnt variiert !

      Mfg


      bareli
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 16:31:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich persönlich würde die "Berufsunfähigkeitsversicherung "
      separat abschliessen.
      Grund:
      Sollte zukünftig aufgrund finanzieller Schwierigkeiten
      die Fortführung des Vertrages nicht mehr möglich sein, so kann eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung
      " nicht alleine weitergeführt werden " !!!
      Es muß entweder der Vertrag gekündigt oder Beitragsfrei gestellt werden.
      Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung " separat "
      besteht und dieser Versicherungsschutz weitergeführt werden möchte, kann zumindest diese Absicherung bestehen bleiben.

      MfG
      zwetschge
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 17:09:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE: #1

      das lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Es hängt von der Günstigerprüfung des Finanzamtes ab, ob das überhaupt Sinn macht.
      Es kann nämlich sein, dass die Rürup Förderung bei dir steuerlich gar nicht greift.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 08:59:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 ist absolut richtig, allerdings gibts die Günstigerprüfung ja auch nicht ewig...

      Zudem solltest Du beachten, daß der BU-Anteil "nur" 49 % des Beitrages ausmachen darf und wenn Du dies auch so knapp wählst, keine Dynamik möglich ist, was bei einer BU ja durchaus Sinn macht. (Kaufkrafterhalt)

      Ausserdem sicher noch wichtig in welcher Branche Du tätig bist, solltest Du nicht "körperlich" arbeiten würde ich mir mal Gedanken über eine Dread Disease Versicherung machen, weil BU Schadensfälle bei Büroarbeitern erwiesenermaßen im Vergleich zu den Schadensfällen in keinem Verhältnis stehen. Schwere Krankheiten dagegen jeden treffen können.

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 10:43:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.057.990 von Jo1 am 29.06.05 08:59:53[/posting]Hallo Jo1,

      warum sollte bei 49% Beitragsanteil für BUR keine Dynamik möglich sein ??

      Lt. Berater verschiebt sich die prozentuale Aufteilung der Prämie (51BASIS/49BUR) durch die Dynamik ja nicht !

      Lt. Berater ist Dynamik möglich - sogar Dynamik im Falle (während der BU) der BUR ist vereinbart !

      Gestern hat mir eine Bekannte erklärt, die selbst BU-Vers. wäre als sonst. Vorsorgeaufw. nach wie vor (auch bei Neu-Abschlu? absetzbar !?????
      (Na was jetzt !?);

      Mfg


      baereli

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      Avatar
      schrieb am 29.06.05 10:55:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      RE: Baerli

      wir kennen deine Steuerliche Situation nicht.

      Es gibt Tools mit denen man die günstiger Prüfung machen kann...frag deinen Vermittler danach.
      Wenn er das nicht kann, lass dich anderswo beraten.

      Man kann hier keine Musterantwort geben.

      SOM


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