Grunderwerbsteuer bei Hausbau - einheitliches Vertragswerk ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.07.05 21:26:21 von
neuester Beitrag 07.07.05 07:14:54 von
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Hallo, wer kennt sich aus !
Ich habe im Januar 2005 bei einem Makler ein Grundstück reservieren lassen und ließ mir von mehreren Hausbaufirmen Angebote unterbreiten. Am 29.03.2005 unterzeichnete ich einen Bauwerkvertrag, bei dem logischerweise auch das zu bebauende und immer noch reservierte Grundstück benannt wurde. Am 21.04.2005 kam es zur Kaufvertragsunterschrift für das Grundstück beim Notar. Das Finanzamt sieht in beiden Verträgen ein einheitliches Vertragswerk und verlangt nun Grunderwerbsteuer für Grundstück und Haus.
Kann doch nicht sein - oder ???
Ich hatte freie Wahl bei der Auswahl der Baufirma.
Ich habe im Januar 2005 bei einem Makler ein Grundstück reservieren lassen und ließ mir von mehreren Hausbaufirmen Angebote unterbreiten. Am 29.03.2005 unterzeichnete ich einen Bauwerkvertrag, bei dem logischerweise auch das zu bebauende und immer noch reservierte Grundstück benannt wurde. Am 21.04.2005 kam es zur Kaufvertragsunterschrift für das Grundstück beim Notar. Das Finanzamt sieht in beiden Verträgen ein einheitliches Vertragswerk und verlangt nun Grunderwerbsteuer für Grundstück und Haus.
Kann doch nicht sein - oder ???
Ich hatte freie Wahl bei der Auswahl der Baufirma.
Gehe mal auf die Seite:
www.recht.de
Dort kannst Du Dich registrieren und dann in einem entsprechendem Forum Deine Frage hinterlegen.
In der Regel bekommst Du dort dann eine (zwar nicht rechtlich verbindliche) Antwort!!
MfG!
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ja, leider ist es so.
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