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    cinerenta medienfonds (Seite 97)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
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      schrieb am 25.02.13 14:37:54
      Beitrag Nr. 334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.178.039 von Doppelspiel am 23.02.13 16:32:56Sehr geehrte(r/s)"Doppelspiel",

      fragen Sie doch lieber einmal Herrn Dr. Lechner, was er eigentlich damit bezeckt, dass er

      - Anlegern seit Jahren Einsicht in die Geschäftsunterlagen verweigert,
      - Fragen von Anlegern zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft seit Jahren nicht beantwortet,
      - Anlegern Einsicht in das finanzgerichtliche Verfahren verweigert,
      - Anlegern die Herausgabe der Jahresabschlüsse 2007 bis 2010 verweigert hat,
      - Anlegern die Prüfberichte für die Jahre 2007 bis 2011 nicht herausgeben möchte,
      - Anlegern aussichtslose Prozess empfiehlt,
      - nichts unternimmt, um die gravierenden Verstöße der vormaligen Geschäftsführer und des vormaligen Treuhänders zu ahnden;
      - Gesellschafterversammlungen abschaffen möchte,
      - die für den nie produzierten Film Alicias Book von den Anlegern hezahlten € 10 Mio. nicht rechtzeitig zurückverlangt hat,
      - verhindern möchte, dass die Fonds trotz ständiger Verluste liquidiert werden

      und er sich statt dessen lieber auf Kosten der Gesellschaft durch alle Instanzen verklagen lässt!
      Avatar
      schrieb am 23.02.13 16:32:56
      Beitrag Nr. 333 ()
      Wer klagt eigentlich in dieser Sache gegen die Cinepictures und was will er damit bezwecken?
      1 Antwort
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      schrieb am 22.02.13 18:29:04
      Beitrag Nr. 332 ()
      LECHNER KÜNDIGT GANG ZUM BGH AN

      In der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht München I, in der es um die Wirksamkeit der anlässlich der Gesellschafterversammlung der CINERENTA III im Jahr 2012 gefassten Beschlüsse ging, kündigte Herr Dr. Lechner an, er werde gegen die Entscheidungen des Landgerichts München I und des Oberlandesgerichts München, die bereits die Beschlüsse der CINERENTA III aus dem Jahr 2011 für nichtig erklärt hatten, Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

      In Anbetracht dessen, dass Herr Dr. Lechner all diese Prozesse auf Kosten der Gesellschaft führt und die Erfolgsaussichten seiner angekündigten Nichtzulassungsbeschwerde schon rein statistisch gesehen äußerst gering sind, fragt man sich, ob diese Prozessiererei des Geschäftsführers der CINERNTA III gesellschaftsrechtlich noch vertretbar ist.
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 21:43:59
      Beitrag Nr. 331 ()
      Nun, auch das sollte einem zu denken geben. Hat die FTM GmbH Ihre Vorbereitungen etwa abgeschlossen? (kleiner Insiderwitz; aufmerksame Leser dieses Forums wissen, was ich meine)
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 19:23:58
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.147.362 von GregorStrempel am 15.02.13 19:14:44Ich denke zu spät den Vertrag für die Domain verlängert.

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      schrieb am 15.02.13 19:14:44
      Beitrag Nr. 329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.147.349 von anen am 15.02.13 19:11:47Danke für den Hinweis. Aber wo ist die Cine Pictures Seite?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 19:11:47
      Beitrag Nr. 328 ()
      Die Seite gibt es schon seit einigen Jahren.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 18:17:02
      Beitrag Nr. 327 ()
      Die bisherige Internetseite der Cine Pictures (www.cinepictures.eu)ist aktuell nicht mehr zu erreichen. Statt dessen betreibt die Cine Pictures jetzt unter http://www.equitypictures.com/?folderid=106 eine neue Seite, auf der jedoch im Vordergrund nur noch die Equity Pictures erscheint. Bei der Equitiy Pictures handelt es sich um eine Medienfondsgesellschaft, die im Jahr 2010 von der VCL Film und Medien AG übernommen wurde und seither von Herrn Dr. Lechner gemanaged wird. Auch der Jahresabschluss der Cine Pictures für 2011 wurde bislang noch nicht im Handelsregister veröffentlicht.

      Bereitet da etwa jemand seinen Absprung vor?
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 16:24:43
      Beitrag Nr. 326 ()
      Gibt es eigentlich noch ehrliche und normale Menschen in bestimmten Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen?

      Nach 12 Jahre schlechte Erfahrungen mit insgesamt 8 geschlossenen und offenen Fonds lege ich mein Geld in Zukunft lieber unters Kopfkissen.
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 15:20:52
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.119.828 von GregorStrempel am 08.02.13 16:46:29SÄMTLICHE AUF DEN GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN DER CINERENTA I, II, III, IV, und V IN DEN JAHREN 2011 UND 2012 GEFASSTEN BESCHLÜSSE VORAUSSICHTLICH NICHTIG

      Wie ich bereits berichtet habe, hat das Landgericht München I mit Urteil vom 11.06.2012 sämtliche anlässlich der Gesellschafterversammlung der CINERENTA III im Jahr 2011 gefassten Beschlüsse unter anderem wegen eines schweren Einladungsmangels für nichtig erklärt. Die hiergegen von Herrn Dr. Lechner eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht München jetzt mit Beschluss vom 06.02.2013 einstimmig als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts litt die Einladung von Herrn Dr. Lechner zur Gesellschafterversammlung 2011 an einem schwerwiegenden Mangel, so dass alle anlässlich der Gesellschafterversammlung der CINERENTA III im Jahr 2011 gefassten Beschlüsse nichtig sind.

      Zwar kann gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben werden; ungeachtet dessen, dass statistisch gesehen nur etwa 20 % solcher Beschwerden vom BGH überhaupt angenommen werden, dürfte eine solche Beschwerde außerdem kaum Aussicht auf Erfolg haben, denn das Oberlandesgericht stützt seine Auffassung auf einen Passus im Gesellschaftsvertrag und dies könnte vom BGH nur dann überprüft werden, wenn das Oberlandesgericht bei der Bewertung der sich aus diesem Passus ergebenden Rechtsfolgen gegen allgemeine Auslegungsregeln oder Rechts- oder Denkgesetzte verstoßen hätte. Davon kann jedoch keine Rede sein.

      Obwohl Herr Dr. Lechner aufgrund der Entscheidung des LG München vom 11.06.2011 wusste, dass ihm bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung 2011 ein schwerer Fehler unterlaufen war, ignorierte er dies und beging den gleichen Fehler auch bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung der CINERENTA III im Jahr 2012.

      Und nicht nur das:

      Auch die Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen 2011/2012 der Cinrenta I, II, IV und V leiden voraussichtlich unter dem gleichen Fehler.

      Im Ergebnis würde das bedeuten dass sämtliche anlässlich der Gesellschaftgerversammlungen 2011 und 2012 bei den CINERENTA-Fonds I bis 5 gefassten Beschlüsse nichtig sind. Diese Nichtigkeit musste auch nicht mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden; vielmehr könnte die Nichtigkeit der Beschlüsse grundsätzlich von jedem Gesellschafter/Anleger jederzeit eingewandt oder gerichtlich festgestellt werden.

      Betroffen sind davon bei CINERENTA I bis V:

      - die Beschlüsse zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2007 bis 2011
      - die Beschlüsse zur Entlastung der Geschäftsführung für 2008 bis 2011
      - die Beschlüsse zur Entlastung des Beirats für 2010 und 2011
      - die Beschlüsse zur Entlastung des Treuhänders für 2010 und 2011
      - die Beschlüsse zur Wahl des Abschlussprüfers 2010 und 2011
      - sämtliche Beschlüsse zur Änderung der Gesellschaftsverträge

      sowie

      - alle weiteren anlässlich der Gesellschafterversammlungen 2011/2012 etwaig gefassten Beschlüsse, wie z. B. der Beschluss zur Produktion neuer Filme in Fonds V.

      (OLG München, Beschluss vom 11.02.2013 - 7 U 2980/12)
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